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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorsicht vor Produkten der Fa. Nuance


masteruser
2009-12-15, 14:30:18
Vorsicht vor Produkten der Firma Nuance (Paperport,Omnipage etc)

Über die Güte dieser Programme will ich hier nicht schreiben,sondern über ein Grundlegendes Problem bezüglich des Weiterverkaufes dieser Produkte.

Ich besaß Paperport 11 und kaufte mir den Nachfolger Paperport 12 .
Somit deinstallierte ich Paperport 11 und verkaufte es .
Der Käufer berichtete mir aber das er das Prdoukt nicht aktivieren kann.
(Zulässige Aktivierungsanzahl überschrittten)

Somit wandte ich mich an Nuance diese verweigerten aber die Aktiverung mit dem Hinweis
das ein Verkauf lt. Lizenzbestimmungen nicht erlaubt sei.

Also das ist wohl das letzte ,die Firma sollte mit diesen Praktiken boykottiert werden.

iDiot
2009-12-15, 14:55:06
Danke für den Hinweis.
Sowas ist unter aller Sau.

Philipus II
2009-12-15, 15:34:24
Naja, man sollte denen auch den Verkauf nicht auf die Nase binden.
Trotzdem: Solche Läden sind der Grund dafür, dass ich kein schlechtes Gewissen habe, Lizenzbedingungen zu ignorieren und bei Bedarf "nachzuhelfen".

masteruser
2009-12-15, 15:38:47
Naja, man sollte denen auch den Verkauf nicht auf die Nase binden.
Trotzdem: Solche Läden sind der Grund dafür, dass ich kein schlechtes Gewissen habe, Lizenzbedingungen zu ignorieren und bei Bedarf "nachzuhelfen".

Naja bin ja davon ausgegangen das diese Spxsten keine Probleme machen,denn die Rechnungen wurden ja vorgelegt.
Aber Selbsthilfe ist ok ......:freak: .

Aber Produkte der Fa. Nuance sind für mich ein Tabu ab sofort.

Fatality
2009-12-15, 15:57:18
Du hast ja nicht die Software gekauft, sondern nur das Recht diese zu benutzen, undzwar NUR du.

Die Macht dieses Recht weiterzugeben liegt nur in der Hand des Urhebers und nicht des Nutzers.


PS: ja, während ich diese Zeilen schrieb, musste ich würgen..

kevsti
2009-12-15, 16:01:52
Ich habe auch mal eine nette email dieser Firma bekommen, dass ich eine Raubkopie von Ihrer Software verwenden würde - hatte aber nicht mal eines von den Produkten des Herstellers geschweige überhaupt Raubkopien auf dem Rechner...

Jedenfalls sollte ich mich mit Ihnen in Kontakt setzten um eine Anzeige zu verhindern...

kA wo da wieder meine email gelandet ist oder ob es ne fake email war (welche ich mir aber bei einen solchen Unternehmen eher weniger vorstellen kann... da wäre MS nen viel besseres Unternehmen um fake emails zu versenden...)

Naja hab die email gleich gelöscht und es kam auch nie wieder was...

masteruser
2009-12-15, 16:08:22
Du hast ja nicht die Software gekauft, sondern nur das Recht diese zu benutzen, undzwar NUR du.

Die Macht dieses Recht weiterzugeben liegt nur in der Hand des Urhebers und nicht des Nutzers.


Dürfte sich aber mit Deutschen Recht schneiden.

e.v.o
2009-12-15, 16:44:33
Danke für den Hinweis!

So etwas wird bei anstehenden Käufern und bei Beratungen berücksichtig werden!

(del)
2009-12-15, 16:47:42
Was für ein Dreck... Ich warte auch schon länger drauf bis es endlich jemand vor dem Kadi bringt.

Davon ab geht es um das Recht des Weiterverkaufs. Es ist doch egal, ob es sich dabei um Nutzungsrechte oder Produktrechte handelt, Fatality.
Es gibt überhaupt keinen Grund warum man das nicht mit anderen Gütern vergleichen dürfte. Egal ob es sich um ein Auto, einen Toaster, ein Fahrrad oder eine DVD handelt. Da wird einem schnell klar wie behämmert das ist.

Es ist einfach nur eine kranke Geschäftsidee der Softwarebranche. Deswegen kann ich nur jedem der eine Software kaufen möchte dazu raten sich beim Hersteller/im Netz darüber zu informieren, entsprechende Programme nicht zu erwerben und beim Hersteller auch seinen Unmut äußern. Und diese "frohe Botschaft" sooft es geht in die weite Welt tragen.

Wir sollten nie vergeßen wer hier die absolute Macht hat. Gerade in unserem wunderbaren kapitalistischen System :| Wir haben die absolute Macht :up:

p.s.:
Es gibt nur einen Grund bei welchem ich sowas akzeptieren kann. Das sind Produkte die teilweise Technologie aus dem militärischen Bereich nutzen die sonst mit hochen Auflagen beleget sind. Mit Registrierung, Nachweisen usw. usw. Z.B. ist das bei einigen besseren Wärmebildkameras der Fall.
SELBST DA aber ist es möglich nach der Kontaktierung des Herstellers im Rahmen seiner Bedingungen so ein Gerät auch legal weiterzuverkaufen. Da wird einem erst recht klar wie unverschämt so manche Softwarelizenz ist. NO GO!

