PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Angebote im Supermarkt - Alles mit Hacken?


Qui
2009-10-22, 01:46:19
Servus,

ich war heute einkaufen und da ich einen kleinen Mops habe und dieser nur seine Lieblingssorte X frisst, war ich natürlich auch beim Tierfutterregal.

Davor ein grosses Schild.: " FÜR JEDES GEKAUFTE PRODUKT DER NASSFUTTERSERIE A ERHALTEN SIE GRATIS 2 DOSEN DES FUTTERS X DAZU".

Da rechnete ich mir aus, was mich das alles kosten würde und kam auf eine Ersparniss, trotz Kauf des Futters A, von 50%.

Problem war.: Von Futter A gabs zig Ausführungen (Dosen, Schalen) und verschiedenste Preise (von 1,09 bis 1,99).

Aber es stand ja da, dass man nur ein Produkt kaufen soll um die "Prämie" zu kriegen, welches genau war nicht ausgeschildert.

Ich nahm also 5 Dosen für 1,09 und ging damit an die Kasse und verwieß auf die Aktion.

Die Kassiererin meinte, nachdem ich bezahlt hatte, dass dies nur für die "grossen" Dosen für 1.99 gilt und nicht für andere Produkte, die billiger sind.

Ich zeigte ihr das Schild und sie meinte, dass dies die Anweisung des Marktleiters wären. Ich gab die Dosen also zurück, bekam mein Geld und kaufte die Marke X nun ohne die Ersparniss.

Ich kam mir schon ein bissel verarscht vor, beim Angebotsschild gabs auch kein * oder kleingedruckte Dinge. :frown:

Weggeschmissen hätte ich die Dosen natürlich auch nicht, sondern einem Tierheim gespendet. So hätte jeder was davon gehabt. :)

Rockhount
2009-10-22, 02:09:02
Was willst Du uns nun mitteilen?

KinGGoliAth
2009-10-22, 02:17:17
Angebote im Supermarkt - Alles mit Hacken?

wäre doch ein super angebot wenn es hacken dazu gibt.

http://s7.directupload.net/images/user/091022/jm3v6rae.jpg

zugreifen und loshacken!


wenn bei dem aktionsplakat kein * und kein verweis auf die 1,99€ dosen steht hättest du ruhig den marktleiter holen lassen sollen. sowas ist irreführung.

The7thGuest
2009-10-22, 02:55:24
wäre doch ein super angebot wenn es hacken dazu gibt.

http://s7.directupload.net/images/user/091022/jm3v6rae.jpg

zugreifen und loshacken!
Nettes Eigentor!
Den Unterschied zwischen Hacken und Äxten sollte man schon kennen...

KinGGoliAth
2009-10-22, 03:16:08
Nettes Eigentor!
Den Unterschied zwischen Hacken und Äxten sollte man schon kennen...

erzähl doch nix. hacken sind zum hacken da und wenn ich auf dir rumhacken will nehm ich auch lieber so eine
http://s7.directupload.net/images/user/091022/jm3v6rae.jpg
also so eine
http://s6.directupload.net/images/user/091022/hxl9wpj3.jpg
:tongue:

siegemaster
2009-10-22, 03:38:27
erzähl doch nix. hacken sind zum hacken da und wenn ich auf dir rumhacken will nehm ich auch lieber so eine
http://s7.directupload.net/images/user/091022/jm3v6rae.jpg
also so eine
http://s6.directupload.net/images/user/091022/hxl9wpj3.jpg
:tongue:
So sieht eine Hacke aus, du Gartenprofi:

http://www.dobel-muehlhausen.de/hacke.JPG

BennY-
2009-10-22, 04:24:42
Das schlimme an der ganzen Sache ist doch das du dann noch dort gekauft hast :-/

Franklin
2009-10-22, 06:34:41
Es soll den versuch von Abzocke darstellen.

Es wird darauf gebaut, daß sich viele nicht beschweren oder erst gar nicht bemerken.
Soetwas würde mich ebenfalls aufregen.

Hatte mal ein Angebotsschild im Laden, worauf ich von dem Artikel relativ viel einpackte um einen privaten Vorrat zu schaffen. An der Kasse war dann der teurere Preis in der Kasse. Nach dem Hinweis auf das Schild (welches ca. 1 mal 2 Meter groß war), meinte man , daß die Aktion alt sei.
Habe die Sachen dann dort gelassen.....

