PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entgeldfortzahlung bei Krankheit- Frage


Gast
2009-10-21, 14:31:46
Hallo!
Ein Freund von mir arbeitet für eine Zeitarbeitsfirma in einer Kartonagefabrik.
Laut Arbeitsvertrag beträgt die wöchentliche Arbeitszeit MINDESTENS 7 Stunden.
Er arbeitet aber jede Woche 40 Stunden, manchmal auch mehr. Bekommt diese auch voll bezahlt, alles schön und gut.
Nun war er eine Woche krank geschrieben und auf seiner Abrechnung sind für diesen Zeitraum nur 7 Stunden gezahlt worden.
Meine Frage: Müßte die Zeitarbeitsfirma nicht eigentlich die letzten 3 Monate zurückschauen und einen Durchschnitt der geleisteten Arbeitsstunden zahlen, was somit natürlich viel mehr als 7 Stunden wären!?
Ich habe ein wenig gegoogelt und ein Gerichtsurteil gefunden, welches aber auch nicht eindeutig ist. http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615550868/1886.html in kurz: http://lexetius.com/2001,2500
Dann hab ihc noch das Gesetz selbst gelesen, wo dann aber wieder steht "Überstunden zählen nicht" Das wäre für meinen Kumpel natürlich dumm, weil ja theoretisch jede Stunde über der 7. pro Woche eine Überstunde ist, oder? Er bekommt allerdings keinen Überstundenzuschlag oder ähnliches für diese "Mehrarbeit"
http://www.arbeitsratgeber.com/entgeltfortzahlung_0072.html
Mein Arbeitgeber schaut sich immer die letzten 3 Monate an und brechnet auf dieser Grundlage.
Wie ist das bei euch, wie sieht es gesetzlich wirklich aus? Ich habe Schwierigkeiten, alles 100% zu verstehen und würde meinem Freund gerne einen guten Rat geben, was er nun machen soll.

Gast
2009-10-24, 07:52:10
[QUOTE=Gast;7609567]Mein Arbeitgeber schaut sich immer die letzten 3 Monate an und brechnet auf dieser Grundlage. /QUOTE]

so ist es auch bei mir, und auch bei allen anderen die ich kenne. hmm..er sollte es mit der zuständigen person besprechen. ansonsten ab zum anwalt!

Marc-
2009-10-24, 10:34:01
Hallo!
Ein Freund von mir arbeitet für eine Zeitarbeitsfirma in einer Kartonagefabrik.
Laut Arbeitsvertrag beträgt die wöchentliche Arbeitszeit MINDESTENS 7 Stunden.
Er arbeitet aber jede Woche 40 Stunden, manchmal auch mehr. Bekommt diese auch voll bezahlt, alles schön und gut.
Nun war er eine Woche krank geschrieben und auf seiner Abrechnung sind für diesen Zeitraum nur 7 Stunden gezahlt worden.
Meine Frage: Müßte die Zeitarbeitsfirma nicht eigentlich die letzten 3 Monate zurückschauen und einen Durchschnitt der geleisteten Arbeitsstunden zahlen, was somit natürlich viel mehr als 7 Stunden wären!?
Ich habe ein wenig gegoogelt und ein Gerichtsurteil gefunden, welches aber auch nicht eindeutig ist. http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615550868/1886.html in kurz: http://lexetius.com/2001,2500
Dann hab ihc noch das Gesetz selbst gelesen, wo dann aber wieder steht "Überstunden zählen nicht" Das wäre für meinen Kumpel natürlich dumm, weil ja theoretisch jede Stunde über der 7. pro Woche eine Überstunde ist, oder? Er bekommt allerdings keinen Überstundenzuschlag oder ähnliches für diese "Mehrarbeit"
http://www.arbeitsratgeber.com/entgeltfortzahlung_0072.html
Mein Arbeitgeber schaut sich immer die letzten 3 Monate an und brechnet auf dieser Grundlage.
Wie ist das bei euch, wie sieht es gesetzlich wirklich aus? Ich habe Schwierigkeiten, alles 100% zu verstehen und würde meinem Freund gerne einen guten Rat geben, was er nun machen soll.

