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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betrug durch Online-Shop. Strafanzeige richtiges Vorgehen?


FlashBFE
2009-11-19, 21:18:34
Hallo,
hier mal wieder ein rechtliches Problem, mit dem ich mich schon Monate lang rumschleppe:

Ich bestellte etwas bei einem Onlineversender (vorne mit P und hinten mit zwei X) und bezahlte per Vorkasse. Obwohl alle Artikel auf Lager waren, konnte der Shop nicht liefern. Auch Alternativartikel hat der Shop erst akzeptiert, aber trotzdem nicht geliefert. Am Ende habe ich die ganze Bestellung storniert. Das wurde auch akzeptiert und die Rücküberweisung des Geldes versprochen. Das war das letzte Lebenszeichen des Shops. Seitdem warte ich, setzte Fristen und drohte zuletzt mit einer Strafanzeige, die ich dann auch nächste Woche schreiben würde.

Jetzt aber meine Frage hier: Ist eine Strafanzeige der richtige Weg, um an sein Geld heranzukommen, ohne selbst viel Geld für einen eigenen Anwalt auszugeben?
Die Anzeige erreicht die richtige Staatsanwaltschaft. Die prüft, ob ein Rechtsbruch begangen wurde und evtl. das Verfahren eingestellt wird. Wenn nicht, gehts vor Gericht und (bei Erfolg) wird zuerst der Schaden des Opfers eingefordert und dann holt der Staat sein Geld. Für mich scheint das relativ Stressfrei zu sein (ich bin "nur" der Opferzeuge).
Aber das sind mir sehr viele Unbekannte, hat das Aussicht auf Erfolg? Und wie lange würde sowas dauern?

EureDudeheit
2009-11-19, 21:40:33
Hallo,
hier mal wieder ein rechtliches Problem, mit dem ich mich schon Monate lang rumschleppe:

Ich bestellte etwas bei einem Onlineversender (vorne mit P und hinten mit zwei X) und bezahlte per Vorkasse. Obwohl alle Artikel auf Lager waren, konnte der Shop nicht liefern. Auch Alternativartikel hat der Shop erst akzeptiert, aber trotzdem nicht geliefert. Am Ende habe ich die ganze Bestellung storniert. Das wurde auch akzeptiert und die Rücküberweisung des Geldes versprochen. Das war das letzte Lebenszeichen des Shops. Seitdem warte ich, setzte Fristen und drohte zuletzt mit einer Strafanzeige, die ich dann auch nächste Woche schreiben würde.

Jetzt aber meine Frage hier: Ist eine Strafanzeige der richtige Weg, um an sein Geld heranzukommen, ohne selbst viel Geld für einen eigenen Anwalt auszugeben?
Die Anzeige erreicht die richtige Staatsanwaltschaft. Die prüft, ob ein Rechtsbruch begangen wurde und evtl. das Verfahren eingestellt wird. Wenn nicht, gehts vor Gericht und (bei Erfolg) wird zuerst der Schaden des Opfers eingefordert und dann holt der Staat sein Geld. Für mich scheint das relativ Stressfrei zu sein (ich bin "nur" der Opferzeuge).
Aber das sind mir sehr viele Unbekannte, hat das Aussicht auf Erfolg? Und wie lange würde sowas dauern?

Du verwechselst da etwas. STrafrecht und Zivilrecht sind in Deutschland getrennt. Du kriegst von keinem Strafgericht dein Geld. Dieses mußt du selber zivilrechtlich einklagen oder einklagen lassen über einen Anwalt.

urbi
2009-11-19, 21:46:40
Eine Anzeige bringt Dir dein Geld nicht zurück. Das ist der falsche Weg. Du könntest, wenn es nur um einen kleinen Betrag geht, mit einer Anzeige drohen und sie ggf. einfach erstatten und das Geld vergesssen. Wenn es ein paar 100 Euro (= soviel Geld, dass Dir ein Verlust wirklich weh tun würde) sind, würde ich an deiner Stelle nicht lange zappeln und erstmal zum Anwalt gehen.

Im Übrigen: Wenn Du Dir sicher bist, dass der Shop nicht pleite/ insolvent ist hast du kein Risiko bei einem Rechtsstreit. Die Situation sieht nachdem was du geschrieben hast ziemlich eindeutig aus. Wenn du zu einem Anwalt gehst und der in deinem Namen Klage einreicht wird der Shop garantiert zur Herausgabe verurteilt. Weigert er sich dann noch immer, so kannst du den Gerichtsvollzieher losschicken. Sämtliche Kosten werden auf den Shop abgewälzt.

