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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay Problem


Kira
2009-12-08, 00:49:35
Hallo Leute,

folgendes Probleme habe ich zzt.:

Ich habe bei eBay ein Handy reingesetzt (1 Tag). Noch am selben Tag sind mir mehrere Fehler am Handy aufgefallen (Displayfehler und Staub im Display). Somit Fehlerhafte Artikelbeschreibung.

Es hatte niemand auf die Auktion geboten, sodass ich es beenden wollte. Grad in den 2-3min wo ich die Seite gesucht habe, hat jmd. 1€ geboten und eBay schrieb, da jmd. 1€ geboten hat und die Auktion nur noch 11 Std. läuft, dass es nicht mehr möglich ist, die Aukton so zu beenden und riet mir bei technischen Defekten usw oder wenn es verschwunden ist so zu beenden, dass der Höchstbietende es zzt. hat. Gesagt getan, kurz darauf dem Käufer eine Mail geschrieben, dass das Handy defekt ist und die Auktion fehlerhaft war, bitte dies zu entschuldigen usw. Alles schön höflich und anständig geschrieben.

(Wir haben beide 100% positive Bewertungen)

Nun besteht sie auf das Handy und möchte es haben. Ich habe mehrmals versucht (auf höfliche Art und Weise) ihr weiß zu machen, dass alles ein Fehler war das Handy einfach defekt ist.

Sie besteht nun auf das Handy und möchte es nach der Reparatur haben und sie überweist mir nun die 1€ + 5€ Versandkosten usw. Vorhin hat sie (trotz meiner Mails) die Bezahlbestätigung über eBay geschickt (Werde die Bezahlung in Kürze vornehmen).

WTF? Was nun? Ich weiß, dass es blöd gelaufen ist, aber was nun? Ich habe einen sauberen und schönen Account bei eBay und habe versucht ihr klar zu machen, dass es nicht geht und sie redet einfach an mir vorbei, sprich Einigung unmöglich. Ich habe etwas gegooglet und gesehen, dass man den Kaufvertrag sofort anfechten soll, wasich auch getan habe (schriftlich per Mail), da es fehlerhaft war usw.

Was meint ihr? Was kann ich tun? Ich hoffe auf geistreiche und vor allem hilfreiche Mails und nicht sinnlose Spams (welche ich melden werde, da ich hier extra noch einmal darauf aufmerksam gemacht habe). kthxbye

Danke

Deathcrush
2009-12-08, 00:54:57
Einfach mal Ebay anschreiben. Aus dem Bauchgefühl würde ich jetzt sagen, pech gehabt, da man den Artikel vor dem einstellen bei Ebay einmal auf Funktion prüfen sollte. Wie das Ebay sieht, keine Ahnung. Aber es gab ja mal eine Funktion wo man die Auktion genau aus dem Grund beenden konnte.

Gummikuh
2009-12-08, 01:39:01
Nun besteht sie auf das Handy und möchte es haben. Ich habe mehrmals versucht (auf höfliche Art und Weise) ihr weiß zu machen, dass alles ein Fehler war das Handy einfach defekt ist.


Nun hast dich ja korrekt verhalten, Irrtümer sind ja nicht ausgeschlossen.


Sie besteht nun auf das Handy und möchte es nach der Reparatur haben und sie überweist mir nun die 1€ + 5€ Versandkosten usw. Vorhin hat sie (trotz meiner Mails) die Bezahlbestätigung über eBay geschickt (Werde die Bezahlung in Kürze vornehmen).


...und möchte es nach der Reparatur haben... :uponder:

Wer solls denn reparieren bzw. reparieren lassen?Du?Aha...und im Himmel ist Jahrmarkt oder wie?:freak:

Du hast ihr geschildert das das Handy eine macke hat, wenn sie es immer noch haben will, dann ist es ihr Problem.Du hast sie ja schließlich darauf hingewiesen und ihr auch das Angebot gemacht vom Kauf zurückzutreten
--> kein Betrug oder so.