Grundsätzlich ist bei der Lohnfortzahlung die betrieblich veeinbarte arbeitszeit zugrundezulegen. Diese sind entweder durch den arbeitsvertrag oder durch eine davon abweichende (vorübergehende) betriebsvereinbarung definiert. Wenn dein arbeitgeber dies davon abweichend berechnet, ist dies dein glueck, koennte aber natuerlich auch bedeuten das malusstunden beruecksichtigt werden. dies ist aber gesetzlich nicht vorgesehen. Solange natuerlich de arbeitnehmer dadurch vorteile erzielt, wird sich niemand beklagen... im umgekehrten falle schon. Zudem wird der arbeitgeber bei der erstattungsleistung der krankenkasse im rahmen der Fortzahlungsversicherung (die für kleine betriebe vorgeschrieben ist, bei etwas groesseren freiwillig) immer lediglich die betrieblich vereinbarte arbeitszeit berücksichtigt bekommen.
In deinem Beispiel ist von einer MINDESTARBEITSZEIT die rede. Diese wird in enem solchen fall als grundlage genommen, denn in der zeitarbeit ist natuerlich ein sonderfall gegeben:
diese mindestarbeitszeit begruendet auch das mindestgehalt, nämlich das was der Zeitarbeitnehmer erhält wenn er nicht an eine firma abgestellt ist. Auch dann erhält der zeitarbeitnehmer weiter sein geld, selbst in zeiten der de fakto nichtarbeit.
Natürlich ist es so, das wenn der arbeitnehmer an eine andere Firma abgestellt wird, in aller regel die betrieblichen arbeitszeiten der entleihfirma zugrundegelegt werden und gearbeitet werden muessen. Oder aber es werden im entsprechenden vertrag zwischen ZA firma und entleiher entsprechende vereinbarungen getroffen.
Wird der arbeitnehmer nun krank wird er ntuerlich fuer diese zeit nicht an eine andere firma entliehen und erwirtschaftet natuerlich auch kein geld (in der zeitarbeit gibt es ja den sonderfall das die arbeitsleistung des mitarbeiters dierekt kongruent mit dem ertrag dir firma ist). Insofern ist es korrekt und nacvollziehbar, das in zeiten der nichtbeschäftigung (wie eben krankheit) lediglich die mindestarbeitszeit vergütet wird.

Daredevil
2009-10-24, 11:23:14
Deswegen gibt es wohl auch eine Mindestarbeitszeit im Vertrag, damit man die Leute schön abzocken kann wenn sie Krank werden.
Sowas hab ich ja noch nie gehört, krass!

Marc-
2009-10-24, 12:37:59
Deswegen gibt es wohl auch eine Mindestarbeitszeit im Vertrag, damit man die Leute schön abzocken kann wenn sie Krank werden.
Sowas hab ich ja noch nie gehört, krass!
Sowas hast du noch nie gehoert? hast du in deinem leben je gearbeitet?
Sowas ist gang und gaebe... was in arbeitsvertraegen vereinbart wird ist grundsaetzlich die regelmaessige arbeitszeit die im allgemeinen auch die mindestarbeitszeit darstellt. In den allermeisten arbeitsvertraegen steht auch drin das mit dem entgelt etwaige ueberstunden im normalen rahmen abgegolten sind. Insofern... schoen kuenstlich aufgeregt ueber die normalsten dinge der welt.
Hat mit abzocken im uebrigen nix, aber auch garnix zu tun. wie schon genannt wuerde auch die Krankenkasse bei einer entgeltfortyahlungsversicherung nur 7 stunden erstatten...bzw auch das krankengeld wuerde auf dieser grundlage berechnet. Insofern viel blabla um seit jahrzehnten geltendes recht.... aber hauptsache man haut mal wieder sinn- und verstandlos auf die boesen arbeitgeber bzw zeitarbeitsfirmen ein.

Daredevil
2009-10-24, 12:45:46
Die Regelmäßige Arbeitszeit ist, wie du schon sagtest die RegelmäßigeArbeitszeit und nicht die Minimalarbeitzeit! :|
Sie sollte also im Normalfall selten über und unterschritten werden, damit ein Regelmäßiger Ablauf gewährleistet wird.
Das wäre ja noch schöner, wenn derjenige eh zu 100% mehr als 7 Std arbeitet, wieso gibt man ihm also dann einen 7 Std Vertrag und keinen 40Std?
Damit man in solchen Fällen, wo eben evtl. ab und an krank gefeiert wird nicht dumm dasteht und zahlen muss, ein anderer Grund fällt mir absolut nicht ein, kennst du einen der dem Arbeitnehmer zugute kommt?

