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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückgabe bei Osermann.de?


basti333
2009-11-04, 20:55:23
huhu,

ich bin zur zeit auf der suche nach ein paar neuen möbelstücken und gerade mal auf die seite von Ostermann (http://ostermann.de/) gestoßen, dabei habe ich festgestellt das die ja tatsächlich einen onlineshop haben (wie modern:naughty:).

Eigentlich will ich ja möbel vorher im geschäft sehen und werde das vmtl. auch tun, aber trozdem stellt sich mir die frage ob ich möbel auch so einfach wieder zurückgeben kann, wie fernseher oder handys die ich online kaufe. Das Fernabsatzgesetz müsste doch auch hier greifen oder?

Da kann man sich ja bequem die möbel ins wohnzimmer stellen lassen, sie ne woche ausprobieren und ohne merhkosten wieder abholen lassen :freak:

Black-Scorpion
2009-11-04, 22:06:28
Da die Teile fast immer zerlegt geliefert werden hast du nach dem ausprobieren ein Problem.
Abholen ist nicht sondern du musst es zurückschicken. du bekommst nur die Lieferkosten wieder.
Und da bestimmt keine Spedition die zusammengebaute Möbel abholt, wirst du wohl auch da einen nicht gerade kleinen Teil selber zahlen.
Außerdem wird dir wohl ein nicht gerade kleiner Teil vom Preis abgezogen wegen Nutzung.
Denn die Möbel sind nicht mehr als Neu zu verkaufen.

Philipus II
2009-11-04, 22:14:26
Das sehe ich anders.
Du musst die Rücksende kosten nicht tragen- ich gehe davon aus, dass die Möbel über 40€ Kosten.
Nur die Hinsendekosten werden dir eventuell nicht erstattet, hierzu ist die Rechtslage noch nicht eindeutig. Auch eventuelle Montagekosten werden wohl an dir bleiben.

Das Widerrufsrecht für den Fernabsatz gilt aber nicht für für den Kunden gefertigte Ware. Da muss du aufpassen.

Fürs Auspacken und Aufbaun musst du aber keinen Wertersatz leisten, solange du im Rahmen dessen bleibst, was auch im Laden möglich ist. Und dort kannst du ja auch die aufgebauten Möbel angucken.

Alternative: Der Händler muss dich eh belehren- les dir das einfach mal durch.

Butter
2009-11-04, 22:30:38
Ostermann AGB

IV. Rückgabebelehrung und Rückgaberecht

1. Rückgaberecht

Der Käufer kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt der vorliegenden Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware und auch nicht vor Erfüllung der Pflichten des Verkäufers gemäß §312 e) Abs. 1 Satz BGB in Verbindung mit § 3 BGB-Info V. Nur wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die fristgerechte Absendung der Ware an eine Filiale der Deutschen Post oder einen anderen Paketdienst oder die fristgerechte Absendung des Rücknahmeverlangens.

Das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co. KG
Abt. Auftragsmanagement
Annenstr. 120
58453 Witten

Die Rücksendung hat zu erfolgen an:
Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co. KG
Abt. Internet Retouren
Fredi-Ostermann-Str. 1-3
58454 Witten

Das Rückgaberecht besteht nicht für Hygiene- und Sicherheitsartikel sowie bei Waren, die nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder die der Verkäufer nach den Vorstellungen oder Spezifikationen des Käufers gefertigt hat bzw. hat fertigen lassen. Die Gefahr und die Kosten der Rücksendung trägt der Verkäufer. Die Ware kann mit dem Vermerk „Gebühr bezahlt Empfänger“ aufgegeben werden. Im Falle des Rücknahmeverlangens wird der Verkäufer die Ware schnellstmöglich beim Käufer abholen.



2. Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bereits erbrachte Zahlungen erstattet der Verkäufer. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Um einen Wertesatzanspruch zu vermeiden, wird empfohlen, die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch zu nehmen und alles zu unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für den Verkäufer mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für den Käufer mit dem Empfang.

Black-Scorpion
2009-11-04, 22:37:18
Das sehe ich anders.
Du musst die Rücksende kosten nicht tragen- ich gehe davon aus, dass die Möbel über 40€ Kosten.
Nur die Hinsendekosten werden dir eventuell nicht erstattet, hierzu ist die Rechtslage noch nicht eindeutig. Auch eventuelle Montagekosten werden wohl an dir bleiben.

Das Widerrufsrecht für den Fernabsatz gilt aber nicht für für den Kunden gefertigte Ware. Da muss du aufpassen.

Fürs Auspacken und Aufbaun musst du aber keinen Wertersatz leisten, solange du im Rahmen dessen bleibst, was auch im Laden möglich ist. Und dort kannst du ja auch die aufgebauten Möbel angucken.

Alternative: Der Händler muss dich eh belehren- les dir das einfach mal durch.
Das möchte ich sehen wie du z.B. einen fünftürigen Kleiderschrank aufgebaut zurückschicken willst.
Und das dir dafür nichts vom Geld abgezogen wird erst Recht.

Philipus II
2009-11-05, 14:26:40
Eins vorweg- ich bin kein Rechtsanwalt und ich studiere auch nicht Jura.
Ich habe allerdings ein paar Grundkenntnisse im Bereich Recht.

Wenn ich die Widerrufsbelehrung so durchlese:
Das mit den Kosten ist eindeutig, die trägt der Händler. Das ist auch gesetzlich eh eindeutig festgelegt.

Ich bin nach dem Lesen der Widerrufsbelehrung der Ansicht, dass ein Widerrufsrecht besteht. Die Organisation der Rücksendung ist nicht mein Problem. Ich werde den Schrank allerdings wohl selbst zerlegen müssen.
Ich persönlich halte das Auspacken und Aufbauen für eine Prüfung, die auch im Ladenlokal möglich gewesen wäre. Daher ist ein Abzug unberechtigt.

Ich empfehle aber, die Fragestellung mal in einem juraforum zu stellen (Forenregeln beachten). Für einen Link wäre ich auch sehr dankbar.

Wo siehst du die Knackpunkte?

Black-Scorpion
2009-11-05, 19:48:00
Dann unternehme mal den Versuch vor der Bezahlung in einem Möbelhaus einen Schrank aufzubauen.
Das Rückgaberecht soll dir bei Onlinekäufen die Rechte wie im Laden verschaffen.
Und Möbelaufbauen kannst du im Laden vergessen.

Philipus II
2009-11-05, 19:50:57
In den meisten Möbehäusern ist ein Exemplar ausgepackt/aufgebaut.