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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verzogenes Laptopgehäuse ein Garantiefall?


Acid-Beatz
2009-11-03, 14:49:43
Hey,
mir is gerade aufgefallen, dass mein Laptopgehäuse leicht verzogen ist, soll heißen die Unterseite wo die Tastatur drinnen ist, ist links vorne, also quasi zu mir gewand, leicht nach oben gebogen.
Würde soweit auch nicht stören aber dadurch, dass es leicht angehoben ist, scheppert es jedes mal wenn ich etwas schreibe und die Hand leicht bewege ( also nicht, dass ich jetzt falsch verstanden werde, optisch sieht man es kaum und es geht vllt um ein bis zwei Millimeter aber man hört es eben und beim Schreiben stört es in gewisser Art und weise auch ( leichtes Wippen eben )

Meint ihr sowas ist ein Garantiefall bzw hat selber wer Erfahrungen mit dem Samsung Kundendienst gemacht???

Thx

_DrillSarge]I[
2009-11-03, 15:15:40
sicher ist das ein garantiefall. an den händler wenden, sofern kein direkter supportvertrag mit samsung besteht.

Acid-Beatz
2009-11-03, 16:35:17
Danke für die schnelle Antwort, jetz hab ich aber noch eine Frage: Ich hab vergessen zu schreiben, dass der Laptop nicht neu ist sondern rund ein Jahr alt, der Fehler is allerdings erst jetz durch "thermische Beanspruchung" entstanden, sprich ich zock auch mal ne Runde auf dem Ding und da wird er schonmal bischen wärmer ( zumindest meiner Meinung nach die naheliegendste Begründung )
Laut Internet hab ich zwei Jahre Garantie die das abdecken müsste, sehe ich das richtig ?

sei laut
2009-11-03, 16:47:51
Laut Internet hab ich zwei Jahre Garantie die das abdecken müsste, sehe ich das richtig ?
Nicht unbedingt.
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=405732

Kann sein, dass es bei deinem Notebook 2 Jahre sind, manche haben aber nur 1 Jahr Garantie.

Acid-Beatz
2009-11-03, 22:28:22
Also laut der Herstellerseite ( Samsung ) hab ich 2 Jahre Garantie, heißt im Klartext ich wende mich direkt an Samsung und nicht an das Geschäft wo ich den Laptop gekauft habe ( weil 6 Monate doch schon weit überschritten sind )?!

Philipus II
2009-11-03, 23:28:21
Wo hast dus denn gekauft?
Je nach Laden würde ich mich nämlich trotzdem an den Händler wenden...

sei laut
2009-11-04, 14:30:06
Bei manchen Herstellern muss man es über den Händler machen, da würde ich mal beim Hersteller nachfragen, wie es gehandhabt wird.

kiX
2009-11-05, 01:34:48
Bei manchen Herstellern muss man es über den Händler machen, da würde ich mal beim Hersteller nachfragen, wie es gehandhabt wird.
bei welchen Herstellern muss man denn einen Garantieanspruch beim Händler geltend machen??
Den (freiwilligen!) Garantieanspruch hast du dem Hersteller ggü, den (gesetzl verpflichteten) Gewährleistungsanspruch dem Händler ggü.