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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Azubi Überstunden


nalye
2009-11-21, 04:57:25
Mal eine Frage:
Ich sollte gestern mein Berichtsheft mit in die Ausbildung bringen, habe es aber vergessen. Darauf hin hat mich mein Vorgesetzter nach Hause geschickt, damit ich es hole. Das hat ca. 2 Stunden gedauert und er besteht nun darauf, dass ich diese 2 Stunden an meine reguläre Arbeitszeit dran hänge. Ist das rechtens so oder gilt mein Gang nach Hause als Freistellung?

Cubitus
2009-11-21, 06:17:55
Sei froh das dein Chef wenigstens nach diesen Heften schaut.
Meinem Chef damals war es egal und als ich es vorlegte, wollte er mir keine 200 Seiten unterschreiben.

Dann steht man da einen Tag vor der Prüfung und weiß nicht was man tun soll. Ich habe es dann von der Sekretärin unterschreiben lassen, die mochte mich zum Glück.

An deiner Stelle würde ich da jetzt keinen Aufriss veranstalten, du hast dein Heft vergessen und hast zwei Stunden gebraucht um es zu holen. Als Chef würde ich genau so reagieren. Zwei Stunden vergehen außerdem ziemlich schnell, sofern man was zu tun hat.

Schlupp
2009-11-21, 12:43:21
Nehmen wir mal an, du hättest gestern 8 Stunden arbeiten müssen.
Nun hast du einen Teil nicht erledigt und du musstest wegen deines Fehlers 2 Stunden von der Arbeit wegbleiben und hast dadurch nur 6 Stunden gearbeitet.
Ob dein Chef nun von dir verlangt, dass du die 2 Stunden gleich ranhängt ist vllt noch etwas anderes, aber theoretisch sollte er dir auch einfach 2 Stunden vom Lohn/Zeitkonto abziehen können!
Nächstes mal also einfach ans Berichtsheft denken.

Live1982
2009-11-21, 12:53:23
ähm sagt mal habt ihr nie was vergessen??? das is ja wohl ein witz. wegen dem scheiß berichtsheft so einen aufstand zu machen.

reine schikane, das darf der arbeitgeber niemals! so ein fall würde die zuständige IHK/HWK sehr interessieren. ;)

was denkt ihr was los gewesen wäre, hätte der TS unterwegs einen unfall gehabt..

sei laut
2009-11-21, 12:55:01
Eigentlich müsste man fragen, was es zu Hause gemacht hat, da dein Betrieb dir die Zeit einräumen muss, es in deiner Arbeitszeit zu führen.
Von daher hätte es zu der Situation gar nicht kommen dürfen.

Auch wenn ich das in §14 4. Absatz BBIG so nicht steht, sondern nur, dass der Betrieb einen dazu anhalten soll, es zu machen.

Da Überstunden aber generell bei Azubis NoGo sind, ist die Sache eh klar. Auch wenn ich weiß, dass es bei den meisten Betrieben Überstunden unter der Hand gibt.

kiX
2009-11-21, 13:00:14
Eigentlich müsste man fragen, was es zu Hause gemacht hat, da dein Betrieb dir die Zeit einräumen muss, es in deiner Arbeitszeit zu führen.
Von daher hätte es zu der Situation gar nicht kommen dürfen.

Auch wenn ich das in §14 4. Absatz BBIG so nicht steht, sondern nur, dass der Betrieb einen dazu anhalten soll, es zu machen.

Da Überstunden aber generell bei Azubis NoGo sind, ist die Sache eh klar. Auch wenn ich weiß, dass es bei den meisten Betrieben Überstunden unter der Hand gibt.
Es sind keine Überstunden. Er hat die 2 Stunden nicht gearbeitet und muss die dranhängen.
Ich weiß nicht, wo das Problem ist.

JFZ
2009-11-21, 13:03:09
Das hat ca. 2 Stunden gedauert und er besteht nun darauf, dass ich diese 2 Stunden an meine reguläre Arbeitszeit dran hänge. Ist das rechtens so oder gilt mein Gang nach Hause als Freistellung?