Wenn es also mehr als 50€ sind würde ich Dir dazu raten einen Anwalt aufzusuchen. Ein erstes Sondierungsgespräch kostet nicht die Welt und wenn es zur Klage kommt und der Shop nicht pleite ist kannst du dir ziemlich sicher sein, dass du finanziell unbeschadet aus der Sache rausgehst.

deekey777
2009-11-19, 21:55:33
Du verwechselst da etwas. STrafrecht und Zivilrecht sind in Deutschland getrennt. Du kriegst von keinem Strafgericht dein Geld. Dieses mußt du selber zivilrechtlich einklagen oder einklagen lassen über einen Anwalt.
Die StPO kennt doch eine Möglichkeit, wie im Strafverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche geltendgemacht werden können. Ist aber keine gute Idee.

Wenn man sich sehr sicher ist, dass gegen den Shop eine Forderung besteht, warum denn nicht bei einem Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheids beantragen? Oder damit wenigstens drohen? Irgendwelche Briefe bringen da nichts. Und ein Zivilverfahren samt Anwalt ist auch nicht ganz günstig, besser gesagt, es ist kostenintensiv, schließlich muss man mit der Klage auch die Gerichtsgebühr zahlen usw.
Einen Mahnbescheid zu beantragen, ist nicht schwer. Die Mahngerichte machen keine Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht, sie erlassen einfach einen Mahnbescheid. Widerspricht der Gegner nicht, so beantragt man dann den Erlass eines Vollstreckungsbescheids: Das ist ein vollstreckbarer Titel. Die kosten für den Gegner werden nicht gerade niedrig sein.

Philipus II
2009-11-19, 21:56:36
Für den ersten Schritt brauchste keinen Anwalt.
Einen Mahnbescheid kann man problemlos selbst veranlassen. Die Gebühren betragen ab 23€ und können, wenn vorher eine Fristsetzung erfolgte und die Frist verstrichen ist, auf die Hauptforderung aufgeschlagen werden.
Den Mahnbescheidsantrag kann man normalerweise wirklich selber ausfüllen, notfalls gibts in Foren Hilfe.

deekey777
2009-11-19, 22:00:31
Für den ersten Schritt brauchste keinen Anwalt.
Einen Mahnbescheid kann man problemlos selbst veranlassen. Die Gebühren betragen ab 23€ und können, wenn vorher eine Fristsetzung erfolgte und die Frist verstrichen ist, auf die Hauptforderung aufgeschlagen werden.
Den Mahnbescheidsantrag kann man normalerweise wirklich selber ausfüllen, notfalls gibts in Foren Hilfe.
Du brauchst keine Frist zu setzen, denn die Geldschuld ist innerhalb eines Monats fällig, wenn nichts anderes bestimmt.

Philipus II
2009-11-19, 22:03:44
Grundsätzlich ja.
Allerdings muss man erst vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor der Shop einem Geld schuldet. Da gleich eine Zahlungsfrist anzuhängen, ist sinnvoll.

deekey777
2009-11-19, 22:05:31
Grundsätzlich ja.
Allerdings muss man erst vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor der Shop einem Geld schuldet. Da gleich eine Zahlungsfrist anzuhängen, ist sinnvoll.
Wenn man seine Bestellung storniert, ist es schon eine Rücktrittserklärung, oder?

EureDudeheit
2009-11-19, 22:06:00
Kann man probieren mit dem Mahnverfahren, ist zumindest erstmal billiger als gleich einen Anwalt einzuschalten.

Philipus II
2009-11-19, 22:13:34
Wenn man seine Bestellung storniert, ist es schon eine Rücktrittserklärung, oder?
Ok, ich verbinde halt sowa sgleich:wink:
Du hast recht.

Kenny1702
2009-11-19, 22:19:59
Alternativ / parallel kannst du dich ja auch an Medien wenden, mir persönlich fällt da die Rubrik "Vorsicht Kunde" in der c't oder der Zuschauerfall bei WDR Markt ein.