Marc-
2009-10-24, 15:24:30
Die Regelmäßige Arbeitszeit ist, wie du schon sagtest die RegelmäßigeArbeitszeit und nicht die Minimalarbeitzeit! :|
Sie sollte also im Normalfall selten über und unterschritten werden, damit ein Regelmäßiger Ablauf gewährleistet wird.
Das wäre ja noch schöner, wenn derjenige eh zu 100% mehr als 7 Std arbeitet, wieso gibt man ihm also dann einen 7 Std Vertrag und keinen 40Std?
Damit man in solchen Fällen, wo eben evtl. ab und an krank gefeiert wird nicht dumm dasteht und zahlen muss, ein anderer Grund fällt mir absolut nicht ein, kennst du einen der dem Arbeitnehmer zugute kommt?
Da du das grundsätzliche Prinzip von zeitarbeit nicht verstanden hast, bitte ich ich einfach den mund zu halten, danke.
Die vereinbarte mindestarbeitszeit sind 7 stunden. Das heisst diese anzahl der stunden wird MINDESTENS vergütet, und zwar auch dann wenn in der entleiherfirma weniger stunden gearbeitet wird oder sogar bei zeiten der nichtabstellung in denen GARNICHT gearbeitet wird... klingelts jetzt bei dir? Und auch da werden 7 stunden vergütet. aber sowas wird ja lieber nicht gesehen... hauptsache man kann bashen.

Daredevil
2009-10-24, 15:42:55
Das was gezahlt wird bei Nichtabstellung ist total lächerlich bei so einer Arbeitszeit, das weißt du aber schon, oder?

Marc-
2009-10-24, 22:59:08
Das was gezahlt wird bei Nichtabstellung ist total lächerlich bei so einer Arbeitszeit, das weißt du aber schon, oder?
Fragezeichen?
http://www.bza.de/fileadmin/bilder/2008/11/Tarifvertrag_BZA.pdf
http://www.bza.de/fileadmin/download/tarif/0506_Equal-Treatment_TV_BZA.pdf

Über 7,12 als mindestlohn (selbst für Zeiten der nichtabstellung) ist natuerlich ein Hungerlohn... seh ich ein.
Schade das sich jemand der sowenig ahnung hat ständig selbstverliebt auessern muss....

Macht selbst bei einem vollen Monat der nichtabstellung gute 1100 brutto.
Soviel verdienen viele angestellte im einzelhandel selbst bei vollzeit nicht.

Daredevil
2009-10-25, 04:17:48
Reden wir anneinander vorbei oder bin ich völlig blöd?
Wir reden hier schon von einer 7 Std Woche und nicht von einem 7 Std Tag, oder? :|

tombman
2009-10-25, 07:35:41
Geil, da wird 7 Stunden pro Woche als normale Stunden definiert, und alles darüber als Überstunden- mit normalem Tarif ;D
Und im Krankheitsfall werden diese 7 dann bezahlt - :lol:
Abzocke ahoi.

Marc-
2009-10-25, 08:32:15
Geil, da wird 7 Stunden pro Woche als normale Stunden definiert, und alles darüber als Überstunden- mit normalem Tarif ;D
Und im Krankheitsfall werden diese 7 dann bezahlt - :lol:
Abzocke ahoi.
ich geh von einem fehler beim TS weil sonst wuerde die aussage keinen sinn machen. Eine 7 stundenwoche wäre im uebrigen eine teilzeitbeschäftigung und könnte nicht so ohne weiteres als vollzeitbeschäftigung ausgeführt werden.
ein solcher arbeitsvertrag wäre in der tat auch ausserst ungewöhnlich bzw so vermutlich nicht zulässig.
Denn eine Arbeitszeit von 7 wochenstunden entspräche einer geringfügigen beschäftigung bei der man knapp 230 euro verdienen würde. Wir reden hier aber von einer vollzeitbeschäftigung. Insofern gehe ich von einer fehlformulierung des TS aus (7 Stunden/Tag vs 8Std/Tag). weil alles andere macht keinen sinn und wuerde auch von den Sozialversicherung und ähnlichem nicht akzeptiert (auch von der ARge im uebrigen nicht)

@Tombman: "normaler Tarif" ist relativ. In normalfall bekommen zeitarbeiter in der tat für jede stunde in der entleiherfirma in der tat bestimmte zulagen (Kilometerpauschale, diverse aufwandspauschalen). So bekommt der Zeitarbeiter in der tat für jede im entleihbetrieb geleistete stunde in der regel deutlih mehr.

