nggalai
2009-10-27, 08:56:12
Moin moin,
ich gebe es gerne zu – mir ist es recht egal, was mit meinem Körper geschieht, wenn ich tot bin. Und Trauerfeiern, die ganzen Riten drumrum, sind für die Hinterbliebenen, nicht für mich. Jedoch …
… könnten da ja noch Hinterbliebene sein. Und in meiner etwas speziellen Situation mit Familie-800km-entfernt und dem ständigen Pendeln zwischen Deutschland und der Schweiz … Ich mein, klar, wenn ich tot bin, interessiert es mich wohl eher wenig, aber meine Höflichkeit schreckt vor solchen Szenarien zurück:
„Hallo Frau Erni, Ihr Bruder liegt gerade hirntot bei uns in Hannover im Krankenhaus. Dürfen wir ihm Organe entnehmen?“
Oder, noch „besser“:
„Guten Tag. Herr Erni ist verstorben, Sie sind der Bestattungspflichtige. Können Sie heute Nachmittag um drei vorbeikommen, um die nächsten Schritte zu regeln? Oh, Sie sind gerade in Marokko? Hm. Das ist blöd. Mein Beileid, jedenfalls.“
Das muß echt nicht sein.
Meine Gattin ist über Wochen verstorben und hat den größten Teil der Planung ihrer Beisetzung selbst übernommen, Wünsche formuliert, gar den Spruch für die Todesanzeige ausgesucht. (Ja, sie war immer recht morbide veranlagt, dazu noch eine Prise Sarkasmus … Tolle Frau.) Aber kann ich darauf setzen, daß es bei mir absehbar ist? Was, wenn ich irgendwann einfach einen Schlaganfall habe? Ein Aneurisma im Bauch, das platzt? Herzinfarkt? Zugunglück? Besoffene (britische) Soldaten, die mich zu Tode prügeln?
Dann bekommt meine Schwester einen Anruf und sie darf innerhalb von Minuten (Organspende) oder wenigen Tagen (Beisetzungs-Planung) nicht nur mit dem Schock klar kommen, sondern muß sich auch noch darum kümmern, was jetzt zum Geier mit meinem Leichnam passieren soll.
Uncool, und unhöflich.
Organspendeausweis und Patientenverfügung habe ich bereits, also ein paar unangenehme Fragen weniger für die Hinterbliebenen. Und im Januar gibt’s eine Bestattungsverfügung. Gegebenenfalls verbinde ich es gleich mit einer Bestattungsvorsorge, damit – falls ich als hungernder Autor an explodierter Leber unter der Brücke versterbe – die Schwester wenigstens nicht auch noch tierisch für blechen muß.
Die Bestattungsverfügung kann so umfangreich oder knapp sein, wie man es möchte. Anonymes Begräbnis? Bereits im Friedwald einen Baum „angemietet“? Familiengrab vorhanden? Asche oder Erde? Trauerfeier ja / nein, und falls ja, wie?
Viele Menschen schreiben solche Wünsche ins Testament. Man nennt es ja gerne auch den „Letzten Willen“. Das Problem bei der Sache: Testamente werden in aller Regel erst Wochen nach der Beisetzung eröffnet. Kommt offenbar nicht selten vor, daß die Familie davon überzeugt war, daß Onkel Heini gerne eingeäschert in ein Reihengrab wollte und drei Wochen später dann die Kopie vom Amtsgericht kommt, wo Heini mit zittriger Hand was von „AUF KEINEN FALL VERBRENNEN!!!!“ ins Testament geschrieben hatte. Heini dürfte es ziemlich egal sein, daß 2 kg zerriebene Knochenreste auf Feld 42B vergraben liegen, aber die Hinterbliebenen machen sich gegebenenfalls den Rest des Lebens einen tierischen Kopf.
Und das muß eben nicht sein. Die meisten Bestatter schließen so eine Verfügung gratis mit Dir ab, da sie hoffen, daß dann im Sterbefall der Auftrag an sie gehen wird. Ergo …
Januar.
