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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie Frist setzen für Rücküberweisung der Vorkasse?


Alexander
2009-11-19, 12:57:21
Ich habe bei einem Autohaus Ersatzteile per Vorkasse bestellt. Die Idioten haben per Nachnahme verschickt und ich habe das Paket nicht angenommen. Sie wollten, dass ich die entstandenen Kosten übernehme, obwohl sie einen Fehler gemacht haben. Ich habe abgelehnt.

Mittlerweile reagieren sie nicht mal mehr auf meine Mails. Kein Telefongespräch möglich, da nur auf Mailkorrespondenz verwiesen und aufgelegt wird. Es wird mir langsam zu bunt und ich will nur noch mein Geld zurück.

Wie soll ich die Mail formulieren und welche Frist soll ich setzen? Oder muss es ein Einschreiben werden?

Danke

Marbleearth
2009-11-19, 13:00:50
mach Einschreiben. Das zählt dann wenigstens.

Philipus II
2009-11-19, 13:19:44
Es muss nicht unbedingt ein Einschreiben sein. Ein Brief, der mit Zeugen eingeworfen wurde, reicht meist auch aus.
Ich würde allerdings den kleinen Aufpreis doch investieren, um zusätzlich zu den Zeugen (wichtig wegen dem Inhalt des Briefes) noch was schriftliches in der Hand zu haben.

blackbox
2009-11-19, 13:23:06
Du hast kein Recht auf das Geld. Es sei denn, das Autohaus stimmt zu.
Wenn das Autohaus nicht zu stimmt, müssen sie dir das Ersatzteil innerhalb einer von dir gesetzten Frist zusenden. Diese Frist setzt du selbstverständlich schriftlich auf, nicht per Mail. 7 bis 14 Werktage sind angemessen. Sollte sich dann immer noch nichts tun, dann schreib hier noch mal rein.

Philipus II
2009-11-19, 13:29:56
Er kann einen Widerruf erklären.
Dann hat er das Recht auf den überwiesenen Betrag, inkl. Versandkosten.
Der Widerruf kann auch vor Erhalt der Ware erklärt werden, wenn ich mich nicht irre.

blackbox
2009-11-19, 13:31:28
Stimmt, ich vergaß. Du musst widerrufen. Und am besten gleichzeitig eine Frist setzen für die Rücküberweisung.

Stormtrooper
2009-11-19, 13:37:50
Stopp stopp.
Ihr macht hier mal wieder einen Denkfehler.
Durch Nichtannahme begeht man erstmal einen Vertragsbruch und erklärt KEINEN Widerruf.

Am besten setzt du ihnen eine Frist, daß Geld zurücküberweisen oder das Paket frei zuzusenden.
Eine Frist IMMER mit fixen Datum setzen, nie schreiben innerhalb von X Tagen.

Kommt das Geld paßts ja, sollte das Paket kommen kannst es dir ja überlegen ob du dann von deinem Widerrufsrecht gebrauch machst oder das Paket behälst.

blackbox
2009-11-19, 13:50:00
Wie kommst du denn darauf?
Er hat seinen Teil des Vertrages erfüllt, indem er per Vorkasse seine Leistung schon erfüllt hat. Er braucht durch die Nachnahme den Betrag doch nicht doppelt bezahlen. Daher hat er die Annahme auch verweigert.

Alexander
2009-11-19, 14:07:30
Die Nachnahmeverweigerung war am 9 November. Danach habe ich alles in einer Mail ausführlich beschrieben und um die Warenzusendung gebeten. Keine Reaktion. Danan habe ich noch eine oder 2 Mails geschickt in denen ich erneut die Ware wollte. Das Geld hatte ich bisher gar nicht zurückgefordert.

_Gast
2009-11-19, 14:22:00
Genau für so etwas gibt es Anwälte. Schon ein kleiner Brief wirkt hier oft Wunder.

Philipus II
2009-11-19, 14:30:20
Die Kosten für den Anwalt kann man normalerweise erst nach verstrichener Frist der Forderungssumme addieren.
Sonst: Der TS hat seine Pflichten aus dem Kaufvertrag alle sauber erfüllt. Da sehe ich kein Problem.

Stormtrooper
2009-11-19, 14:43:29
Falsch Philipus ...
Er hat sich auch verpflichtet den Kaufgegenstand abzunehmen, was er durch die Verweigerung nicht gemacht hat.
Dadurch sind dem Händler zusätzliche Kosten entstanden.

§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Und wie der Widerruf zu erfolgen hat ist auch gesetzlich geregelt.
Nämlich in Schriftform oder durch Absendung und NICHT durch Verweigerung.