Daredevil
2009-10-25, 10:48:22
Du bist ja auch ein lustiger Clown, du "gehst einfach mal davon aus" das er einen Fehler gemacht hat. Ich glaube nicht das es so tragisch wäre wenn man eine 35 statt 40 Stunden Woche bezahlt bekäme im Krankheitsfall, bei einer 7 Stunden Woche ist das schon anders. Aber Hauptsache "Du gehst einfach mal davon aus" und willst mir hier nebenbei ins Regal pissen. ;D
Entweder geht man von den geschriebenen Fakten aus, oder man schreibt wenigstens dazu das man es anders interpretiert, Danke...

Ein Kollege hat btw. auch nen 20 Std Vertrag und kloppt 8+ Stunden am Tag, dort gibts aber auch echt mal Tage wo es denn real deutlich weniger sind wegen Maschinen ausfällen oder oder, da gleicht sich das alles so ein wenig aus.
7 Stunden ist Abzocke, die Aussage bliebt nachwievor bestehen... ;)

ilPatrino
2009-10-25, 12:19:38
soweit ich weiß, wird die tatsächliche arbeitszeit zugrundegelegt. üblicherweise wird dabei als berechnungsgrundlage über 3 monate der durchschnitt gebildet - vertrag oder nicht, die tatsächliche arbeitszeit zählt. alternativ wird die vergleichbare arbeitszeit der festangestellten arbeitnehmer des betriebes als grundlage genommen.

btw, soweit ich mich erinnere, muß alles, was die vereinbarte mindestarbeitszeit um 20% übersteigt, mit überstundenzuschlägen beaufschlagt werden. wenn du also 7 stunden/woche arbeitest, ist alles ab der 8. oder 9. stunde eine überstunde, mit entsprechendem (ich glaube 25%) zuschlag. setzt aber den ersten absatz nicht außer kraft.

also ab auf die hinterbeine und notfalls zum anwalt.

Marc-
2009-10-25, 13:17:20
Du bist ja auch ein lustiger Clown, du "gehst einfach mal davon aus" das er einen Fehler gemacht hat. Ich glaube nicht das es so tragisch wäre wenn man eine 35 statt 40 Stunden Woche bezahlt bekäme im Krankheitsfall, bei einer 7 Stunden Woche ist das schon anders. Aber Hauptsache "Du gehst einfach mal davon aus" und willst mir hier nebenbei ins Regal pissen. ;D
Entweder geht man von den geschriebenen Fakten aus, oder man schreibt wenigstens dazu das man es anders interpretiert, Danke...

Ein Kollege hat btw. auch nen 20 Std Vertrag und kloppt 8+ Stunden am Tag, dort gibts aber auch echt mal Tage wo es denn real deutlich weniger sind wegen Maschinen ausfällen oder oder, da gleicht sich das alles so ein wenig aus.
7 Stunden ist Abzocke, die Aussage bliebt nachwievor bestehen... ;)


zeig mir bitte den arbeitsvertrag in dem eine geringfuegige beschaeftigung tatsaechlich eine vollzeitstelle mit 40+ stunden ist. ind das bitte noch in dem sektor zeitarbeit indem solcherlei dinge staendig geprueft werden und massive vergehen unweigerlich zum entzug der lizenz fuehren. *jede ZA firma muss eine spezielle erlaubnis fuer diese entleihtaetigkeit haben... sonst geht garnix.
wenn du das getan hast reden wir weiter. ansonsten ist es sinnentleert und hohles gebashe.
danke

