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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freistellungauftrag vergessen -> Steuererklärung


Wurschtler
2009-11-02, 19:01:45
Hallo,

ich bin mit meinen Steuererklärungen mittlerweile recht weit.
Ein Punkt ist da noch:
Ich habe 2007 mal einen Freistellungsauftrag vergessen und unnötigerweie ca. 50 Euro an Zinsabschlagsteuer + Soli gezahlt.

Dazu hatte ich noch ein paar andere Zinseinnahmen bei anderen Banken, wo alledings ein Freistellungsauftrag gestellt war und nicht voll ausgenutzt.

D.h. mein gesamter Freistellungsbetrag hätte leicht ausgereicht, alle Zinsen steuerfrei zu bekommen.

Kann ich mir das Geld bei der Steuererklärung über die Anlage KAP wiederholen?
Dort steht, ich muss wenn dann ALLE Zinseinnahmen angeben, d.h. auch die, die bereits freigestellt waren.
Muss ich dann auf den Gesamtbetrag oder nur auf den nicht freigstellten Betrag meinen persönlichen Steuersatz oder garnichts zahlen?

Plutos
2009-11-02, 19:21:51
Wenn du in Summe unterhalb des Freibetrags bleibst, zahlst du natürlich gar nix. Mache das seit Jahren so, weil mir ständiges Freistellungsaufträge-Anpassen zu blöd ist.
Musst aber natürlich alle Einkünfte angeben, ja.

Wurschtler
2009-11-02, 19:39:15
Wenn du in Summe unterhalb des Freibetrags bleibst, zahlst du natürlich gar nix. Mache das seit Jahren so, weil mir ständiges Freistellungsaufträge-Anpassen zu blöd ist.

Optimal! :)


Musst aber natürlich alle Einkünfte angeben, ja.

Da habe ich noch ein kleines Problem: Ich habe da evtl. noch ein paar Steinzeitsparbücher, wo mal nur 5 DM drauf waren, aber Jahr für Jahr ein paar Cent Zinsen und Steuern anfallen. Die Sparbücher sind aber nicht mehr auffindbar.
MUSS ich solche Peanut-Beträge auch zwingend angeben und da jetzt extra die Banken abklappern wegen Zinsbescheinigungen oder ist das egal, wenn ich solche Miniaturbeträge NICHT angebe?

hamei
2010-03-19, 11:35:30
MUSS ich solche Peanut-Beträge auch zwingend angeben und da jetzt extra die Banken abklappern wegen Zinsbescheinigungen oder ist das egal, wenn ich solche Miniaturbeträge NICHT angebe?

Das ist ja wirklich eine sehr interessante Frage die ich mir noch gar nie überlegt habe. Schade, dass irgendwie keiner eine Antwort darauf geschrieben hat. Ich bin momentan auch wieder mit meiner Steuererklärung beschäftigt. Dieses Jahr benutze ich zum ersten Mal die WISO (http://download.softwareload.de/WISO-Sparbuch-2010/62975) und ich muss sagen es funktioniert damit wirklich super. Kann es also nur empfehlen.

knuglifix
2010-03-19, 14:30:58
die steuern werden ja anonym abgeführt. so gesehen weiß das finanzamt nichts von den zinserträgen. ich weiß aber nicht ob die überhaupt prüfen (können) wo und welche konten du hast. einfach mal probieren, wenn denen was komisch vorkommt werden die einfach nachfragen. die werfen nicht gleich mit steuerbetrugs anzeigen um sich.

dbaj
2010-03-26, 16:45:12
Prinzipiell muss man alles beim FAmt mit Kopien etc. belegen! Du musst ja in dem Sinne beweisen, wieviel Zinsenerträge du erzielt hast.