Cheerio,
-Sascha
ich gebe es gerne zu – mir ist es recht egal, was mit meinem Körper geschieht, wenn ich tot bin. Und Trauerfeiern, die ganzen Riten drumrum, sind für die Hinterbliebenen, nicht für mich. Jedoch …
… könnten da ja noch Hinterbliebene sein. Und in meiner etwas speziellen Situation mit Familie-800km-entfernt und dem ständigen Pendeln zwischen Deutschland und der Schweiz … Ich mein, klar, wenn ich tot bin, interessiert es mich wohl eher wenig, aber meine Höflichkeit schreckt vor solchen Szenarien zurück:
„Hallo Frau Erni, Ihr Bruder liegt gerade hirntot bei uns in Hannover im Krankenhaus. Dürfen wir ihm Organe entnehmen?“
Oder, noch „besser“:
„Guten Tag. Herr Erni ist verstorben, Sie sind der Bestattungspflichtige. Können Sie heute Nachmittag um drei vorbeikommen, um die nächsten Schritte zu regeln? Oh, Sie sind gerade in Marokko? Hm. Das ist blöd. Mein Beileid, jedenfalls.“
Das muß echt nicht sein.
Meine Gattin ist über Wochen verstorben und hat den größten Teil der Planung ihrer Beisetzung selbst übernommen, Wünsche formuliert, gar den Spruch für die Todesanzeige ausgesucht. (Ja, sie war immer recht morbide veranlagt, dazu noch eine Prise Sarkasmus … Tolle Frau.) Aber kann ich darauf setzen, daß es bei mir absehbar ist? Was, wenn ich irgendwann einfach einen Schlaganfall habe? Ein Aneurisma im Bauch, das platzt? Herzinfarkt? Zugunglück? Besoffene (britische) Soldaten, die mich zu Tode prügeln?
Dann bekommt meine Schwester einen Anruf und sie darf innerhalb von Minuten (Organspende) oder wenigen Tagen (Beisetzungs-Planung) nicht nur mit dem Schock klar kommen, sondern muß sich auch noch darum kümmern, was jetzt zum Geier mit meinem Leichnam passieren soll.
Uncool, und unhöflich.
Organspendeausweis und Patientenverfügung habe ich bereits, also ein paar unangenehme Fragen weniger für die Hinterbliebenen. Und im Januar gibt’s eine Bestattungsverfügung. Gegebenenfalls verbinde ich es gleich mit einer Bestattungsvorsorge, damit – falls ich als hungernder Autor an explodierter Leber unter der Brücke versterbe – die Schwester wenigstens nicht auch noch tierisch für blechen muß.
Die Bestattungsverfügung kann so umfangreich oder knapp sein, wie man es möchte. Anonymes Begräbnis? Bereits im Friedwald einen Baum „angemietet“? Familiengrab vorhanden? Asche oder Erde? Trauerfeier ja / nein, und falls ja, wie?
Viele Menschen schreiben solche Wünsche ins Testament. Man nennt es ja gerne auch den „Letzten Willen“. Das Problem bei der Sache: Testamente werden in aller Regel erst Wochen nach der Beisetzung eröffnet. Kommt offenbar nicht selten vor, daß die Familie davon überzeugt war, daß Onkel Heini gerne eingeäschert in ein Reihengrab wollte und drei Wochen später dann die Kopie vom Amtsgericht kommt, wo Heini mit zittriger Hand was von „AUF KEINEN FALL VERBRENNEN!!!!“ ins Testament geschrieben hatte. Heini dürfte es ziemlich egal sein, daß 2 kg zerriebene Knochenreste auf Feld 42B vergraben liegen, aber die Hinterbliebenen machen sich gegebenenfalls den Rest des Lebens einen tierischen Kopf.
Und das muß eben nicht sein. Die meisten Bestatter schließen so eine Verfügung gratis mit Dir ab, da sie hoffen, daß dann im Sterbefall der Auftrag an sie gehen wird. Ergo …
Januar.
Cheerio,
-Sascha