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shoTTdoGG
2009-11-23, 12:24:15
Servus,

ich habe mal ne frage. Und zwar endet mein Zivildienst im April und ich würde mir gern noch ein kleines finanzielles Polster vor dem eigentlichen Studium zum Wintersemester anlegen.

Kann ich mich jetzt für einen NC-freien Studiengang einschreiben, zweimal hingehen und dann nie wieder?

Warum sollte ich das tun? Weil ganz einfachder Studenten freibetrag bei ~800€ liegt und der normale bei 400. Die 250€ semestergebühren habe ich somit im ersten Monat wieder drin.

Auch wenn dies jetzt die Moralapostel nicht von ihrer - irgendwo berechtigten - Kritik abhält, werde ich natürlich einen Studiengang aussuchen, der nicht so begehrt ist, damit ich niemandem den Platz wegnehme oder dafür sorge, dass es nächstes Jahr NC gibt.

Für Erfahrungsberichte oder Wissen wäre ich dankbar.

Gruß

Shink
2009-11-23, 12:28:31
Ich weiß ja nicht wie das bei euch in D ist aber bei uns gibt es Dinge wie gesetzliche Mindeststudiumsdauer und die davon abhängende Maximalgrenze für Studienbeihilfe und andere Aspekte. Außerdem darf man nicht mehr als n mal das Studium wechseln oder es erlischt der Anspruch auf Studienbeihilfe.

sei laut
2009-11-23, 12:28:33
Geht problemlos, musst überhaupt nicht hingehen. Manche machen sowas einfach, um an ein billiges Bahnticket heranzukommen.
Aber: Wenn du später nochmal studierst und dann Bafög willst, wird dir dein erster Studiengang angerechnet.
Afaik darf man einmal wechseln, dazu können dir aber andere sicher mehr sagen. Nur falls du mal darauf angewiesen sein solltest, würde ich mich da informieren.

Alexander
2009-11-23, 12:57:46
Warum sollte ich das tun? Weil ganz einfachder Studenten freibetrag bei ~800€ liegt und der normale bei 400. Die 250€ semestergebühren habe ich somit im ersten Monat wieder drin.

Freibetrag von was? Sozialabgaben? Steuern?

Interssant ist die Sache wegen der Krankenversicherung. Als Student wärst du in der Familienversicherung mit drin. Aber nur bis zu einem bestimmten Einkommen pro Monat.


Würde auch darüber nachdenken, wie sich das im Lebenslauf auswirkt.

shoTTdoGG
2009-11-23, 13:24:44
Würde auch darüber nachdenken, wie sich das im Lebenslauf auswirkt.

Ich würde für diese Zeit ,,Aushilfstätigkeiten bei XXX" angeben.

maximAL
2009-11-23, 13:27:20
Freibetrag von was? Sozialabgaben? Steuern?
Du zahlst nur Rentenversicherungsbeiträge.

Alexander
2009-11-23, 13:44:35
Danke für die Nichtbeantwortung meiner Frage.

kiX
2009-11-23, 13:58:02
Sollte gehen.

Wie du schon sagtest, du musst die Semestergebühr zahlen, dich -falls du länger als ein Semester arbeiten willst- "zurückmelden", also auch das 2. Semester beantragen.

Dafür hast du eine Steuerfreigrenze von 800€, musst da nur die 9,95% Rentenversicherung zahlen und dich selbst krankenversichern (Familienversicherung greift da nicht), die liegt bei 60-70€/Monat (wenn du privatversichert bist, sieht das anders aus, da -ohne 80% Beihilfe- dürfte es bei 120€ oder so liegen).

Ob du wirklich hingehst zur Uni ist VOLLKOMMEN unerheblich. Du musst einzig und allein eingeschrieben sein, in einem zugangsunbeschränkten Fach (Mathe/Physik zB -bei uns) sollte das kein Problem sein.

Wenn du übrigends noch Kindergeld erhälst, musst du aufpassen, nicht über die Grenze rüberzukommen (wird auf ein Jahr gerechnet, wenn du also nur ein halbes arbeitest und danach nicht, sollte es kein Problem sein).

Ob du mal eine Chance auf Bafög hast, würde ich vorher abklären und dann nochmal nachrechnen.

Im Lebenslauf würde ich das aber in der Tat anders schreiben, aber das sagtest du ja bereits.

Pinoccio
2009-11-23, 14:20:18
Du zahlst nur Rentenversicherungsbeiträge.Ja, ab 400 € gleitend. (z. B. bei 660€ brutto rund 60€ Abzug).
Aber die Frage, welche Freibeträge gemeint sind, ist berechtigt, denn auch für nicht-Studenten gilt diese Gleitzone bzgl. der Sozialabgaben.
Der Unterschied liegt eher beim Kindergeld, Krankenversicherung udn sonstigen Studentenermäßigungen (Eintritte etc.) bzw. Sonderleistungen (Semesterticket).

mfg

Odem
2009-11-23, 17:59:25
Du kannst dich auch einfach in nem Bundesland einschreiben wo keine Studiengebuehren verlangt werden.
Abgaben musst du imo bezahlen, wenn du ueber den Freibetrag von knapp 8000€ fürs gesamte Jahr kommst, oder irre ich mich da?

The_Strip
2009-11-24, 00:09:02
Da der Steuerfreibetrag gleichzusetzen ist mit dem Kindergeldfreibetrag ist das ganze doch eh hinfällig :confused:

LuckyLuke2k
2009-11-25, 14:09:46
Sry für OT aber warum les ich immer StudiUmfrage? ;)

dr_prot0n
2009-11-25, 16:07:42
Sry für OT aber warum les ich immer StudiUmfrage? ;)
da bist du glaube ich der einzige

Pinoccio
2009-12-02, 17:33:19
[Für] Wissen wäre ich dankbar.Es gitb da eine recht ausführliche Broschüre (pdf) (http://www2.studiberatung-potsdam.de/uploads/sozialinfo2010.pdf) des Studiberatung Potsdam, welche von der GEW und dem DGB getragen wird.
Ab Seite 29 werden zahlreiche wichtige Hinweise gegeben, beispielsweise zur Besteuerung, zu Sozialabgaben und anderen Punkten.

mfg

Dktr_Faust
2009-12-02, 17:55:45
Ich würde für diese Zeit ,,Aushilfstätigkeiten bei XXX" angeben.

DAS würde ich nicht tun --> wenn das durch irgendeinen dummen Zufall raus kommt, dann kann Dich Dein Arbeitgeber fristlos kündigen und Du hast - so Du die Kündigung anfechten willst - recht schlechte Karten. Die erhliche(re) Antwort: "Ich habe festgestellt, dass dieser Studiengang nichts für mich ist" kommt deutlich besser.

Ganz davon abgesehen: Du solltest in Deiner Rechnung auch berücksichtigen, dass Du Dich u.U. im April garnicht mehr einschreiben kannst --> schließlich beginnt dort oft bereits das Semester und vor dem Ende Deines Zivildienstes kannst Du Dich meistens ebenfalls nicht einschreiben....das gibt Ärger mit dem Bundesamt.

Grüße

Henroldus
2009-12-02, 22:25:54
solange man im gesamtjahr unter den rund 8000€ bleibt muss man eh keine steuern zahlen.
das wird bis april mit 800€ pro monat schwierig ;-)
also erstmal steuern zahlen und dann zurückholen