Kira
2009-12-08, 01:43:59
Sie möchte es nach der Reparatur seitens Nokia für 1€ haben. Es hat aber einen Wert á la 160€ (Nokia E71).

Was könnte sie denn nun machen? Könnte sie rechtlich auf mich einklagen und ein Nokia E71 fordern? Was ich natürlich machen werde, ist heute bzw morgen früh eBay anrufen und telefonisch anfragen (da schneller) was ich machen kann/soll. Werde ihr die 6€ sofern sie wirklich überwiesen hat zurück überweisen (geht das eigentlich? Hab ja ihre Bankdaten nicht? Kann das die Bank zurückweisen?).

(del)
2009-12-08, 01:59:02
Ich würde ihr das defekte Gerät schicken und die Sache damit beenden. Soll sie sich doch mit der Serviceabteilung prügeln. Sie weiß schließlich, was sie erwartet; ein defektes Gerät.

Oder gehts dir im Grunde nur um die Tatsache, dass du ein im Prinzip 160 € Handy mit kleiner Macke für nur 1 € abtreten musst?

KinGGoliAth
2009-12-08, 02:06:01
verarscht. ;D

hättest du als grund die auktion vorzeitig zu beenden angeklickt, dass der artikel zerstört wurde, hätte das afaik auch bestens funktioniert mit dem beenden. ;)
aber nun...

und die auktion bei 1 euro zu beenden weil gleich doppelt so dämlich.
nun hat sie nämlich für 1 euro das handy ersteigert. das funktionsfähige handy wohlgemerkt, da du artikelbeschreibung nicht mehr geändert hast und dich vor dem beenden der auktion auch nicht bei ihr gemeldet und den sachverhalt klargemacht hast.
von daher ist die sache (relativ) wasserdicht. da würde ich an ihrer stelle auch auf das handy bestehen.

also:
handy bei nokia reparieren und ihr das reparierte stück für 1 euro + versand zuschicken. *
schnäppchen deluxe! das hast du dir selber eingebrockt. ich treff nie auf solche tollen verkäufer... :sad:


* jedenfalls nach den regeln. kannst es natürlich auch anders machen aber dann ist dir die negative bewertung und beschwerde bei ebay natürlich quasi sicher wenn du dich nicht anders mit ihr einigen kannst.

Kira
2009-12-08, 02:22:14
ja natürlich möchte ich nicht das handy mit macke für 1€ abtreten, weil ich es ja für einen normalen preis verkaufen möchte.

@ kinggoliath: das wusste ich nicht, dass das so geht -.-

ich konnte ihr allerdings vorher keine mail schreiben, erst nach auktionsschluss möglich gewesen.

(del)
2009-12-08, 02:35:28
Das ist dann Verkäuferrisiko. Da hast du leider ins Klo gegriffen und musst liefern.

Kira
2009-12-08, 02:44:05
und was wenn nicht? verloren gegangen oder einfach nicht liefern? allein aus prinzip, weil sie so dreist an meinen mails vorbei schreibt? was könnte mich erwarten? 1. negative bewertung auf ebay? was noch?

KinGGoliAth
2009-12-08, 02:54:41
und was wenn nicht? verloren gegangen oder einfach nicht liefern? allein aus prinzip, weil sie so dreist an meinen mails vorbei schreibt? was könnte mich erwarten? 1. negative bewertung auf ebay? was noch?

mehr eigentlich nicht. ernsthaft vor gericht ziehen für ein 160 euro handy lohnt nicht.

(del)
2009-12-08, 02:59:44
mehr eigentlich nicht. ernsthaft vor gericht ziehen für ein 160 euro handy lohnt nicht.
Gute Frage. Kommt auf die Streitlust der guten Dame an. Unsicher bin ich, ob ein Gericht den Streitwert auf den Objektwert oder den tatsächlichen Verkaufspreis anlegt, dann könnte eine Klage schon an der Geringfügigkeit scheitern.

Kira, viel verlieren kannst du nicht. Im Zweifel bleibt immer noch die Notlüge mit dem Verlust ("Ups, in der Bahn aus dem Fenster gefallen"). Aber wenns doch defekt ist, dann mach ihr halt das Weihnachtsgeschenk. Ist doch nur Elektroschrott. Und ihr ausweichendes Verhalten in ihren Mails kannst du ihr nicht zum Vorwurf machen. Sie hat den Braten gerochen und weiß, was du vorhast. Da würde ich auch nicht klein beigeben, sondern mich erst recht festbeißen.

Fakt ist, du kannst von niemanden korrektes Verhalten auf eBay einfordern, wenn du nicht selbst danach handelst.

Fiedler
2009-12-08, 03:58:15
Hallo,


Oder gehts dir im Grunde nur um die Tatsache, dass du ein im Prinzip 160 € Handy mit kleiner Macke für nur 1 € abtreten musst?
Wie hast du ihn durchschaut?:tongue:

@TS: Wie es rechtlich aussieht habe ich keine Ahnung, aber moralisch gesehen bist du halt verantwortlich. Jeder macht Fehler, ich finde man muß aber dazu stehen. Und du hast ihr nun mal das Handy als heile für einen Euro verkauft.:) Klar würde es mich auch nerven das gute Handy ner Frau zu geben die einen kleinen Fehler von mir so ausnützt. Quasi " Ich habe dich erwihischt! Rück das Handy raus!" Die Alternative - nicht zu meinen Fehler zu stehen - fände ich für mich aber noch viel unangenehmer.

Grüße

DK2000
2009-12-08, 06:17:21
5€ Versandkosten? Verschickst du mit DHL? Dann herzlichen Glühstrumpf - in den 4,90 Päckchen ist es unversichert. Und wenn ich das noch richtig in Erinnerung hab, geht das Versandrisiko auf den Käufer über...

Hast es weggeschickt - ist wohl unterwegs verloren gegangen.
Schade Schokolade ;D

Die Alte hat bestimmt mal gelesen dass Häuser für 1€ weggegangen sind oder solche Stories, jetzt bringst du ihr bei was nicht versicherter Versand bedeutet...

Und bevor du das nächste mal Panik schiebst, lass es doch von einem Bekannten ersteigern...

Hattest du denn den Standardsatz ala "ist privat - keine Garantie - keine Rückgabe - Fehler vorbehalten" drin?

EureDudeheit
2009-12-08, 09:24:27
Gute Frage. Kommt auf die Streitlust der guten Dame an. Unsicher bin ich, ob ein Gericht den Streitwert auf den Objektwert oder den tatsächlichen Verkaufspreis anlegt, dann könnte eine Klage schon an der Geringfügigkeit scheitern.




Du kannst theoretisch jemanden wegen 1cent zivilrechtlich verklagen, wenn es dir Spaß macht.

Du kannst den Kaufvertrag aber nach 119 BGB anfechten.

Kira
2009-12-08, 10:54:46
erst einmal danke an alle die gepostet haben (y) waren die ein oder anderen guten postings dabei.

sie hat mir heute eine mail geschrieben, dass sie zurück zieht und ich nicht anfechten brauch.

Pinoccio
2009-12-08, 11:37:45
Nun gut, der Fall ist also erledigt.
Für die Zukunft ein Linktipp: Landgericht Koblenz (Az: 10 O 250/08 (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={AC34B464-D9C9-4FDE-BCBF-65C5DDB5EF0F}), freundlicherweise erläutert von Uwe Udo Vetter: (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/04/24/treu-und-glauben-in-der-gerichtspraxis/)
"Das Landgericht Koblenz (Az: 10 O 250/08) kam zwar zu dem Ergebnis, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde und dem Kläger grundsätzlich wegen Nichterfüllung Schadenersatz zustehe. Aber: Der Durchsetzbarkeit des Schadensersatzanspruchs stehe der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen. Nach einer Abwägung sei das Interesse des Klägers auf Schadensersatz in diesen Fall nicht schutzwürdig. Der Kläger habe nicht davon ausgehen können, für das von ihm abgegebene Gebot von 5,50 Euro den Porsche erwerben zu können."

mfg