Panasonic
2009-10-22, 06:47:30
Die Welt scheint ech nicht mehr zu wissen, was 'ne Hacke ist..

http://www.11freunde.de/img/artikel/123827_huge.jpg

Thema:

Leider sind Preisangaben im Supermarkt gundsätzlich nicht verpflichtend. Sie laden Dich nur ein, den genannten Preis als Angebot abzugeben, welches der Laden dann nach belieben annehmen oder ablehnen kann / darf.

Schlupp
2009-10-22, 08:10:25
Leider sind Preisangaben im Supermarkt gundsätzlich nicht verpflichtend. Sie laden Dich nur ein, den genannten Preis als Angebot abzugeben, welches der Laden dann nach belieben annehmen oder ablehnen kann / darf.



Absolut!
Wenn auf dem Angebotsschild 5Ct steht und die Kasse hinterher 22,-€ anzeigt, so hast du 22,-€ zu zahlen.
Dieser Irrglaube, dass der Laden verpflichtet ist die Ware zum ausgezeichneten Preis zu verkaufen besteht leider schon ewig...

Plutos
2009-10-22, 09:35:06
Wie war das, "invitatio ad offerendum"?

RavenTS
2009-10-22, 11:00:23
Wie war das, "invitatio ad offerendum"?

Das trifft doch bei einer expliziten Preisangabe aber nicht zu. Wenn du stillschweigend zur Kasse gehst und die Produkte erwerben willst, ist das doch eine Zustimmung zum Kaufangebot zu dem ausgeschilderten Preis.

Wenn dir stattdessen an der Kasse was anderes abgerechnet wird ist das schlicht Irreführung/Täuschung. Treu und Glauben etc!

Urion
2009-10-22, 11:42:48
Die Preisangaben und Angebote im Supermarkt müssen korrekt und deutlich sein,

für etweilige Verstöße dagegen interessieren sich das:
Ordnungsamt (Gewerbeordnung)
oder die Konkurrenz (Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbes)

das Ordnungsamt hab ich selber schon kontrollieren gesehen
natürlich nicht bei einem Marktriesen wie MM oder so, nein beim kleinen Heimtierbedarfshandel um die Ecke wurde alles unter die Lupe genommen :rolleyes:

abgenervt
2009-10-22, 11:57:48
Absolut!
Wenn auf dem Angebotsschild 5Ct steht und die Kasse hinterher 22,-€ anzeigt, so hast du 22,-€ zu zahlen.
Dieser Irrglaube, dass der Laden verpflichtet ist die Ware zum ausgezeichneten Preis zu verkaufen besteht leider schon ewig...

Das kann kein Irrglaube sein! Es kann doch nicht angehen, dass eine Ware zum angebotenen Preis nicht erworben werden kann weil das Kassensystem einen anderen Preis ausspuckt! Das macht überhaupt keinen Sinn. Dann machen wir demnächst alle Produkte auf den Preisschildern billiger und kassieren dann ordentlich an der Kasse mit höheren Preisen ab. Na Klasse!

Sie müssen es zu dem angebotenen Preis verkaufen!

Panasonic
2009-10-22, 11:59:33
Nein, müssen sie nicht. Die angegebenen Preise sind juristisch nur Empfehlungen für Dich, welches Angebot Du dem Laden machen solltest. Ob dieses Angebot dann angenommen wird, kann der Laden selbst entscheiden.

_Gast
2009-10-22, 12:00:46
Sie müssen es zu dem angebotenen Preis verkaufen!Nein.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE011002377.html

In verständlichem Deutsch bedeutet das, wenn sich ein Händler im Kaufpreis geirrt hat, dann muss er es selbstverständlich nicht zu dem angebotenen Preis verkaufen.

sei laut
2009-10-22, 12:02:03
Sie müssen es zu dem angebotenen Preis verkaufen!
Stimmt schon.
Was die Kasse sagt, dürfte eigentlich nicht zählen.
Vorallem wenn dann noch die Schilder vertauscht wurden, gibts richtig Ärger, das kommt beim Wein fatal, wo vieles recht ähnlich klingt.

Die Preisschilder sind quasi das Angebot und wenn ich eine Ware nehme und mich damit an diese Kasse stelle, nehme ich DIESES Angebot an. Nicht das der Kasse.

Was aber oben der Fall sein könnte: Vermutlich steht irgendwo, dass es nur mit dem teuren Produkt gültig ist, aber dann halt so, dass man es schnell übersehen kann. In dem Fall müsste man mal einen Typen dort anhalten und nachhaken und bei Unklarheit den Filialleiter (oder der Stellvertreter) herbestellen.

