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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einspruch bei Bußgeldbescheid


mofa84
2009-11-05, 17:49:05
Hat jemand Erfahrung wie es aussieht wenn man gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch erhebt?

Ich habe schon gegoogled, und dort stand irgendwo, dass man zur Beweisklärung einen Anwalt bräuchte. Stimmt das?

abgenervt
2009-11-05, 18:57:02
Warum solltest Du einen Anwalt brauchen? Wenn Du der Meinung bist das Du zu unrecht eine Strafe erhalten hast, so kannst Du das auch durch einen Einspruch darstellen. Dafür benötigt man keinen Anwalt. Die kriegen genug Post vom Anwalt, das schüchtert die garantiert nicht ein! Solltest Du den Verstoß begangen haben, dann nimm es wie ein Mann und bezahle. So mache ich das auch. Bin eben selber Schuld wenn ich mich nicht an die Regeln halte!

EureDudeheit
2009-11-05, 18:57:23
Nein brauchst du nicht.

Philipus II
2009-11-05, 19:04:06
Du brauchst nicht unbedingt einen Anwalt. Bei offensichtlichen Fehlern kriegt mans evtl. auch selber hin, meist lohnt allerdings ein Anwalt.
Ein guter Anwalt sollte eigentlich bei jedem Bußgeldbescheid eingeschaltet werden- erstaunlich oft geht was...

mofa84
2009-11-05, 20:10:28
also primär will ich eigentlich nur mal das Video sehen, der Beamte, der mich rausgezogen hat, war mit dem Motorrad unterwegs und hat mir nur ein Standbild gezeigt - da ich auf dem Weg zur Arbeit war, hatte ich keine Lust und keine Zeit für Diskussionen.

schoppi
2009-11-05, 20:19:41
Hoffentlich haben die Beamten jetzt auch keine Lust das Video für dich rauszusuchen.

mofa84
2009-11-05, 20:24:44
ich weiß nicht, ob die das nicht digital haben?!

Vor allem ist die Frage, wo ich das dann anschauen könnte - wenn ich dafür nach Buxtehude fahren muss, kostet das ebenfalls schon mehr als das Bußgeld.

schoppi
2009-11-05, 20:31:18
ich weiß nicht, ob die das nicht digital haben?!

Vor allem ist die Frage, wo ich das dann anschauen könnte - wenn ich dafür nach Buxtehude fahren muss, kostet das ebenfalls schon mehr als das Bußgeld.Ich auch nicht. Aber im Grunde hättest du es bei der Kontrolle damals alles ohne großen Aufwand regeln können. Jetzt würde ich persönlich einfach zahlen und nicht deine und die Zeit der Beamten beanspruchen.

mofa84
2009-11-05, 20:35:34
1. nein, weil ich zur Arbeit musste
2. geht es nicht nur um Geld, sondern auch Punkte
3. bin ich auf den Verein nicht mehr gut zu sprechen, seit mir die **** damals 4 Punkte aufs Auge gedrückt haben als ich nüchtern mit dem Fahrrad unterwegs war!
4. was hätte ich zu dem Beamten sagen sollen? Ich hatte ja die Möglichkeit, mich zu äußern, was dann auf dem Bericht vermerkt worden wäre - nur hätte das auch nichts gebracht. Wenn ich gesagt hätte, dass ich die Messung und demzufolge das Ergebnis anzweifle, hätte sich die Sache deswegen auch nicht in 5 Minuten erledigt gehabt.

schoppi
2009-11-05, 20:46:10
4. was hätte ich zu dem Beamten sagen sollen? Ich hatte ja die Möglichkeit, mich zu äußern, was dann auf dem Bericht vermerkt worden wäre - nur hätte das auch nichts gebracht. Wenn ich gesagt hätte, dass ich die Messung und demzufolge das Ergebnis anzweifle, hätte sich die Sache deswegen auch nicht in 5 Minuten erledigt gehabt.Da hast du sicherlicht Recht, mir ist halt das ´KEINE LUST´ ein bissel negativ aufgestoßen.

mofa84
2009-11-05, 21:01:41
wenn ich morgens auf dem Weg zur Arbeit um kurz nach 8 bei 4°C angehalten werde, habe ich nun mal ganz einfach keine Lust auf eine sinnlose Diskussion, die, wenn überhaupt, am Ende negativ für mich ausfällt.

Ich kenn das halt ausm Fernsehen, da müssen sich die Leute immer ihr Video im Wagen anschauen, das hat mir der Beamte nicht mal angeboten, abgesehen davon bin ich im Winter auch nicht heiß auf Freiluftkino.

Noch dazu ist neulich ein Kumpel von mir mit meinem Auto gefahren, und hat über mein Auto gelacht, weil der Tacho knapp über 60 zeigte und so ein "Sie fahren .... km/h"-Info-Messgerät 54 anzeigte - das Ganze an zwei verschiedenen Geräten. Demzufolge scheint mein Tacho 10% zu viel anzuzeigen, was umgekehrt bedeuten würde, dass die Nadel in dem Videofall auf 170 gewesen sein müsste damit ich die Geschwindigkeit habe, die mir vorgeworfen wird - und das war sie sicher nicht.

Aber ich warte jetzt mal den Brief ab, kann ja noch ein paar Wochen dauern.

CSI
2009-11-05, 21:41:14
Sie müssen es dir nicht anbieten, aber zu deinen Punkten mal

1) frühwer aufstehen, dann klappt das auch mit dem langsamfahren (ich weiß, als Zweirad ist das schon unheimlich schwer, klappt aber, wenn man willens ist
2) Tja, vorher mal nachdenken, aber nachher immer rummeckern ist einfacher
3) Sicher, du warst nüchtern. Das wird dir nur keiner glauben
4) Das du den Film gerne sehen möchtest (sofern das Gefilmt und nicht geblitzt worden ist), ist immerhin dein gutes Recht, aber das beißt sich ja mit 1., denn du mußtest ja zur Arbeit.

Verflixte Sache aber auch.

Philipus II
2009-11-05, 23:08:10
Da es um Punkte geht: Schalt einen Anwalt ein!
such dir einen guten Verkehrsrechtsprofi und lass den seine Arbeit machen.

Wenn man aufgehalten wird:
-sich den Vorfall erläutern lassen
-nett bleiben
-nichts dazu sagen, nichts unterschreiben
Abwarten bis Post kommt
Wenn Punkte->Anwalt
Wenn ohne Punkte
a) offensichtlich falsch->Widerspruch
b) kommentarlos zahlen und als Spende sehen.

mofa84
2009-11-05, 23:25:04
Sie müssen es dir nicht anbieten, aber zu deinen Punkten mal

1) frühwer aufstehen, dann klappt das auch mit dem langsamfahren (ich weiß, als Zweirad ist das schon unheimlich schwer, klappt aber, wenn man willens ist
2) Tja, vorher mal nachdenken, aber nachher immer rummeckern ist einfacher
3) Sicher, du warst nüchtern. Das wird dir nur keiner glauben
4) Das du den Film gerne sehen möchtest (sofern das Gefilmt und nicht geblitzt worden ist), ist immerhin dein gutes Recht, aber das beißt sich ja mit 1., denn du mußtest ja zur Arbeit.

Verflixte Sache aber auch.zu 1.) ich war nicht spät dran, aber wenn ich mit dem diskutiert hätte, wäre es wohl zu spät geworden
3) ich war nüchtern, das stand dabei auch nicht zur Debatte


Mir kommt einfach die gesamte Messung spanisch vor, ich weiß nicht mal, ob er mich von vorn oder von hinten gefilmt hat. Noch dazu müsste er mich ja über ein paar hundert Meter filmen, sonst kann da eigentlich nichts brauchbares rauskommen. Auf dem Standbild stand "162,xx km/h", was ich an dieser Stelle mit meinem Auto schon mal für unmöglich halte.

Philipus II
2009-11-05, 23:33:34
Ganz ehrlich: Alleine hast du keine Chance. Auch ein Dorfanwalt ist verschwendetes Geld.

Mein Vater hat aktuell auch 2 solcher Messungen am Hals.
Gutachter hin, Gutachter her.
Ich denke mal, man wird sich wenns blöd lauft auf 1 Monat Fahrverbot statt 3 einigen...
Im Idealfall kommt doch ein Freispruch raus.
Bußgeldverfahren 1 tröpfelt vor sich hin, seit inzwischen 15 Monaten:wink:
Bußgeldverfahren 2 steckt aktuell fest im Wideraufnahmeverfahren (Einspruchsfrist verpasst, aber der Einspruch wird jetzt wohl doch noch möglich...)

Bisher gabs zu etwa 60-70% Freisprüche und Verfahrenseinstellungen. In Kombination mit einer Verkehrsrechtsschutz zahlt man also erträgliche Schnellfahrerzuschläge.
Nur 2x konnte auch der Anwalt nur noch 1 Monat Fahrverbot und Punkte raushandeln...

Ein Anwalt wird das Video auswerten und im Zweifelsfall in Absprache mit dir geegn den Bußgeldbescheid vorgehen.

(del)
2009-11-05, 23:50:45
mofa84, es gibt in deinem Fall genau 2 Möglichkeiten:

a) Du bist ein Mann und stehst zu dem Malheur, so ganz ohne Verdacht wird man dich auch nicht rausgewunken haben...
b) Du wählst die ADS-Methode und versuchst mit möglichst viel Aufstand und Gegenwehr wie ein Kleinkind alles zu bestreiten und jede sich bietende Möglichkeit mit deinem Anwalt bis in Grund und Boden zu fechten.

Wenn für dich durch das erwartete Strafmaß nicht die Welt untergeht, sei ein Mann.

Philipus II
2009-11-05, 23:54:05
... und kämpfe:biggrin:

(del)
2009-11-05, 23:57:16
Dafür wär ich mir und meine Zeit zu schade, mich mit solchem Firlefanz zu beschäftigen. Bezahlen, abhaken. Wers braucht, soll sich halt durchklagen. Wenn denjenigen dabei einer abgeht, hab ich auch nichts gegen.

mofa84
2009-11-06, 00:13:35
mofa84, es gibt in deinem Fall genau 2 Möglichkeiten:

a) Du bist ein Mann und stehst zu dem Malheur, so ganz ohne Verdacht wird man dich auch nicht rausgewunken haben...
b) Du wählst die ADS-Methode und versuchst mit möglichst viel Aufstand und Gegenwehr wie ein Kleinkind alles zu bestreiten und jede sich bietende Möglichkeit mit deinem Anwalt bis in Grund und Boden zu fechten.

Wenn für dich durch das erwartete Strafmaß nicht die Welt untergeht, sei ein Mann.ich möchte nicht behaupten dass ich 120 gefahren bin, aber insgesamt passt die Messung meiner Meinung nach nicht. Man hört ziemlich oft, dass Radaranlagen falsch eingestellt sind oder Messergebnisse nicht stimmen. Und momentan habe ich das Gefühl, dass die Kommunen etc. auf Grund der Wirtschaftskrise deutlich vermehrt blitzen bzw. kontrollieren, einfach weil sie Geld brauchen. Dazu kommt dann natürlich der deutlich teurer gewordene Bußgeld-Katalog.

So wurde ich vor 2 Wochen geblitzt, obwohl ich definitiv unter 50km/h war, da der Gegenverkehr Lichthupe gegeben hat - meine Kollegen haben gemeint, das war entweder eine Probeblitzung oder sie blitzen auf Verdacht ob jemand nicht angeschnallt ist.

Das Geld alleine wäre es gar nicht, aber die Punkte stören mich. Wenn ich dann noch bedenke, wie knapp die Unterschiede sind, die einiges ausmachen können:
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte

Das sind 6km/h Unterschied, die einiges ausmachen.
In meinem Fall gibt es wohl 5% Toleranz - das zeigt für mich, dass grundsätzlich schon mal davon ausgegangen wird, dass die Messung falsch war?!

Philipus II
2009-11-06, 00:19:52
Dafür wär ich mir und meine Zeit zu schade, mich mit solchem Firlefanz zu beschäftigen. Bezahlen, abhaken. Wers braucht, soll sich halt durchklagen. Wenn denjenigen dabei einer abgeht, hab ich auch nichts gegen.
Zeit braucht das meiner Erfahrung nach nicht.
Das ist ein Telefongespräch 5 Minuten und eine ausgefüllte Vollmacht. Dazu gelegentliche Absprachen.
Mit jedem neuen Fall gehts noch einfacher...

DK2000
2009-11-06, 00:40:05
Die sind hinter dir her gefahren? Hmm da ist wohl nix mit dem Verlangen eines Mess-/Aufstellprotokolls...
Laut dieser Kabel1 Dokus müssen sie dich innerhalb von 500m mehrmals messen - ob die da max. oder durchs. nehmen - keine Ahnung...

Wurd die Tage mit 69km/h am Ortsausgang gelasert - Mitten in der Nacht(!)...
Drei haben sie runter genommen - wäre also bei 16km/h zuviel.
Naja war einsichtig und auf ein Mal wurden aus den 16km/h nur 15km/h und dementsprechend 25,- statt 35,- - die messen echt wie sie wollen! ;D
Aber war meine Schuld - hab mich an DER Stelle überhaupt in unserer Gegend erwischen lassen - war halt Abends, wollte HEIM!

Beste Story so far war jedoch: Abends in eine allg. Verkehrskontrolle gekommen, mit anderem Auto unterwegs gewesen (also falscher Fahrzeugschein). Im vollen Bewusstsein dessen kackendreist dem guten Herrn meinen Führerschein und den völlig falschen Fahrzeugschein inne Hand gedrückt.
Dann geht der an die Fahrzeugfront, guckt, geht ans Heck, guckt und kommt zurück.
"Haben sie was getrunekn" "Nö!"
"Haben sie Verbandskasten und Warndreieck dabei" "(Keine Ahnung, ist das mein Wagen?!?) Ist vorhanden!"
"Gute weiterfahrt!" ;D
500m weiter nächste rechts reingefahren und erstmal laut gelacht! Die fragenden Blicke der Mitfahrer hab ich mit dem vorzeigen des Fahrzeugscheins wortlos beantwortet! ^^

War die Rache dafür dass sie mich mal 500m von Zuhause auf der Parallelstraße ohne Fahrzeugschein erwischt haben - hab das Prinzip jetzt raus. Nicht den sondern einen Fahrzeugschein mit sich führen! Wird gemacht! ;D

Beste Story vom Kumpel - wurd mit seiner 125er Yamaha von einem(!) Polizisten angehalten, der Polizist war zu Fuß unterwegs.
Mein Kumpel wäre in der Spielstraße nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren - das hätte der Polizist gesehen(!) ;D;D;D;D
Leider hat der Kumpel den Unsinn auch noch geglaubt...

ShadowXX
2009-11-06, 00:53:55
Da hast du sicherlicht Recht, mir ist halt das ´KEINE LUST´ ein bissel negativ aufgestoßen.
Wenn ich danach gehen würde müsste mir alleine der Anblick von Polizisten schon mehr als nur sauer aufstoßen.....die arbeiten nämlich grundsätzlich nach dem Motto "Kein Lust".


2) Tja, vorher mal nachdenken, aber nachher immer rummeckern ist einfacher

Genau.

Ich hab schon so oft Polizisten völligen Bockmist machen sehen das mir inzwischen der glaube fehlt das es bei denen auch nur einen einzigen mit Hirn gibt.

3) Sicher, du warst nüchtern. Das wird dir nur keiner glauben

Bei mir wollten Sie mal das gleiche abziehen (Bullen sind extrem übellaunig wenn Sie unrecht haben).

Ich hab dann auf einen Bluttest bestanden....der natürlich "negativ" war und der Bulle hatte ne wunderbare Disziplinarstrafe am Hacken.


a) Du bist ein Mann und stehst zu dem Malheur, so ganz ohne Verdacht wird man dich auch nicht rausgewunken haben...
Du hast Null, Null Lebenserfahrung.

Zu 90% winken dich Bullen raus weil Sie Bock darauf haben und den dicken markieren wollen.

Stormtrooper
2009-11-06, 09:16:41
Die sind hinter dir her gefahren? Hmm da ist wohl nix mit dem Verlangen eines Mess-/Aufstellprotokolls...
Laut dieser Kabel1 Dokus müssen sie dich innerhalb von 500m mehrmals messen - ob die da max. oder durchs. nehmen - keine Ahnung...


Falsch.
Die Meßstrecke geht über eine Länge von ca 300m und messen müssen sie nur einmal.
Du kannst gern Widerspruch einlegen, wird dir eh nichts bringen.
Grad beim Weg/Zeitverfahren, hier kann man eigentlich so gut wie nichts falsch machen.

Philipus II
2009-11-06, 12:31:51
Das stimmt so nicht.
Die Messungen durch hinterherfahren bieten ebenfalls viele Fehlerquellen. Spontan fallen mir ein:
-abgelaufene Eichung: hat meinen Vater schon gerettet
-falsches Messgerät: es wurden bereits ganze Reihen von Messungen wegen einem nicht korrekt abgenommenen Messystem unrechtmässig erklärt
-fehlerhafte Berechnung der Geschwindigkeit und des Abstands
-fehlerhafte Dokumenatation (hat Papa auch schon gerettet)
-Nachweis von Nichteignung des Messverfahrens (Wikieintrag bezüglich Rotlichtüberwachung)
-unzureichender Abstand des Messfahrzeuges
-nicht ausreichende Schulung des Messbeamten
-Verfahrenslänge, Strafhöhe etc

(del)
2009-11-06, 12:55:05
Du hast Null, Null Lebenserfahrung.

Zu 90% winken dich Bullen raus weil Sie Bock darauf haben und den dicken markieren wollen.Das ist natürlich völliger Nonsens. Mehr gibt es zu dieser absolut frechen Übertreibung gar nicht zu sagen.

Zum Rest deines emotionsgeschwängerten Beitrages möchte ich der Höflichkeit halber nichts beisteuern.

Piffan
2009-11-06, 14:06:36
Das ist natürlich völliger Nonsens. Mehr gibt es zu dieser absolut frechen Übertreibung gar nicht zu sagen.

Zum Rest deines emotionsgeschwängerten Beitrages möchte ich der Höflichkeit halber nichts beisteuern.

Doch, ich möchte dazu noch was sagen: Wer so drauf ist und sooo viel Lebenserfahrung hat, der wird auch so behandelt wie er es braucht.

Mich haben die Polizisten auch schon öfter mal kontrolliert oder rausgewunken, und niemals hatte ich den Eindruck, dass die komisch wurden. Vielleicht liegt es auch einfach an meiner Bereitschaft, denen ihren Scheißjob nicht noch unangenehmer zu machen als er ohnehin schon ist, wenn ich an die Schichten und die unangenehmen Kunden denke....
BTW: Arschgeigen gibts in jedem Beruf, man sollte nur nicht bösartig verallgemeinern.

Philipus II
2009-11-06, 14:10:31
Ich glaube, dass ist wie mit Lehrern, Arbeitskollegen, Sachbearbeitern aufm Amt, Kunden und Bekannten:
Die Arschlöcher sind relativ gleich verteilt.:wink:
Ein paar Berufsgruppen ziehen halt solche Leute an, da liegt der Anteil dann halt etwas höher. Trotzdem: I.A. ist die Mehrheit ganz ok.

Stormtrooper
2009-11-06, 15:00:38
Das stimmt so nicht.
Die Messungen durch hinterherfahren bieten ebenfalls viele Fehlerquellen. Spontan fallen mir ein:
-abgelaufene Eichung: hat meinen Vater schon gerettet
-falsches Messgerät: es wurden bereits ganze Reihen von Messungen wegen einem nicht korrekt abgenommenen Messystem unrechtmässig erklärt
-fehlerhafte Berechnung der Geschwindigkeit und des Abstands
-fehlerhafte Dokumenatation (hat Papa auch schon gerettet)
-Nachweis von Nichteignung des Messverfahrens (Wikieintrag bezüglich Rotlichtüberwachung)
-unzureichender Abstand des Messfahrzeuges
-nicht ausreichende Schulung des Messbeamten
-Verfahrenslänge, Strafhöhe etc

Und wie oft glaubst du geht ein Einspruch durch?
Wenn überhaupt 1%.