Alexander
2009-11-19, 22:27:49
Einen Mahnbescheid zu beantragen, ist nicht schwer. Die Mahngerichte machen keine Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht, sie erlassen einfach einen Mahnbescheid. Widerspricht der Gegner nicht, so beantragt man dann den Erlass eines Vollstreckungsbescheids: Das ist ein vollstreckbarer Titel. Die kosten für den Gegner werden nicht gerade niedrig sein.
Und wenn der Gegner widerspricht? Vor allem, was heißt "widerspricht"? Wie aufwändig ist denn so ein Widerspruch, bzw. wenn er widerspricht und dann verliert, entstehen dann für ihn zusätzlich Kosten durch den Widerspruch?
Oder anders gefragt, würde jemand einem Mahnbescheid widersprechen, wenn er denkt, dass er vor Gericht verlieren würde? Oder knicken da die meisten ein?


Viellleicht wird meine Frage so ein wenig klarer:
Wenn so ein Widerspruch auf einen Mahnbescheid vergleichbar ist mit z.B. einem Widerspruch beim Arbeitsamt, dann ist der Mahnbescheid gar kein Druckmittel. Beim AAmt widerspricht jeder ganz ohne Risiko. Klappt, der Widerspruch nicht, dann resultieren daraus keinerlei Konsequenzen. Aber würde man auch bei einem Mahnbescheid einfach auf gut Glück widersprechen auch wenn die Aussichten mißerabel sind?


Oder noch einfacher:
macht ein Mahnbescheid Angst oder macht man lächelnd einen Widerspruch und wartet auf den nächsten Zug?

Philipus II
2009-11-19, 22:35:28
Der Mahnbescheid wird immer nachweislich zugestellt.
Widerspricht der Empfänger nicht, hast du einen vollstreckbaren Titel.
Widerspricht der Empfänger fristgemäß, kannst du/solltest du innerhalb einer gewissen Frist klagen. Der Widerspruch ist nur ein Kreuz und er wird auch inhaltlich nicht geprüft.
Dafür nimmst du dir dann einen RA.

Der Empfänger wird im Regelfall allerdings darüber nacchdenken, ob er die Forderung eventuell nicht doch bezahlen sollte, gerade wenn er vor Gericht kaum Chancen hat.

seneca
2009-11-19, 22:53:08
Sollte der Schuldner (der Shop) dem Mahnbescheid widersprechen, was er ganz einfach machen kann, muß der Gläubiger (FlashBFE) entscheiden, ob er es einfach dabei läßt oder Klagt.

Erst bei der dann folgenden Gerichtsverhandlung werden Beweise vorgelegt und von einem Richter gewürdigt, der dann auch ein Urteil spricht. Je nach dem wer dann gewonnen hat, kann man damit wie bei einem Vollstreckungsbeischeid Geld eintreiben, inkl. der Verfahrenskosten und Zinsen.

deekey777
2009-11-19, 22:54:03
Der Widerspruch ist wie "Ich will mich verteidigen". Nicht mehr. Aufwand ist, das beiligende Formular auszufüllen (ein Kreuzchen machen, mit dem man erklärt, ob es ein Gesamtwiderspruch ist oder ein teilweiser Widerspruch), und dann schickt man den Widerspruch ab.
Dann gibt das Mahngericht das Verfahren an das Streitgericht ab (auf Antrag einer der Parteien), es prüft nicht, ob der Widerspruch begründet ist.

Wenn der Gegner dem Mahnbescheid widerspricht, dann gibt das Mahngericht das Verfahren an das im Antrag angegebene Streitgericht ab (auf Antrag). Dann wird es zu einem ganz normalen Verfahren vor Zivilgericht: Man muss eine Klagebegründung nachreichen usw.

Oder anders gefragt, würde jemand einem Mahnbescheid widersprechen, wenn er denkt, dass er vor Gericht verlieren würde? Oder knicken da die meisten ein?
Es besteht die Hoffnung, dass der Anspruchssteller vergisst, die Abgabe an das Streitgericht zu beantragen. Oder dann unterlässt, den Antrag aus dem Mahnbescheid zu begründen.
Warum sollte jemand einknicken, wenn man davon ausgeht, dass gegen den Antragsgegner eine Forderung besteht?


Der Mahnbescheid an sich macht noch keine Angst, aber ein Vollstreckungsbescheid, der darauf folgt, schon. Ein Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel wie ein Urteil im Zivilverfahren. Und ist er einmal in der Welt, dann kann daraus vollstreckt werden, denn der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid bringt nicht viel, wenn der Anstragssteller daraus schon volstreckt.

macht ein Mahnbescheid Angst oder macht man lächelnd einen Widerspruch und wartet auf den nächsten Zug?