Marc-
2009-10-25, 13:27:06
soweit ich weiß, wird die tatsächliche arbeitszeit zugrundegelegt. üblicherweise wird dabei als berechnungsgrundlage über 3 monate der durchschnitt gebildet - vertrag oder nicht, die tatsächliche arbeitszeit zählt. alternativ wird die vergleichbare arbeitszeit der festangestellten arbeitnehmer des betriebes als grundlage genommen.

btw, soweit ich mich erinnere, muß alles, was die vereinbarte mindestarbeitszeit um 20% übersteigt, mit überstundenzuschlägen beaufschlagt werden. wenn du also 7 stunden/woche arbeitest, ist alles ab der 8. oder 9. stunde eine überstunde, mit entsprechendem (ich glaube 25%) zuschlag. setzt aber den ersten absatz nicht außer kraft.

also ab auf die hinterbeine und notfalls zum anwalt.
falsch gewusst und falsch erinnert.
Zitat entgelTfortzahlungsgesetz Paragraph 4 (Hoehe des fortzuzahlenden arbeitsentgelts): "Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen." Also nix 3 monatszeitraum bla... sondern regelmaessige arbeitszeit. Die wird im arbeitsvertrag, im tarifvertrag oder in einer betriebsvereinbarung geregelt.
Womit du dich vielleicht vertust ist die grundlage fuer die berechnung von arbeitslosengeld 1 ... hier wird tatsaechlich das in den letzten 3 (oder 6) Monaten gezahlte entgelt zugrundegelegt.

Das mit den ueberstunden sind ebenfalls betriebliche oder arbeitsvertragliche regelungen, im falle einer tarifbindung oder aber eines allgemeinverbindlichen tarifvertrages wie im baugewerbe gilt das. Eine gesetzliche bestimmung bzgl detailierten vereinbarungen zu ueberstunden gibt es nicht. Es gibt wohl eine regelung zur maximal zulaessigen arbeitszeit in einem bestimmten zeitraum. Nicht aber zur verguetung von ueberstunden. Insofern ist auch dein 2. absatz reines hirngespinst.


PS ergaenzung:
Zitat EntgFG: "1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen."
Also nix mit zahlung von zulagen... eher im gegenteil... man siehe hier:
ausdruecklich NUR im falle eine kuerzung der arbeitszeit wird diese zur regelmaessigen arbeitszeit, guckst du hier:
"Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die für den Arbeitnehmer maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 anzusehen. Dies gilt nicht im Falle des § 2 Abs. 2."

um noch einen darufzusetzen:
"Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten."
soviel zu diesem thema.
Und das ist keine regelung der boesen (zeit-)arbeitgeber, sondern schlicht und einfach das gesetz.
aber ihr koennt gerne weiterbashen...

Schnaxel F.
2009-10-25, 14:37:43
Sollte das wirklich stimmen, dann wirds höchste Zeit, daß das Volk das Gesetz wird.

Marc-
2009-10-25, 15:03:39
Sollte das wirklich stimmen, dann wirds höchste Zeit, daß das Volk das Gesetz wird.
Was heisst, sollte das wirklich stimmen? kannst es doch selbst nachlesen, das gesetz ist als nichtamtliches verzeichnis fuer jeden einsehbar.
Ausserdem: was ist gegen die zitierten passagen einzuwenden?

Tanya
2009-10-26, 11:58:13
ich geh von einem fehler beim TS weil sonst wuerde die aussage keinen sinn machen. Eine 7 stundenwoche wäre im uebrigen eine teilzeitbeschäftigung und könnte nicht so ohne weiteres als vollzeitbeschäftigung ausgeführt werden.
ein solcher arbeitsvertrag wäre in der tat auch ausserst ungewöhnlich bzw so vermutlich nicht zulässig.
Denn eine Arbeitszeit von 7 wochenstunden entspräche einer geringfügigen beschäftigung bei der man knapp 230 euro verdienen würde. Wir reden hier aber von einer vollzeitbeschäftigung. Insofern gehe ich von einer fehlformulierung des TS aus (7 Stunden/Tag vs 8Std/Tag). weil alles andere macht keinen sinn und wuerde auch von den Sozialversicherung und ähnlichem nicht akzeptiert (auch von der ARge im uebrigen nicht)

@Tombman: "normaler Tarif" ist relativ. In normalfall bekommen zeitarbeiter in der tat für jede stunde in der entleiherfirma in der tat bestimmte zulagen (Kilometerpauschale, diverse aufwandspauschalen). So bekommt der Zeitarbeiter in der tat für jede im entleihbetrieb geleistete stunde in der regel deutlih mehr.