_Gast
2009-12-15, 17:13:38
Es ist doch egal, ob es sich dabei um Nutzungsrechte oder Produktrechte handelt, Fatality.Gilt das für Nutzungsrechte von Fahrzeugen (Leasing), Immobilien (Miete) oder Grundstücken (Pacht) auch? Oder unterscheiden sich Nutzungsrechte von (du meinst wahrscheinlich) Eigentumsrechten doch? Wenn ich dir das Nutzungsrecht für meinen Rasenmäher einräume (Leihgabe), darfst du ihn dann verkaufen?

In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Dies ist ein wesentlicher Pfeiler unseres bürgerlichen Rechts. Wenn dir ein Hersteller nur ein Nutzungsrecht einräumt, dann nimm das Angebot an oder lass es. Krank ist das auf jeden Fall nicht.Naja bin ja davon ausgegangen das diese Spasten keine Probleme machen,...Dass du dich über diese Geschichte ärgerst, ist halbwegs verständlich. In mehreren Foren vor der Firma zu warnen und die Mitarbeiter als Spastiker zu bezeichnen, halte ich für gefährlich. Beleidigung und Verleumdung sind Straftaten, die mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden.

masteruser
2009-12-15, 17:17:01
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Dies ist ein wesentlicher Pfeiler unseres bürgerlichen Rechts. Wenn dir ein Hersteller nur ein Nutzungsrecht einräumt, dann nimm das Angebot an oder lass es. Krank ist das auf jeden Fall nicht.

Dazu:

Wenn die Vertragsbedingungen so gestaltet sind das diese gegen dt. Recht verstoßen sind diese nicht zutreffend.

Und die Lizenzbedingungen sieht man ja auch erst bei der Installation der Software,wenn ich damit nicht einverstanden
bin kann ich die Software aber nicht zurückgeben,da geöffnete Soft vom Umtausch ausgeschlossen ist.

_Gast
2009-12-15, 17:27:02
Und die Lizenzbedingungen sieht man ja auch erst bei der Installation der Software,wenn ich damit nicht einverstanden
bin kann ich die Software aber nicht zurückgeben,da geöffnete Soft vom Umtausch ausgeschlossen ist.Wo hast du die Software gekauft? In den AGB der Herstellerfirma steht eindeutig, dass der Weiterverkauf verboten ist und dir nur ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Hast du das Programm im Laden gekauft, dann musst du vor dem Laden warnen, der die Lizenzbestimmungen vorenthalten hat. Dies ist aber sicher kein Fehler des Herstellers.

Sven77
2009-12-15, 17:42:44
Der Erschöpfungsgrundsatz

Der Handel mit gebrauchter Software beruht auf dem sogenannten Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Laut § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG erschöpft sich das Recht eines Herstellers an seinem Produkt in dem Moment, in dem es erstmalig mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht wird.
Zunächst liegt das Verbreitungsrecht beim Hersteller. Die Einräumung dieses Rechts soll gewährleisten, dass der Urheber durch den Verkauf seines Produktes eine angemessene Gegenleistung für seine Wertschöpfung erhält. Wurde dieses Recht allerdings einmal ausgeübt, hat es sich erschöpft. Danach ist das betreffende Werkstück zur Weiterverbreitung frei. Und zwar explizit „ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts“, wie es im Leitsatz des BGH-Urteils vom 6. Juli 2000 heißt. Daraus folgt: Klauseln innerhalb der Lizenzbestimmungen, mit denen Handel und Weiterverkauf unterbunden werden sollen, verstoßen grundsätzlich gegen geltendes Recht und sind somit unwirksam.

Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software#Der_Ersch.C3.B6pfungsgrundsatz)

Pinoccio
2009-12-15, 18:25:17
[ URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software#Der_Ersch.C3.B6pfungsgrundsatz"]Quelle[/URL]
Meldung vom 18.11.2009
BGH will über Handel mit Gebrauchtsoftware entscheiden
Inwieweit der Handel mit sogenannter "gebrauchter" Software, also der Weiterverkauf von Lizenzen an Dritte, die Urheberrechte des Rechtsinhabers verletzt, will der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren klären.
heise.de bzw. iX (http://www.heise.de/ix/meldung/BGH-will-ueber-Handel-mit-Gebrauchtsoftware-entscheiden-862454.html)

Google: Aktenzeichen I ZR 129/08 (http://www.google.de/search?q=Az.+I+ZR+129%2F08).

So klar, wie das bei WP scheint, ist es nicht.

mfg

Philipus II
2009-12-15, 19:25:39
Da gehts aber um das Wettbewerbsrecht, afaik.
Für Privatpersonen ist die Rechtslage afair ganz günstig.