ähm sagt mal habt ihr nie was vergessen??? das is ja wohl ein witz. wegen dem scheiß berichtsheft so einen aufstand zu machen.

reine schikane, das darf der arbeitgeber niemals! so ein fall würde die zuständige IHK/HWK sehr interessieren. ;)

was denkt ihr was los gewesen wäre, hätte der TS unterwegs einen unfall gehabt..

Kann man so oder so auslegen.

-Ausstempeln, heimdüsen, Heft holen, wieder einstempeln. Alles ganz regulär und die 2 Minusstunden muß man dann auch nachholen.
Würdest du genauso machen, wenn du nicht dein Berichtsheft sondern z.B. deine Hose :devil: zuhause vergessen hättest.
Sind so auch keine Überstunden.

-Wenn's jetzt aber ein direkter Auftrag ist (so wie wenn der Lehrling dringend noch einen Eimer Farbe holen muß) wäre das ohne ausstempeln.

Da das Berichtsheft aber eher deine Privatsache ist (kannst ja auch keins abgeben und entsprechend die schlechte Note kassieren) und zudem es gestern schon bekannt war, daß du das brauchst, ist wohl eher die Ausstempeln-lösung die passende.
Wäre es dir auf dem Weg aufgefallen (schon vor dem Ersten Einstempeln wärst du ja wahrscheinlich auch direkt umgedreht, und wärst von vornherein später erschienen (und hättest somit was nacharbeiten müssen)

Live1982
2009-11-21, 13:03:48
Es sind keine Überstunden. Er hat die 2 Stunden nicht gearbeitet und muss die dranhängen.
Ich weiß nicht, wo das Problem ist.

er wurde gezwungen nach hause zu fahren! das kann der AG doch nich einfach von der arbeitszeit abziehen! :freak:

sChRaNzA
2009-11-21, 13:09:31
er wurde gezwungen nach hause zu fahren! das kann der AG doch nich einfach von der arbeitszeit abziehen! :freak:

Eben... Also mal ehrlich, wenn es so wichtig war, dann war es dem AG wert das er das in seiner Arbeitszeit holen musste. Ansonsten hätte es auch am nächsten Tag gereicht.

Rooter
2009-11-21, 13:10:44
reine schikane, das darf der arbeitgeber niemals! so ein fall würde die zuständige IHK/HWK sehr interessieren. ;)Stimmt, da würde ich den Fall auch mal schildern. Wenn dem TS die zwei Stunden den Aufwand wert sind...

was denkt ihr was los gewesen wäre, hätte der TS unterwegs einen unfall gehabt..Wieso, er war doch auf dienstliche Anweisung hin unterwegs, siehe unten.

Es sind keine Überstunden. Er hat die 2 Stunden nicht gearbeitet und muss die dranhängen.
Ich weiß nicht, wo das Problem ist.Er ist in der Zeit aber auf Anweisung seines Vorgesetzten nicht seiner üblichen Arbeit nachgegangen. Wenn mein Chef mir sagen würde: "Fahr nach hause und beglücke deine Freundin!" wäre das auch eine Dienstanweisung bzw. ein Dienstgang.

MfG
Rooter

Marbleearth
2009-11-21, 13:12:50
Willst du jetzt wegen den einmaligen 2h Stress riskieren?
Ist ärgerlich nund blöd, aber die 2h wirste ja wohl schaffen. Nächstes mal denkste dann auch dran...

Schiller
2009-11-21, 14:56:17
Mein Berichtsheft habe ich drei Jahre lang gar nicht geführt, sondern in zwei Tagen vor der Prüfung geschrieben.

Ergebnis: bestes Berichtsheft des Jahrgangs, 1+. :ugly:

"Lässt auf eine qualifizierte Ausbildung im Betrieb schließen." :ulol:

Weiß auch nicht warum sich immer alle so einen Stress machen. Das Berichtsheft hat niemanden interessiert, weder Ausbilder noch Prüfer, und war nur pro forma.