Eigentlich wollte ich gar nicht als Gast geschrieben haben, ich bin der TS Gast:
In dem Vertrag stehen tatsächlich 7 Arbeitsstunden die WOCHE. Ich zitiere einfach mal den Abschnitt aus dem Vertrag:
"$4 Arbeitszeit und Arbeitszeitkonto:
1. Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters richtet sich gemäß MTV nach einem Berechnugsschlüssel, der auf einer Jahresarbeitszeit von 364 Stunden ohne Pausen basiert. Von diesem Jahreszeitarbeitsvolumen werden Urlaubstage und gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag entfallen, abgezogen. Das wöchentliche Arbeitszeitvolumen beträgtr mindestens 7 Stunden.
2. Sollte in einem Betrieb, in der Mitarbeiter beschäftigt ist, eine längere Wochenarbeitszeit gelten, so werden die zusätlich zu der vereinbarten Wochenarbeitszeit anfallende Stunden auf eine Arbeitszeitkonto gemäß $3.2 des MTV gutgeschrieben.

(ja, in dem Vertrag sind tatsächlich in einem Abschnitt 2 grammatikalische Fehler...)

Genau, was ihr auch schon gesagt habt, habe ich mich gefragt: wie kann man mit 7 Arbeitsstunden/ Woche als Vollzeitbeschäftigter in dem Vertrag geführt werden?!

Gast
2009-10-27, 01:28:27
das passiert bei meinem betrieb ständig. da gibt es teilzeitler mit 60std, die wegen ausfälle etc einspringen und am ende mehr als 160std arbeiten.
das ist gang und gebe in etlichen branchen.

in meinem betrieb, kriegen solche, falls sie krank werden, dann nicht nur 60 bezahlt sondern es wird aufs durchschnitt der letzten x-monate geschaut. das gleiche auch bei weihnachtsgeld, urlaub etc! so find ich es auch in ordnung.
desweiteren gibt es ja auch das "gewohnheitsrecht" oder so (weiß grad nicht den genauen namen). durch dieses gesetz kann der arbeitnehmer vom arbeitgeber verlangen, dass seine vertraglichen arbeitsstunden, auf die durchschnittlichen arbeitstunden letzten 3(?) Monate angehoben wird.

das was bei deinem kollegen abgezogen wird, find ich nicht rechtens. vielleicht ist ja nur ein fehler bei der abrechnung unterlaufen. besprecht es mal mit dem chef, ansonsten ab zum anwalt und in diesem fall, müsste er auch keine moralische bedenken deswegen haben :D

Gast
2009-10-29, 02:26:54
Eigentlich wollte ich gar nicht als Gast geschrieben haben, ich bin der TS Gast:
In dem Vertrag stehen tatsächlich 7 Arbeitsstunden die WOCHE. Ich zitiere einfach mal den Abschnitt aus dem Vertrag:
"$4 Arbeitszeit und Arbeitszeitkonto:
1. Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters richtet sich gemäß MTV nach einem Berechnugsschlüssel, der auf einer Jahresarbeitszeit von 364 Stunden ohne Pausen basiert. Von diesem Jahreszeitarbeitsvolumen werden Urlaubstage und gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag entfallen, abgezogen. Das wöchentliche Arbeitszeitvolumen beträgtr mindestens 7 Stunden.
2. Sollte in einem Betrieb, in der Mitarbeiter beschäftigt ist, eine längere Wochenarbeitszeit gelten, so werden die zusätlich zu der vereinbarten Wochenarbeitszeit anfallende Stunden auf eine Arbeitszeitkonto gemäß $3.2 des MTV gutgeschrieben.

(ja, in dem Vertrag sind tatsächlich in einem Abschnitt 2 grammatikalische Fehler...)

Genau, was ihr auch schon gesagt habt, habe ich mich gefragt: wie kann man mit 7 Arbeitsstunden/ Woche als Vollzeitbeschäftigter in dem Vertrag geführt werden?!


und? habt ih es klären können?