§355 BGB
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

cartman5214
2009-11-19, 15:06:36
Falsch Philipus ...
Er hat sich auch verpflichtet den Kaufgegenstand abzunehmen, was er durch die Verweigerung nicht gemacht hat.
Dadurch sind dem Händler zusätzliche Kosten entstanden.

§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Und wie der Widerruf zu erfolgen hat ist auch gesetzlich geregelt.
Nämlich in Schriftform oder durch Absendung und NICHT durch Verweigerung.

§355 BGB
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Soweit so gut. Wenn der Verkäufer die Ware vertragsgemäß liefert wird sie wahrscheinlich auch durch Alexander korrekt abgenommen. Nur erfolgte bislang keine vertragsgemäße Lieferung. Die Annahmeverweigerung ist meiner Ansicht nach vollkommen korrekt. Die vereinbarte Versandkondition sowie die Versandpreise wurden ohne Ankündigung und Einwilligung einseitig und deutlich zum Nachteil des Käufers geändert. Dies lag allein im Verantwortungsbereich des Versenders.

Stormtrooper
2009-11-19, 15:19:44
Interessiert meiner Meinung nach nicht.
Der Kaufvertrag ist erstmal weiter gültig, nur weil der eine Unrecht begeht heißt es nicht, daß der andere Vertragspartner auch unrecht begehen darf.
Hier kommt eher eine vertragsgemäße Erfüllung in Betracht mit einem anschließenden Schadenersatz.

cartman5214
2009-11-19, 15:27:43
Interessiert meiner Meinung nach nicht.
Der Kaufvertrag ist erstmal weiter gültig, nur weil der eine Unrecht begeht heißt es nicht, daß der andere Vertragspartner auch unrecht begehen darf.
Hier kommt eher eine vertragsgemäße Erfüllung in Betracht mit einem anschließenden Schadenersatz.
Hab ja auch nicht behauptet das der Vertrag vollkommen nichtig wäre. Aber soweit ich das ganze sehe hat Alexander auch schon mehrfach auf Erfüllung gepocht. Ohne Erfolg aber. Jetzt noch Frist setzen und dann Mahnbescheid.

Er hat Anspruch auf Lieferung zu den vereinbarten Bedingungen, die angefallenen Kosten für die Retoure gehen aber ganz klar zu Lasten des Verkäufers.

Alexander
2009-11-19, 17:34:34
Falsch Philipus ...
Er hat sich auch verpflichtet den Kaufgegenstand abzunehmen, was er durch die Verweigerung nicht gemacht hat.
Dadurch sind dem Händler zusätzliche Kosten entstanden.

§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Und wie der Widerruf zu erfolgen hat ist auch gesetzlich geregelt.
Nämlich in Schriftform oder durch Absendung und NICHT durch Verweigerung.

§355 BGB
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Kaufvertrag beinhaltete immerhin Vorkasse und nicht Nachnahme. Bin ich etwa auch dann zur Annahme verpflichtet, wenn der Lieferbote Geld verlangt, welches ich bereits per Vorkasse gezahlt habe? Das kann ich mir schlecht vorstellen.

Wie geht es denn nun weiter? Die Bestellung war vor über einem Monat erfolgt. Nach langer Wartezeit kam nun die Panne mit der falsche Lieferart. Wie sehen denn jetzt die verdammten Fristen aus, die ich nun wahren muss? 1 Woche? 2 Wochen? Soll ich einen Widerruf verfassen oder auf Lieferung bestehen? Und wie formuliert man so ein Schreiben denn?

Mir ist immer noch egal ob ich Geld oder Ware erhalte. Ich würde sogar auf einen Teil des Geldes verzichten, hauptsache ich habe keinen Stress. Zum Anwalt will ich nicht rennen.

Philipus II
2009-11-19, 18:37:59
Alexander hätte das Paket bestimmt angenommen, wenn es der Postbote ohne Zahlung übergeben hätte.
Der Vertragsbruch liegt auf Seiten des Händlers, denn der hat nicht geliefert.
Ich schließe mich da cartman5214 an.

Alexander konnte die Ware nicht annehmen, da sie ihn nicht wie vereinbart erreicht hat.
Analog wäre z.B. eine völlig falsche Adresse.

Black-Scorpion
2009-11-19, 19:19:17
Alexander hätte das Paket bestimmt angenommen, wenn es der Postbote ohne Zahlung übergeben hätte.
Der Vertragsbruch liegt auf Seiten des Händlers, denn der hat nicht geliefert.
Ich schließe mich da cartman5214 an.

