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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abstand 1. und 2. Mahnung


Wolf2k
2009-11-08, 20:34:18
Hallo,
ich habe mal eine Frage:

Ich habe gestern eine zweite Mahnung bzgl. fehlender Studiengehbühren bekommen.
Laut des Briefes ist die erste Mahnung vom 26.6.2007 ohne Folgen geblieben, jetzt soll ich die 500 Euro bis zum 20.11 bezahlen.

Das ich bezahlen muss, weil ic hmich nicht exmatrikuliert habe, ist wohl unumgänglich, wenn doch Tipps bitte.:cool:

Kurz vor Weihnachten mal eben 500 Euro fordern, gehts noch -.-
Kann man eine zweite Mahnung mit so einem Abstand schicken!?

blackbox
2009-11-08, 20:42:41
Wenn du nicht zahlst, wirst du sowieso exmatrikuliert.

KakYo
2009-11-08, 20:50:21
Kurz vor Weihnachten mal eben 500 Euro fordern, gehts noch -.-


Du hattest mehr als 2 Jahre Zeit das Geld zu besorgen...wo ist das Problem?
Find das sogar überaus nett ;)

klumy
2009-11-08, 20:51:31
Du hattest mehr als 2 Jahre Zeit das Geld zu besorgen...wo ist das Problem?
Find das sogar überaus nett ;)

:freak: :rolleyes:

Simon Moon
2009-11-08, 21:52:29
Kurz vor Weihnachten mal eben 500 Euro fordern, gehts noch -.-
Kann man eine zweite Mahnung mit so einem Abstand schicken!?

Wir haben den 8. November - bloss weil die Läden schon voll von dem Weihnachtskrams sind, ist doch noch nicht "kurz vor Weihnachten" :freak:

Aber ja, solange es noch nicht verjährt ist, kann man soviele Mahnungen schreiben wie man lustig ist und die Fristen beliebig lang (nicht kurz!) ansetzen.

btw. von wann ist denn die 2. Mahnung? Bekommst du Sonntags Post oder flattert die vll. schon seit Juli/August durch die Weiten deines Briefkastens? *scnr* :D

Berni
2009-11-09, 00:36:29
Natürlich ist es illegal so kurz vor Weihnachten Geld per Mahnung einzufordern. Wegen Störung deines vorweihnachtlichen Friedens kannst du die Uni locker auf 1000€ Schadenersatz verklagen!!!11elf :freak:

Im Ernst: die Verjährungsfrist beträgt in der Regel (!) 3 Jahre - durch die Mahnung verlängert sich das aber wieder um 3 Jahre...im Grunde kommst du da also nicht raus.

KinGGoliAth
2009-11-09, 02:13:23
und dann haben sie dich zwei jahre in ruhe gelassen? welche uni macht das denn so?
bezahlt hast du sicher noch nichts? wäre ja nicht das erste mal, dass alte rechnungen wieder offen sind nachdem irgendwo irgendwas auf ein tolles neues system umgestellt wurde. :rolleyes:

ab in die verwaltung und nachfragen. vielleicht lassen sie sich ja auf ratenzahlung ein. ansonsten zur bank oder zur familie und da kurzzeitig anpumpen.

Inquisitor
2009-11-09, 06:39:48
Hä? Ich kenn das nur so, dass man einfach exmatrikuliert wird, wenn man nicht zahlt und gut is, aber vielleicht war das zu meiner Zeit auch noch anders. :freak:

TheMaxx
2009-11-09, 09:10:52
Hä? Ich kenn das nur so, dass man einfach exmatrikuliert wird, wenn man nicht zahlt und gut is, aber vielleicht war das zu meiner Zeit auch noch anders. :freak:
Gab es denn zu deiner Zeit schon Studiengebühren? ;)

Inquisitor
2009-11-09, 09:18:55
ähh, jetzt wo du es sagst... ;D Das waren damals glaube nur die Verwaltungsgebühren plus Ticket^^

sun-man
2009-11-09, 11:00:27
Ja, kurz vor Weihnachten...LOL. Das Killerargument. Kurz vorm Geburtstag, kurz vor Muttis geburtstag, Kurz vor der Heirat, Kurz vor dem Autokauf.....2 Jahre Mahnung und Du bist sauer weil kurz vor Weihnachten ist ? Deine Probleme möchte man haben.

