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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnungen versenden strafbar?


Simon Moon
2009-11-09, 16:32:08
Hallo,

Bei der aktuellen Abmahnwelle hab ich mir ein lukratives Geschäftsmodell überlegt. Da diese Abmahnungen ja meist eh jeglicher realen Grundlage entbehren, wäre es doch sehr innovativ, diese auch praktisch weg zu lassen. Konkret, einfach Rechnungen mit einem sachlichen Brief nebenbei versenden.


Sehr geehrter Herr XY,

Es freut mich Ihr Interesse geweckt zu haben und ich Möchte ihnen meine Glückwünsche ausrichten. Die Firma ABC ist im Bereich Finanzen tätig, darum bitten wir Sie zur Zahlung von € 30.- inkl. MwSt.

Herzliche Grüsse
*Name*


Natürlich geh ich auch davon aus, dass niemand so blöd ist das zu zahlen, wobei mich die erlebte Realität hier eben dann doch zweifeln lässt und es imo ein Versuch wert sein könnte X-D

Sollte der angeschriebene nicht zahlen, kommt die Mahnung


1. Mahnung

Sehr geehrter Herr XY,

Am *datumdeserstenbriefes* habe ich sie gebeten, mir den Betrag von €30.- mittels des beigelegten Einzahlungsschein zu überweisen. Bis zum *datumvonmahnung* ist noch keine Zahlung bei uns eingegangen. Wir bitten Sie daher nochmal uns schnellst möglich den Betrag zu überweisen. Sollte sich dieses Schreiben mit Ihrer Zahlung kreuzen, betrachten sie es als nichtig.

Mit freundlichen Grüssen
*abzocker*


Mich näme nun wunder, wie man, mit dieser Formulierung dann auf der rechtlichen Seite bestehen kann oder ob man bei dieser Masche bereits einen Betrugsversuch deuten kann. Imo wird ja in keinem Wort gelogen, sondern lediglich bürokratisch gebettelt.

huha
2009-11-09, 16:36:00
Mich würde schwer wundern, wenn eine Rechnung über etwas, das ich nicht angefordert habe und das ebenfalls auch nicht geleistet wurde, nicht sittenwidrig wäre.

Es gibt da sicher Ausnahmen, aber das sind halt Ausnahmen. Rundfunkgebühren fielen beispielsweise darunter. Aber ich bin ja kein Jurist und kann dazu also auch keine fundierte Meinung haben.

-huha

Simon Moon
2009-11-09, 16:39:49
Mich würde schwer wundern, wenn eine Rechnung über etwas, das ich nicht angefordert habe und das ebenfalls auch nicht geleistet wurde, nicht sittenwidrig wäre.


Ich biete ja keine Dienstleistung an - also kann ich diese Dienstleistung, die ich nicht anbiete, auch nicht nicht geleistet haben ;)

Ist quasi: "Haste Mal ne Mark" in Briefform...

Drehrumbumm
2009-11-09, 16:54:29
Auf Ideen kommen die Leute X-D

Aber ich glaub da würd' ich eher noch Mahnbescheide verschicken und schauen wer die Widerspruchsfrist versäumt :uidea:

Morpog
2009-11-09, 16:55:40
Warum dann nicht gleich so?



Sehr geehrter Herr XY,

Es würde mich sehr erfreuen wenn sie mir ein paar Euro hätten. Es freut mich Ihr Interesse geweckt zu haben und ich möchte Ihnen meine Glückwünsche ausrichten.

Herzliche Grüsse
*Herr Unterderbrücke*



Sollte der angeschriebene nicht zahlen, kommt die Mahnung


1. Mahnung

Sehr geehrter Herr XY,

Am *datumdeserstenbriefes* habe ich sie um ein paar Euro gebeten. Bis zum *datumvonmahnung* ist noch keine Zahlung bei mir eingegangen. Ich bitte Sie daher nochmal mir schnellst möglich den Betrag zu überweisen. Sollte sich dieses Schreiben mit Ihrer Zahlung kreuzen, betrachten Sie es als nichtig.

Mit freundlichen Grüssen
*Herr Unterderbrücke*

Fatality
2009-11-09, 16:57:47
Ist quasi: "Haste Mal ne Mark" in Briefform...


ne, es ist wie "gib mir ne mark, sonst...[nicht genannte konsequenz]"

das "sonst" schlußfolgert sich durch "1.Mahnung".

Simon Moon
2009-11-09, 17:01:05
Auf Ideen kommen die Leute X-D

Aber ich glaub da würd' ich eher noch Mahnbescheide verschicken und schauen wer die Widerspruchsfrist versäumt :uidea:

Die muss man doch eingeschrieben senden, damit sie gültig werden. Das zieht aber Aufmerksamkeit und damit eine kritischere Auseinandersetzung damit nach sich.

Nein, das kalkül ist ja viel eher, dass es einfach unter die anderen Rechnungen, welche zu zahlen sind, rutscht oder der Blödmann es eh nicht durchliest und zahlt.

Simon Moon
2009-11-09, 17:06:38
ne, es ist wie "gib mir ne mark, sonst...[nicht genannte konsequenz]"

das "sonst" schlußfolgert sich durch "1.Mahnung".

Nein, es ist eine "Zahlungserinnerung" - die Drohung wird da ganz von alleine rein interpretiert und solange es eine normale Briefsendung ist, ist die Mahnung rechtlich sowieso nicht gültig.

_Gast
2009-11-09, 17:11:09
Gut, dass außer dir noch nie jemand auf so eine Idee gekommen ist.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden dass derjenige, der Angebotsschreiben mit Merkmalen, die typisch für eine Rechnung sind, versendet, obwohl es sich tatsächlich um das Angebot eines Adressbucheintrages handelt, wegen Betrugs nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar sein kann. (AZ: BGH 5 StR 308/03). Dies gilt auch gegenüber Kaufleuten und ist insbesondere dann der Fall, wenn bei den Empfängern eines solchen Schreibens der irreführende Eindruck einer Zahlungsverpflichtung erweckt wird.
http://www.rechtsanwalt-kroeger-bergfelde.de/index.php/nachrichten-aus-zivil-straf-verwaltungsrecht/48-zivilrecht/72-uebersendung-von-als-scheinrechnungen-getarnten-angeboten

Simon Moon
2009-11-09, 17:21:43
Gut, dass außer dir noch nie jemand auf so eine Idee gekommen ist.
http://www.rechtsanwalt-kroeger-bergfelde.de/index.php/nachrichten-aus-zivil-straf-verwaltungsrecht/48-zivilrecht/72-uebersendung-von-als-scheinrechnungen-getarnten-angeboten

Das ist dann aber immer noch nicht klar. Der "Eindruck einer Zahlungsverpflichtung" ist nun sehr schwammig. Wenn Amnesty International mir wiedermal einen Brief mit Einzahlungsschein sendet, fühle ich mich doch auch nicht verpflichtet zu zahlen. Es kommt also v.a. auf die Formulierung im Brief an - hier würde ich natürlich noch die ein oder andere Feinheit, sowie einige Floskeln und Anemerkung einfügen.

Und zudem scheint das in der Schweiz offenbar anders geregelt - wir bekommen ständig Faxe für irgendwelche Registereinträge. Meist liegt die Täuschung jedoch nicht darin, dass man zahlen soll, sondern darin, dass es überhaupt nicht wie ein Vertrag ausschaut.