_Gast
2009-10-22, 12:04:13
Stimmt schon.Nein, stimmt nicht. Die Gesetzeslage ist eindeutig.Die Preisschilder sind quasi das Angebot und wenn ich eine Ware nehme und mich damit an diese Kasse stelle, nehme ich DIESES Angebot an. Nicht das der Kasse.Du vielleicht schon, aber der Händler nicht. Und für das Zustandekommen eines Vertrages bedarf es zweier übereinstimmender Willenserklärungen.

Tigershark
2009-10-22, 12:09:28
Die Preisschilder sind quasi das Angebot und wenn ich eine Ware nehme und mich damit an diese Kasse stelle, nehme ich DIESES Angebot an. Nicht das der Kasse.


Nein. Natürlich wäre es das, was man mit gesundem Menschenverstand annimmt. Ist aber eben nicht so. Wie weiter oben schon gesagt wurde, ist das lediglich eine Einladung, ein Angebot abzugeben (das tut man dann, indem man die Ware einlädt und zur Kasse geht), oder auch "invitatio ad offerendum". Wenn dann an der Kasse das gleiche rauskommt und Du zahlst, dann hast Du 2 übereinstimmende Willenserklärungen (wie _Gast schon schön erklärt hat), und DANN hast Du auch einen gültigen Kaufvertrag.

Bitte nicht solches Halbwissen verbreiten und als richtig hinstellen...

Rooter
2009-10-22, 19:08:50
So sieht eine Hacke aus, du Gartenprofi:

http://www.dobel-muehlhausen.de/hacke.JPGIch dachte immer das sei ein Pickel. :confused:

http://www.labused.com/wp-content/uploads/pimple.jpg

MfG
Rooter

BananaJoe
2009-10-23, 10:02:34
Hacke (Axt) und Spitzhacke (Pickel) sind Zweierlei! :D

HAL
2009-10-23, 10:12:15
so. Wie weiter oben schon gesagt wurde, ist das lediglich eine Einladung, ein Angebot abzugeben (das tut man dann, indem man die Ware einlädt und zur Kasse geht), oder auch "invitatio ad offerendum". Wenn dann an der Kasse das gleiche rauskommt und Du zahlst, dann hast Du 2 übereinstimmende Willenserklärungen (wie _Gast schon schön erklärt hat), und DANN hast Du auch einen gültigen Kaufvertrag.

Mein Angebot gilt dann aber logischerweise mit dem ausgezeichneten Preis.
Zieht der Händler das Produkt über seinen Scanner und legt es nach hinten, so nimmt er doch durch konkludentes Handeln MEIN Angebot an und damit auch den ausgezeichneten Preis?
Will sagen wenn er es zu einem anderen Preis verkaufen will muss er mein Angebot auch ablehnen (was er aber natürlich darf) und nicht einfach einen anderen Preis irgendwo in der Kasse aufleuchten lassen.

cartman5214
2009-10-23, 12:07:09
Nein, in dem Moment wo er das ganze über den Scanner zieht gibt er ebenfalls ein Angebot ab. Dieses zählt. Anschließend kann der Kunde sagen: akzeptier ich (indem er bezahlt) oder den Kauf verweigern.

Vom Prinzip her lässt sich in einem solchen Fall von Preisdifferenzen folgende Kette aufbauen:



Angebot Kunde an Händler (zum Schildpreis)
Ablehnung des Angebotes durch Händler
Angebot Händler Kunde (zum Kassenpreis)
Kaufentscheidung Kunde

Piffan
2009-10-23, 22:20:26
Ist ja alles schön theoretisch. In Praxi läuft es so: Wenn von der Preisauszeichnung abgewichen wurde und ich das erst nach dem Zahlen merke, etwa weil relativ viele Artikel im Wagen sind und wohl kaum ständig auf die Kasse starren kann, wenn die Artikel über den Scanner laufen, dann reklamiere ich hinterher und bekomme Recht....

Unglaublich, wie hier aus Alltagsbanalitäten wieder Kriege konstruiert werden. Welcher Vollidiot rennt denn gleich zum Richter bzw. welcher Händler macht aus Mäusescheiße einen Aufriss, den möglichst noch viele Kunden bemerken?

Falls ein Händler mit System und damit bewusst irreführend auszeichnet, hat der ruckzuck Ärger. Juristerei- Gequassel hin oder her. :wink:

Nachschlag: Ehe ich so einen peinlichen Mist in einem Forum zum Besten gebe (mit Hacken), kläre ich sowas direkt im Laden und reagiere mich da schon ab.

JFZ
2009-10-24, 00:06:00
[...] und reagiere mich da schon ab.
mit Hacken und Pickel? :devil: