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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostennachzahlung-Problem


The Dude
2003-01-02, 01:24:54
Hi there,
heute bekam ich von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für die letzten 6 Jahre auf einmal.
Bisher war der Vermieter nicht in der Lage mir die Abrechnung jedes Jahr zu machen und jetzt kommt er mal geschwind mit dem Komplettbetrag daher.
Ich soll den Betrag bis zum 15.01.03 zahlen.
Kann ich um Zahlungsfristverlängerung oder Stückelung der Zahlung bitten? Kennt sich jemand damit aus?
Greez, the Dude

Skorpion
2003-01-02, 10:48:59
Frage doch einen Rechtsanwalt.

siehe dieses Topic --> hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?s=&threadid=46834)

Warum ich den oberen Satz gesagt habe.

Bakunin3
2003-01-02, 10:56:41
Wenn das mal überhaupt legal ist, dem Mieter nach sechs Jahren (!) plötzlich mit einem Hammerbetrag daher zu kommen.

Mach's wie Skorpion sagt: Rechtsanwalt, Spezialist für Mietrecht.

B3

The Dude
2003-01-02, 12:06:06
Originally posted by Skorpion
Frage doch einen Rechtsanwalt.

siehe dieses Topic --> hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?s=&threadid=46834)

Warum ich den oberen Satz gesagt habe.

Sorry Skorpion! (betr. Mafia) Aber die Post-er über mir haben dem fragenden Spieler doch schon auf seine Fragen geantwortet. Und mit dem Statement "lies doch mal in der Beschreibung nach" meinte ich es nicht ironisch. Da stehen nämlich tatsächlich noch andere interessante Dinge drin. Was bringt ein Post das dieselben Aussagen wie auch schon die anderen beinhaltet?
Thanx trotzdem für die Antwort.
Greez, the Dude

sun-man
2003-01-02, 13:11:25
Hi,
Anwalt befragen und vielleicht schonmal mit dem vermieter reden :D
http://www.wdr.de/tv/recht/fragen/view/rf03338.html

Angeblich max. 4 Jahre. Klick Dich mal durch, ich weiß ja nun nicht ob Sozialwohnung etc.:
http://www.wdr.de/tv/recht/index/is00765.html
Ach ja: Mieterverein, sowas sollte es bei Euch auch geben !

MFG

PS: Muß ein netter Betrag sein und ein sehr fauler Vermieter, da würde ich die Abrechnung 4 mal überprüfen lassen.

AlfredENeumann
2003-01-02, 17:08:43
Soweit ich das im Kopf habe darf der das gar nicht. Muß nochmal nachschauen.

The Dude
2003-01-02, 20:55:40
@mogul: thanx a lot für die Antwort, hat mir schon mal weiter geholfen!
Greez, the Dude

AlfredENeumann
2003-01-03, 01:37:09
Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Bei Sozialwohnungen muss die Nebenkostenabrechnung kraft Gesetz innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode vorgelegt werden. Danach kann der Vermieter keinen Pfennig mehr verlangen, auch wenn für den Mieter eigentlich noch eine Nachzahlung fällig gewesen wäre. Zwar gibt es dieses gesetzliche Limit bei freifinanzierten Wohnungen nicht, doch gehen die Gerichte davon aus, dass es auch dort möglich sein muss, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten zu erstellen. Die Mieter müssen es also nicht dulden, wenn Nebenkostenabrechnungen möglicherweise jahrelang verschleppt werden und ihnen am Ende womöglich noch eine hohe Nachforderung präsentiert wird. Zwar könnte der Mieter theoretisch seine Abschlagszahlung stoppen, um den säumigen Vermieter unter Druck zu setzen, doch sollte dies in jedem Fall zuvor mit dem Mieterverein abgesprochen werden.

Wurde die Nebenkostenabrechnung pünktlich vorgelegt und gibt es inhaltlich keine Beanstandungen, muss der Mieter die ggf. fällige Nachzahlung innerhalb angemessener Frist leisten. Gleiches gilt für den Vermieter, falls aufgrund zu hoher Vorauszahlungen eine Rückerstattung ansteht. Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verjähren ebenso wie Rückforderungen grundsätzlich in vier Jahren, nachdem die Abrechnung vorgelegt wurde.

The Dude
2003-01-03, 14:10:23
@ alfred e. neumann: thanx a lot.
Das forum hier ist einfach super!
Greez, the Dude