Philipus II
2009-11-06, 15:21:05
Unsere Erfahrungen sind da deutlich besser.
Die Fälle, in denen der Anwalt, gar nichts erreichen konnte, liegen unserer Erfahrung nach im Bereich der 20%.
In weiteren 40% konnte nur Strafminderung erreicht werden. Oft wurde auf Fahrverbot verzichtet.
Der Rest waren Freisprüche und Verfahrenseinstellungen.

_Gast
2009-11-06, 15:28:03
Unsere Erfahrungen sind da deutlich besser.
Die Fälle, in denen der Anwalt, gar nichts erreichen konnte, liegen unserer Erfahrung nach im Bereich der 20%.
In weiteren 40% konnte nur Strafminderung erreicht werden. Oft wurde auf Fahrverbot verzichtet.
Der Rest waren Freisprüche und Verfahrenseinstellungen.Um wessen Erfahrung geht es denn hier?

Philipus II
2009-11-06, 15:40:45
Erfahrung meines Vaters der letzten 15 Jahre.
Im Schnitt 1-2 Bußgeldverfahren pro Jahr, Höhe gemischt, von 21km/h bis angebliche 75 km/h zu schnell bis angebliche Rotlichtdelikte.

Stormtrooper
2009-11-06, 16:01:05
Unsere Erfahrungen sind da deutlich besser.
Die Fälle, in denen der Anwalt, gar nichts erreichen konnte, liegen unserer Erfahrung nach im Bereich der 20%.
In weiteren 40% konnte nur Strafminderung erreicht werden. Oft wurde auf Fahrverbot verzichtet.
Der Rest waren Freisprüche und Verfahrenseinstellungen.

Das würde ja bedeuten, daß bei euch nur 40% ohne Beanstandung lief.
Repräsentativ ist das sicher nicht.
Also entweder du flunkerst oder ihr habt einfach nur Glück das ihr die Meßfehler magisch anzieht.

Philipus II
2009-11-06, 16:23:37
Da war schon super Dusel dabei. 40% Totalerfolg ist echt gut.
Beispiele:
Nachfahrn mit Zivilstreife und Video- Eichung um 1 Tag abgelaufen.
Nachfahrn mit Zivilstreife ohne Video- eingestellt aus Mangel an Beweisen
Mobiler Blitzer, einwandfreie Messung- aber unzureichende Beschilderung
mobiler Blitzer- schlechtes Foto->"ich war das nicht"
mobiler Blitzer- ein zweiter am Bild
mobiler Blitzer- falsch aufgebaut
Dazu noch einige Fälle, bei denen mans in die Verfolgungsverjährung geschafft hat oder überhaupt kein Fahrer ermittelt werden konnte...

Aktuell laufen noch 2 Verfahren mit Zivilstreife und Video, einmal von Sommer 08 und einmal Frühjahr 09. Sobalds entschieden ist, verzähls ich euch.

eine Studie dazu (http://www.derwesten.de/nachrichten/auto/2009/3/18/news-114707898/detail.html). Nur 15% der Bußgeldbescheide sind einwandfrei.
Übrigens: Ein gutes Orakel war bisher immer die Verkehrsrechtsschutz: Immer, wenn die Deckung übernommen wurde, war der Einspruch zumindest teilerfolgreich. Die privat finanzierten waren überwiegend hoffnungslos- hat der Anwalt aber von Anfang an gesagt:wink:
Wobeis auch da schon geklappt hat...

mofa84
2009-11-06, 16:46:13
Das würde ja bedeuten, daß bei euch nur 40% ohne Beanstandung lief.
Repräsentativ ist das sicher nicht.
Also entweder du flunkerst oder ihr habt einfach nur Glück das ihr die Meßfehler magisch anzieht.wenn man so regelmäßig im Internet News liest, bekommt man schon den Eindruck, dass ein guter zweistelliger Prozentbetrag an Messungen, egal welcher Art, falsch, ungültig,... etc. ist.

Es ist nur so, dass die meisten eben, wie hier anscheinend auch, das einfach hinnehmen. Mir geht es hier eben auch nicht um die 150€, aber um die Punkte, die ein Problem werden können - ich bin zwar momentan bei 0, wer aber etwas zukunftsorientiert denkt, sollte sich darüber Gedanken machen.

Wenn man mal welche hat, verfallen die zwar nach zwei Jahren, aber nur, wenn in dieser Zeit keine weiteren dazu kommen - und Punkte gibt es nicht nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen und zu nahes auffahren!

Stormtrooper
2009-11-06, 18:18:26
Meißtens is das eher das Winden eines Wurmes.
Denn "nur" weil die Eichung ein Tag abgelaufen ist zeigt das Gerät trotzdem die richtige Geschwindigkeit an.

Philipus II
2009-11-06, 19:33:42
Das Ergebnis darf aber meist nicht mehr verwendet werden.