Eine andere Wahl hat man nicht. Selbst wenn du nicht widersprichst, muss der Antragssteller immernoch einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen. Und versäumt der Antragssteller das, hat man eben Schwein gehabt.


Mit dem Widerspruchsverfahren hat das kaum Gemeinsamkeiten. Denn dort führt die Widerspruchsstelle von Amts wegen eine tatsächliche rechtliche Prüfung durch (darum braucht man seinen Widerspruch nicht zu begründen).

Black-Scorpion
2009-11-19, 23:02:02
Der Mahnbescheid wird immer nachweislich zugestellt.
Widerspricht der Empfänger nicht, hast du einen vollstreckbaren Titel.
Widerspricht der Empfänger fristgemäß, kannst du/solltest du innerhalb einer gewissen Frist klagen. Der Widerspruch ist nur ein Kreuz und er wird auch inhaltlich nicht geprüft.
Dafür nimmst du dir dann einen RA.

Der Empfänger wird im Regelfall allerdings darüber nacchdenken, ob er die Forderung eventuell nicht doch bezahlen sollte, gerade wenn er vor Gericht kaum Chancen hat.
Nein
Der Gläubiger muss erst den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beim Gericht beantragen.
Erst dann hat er einen Vollstreckbaren Titel (30 Jahre).
Und gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden.
Wird kein Einspruch eingelegt kann man mit dem Titel den Gerichtsvollzieher zum Schuldner schicken.

*edit*
Man sollte nicht vergessen das alle Kosten die das Mahnverfahren verschlingen erst einmal vorgestreckt werden müssen.
So ganz umsonst und preiswert geht es nicht bis zum Ende.

deekey777
2009-11-19, 23:04:49
Man kann gleich aus dem VB vollstrecken. Da spielt es keine Rolle, ob Einsruch eingelegt wird oder nicht.

FlashBFE
2009-11-19, 23:48:26
Danke für die vielen Antworten. Ein Mahnbescheid ist also sinnvoller. Ich werde mir mal morgen durchlesen, wie sowas funktioniert (bin da totaler Laie).

Die Strafanzeige hatte laut meinem naiven Verständnis für mich die Begründung, weil der Shop telefonisch nie (wochenlang, rund um die uhr) erreichbar war und auch keine Emails mehr beantwortet und nie einen Artikel geliefert hat (nichtmal wenigstens Teillieferung), was für mich eindeutiger Betrug ist. Und Betrug ist Strafrecht.
Und selbst, wenn dabei nichts rausgekommen wäre, hätte es mich nur eine Briefmarke gekostet.
Außerdem will ich, dass der Typ endlich seinen Laden dicht machen muss und ordentlich eins auf den Deckel kriegt!

Ich habe eben die Befürchtung, dass der Shop pleite ist. Die letzte Neuigkeit im Shop ist vom September; er ist aus einigen Preisvergleichen verschwunden. Wenn ich also Geld für ein Mahnverfahren ausgebe oder gar einen Anwalt, dann sehe ich das evtl. nicht wieder. Der Betrag, um den es geht, sind übrigens ca. 120 Eur. Ich will also nicht nochmal soviel einsetzen ohne eindeutige Gewissheit, dass ich alles wiederkriege.

Edit: Nach einigem zielgenauen Suchen im Internet habe ich einige Händlerbewertungen gefunden, die genau den gleichen Ablauf wie bei mir beschreiben: Falsche Lagerangaben-->Keine Ware-->Stornierung-->Kein Geld
Leider hat aber niemand etwas geschrieben, ob der (in den Posts angedrohte) Besuch beim Rechtsanwalt nun was gebracht hat.

Philipus II
2009-11-20, 00:14:48
Eine Anzeige kannst du ja trotzdem aufgeben.

Simon Moon
2009-11-20, 00:17:31
Bei nur 120€ würd ich auch keinen Aufwand dafür betreiben um das Geld wieder zurückzuerhalten - das ist den Ärger imo nicht wert. Da ist die Taktik mit einem Strafverfahren die Staatsanwälte auf ihn zu hetzen die wesentlich stressfreiere und nahezu gleichsam befriedigende Methode.