Alexander konnte die Ware nicht annehmen, da sie ihn nicht wie vereinbart erreicht hat.
Analog wäre z.B. eine völlig falsche Adresse.
Wenn er die Annahme nicht verweigert hätte, hätte ihn die Ware erreicht.

Der richtige weg wäre gewesen das Paket zu bezahlen, abzunehmen und dem Händler schriftlich eine Frist zur Rückzahlung des Betrages zu setzen.
Einfach die Annahme verweigern ist der falsche weg.
Außerdem besteht die Gefahr auf einer schwarzen Liste zu landen.

Alexander
2009-11-19, 20:11:50
Außerdem besteht die Gefahr auf einer schwarzen Liste zu landen.
Wo hast du das her?

Stormtrooper
2009-11-19, 21:14:51
Wenn er die Annahme nicht verweigert hätte, hätte ihn die Ware erreicht.

Der richtige weg wäre gewesen das Paket zu bezahlen, abzunehmen und dem Händler schriftlich eine Frist zur Rückzahlung des Betrages zu setzen.
Einfach die Annahme verweigern ist der falsche weg.


Endlich noch einer der das ganze versteht.

Philipus II
2009-11-19, 21:51:45
Wenn er die Annahme nicht verweigert hätte, hätte ihn die Ware erreicht.

Der richtige weg wäre gewesen das Paket zu bezahlen, abzunehmen und dem Händler schriftlich eine Frist zur Rückzahlung des Betrages zu setzen.
Einfach die Annahme verweigern ist der falsche weg.
Außerdem besteht die Gefahr auf einer schwarzen Liste zu landen.


Bist du dir da wirklich sicher?
Ich denke nicht, dass man in irgendeiner Form verpflichtet ist, ein nicht erwartetes Nachnahme Paket annehmen.
Ich werde mal einen mir bekannten Profi fragen...

Alexander
2009-11-19, 22:07:10
Ich denke nicht, dass man in irgendeiner Form verpflichtet ist, ein nicht erwartetes Nachnahme Paket annehmen.
Nicht erwartet ist nicht ganz richtig. Ich bekam am freitag abend 2 (automatisch generierte?) Mails mit Auslieferinfos:

1. DHL - Lieferung per Vorkasse
2. DPD - Lieferung der Nachnahme

:freak:

Habe daraufhin per Mail gefragt, ob doppelt verschickt wurde und auch gesagt, dass ich es nicht einsehe die Nachnahmelieferung anzunehmen. Aber da die Jungs tippfaul sind, jedoch nicht telefonieren wollen.....

Stormtrooper
2009-11-20, 08:48:09
Nicht erwartet ist nicht ganz richtig. Ich bekam am freitag abend 2 (automatisch generierte?) Mails mit Auslieferinfos:

1. DHL - Lieferung per Vorkasse
2. DPD - Lieferung der Nachnahme

:freak:

Habe daraufhin per Mail gefragt, ob doppelt verschickt wurde und auch gesagt, dass ich es nicht einsehe die Nachnahmelieferung anzunehmen. Aber da die Jungs tippfaul sind, jedoch nicht telefonieren wollen.....


Das hattest vorher allerdings nicht gesagt.
Wenn zwei verschickt wurden, du deins mit Vorkasse annimmst und das per Nachnahme ablehnst, das kannst du sehr wohl machen.

Alexander
2009-11-20, 11:32:21
Es wurde nicht zwei mal verschickt. Wenn es so gewesen wäre, dann würde ich jetzt doch nicht mehr versuchen an mein Geld oder die Ware zu kommen.

cartman5214
2009-11-20, 13:44:44
Und auch hier wage ich nochmal eindeutig zu widersprechen. Alexander ist nur verpflichtet ein vertragsgemäß geliefertes Paket anzunehmen. Eine Abweichung in den vertraglich vereinbarten Lieferkonditionen muß ansonsten zumindest zumutbar sein, evtl. auftretende Unkosten muß aber auf alle Fälle der Verursacher, hier Händler tragen.

Wenn Lieferung mit DHL vereinbart wurde und Hermes vor der Tür steht dann ok. Wenn Lieferung vereinbart und Abholung in nächster Postfiliale ansteht: ok.

Wenn Lieferung frei Haus mit Vorkasse vereinbart wurde und nach Eingangsbestätigung der Zahlung plötzlich eine weitere Zahlung in nicht unerheblicher Höhe sowie eine zusätzliche Gebühr (€2 für Nachnahme, zahlbar bar durch Empfänger) hinzukommt ist das nicht zumutbar.

Hinzu kommt die praktische Durchführbarkeit. Je nach Rechnungshöhe ist das Vorhalten eines entsprechenden Bargeldvorrates einfach mal unüblich.