Philipus II
2009-11-11, 22:57:56
Ich hab euch ja gesagt, wenn ich bei den aktuellen Verfahren etwas weis, sag ich euch Bescheid. Die Tage gabs Neuigkeiten...
Zum Auffrischen die Fakten:
1x63km/h zu schnell Sommer 08
1x40km/h zu schnell Sommer 09
Beides durch Zivilstreife mit Video gemessen, Werte nach Abzug der Toleranz.
Dafür gäbs u.a. 3 Monate+1Monat Fahrverbot.
Inzwischen haben wir ein Verhandlungsangebot bekommen: 1 Monat Fahrverbot und beide Angelegenheiten sind erledigt. Die Punkte müssen noch ausgehandelt werden, auch da wird man sich wohl auf die zu Verstoß 2 gehörenden einigen können, schätze ich. Wird man aber sehen.
Jetzt überlegt der Beschuldigte, ob er das annimmt...
Die Geldstrafe wurde auch halbiert.

Mein Fazit: Wenn man jetzt einschlägt, hat sich der Anwalt mal wieder richtig gelohnt. Wenn man weiterkämpft, ist wieder alles offen.

new_vision
2009-11-12, 08:41:51
Toll, dass du hier verkündest, dass dein Vater ein notorischer Zu-schnell-Fahrer ist. Da kann man aber mächtig stolz drauf sein. Ihn rettet nur ein Anwalt und Schlampigkeit der Behörden, was schlimm genug ist. Wenn ich höre, dass er pro Jahr ein bis zwei Bussgeldverfahren anhängig hat, krieg ich das kotzen. Jeder ist mal zu schnell unterwegs, keine Frage. Zum Bussgeldverfahren kommt es jedoch nicht so häufig, da man selten so schnell unterwegs ist. Nur notorische Raser kommen in den Genuß.

Das dein Vater es immer für nötig hält, sich durch Anwälte rausboxen zu lassen zeigt auch nur, dass er vorsätzlich handelt und keinerlei Unrechtsbewußtsein hat. :down:

Kann man nur hoffen, dass er, sollte er irgendwann mal die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren, keine Unschuldigen mitreißt.

HAL
2009-11-12, 09:42:26
eine Studie dazu (http://www.derwesten.de/nachrichten/auto/2009/3/18/news-114707898/detail.html). Nur 15% der Bußgeldbescheide sind einwandfrei.

Die Studie wird gern angeführt. Leider wird dabei vergessen, das in der Studie nur Bußgeldbescheinigungen untersucht wurden (insgesamt knapp 1800 Fälle) bei denen anwaltlich Widerspruch eingelegt wurde!

Die Studie beweist maximal das 15% der anwaltlichen Widersprüche unberechtigt sind... ;)

Philipus II
2009-11-12, 13:26:22
Jetzt kommen wir zur Moraldiskussion.
Für mich ist Schnellfahren nicht grundsätzlich ein Fehlverhalten.
Unangebracht sind Verstöße in Ortschaften und Wohngebieten, ich denke, da gibts einen Konsens.
Ausserorts gibts aber viele unsinnige Begrenzungen. Auch das allgemeine Tempolimit auf Landstrassen lehne ich ab. Ich kenne Strecken, bei denen das doppelte des Erlaubten problemlos möglich ist...
Stichwort: angepasste Geschwindigkeit- für mich geht das in beide Richtungen.
Allerdings: Wer zu schnell fährt, muss 100% konzentriert sein.
Wer den Blitzer nicht erkennt, scheint da versagt zu haben:D
Bezüglich der Verstöße:
Mein Vater legt seit etwa 15 Jahren etwa 120k km mit dem Auto im Jahr zurück. Ein Bußgeldverfahren auf 60k km ist m.M.n. kein besonders hoher Wert.
Das Ausnutzen aller Rechtsmittel halte ich für die legitimen Rechte in einem Rechtsstaat. Unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Ich sehe in Papas Schnellfahren ehrlich gesagt kein Fehlverhalten- ausser dass er sich erwischen hat lassen.
Übrigens: Es gab noch kein einziges Bußgeldverfahren für Schnellfahren innerorts, Nötigung oder Unfall.
Auf über 1,5 Millionen Strassenkilometer hat er nur 2 Auffahrunfälle mit etwa 5 km/h durch Unaufmerksamkeit verursacht- interessanterweise beide kurz vor der Haustür. Abgesehen davon- alles gut gegangen, obwohl sicher viele brenzlige Situationen durch Fehlverhalten anderer entstanden. Einmal ist ihm einer aufgefahren, der einzigste Totalschaden.
Naja, das ist eigentlich OffTopic hier.

Übrigens: Ich fahre strikt nach Vorschrift- einfach weil ich Student ohne grosses Einkommen bin und auch 10€ wehtun.

new_vision
2009-11-12, 14:10:23
Wer bestimmt, ob Begrenzungen außerorts sinnvoll sind? Dein Vater, du? Klar, bei 'ner graden Landstraße ohne Kurven mit Bepflanzung die beispielsweise 10m von der Straße entfernt sind, gehen bestimmt auch 150 oder gar 200 km/h, wo man nur unsinnigerweise 100 km/h fahren darf. Wenn jetzt plötzlich etwas vor dein Fahrzeug hüpft, kannst du vielleicht noch reagieren, wenn du dich an die Geschwindigkeit hältst - bei dem doppelten brauchst du einfach Glück.

