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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantieverlust durch Kühlerentfernung?


dutchislav
2009-11-25, 19:24:15
Hallo!

Ist eigentlich die Herstellergarantie für ein Mainboard weg, wenn man die NB/SB Kühler entfernt, und selbst wasserkühler draufmontiert?

Weil der eine sagt ja, der andre sagt, das wäre ihm neu ... was nun? :freak:

moloch
2009-11-25, 20:21:56
Ich würd dort nachfragen wo du das Ding im Garantiefall hinschicken würdest.

Botcruscher
2009-11-25, 20:25:02
Veränderung der technischen Spez. -> weg.

Gast Berlin
2009-11-25, 20:51:52
Hallo!

Ist eigentlich die Herstellergarantie für ein Mainboard weg, wenn man die NB/SB Kühler entfernt, und selbst wasserkühler draufmontiert?

Weil der eine sagt ja, der andre sagt, das wäre ihm neu ... was nun? :freak:
das ist ein fremdeingriff die kühlerentfernung,also genau so wie bei ner grafikkarte kühler wechseln,was im normalfall,wenn es festgestellt wird,no garantee ;)

Philipus II
2009-11-25, 21:24:46
Meist ist die Garantie erloschen.

dutchislav
2009-11-25, 21:35:59
ok, dachte ich mir

es geht nämlich um eine ebay auktion. es Ist ein Asus mainboard.
auf nachfrage hab ich erfahren, dass die Kühler demontiert, und wasserkühler montiert wurden

dann lass ich die finger davon

KinGGoliAth
2009-11-25, 22:46:56
es gibt ausnahmen, afaik gibt z.b. bfg auch garantie auf einige grafikkarten selbst wenn der kühler entfernt bzw getauscht wurde, aber in der regel ist die garantie damit erloschen.

ob und wie genau der hersteller danach guckt ist aber eine andere sache. einige gucken genauer hin, andere nicht und wenn der defekt nichts mit dem getauschter kühler zu tun hat werden die sich auch öfters lieber kulant zeigen und den kunden bei der stange halten statt auf stur zu schalten und den kunden auf ewig zu vergraulen.


das verhalten deines verkäufers ist aber schon hart an der täuschung, wenn man solche erheblichen eingriffe verschweigt und nur auf nachfrage preisgibt.

Daredevil
2009-11-25, 22:59:42
Selbst wenn ich den Kühler abnehmen, neue WLP draufschmiere und wieder befestige ist die Garantie theoretisch entschwunden.
Praktisch ist das wiederum ne andere Sache, da die Hersteller meist trotzdem reklamieren obwohl sie sich dessen bewusst sind das an der Sache geschraubt wurde. ( Ich hab zumindest mal bei einer Radeon 8500 gesagt das ich den Kühler getauscht habe und die Karte nicht mehr funktioniert hat, habe auch dazu geschrieben das sie übertaktet war leicht und ich habe trotzdem ne neue bekommen..... war von Gigabyte gegen 2003 ).

Aber sowas als Verkäufer zu behaupten ist natürlich unter alles Sau.

dutchislav
2009-11-26, 00:50:59
In der Auktion steht:
GARANTIE(über Lieferant): Rechnung vom 10.08.2009 wird als Kopie mitgesendet.

Aber ich schätze mal, dass er es wirklich nicht wusste, dass dann die Garantie erloschen ist, weil er es mir ohne weiteres mitgeteilt hat.
Hätte er aber trotzdem angeben können, dass daran "gebastelt" wurde

ich schätze, dass ich mir das Mainboard lieber über einen Händler hole

KinGGoliAth
2009-11-26, 01:10:38
In der Auktion steht:
GARANTIE(über Lieferant): Rechnung vom 10.08.2009 wird als Kopie mitgesendet.

Aber ich schätze mal, dass er es wirklich nicht wusste, dass dann die Garantie erloschen ist, weil er es mir ohne weiteres mitgeteilt hat.
Hätte er aber trotzdem angeben können, dass daran "gebastelt" wurde

ich schätze, dass ich mir das Mainboard lieber über einen Händler hole

oder z.b. hier im forum. in der familie ist man ehrlich. ;)

Daredevil
2009-11-26, 18:06:25
Bei Geld hört die Freundschadt auf... :D

@ Angijak-Ishi
Mag sein, Unwissenheit schützt aber vor Strafe nicht.

Philipus II
2009-11-26, 18:19:26
Du hättest das Ding auch kaufen können und im Schadensfall dich an den Verkäufer wenden können.

dutchislav
2009-11-26, 22:34:47
Meinst du an den Händler oder an den ebay-verkäufer?

gegenüber dem ebay-verkäufer hab ich null rechte, wegen privatverkauf, keine Rücknahme etc.

könnte mich an den Händler wenden, wenn das Teil echt einen schaden hat, aber das Risiko ist mir zu groß. Glaub der händler ist Alternate

Daredevil
2009-11-26, 22:42:33
Es ist sozusagen wegen der Garantie die er fälschlicherweise dazu schreibt ein Übermittlungsirrtum und der ist rechtlich gesehen anfechtbar laut BGB §120, egal ob Privatkauf oder nicht.

Wenn du nun das Mainboard einsendest und die dir die Reperatur verweigern weil eben keine Garantie drauf ist kannst du das ganze anfechten bei dem Ebay Menschen.
Da das alles nur Stress mit sich zieht auch wenn du im Recht wärst isses trotzdem besser sich ein neues Mainboard mit Garantie beim Händler zu kaufen.
Geiz ist nicht geil!

Gast
2009-12-02, 11:37:49
Gelten diese Herstellergarantien in der Regel nicht sowieso nur für den Erstkäufer und sind nicht übertragbar?

KinGGoliAth
2009-12-02, 11:57:19
Gelten diese Herstellergarantien in der Regel nicht sowieso nur für den Erstkäufer und sind nicht übertragbar?

auch das kommt auf das gerät bzw auf den hersteller an. einige sagen, dass sie an den käufer gebunden ist, andere sagen, dass sie an das gerät gebunden ist. aber auch wenn du nicht der erstkäufer bist werden sie sehen, was sich tun läßt und dir das gerät ggf ersetzen wenn du den defekt nicht offensichtlich selber verschuldet hast. auch wenn es der zweitbesitzer ist, dem man ("eigentlich" zu recht) die garantie verweigern könnte, fällt sowas natürlich unangenehm auf die ganze marke zurück.