Wolf2k
2009-11-09, 14:28:08
9 Postings - davon 3 konstruktiv, eins verplant und den Rest kann man sich schenken.
Werde ich da mal antanzen müssen und das dann mal abklären.
Ich studiere schon seit 02.2007 nicht mehr, habe mich halt nur nicht exmatrikuliert, aber nun gut, wenn die noch auf das Geld bestehen, rechtlich steht es ihnen ja wohl zu. -.-

und ja, es ist kurz vor Weihnachten, Geschenke sind teuer oder habe ich was verpasst? Wenn man keien Familie hat, dann kann man sicher leicht von dem wenigen Geld leben ansonsten bisschen schwierig und wenn man meint das es kein Killerargument ist, dann haben meine Angehörigen einfach schlecht geplant, dass dann noch 4 Geburtstag in die Vorweihnachtszeit fallen. -.-

SgtDirtbag
2009-11-09, 14:30:49
Wir haben den 8. November - bloss weil die Läden schon voll von dem Weihnachtskrams sind, ist doch noch nicht "kurz vor Weihnachten" :freak:Monetaer gesehen hat er recht. Es kommt vor Weihnachten ja nur noch ein Gehaltscheck, das kann man schon als kurz vor Weihnachten bezeichnen. ;)

sun-man
2009-11-09, 14:43:23
und ja, es ist kurz vor Weihnachten, Geschenke sind teuer oder habe ich was verpasst? Wenn man keien Familie hat, dann kann man sicher leicht von dem wenigen Geld leben ansonsten bisschen schwierig und wenn man meint das es kein Killerargument ist, dann haben meine Angehörigen einfach schlecht geplant, dass dann noch 4 Geburtstag in die Vorweihnachtszeit fallen. -.-
Immer sind die anderen Schuld. 500/24Monate wären 20€/Monat gewesen und das Zeug wäre weg. Das teuer schenken natürlich wichtiger ist als Schulden zu zahlen, sehe ich ein.

sw0rdfish
2009-11-09, 14:49:20
Krass, dass die so lange nichts von sich haben hören lassen. Ich würde mal sagen, dass dir nichts anderes übrig bleibt, um zu zahlen. Schließlich war zwischen erster und zweiter Mahung doch einiges an Zeit, aber eben noch nicht zu viel für eine Verjährung.

Obs nun kurz vor Weihnachten ist oder nicht.

Inquisitor
2009-11-09, 15:37:22
Aber mal ne andere Frage: Wenn man sich bei uns nicht exmatrikuliert hatte (oder wurde weil man nicht gezahlt hatte) kam alle halbe jahre wieder der neue Zahlungsträger für das nächste Semester. Wenn Du doch dann bis heute immatrikuliert wärst, wären da nicht weitere Forderungen gekommen? Wie gesagt, bei uns wurde man einfach exmatrikuliert und gut war.

hmx
2009-11-09, 15:41:21
Sorry, aber die können dir imo nichts. Hast du denn einen Studentenausweis, Imma-Bescheinigung etc bekommen? Wenn nein dann dürfen die auch keine 500 Euro Studiengebühren von dir verlangen. Auf welcher Grundlage denn auch, du warst ja auch nciht eingeschrieben.
ich kenne keine Uni (weder im Ausland nocht hier) bei der man Immatrikuliert wird bevor man die Studiebgebühren gezahlt hat, daher hat die Mahnung Null Grundlage, wahrscheinlich hat da irgendwein Trottel einen Fehler gemacht, Leute in der Verwaltung werden ja nicht fürs Denken bezahlt. ;) Du hast dich einfach nicht zurückgemeldet, das ist eine recht gängige Praxis, so habe ich das nach meinem Bachelor auch gemacht, wer sich nicht zurückmeldet wird exmatrikuliert. Daher versteh ich die Schlaumeier wie Sun-Man hier eher nicht, natürlich ist es ärgerlich wenn einer 500 Euro unrechtmässig verlange. Am besten ich schreibe dir gleich eine Mahnung über 500 Euro, scheinst ja recht zahlungswillig zu sein. :rolleyes:

Sorry aber der Thread ist echt so typisch fürs 3DC in den letzten Jahren, da schreibt einer mal wegen eines Problems und erstmal kommen mit der Aussage "selbst schuld".