Und gerade bei Autobahnen: Fahrbahnen werden idR für eine Höchstgeschwindigkeit geplant und die später erlaubte Maximalgeschwindigkeit liegt so um die 20km/h drunter, einfach um 'nen Sicherheitspuffer zu haben, für Leute, die zu schnell fahren. Das um ein vielfaches zu überschreiten, und das tut dein Vater, sonst würde er nicht die Bussgeldverfahren am Hals haben, ist grob fahrlässig. Auch hier gilt, bei plötzlichen Widrigkeiten bist du am Arsch. Und mit der erhöhten Geschwindigkeit dann so richtig. Und da dein Vater scheinbar doch des öfteren unkonzentriert zu sein scheint, laut deinem eigenen Argument:

Allerdings: Wer zu schnell fährt, muss 100% konzentriert sein.
Wer den Blitzer nicht erkennt, scheint da versagt zu haben


Hat er bislang Glück gehabt. Scheinbar ist er beruflich ans Fahrzeug gebunden, toitoitoi, dass ihm nicht irgendwann die Erwerbsgrundlage entzogen wird.

Übrigens: 60000km pro Bussgeldverfahren ist kein besonders hoher Wert? Ich bin bislang 300000km ohne Bussgeldverfahren unterwegs, habe keine Rennerei mit dem Anwalt und spare mir den ganzen Stress. Und alles mit angepaßter Fahrweise.

Ausnutzen aller Rechtsmittel mag legitim sein. Nur wenn man es machen muss, und auch noch weiß, dass man einen Fehler gemacht hat und sich nun herauszuwinden versucht, ist einfach nur ein Zeichen von Charakterschwäche. Hey, ich prügle jetzt den oder den krankenhausreif - kein Problem, so lange man sich nicht erwischen läßt. Und wenn doch, leugnet man einfach und schöpft alle Rechtsmittel aus - irgendwo gibt es bestimmt einen Fehler im Verfahren und den nutze ich dann. Die Gesellschaft ist doch krank, Verantwortung für eigene Taten zu übernehmen ist out.

Das du dir nicht dein Vater zum Vorbild machst ist sehr löblich, ändert aber nichts daran das er einfach nicht mans genug zu sein scheint, um für seine Fehler einzustehen.

Moraldiskussion Ende.

Plage
2009-11-12, 17:04:49
Wer bestimmt, ob Begrenzungen außerorts sinnvoll sind? Dein Vater, du? Klar, bei 'ner graden Landstraße ohne Kurven mit Bepflanzung die beispielsweise 10m von der Straße entfernt sind, gehen bestimmt auch 150 oder gar 200 km/h, wo man nur unsinnigerweise 100 km/h fahren darf. Wenn jetzt plötzlich etwas vor dein Fahrzeug hüpft, kannst du vielleicht noch reagieren, wenn du dich an die Geschwindigkeit hältst - bei dem doppelten brauchst du einfach Glück.

Und gerade bei Autobahnen: Fahrbahnen werden idR für eine Höchstgeschwindigkeit geplant und die später erlaubte Maximalgeschwindigkeit liegt so um die 20km/h drunter, einfach um 'nen Sicherheitspuffer zu haben, für Leute, die zu schnell fahren. Das um ein vielfaches zu überschreiten, und das tut dein Vater, sonst würde er nicht die Bussgeldverfahren am Hals haben, ist grob fahrlässig. Auch hier gilt, bei plötzlichen Widrigkeiten bist du am Arsch. Und mit der erhöhten Geschwindigkeit dann so richtig. Und da dein Vater scheinbar doch des öfteren unkonzentriert zu sein scheint, laut deinem eigenen Argument:




Hat er bislang Glück gehabt. Scheinbar ist er beruflich ans Fahrzeug gebunden, toitoitoi, dass ihm nicht irgendwann die Erwerbsgrundlage entzogen wird.

Übrigens: 60000km pro Bussgeldverfahren ist kein besonders hoher Wert? Ich bin bislang 300000km ohne Bussgeldverfahren unterwegs, habe keine Rennerei mit dem Anwalt und spare mir den ganzen Stress. Und alles mit angepaßter Fahrweise.

Ausnutzen aller Rechtsmittel mag legitim sein. Nur wenn man es machen muss, und auch noch weiß, dass man einen Fehler gemacht hat und sich nun herauszuwinden versucht, ist einfach nur ein Zeichen von Charakterschwäche. Hey, ich prügle jetzt den oder den krankenhausreif - kein Problem, so lange man sich nicht erwischen läßt. Und wenn doch, leugnet man einfach und schöpft alle Rechtsmittel aus - irgendwo gibt es bestimmt einen Fehler im Verfahren und den nutze ich dann. Die Gesellschaft ist doch krank, Verantwortung für eigene Taten zu übernehmen ist out.

