PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bund/Zivi Einberufung


Jubba
2009-11-01, 21:22:16
Hallihallo,

hab das hier so auch in paar anderen "Musterungsforen" gepostet, aber vllt. könnt ihr da ja auch was zu sagen...:

ich hatte am 18.2. meine Musterung, und bis Freitag nichts mehr vom Bund gehört..

So nun haben die mir den Einberufungsbescheid geschickt, zum 04.01.10…
Ich habe dann gleich am Freitag Nachmittag noch ein Fax mit meinem KDV Antrag mit dem Hinweis das die Begründung und Lebenslauf später nachgereicht werden an das Kreiswehrersatzamt gefaxt..

Ich werde im Februar 23, nun meine Frage ist es generell möglich das ich das alles nun solange durch versäumte Fristen o.ä. heraus zögern kann bis ich 23 bin & so keinen Zivi / Bund machen muss? Grund ist der, das ich keinen wirklichen Sinn sehe aus meiner sicheren Arbeitsstelle rausgenommen zu werden und 9 Monate sozusagen wegzuschmeiße..

Wenn ja, wie schaffe ich das am „besten“?;)

Was ist von diesen ganzen "Wehrdienst" Anwälten zu halten z.B. http://www.dr-schulte.org, kann man sich auf angepriesene verlassen?



Greetz

Corny
2009-11-02, 09:55:00
www.kampagne.de

Einfach mal anrufen, du wirst überrascht sein :)
Spende nicht vergessen!

JasonX
2009-11-02, 10:00:51
Warum bist du denn so schlau gewesen und hast die tauglich mustern lassen, jetzt lebe damit.

Wenn du deine Fristen versäumst dann können die dich sogar nach 23 einberufen.

Das sind dann so fälle wo sie das Recht haben dies zu tun. Und welche Fristen willst du denn nicht einhalten ? In die Kaserne zu kommen? Sobalt du den 3 Tag spätestens nicht auftauchst werden die Feldjäger informiert.
Und wenn du Fristen für den KDV verstreichen lässt, egal weil vergessen was abzugeben oder so. Wirst du einfach eingezogen solange du keinen fertig abgearbeiteten KDV hast.

Grüße

Jason

der2of6
2009-11-02, 11:26:14
Snsonsten kannst du immer noch Wehrersatazdienst leisten.
Sind dann allerdings 6 Jahr mit minimum 120 Stunden pro Jahr.

Philipus II
2009-11-02, 15:27:57
Sehr gute Reaktion- bisher hast du alles richtig gemacht!
Wichtig:
Wenn du fristgerecht verweigert hast, kannst du dich mit etwas fianziellem Einsatz auch wahrscheinlich ganz drücken.
Sprich mit den Profis der Kampagne.

Noch eine Frage:
Wann hast du das Fax geschickt? (Datum und Uhrzeit)
Wann wurde das Einschreiben abgesendet?
Ein Einschreiben bzw. auch eine Postzustellungsurkunde gilt nämlich afaik erst 3 Tage nach Absendung als zugestellt.
Deine Verweigerung könnte also noch fristgemäß sein und damit eine Einberufung verhindern.

JasonX
2009-11-03, 10:03:55
Wieso?

Er hat doch diese 1,5 Seiten nicht mitgesendet in denen er das mit seinem Gewissen bla bla blub schreiben kann.

So wie es hier ja schon in einigen Themen angesprochen wurde, was und wieviel da drinnstehen soll.

Und selbst wenn er nicht einberufen wird, er MUSS dann Ersatzdienst/Zivi machen, er will aber GARNICHTS machen, und wenn die Frist bis zum 23 Lebensjahr verstreicht wegen SEINEM verschulden dann kann sie verlängert werden.

Grüße
Jason

Lurtz
2009-11-03, 18:02:54
Wieso?

Er hat doch diese 1,5 Seiten nicht mitgesendet in denen er das mit seinem Gewissen bla bla blub schreiben kann.
Das muss er auch erst nach der Verweigerung machen.

DerGroße
2009-11-03, 23:36:22
schreib mir ne PN hab grad erst verweigert, und das nach der 2ten einberufung, kann dir dann den Text zukommen lassen, den ich geschrieben habe... der ist ohne weiteres durchgekommen trotz heftiger umstände (2 Einberufung, beste Musterung im Musterungsmonat etc:)