Ich würde wegen den zwei Stunden aber auch keine Diskussion anfangen, sondern es hinnehmen wie ein Mann. X-D

Live1982
2009-11-21, 16:03:26
habs auch nur 2x geschrieben. einmal vor zwischenprüfung und einmal vor der gesellenprüfung. habe es nie wieder gesehen, und ich glaube nicht, dass da jemals ein prüfer reingeschaut hat... :rolleyes:

Lethargica
2009-11-21, 16:18:33
WTF, bei uns im Betrieb wurden die Berichte (handgeschrieben versteht sich) jeden Montag vom Meister gelesen ... und wehe man hatte 2 Rechtschreibfehler drin, dann landete das Geschreibsel im Mülleimer O.o

Disziplin & Ordnung 4 Life :)

Schlupp
2009-11-21, 16:22:21
ähm sagt mal habt ihr nie was vergessen??? das is ja wohl ein witz. wegen dem scheiß berichtsheft so einen aufstand zu machen.

reine schikane, das darf der arbeitgeber niemals! so ein fall würde die zuständige IHK/HWK sehr interessieren. ;)

was denkt ihr was los gewesen wäre, hätte der TS unterwegs einen unfall gehabt..


Ich habe das erste Lehrjahr meiner Ausbildung direkt bei der IHK absolviert und es war ganz normal, dass man die Zeit nachholen musste.



Er ist in der Zeit aber auf Anweisung seines Vorgesetzten nicht seiner üblichen Arbeit nachgegangen. Wenn mein Chef mir sagen würde: "Fahr nach hause und beglücke deine Freundin!" wäre das auch eine Dienstanweisung bzw. ein Dienstgang.


Wenn dein Chef dir aber gestern gesagt hat, dass du bitte deine Freundin mitbringen sollst um sie vor seinen Augen zu beglücken und du dies vergisst, musst du sie eben auf deine Kosten holen.

Man stelle sich vor ein Handwerker kommt ins Haus und vergisst seinen Schraubendreher. "Flink" fährt er zurück und ist 2 Stunden später wieder da um dann festzustellen, dass er hat den falschen Schraubendreher mitgebracht. Nach 2 Stunden ist er wieder da und verrichtet seine Arbeit, welche 5 Minuten benötigt.

Bin mal gespannt, wer die Rechnung mit 4 zusätzlich berechneten Stunden einfach so zahlt...


habs auch nur 2x geschrieben. einmal vor zwischenprüfung und einmal vor der gesellenprüfung. habe es nie wieder gesehen, und ich glaube nicht, dass da jemals ein prüfer reingeschaut hat... :rolleyes:


Meines wurde sehr gründlich überprüft. Sogar eine dämliche Seite mit irgendeiner Übersicht wie viele Tage man insg welche Tätigkeiten verrichtet hat, von welcher ich nicht mal wusste das es sie gibt, wurde bemängelt. Allerdings hat das den Prüfer nicht sonderlich gestört, da er wohl merkte, dass ich es tatsächlich nicht wusste und sonst meinte, dass das Berichtsheft mustergültig geführt wäre... (Dank Copy & Paste :wink:)

MadManniMan
2009-11-25, 06:25:49
Dennoch: es bleibt reine Schikane, des ollen Berichtshefts wegen so einen Aufriss zu machen.

Darf ich fragen, ob es Dein Ausbilder (= Chef in persona?) auch mit den Ausbildungsinhalten so genau nimmt?

Hardwaretoaster
2009-11-25, 07:49:59
Wegen sowas überhaupt eine Diskussion anzufangen...

Nimm's als harmlosen Denkzettel und vergess den Kram einfach nicht daheim.


was denkt ihr was los gewesen wäre, hätte der TS unterwegs einen unfall gehabt..
Dann wäre das ein Wegeunfall, aber wo ist der Zusammenhang?