Bis hierhin stimme ich dir voll zu, wer wissentlich die erlaubte Geschwindigkeit erheblich überschreitet muss sich nicht wundern, wenn er dann dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Ich fidne es traurig, dass die Behörden hier mittels Anwalt immer wieder verarscht werden.

Das du dir nicht dein Vater zum Vorbild machst ist sehr löblich, ändert aber nichts daran das er einfach nicht mans genug zu sein scheint, um für seine Fehler einzustehen.

Nun, so wie ich das sehe nimmt er sich seinen Vater schon zum Vorbild, sonst würde er nicht so stolz von ihm und seinen Taten erzählen. Ich fürchte sobald er das Geld für einen Anwalt und ein paar Bußgeldern hat wird er sich genauso verhalten. :rolleyes:

Fast vergessen: @ Threadstarter: Ruf doch bei der zuständigen Behörde an und frage nach, ob du dir das Video ansehen kannst. Die werden dir sicher weiterhelfen können. ;)

Stormtrooper
2009-11-12, 17:46:58
Wenn ich von solchen Fällen freuts mich das wir uns, leider nur viel zulangsam, aber immerhin an das europäische Ausland annähern.
Die Bußgelder sollten 3-4 mal so hoch sein.

mofa84
2009-11-12, 18:09:37
Wenn ich von solchen Fällen freuts mich das wir uns, leider nur viel zulangsam, aber immerhin an das europäische Ausland annähern.
Die Bußgelder sollten 3-4 mal so hoch sein.ja, und Maut möchtest du wahrscheinlich auch noch zahlen...

Mr_Snakefinger
2009-11-12, 18:18:43
Toll, dass du hier verkündest, dass dein Vater ein notorischer Zu-schnell-Fahrer ist.

Isat aber nicht das erste Mal. Spar Dir lieber die Kraft solcher Diskussionen, ändert eh nichts.
Ich hoffe immer nur dass solche Leute ganz weit weg von mir fahren.


Ein Bußgeldverfahren auf 60k km ist m.M.n. kein besonders hoher Wert.

Unter der Annahme, dass das nur die Male gewesen sind, wo man ihn erwischt hat: Doch. Die Anzahl der Verstöße dürfte weit darüber liegen, man hat ihn nur nicht erwischt. Was auch gleichzeitig der Grund dafür ist, dass sich die Rechnerei und das Gedöns mit dem Anwalt überhaupt rechnet.


Ich sehe in Papas Schnellfahren ehrlich gesagt kein Fehlverhalten- ausser dass er sich erwischen hat lassen.

:facepalm:


Abgesehen davon- alles gut gegangen, obwohl sicher viele brenzlige Situationen durch Fehlverhalten anderer entstanden.

Klar, Schuld sind immer nur die anderen. Logischerweise aber nie der, der zu schnell unterwegs ist und im Schnitt pro Jahr 2 Bußgeldverfahren am Hacken hat... :rolleyes:


Übrigens: Ich fahre strikt nach Vorschrift- einfach weil ich Student ohne grosses Einkommen bin und auch 10€ wehtun.

Mit anderen Worten: Hättest Du mehr Asche in der Tasche würdest DU genauso fahren...


Die Bußgelder sollten 3-4 mal so hoch sein.

(y)

Stormtrooper
2009-11-12, 18:19:23
ja, und Maut möchtest du wahrscheinlich auch noch zahlen...


Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Autobahn fahren muß man mehr oder weniger, außerdem zahlt man schon KFZ Steuer, zu schnell fahren muß niemand.
Ich hätte dennoch nichts gegen eine Autobahnmaut, wenn sie nicht höher als die KFZ Steuer ist um auch die Ausländer abzukassieren.

Philipus II
2009-11-12, 18:34:51
Die 1-2 Bußgeldverfahren sind das obere Limit.
Verurteilt wird er weit seltener.
Gab auch schon 3 Jahre lang gar nichts, so ists auch wieder nicht.

The_Strip
2009-11-12, 19:34:18
Die 1-2 Bußgeldverfahren sind das obere Limit.
Verurteilt wird er weit seltener.
Gab auch schon 3 Jahre lang gar nichts, so ists auch wieder nicht.Liest sich eher so, als ob die tatsächlichen Fälle weit darüber liegen, zweimal wird er davon erwischt und dank Anwalt muss er so gut wie nie büßen!

Philipus II
2009-11-12, 19:43:40
Dann betrachtet dies als Nachtrag:biggrin:
Wer aktuell (noch) auf null Punkten steht, wurde seit einiger Zeit nicht verurteilt:biggrin:

mofa84
2009-11-12, 19:44:27
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Autobahn fahren muß man mehr oder weniger, außerdem zahlt man schon KFZ Steuer, zu schnell fahren muß niemand.
Ich hätte dennoch nichts gegen eine Autobahnmaut, wenn sie nicht höher als die KFZ Steuer ist um auch die Ausländer abzukassieren.was hat dann dein Einwand und das Gestreite bezüglich Rasern mit meinem Thread zu tun? Könnt ihr das woanders hin verlagern?

Meine ursprüngliche Frage war nicht darauf angelegt, hier Leute zum Rasen zu animieren.