(del)
2009-12-15, 20:35:25
Gilt das für Nutzungsrechte von Fahrzeugen (Leasing), Immobilien (Miete) oder Grundstücken (Pacht) auch? Oder unterscheiden sich Nutzungsrechte von (du meinst wahrscheinlich) Eigentumsrechten doch? Wenn ich dir das Nutzungsrecht für meinen Rasenmäher einräume (Leihgabe), darfst du ihn dann verkaufen?Du meinst, wenn ich etwas von Nuance kaufe, dann geht es dabei nicht um einen Kaufvertrag, sondern einen Leasingvertrag? Auf der Seite steht aber nichts über Leasen, nur "Kaufen".

Tatsächlich kauft man aber nichts, sondern Least es zum Endpreis und auf unbegrenzte Zeit. Ok, wenn das deren Geschäftsmodell ist und der Kunde das mitmacht. Kein Problem.
Warum wird auf der Seite aber an entsprechenden Stellen imho irreführend vom "Kauf" und dem Erwerb eines Produkts gesprochen?

@Sven77
Ja das ist eben der Trick bei Nuance und anderen (größtenteils auch dem Müll namens Steam). Sie verkaufen keine Produkte. Erschöpfungsgrundsatz gilt in dem Fall also nicht.

p.s.:
_gast Find ich gut, daß du masteruser vom Knast bewahrt hast...

Black-Scorpion
2009-12-15, 20:55:24
Wenn man Produkte der Firma über den Handel bezieht, können die in ihre AGBs schreiben was sie wollen.
Das interessiert mich als Endkunden einen feuchten.
Ebenso der Verweis auf die Lizenzbestimmungen.
Kann ich diese vor dem Kauf nicht einsehen ist es egal was da drin steht.

Und der Vergleich mit Leasing ist albern.
Das sind zwei paar Schuhe und nicht vergleichbar.

Philipus II
2009-12-15, 22:23:11
@Black-Scrpion:
Ergänzung:
Dies gilt für Privatpersonen.
Fü gewerbliche Händler kann es aufgrund des Wettbewerbsrechts eine andere Lage geben. Dies ist afair noch nicht letztinstanzlich entschieden.

masteruser
2009-12-15, 22:31:53
Wo hast du die Software gekauft?

Versandhandel-als Retail Box Version-Vollversion

HeldImZelt
2009-12-16, 00:34:51
Das ist eigentlich das Gleiche, wie es bei Spielen mit Onlineaktivierung auch gemacht wird.
Wie lief denn die Produktbindung ab? Onlineaktivierung mit Personalien und Seriennummer?

masteruser
2009-12-16, 00:40:07
Wie lief denn die Produktbindung ab? Onlineaktivierung mit Personalien und Seriennummer?

Nein eher wie die von Microsoft,wobei die keine Probleme machen bei Neuaktivierungen.
Serial wird auf den Nuance Server gesendet und dort mit der Hash des Rechners verdongelt.
Deinstalliert man die Soft wird die Aktivierung wieder aufgehoben. (Allerdings sollte auch eine Onlineverb. bestehen)
Auch wenn man das Produkt nicht deinstalliert ,kann man es 3 mal aktivieren (3 gleiche Keys auf Aktivierungsserver)
allerdings nur bei gleicher Hardware,das erklärt auch das es beim Käufer nicht funzt,der hat ja einen ganz anderen Rechner.

Aber es gibt eine Methode diese Sache auszuhebeln. (Kleiner Registry Eingriff)
Ich werde mir doch von Nuance nicht vorschreiben lassen,das ich mein Rechtmässiges Produkt nicht wiederverkaufen kann. :cool:

Sowas habe ich noch nicht erlebt und ich habe schon oft alte Soft verkauft wegen neuer Versionen
und da waren auch Programme mit Aktivierung dabei ,wie etwa von Magix,nur die habe die Soft ohne Probleme
vom Konto genommen.

HeldImZelt
2009-12-16, 01:11:50
Wenn keine Personalien im Spiel sind, kannst du doch einfach sagen, du hast einen neuen Rechner gekauft, bzw. der neue Käufer sollte das dem Support sagen.

_Gast
2009-12-16, 12:05:53
p.s.:
_gast Find ich gut, daß du masteruser vom Knast bewahrt hast...Bitteschön, gern geschehen. Schließlich wäre das nicht das erste Mal, dass jemand wegen so etwas von einer Firma verklagt oder abgemahnt wird.Das Oberlandesgericht München entschied am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07), dass ein Wiederverkauf von Oracle-Lizenzen rechtswidrig war, weil die Zustimmung des Urhebers nicht vorgelegen hatte. Dies gelte selbst beim Vertrieb von Oracle-Einzelplatzlizenzen mit Übergabe eines Original-Datenträgers. Dieses Urteil bezieht sich allerdings ausschließlich auf Oracle-Software, nicht auf Software von Microsoft oder anderer Hersteller.Quelle: Wikipedia

Scheint also keineswegs so eindeutig zu sein, wie manche es hier schreiben.

Sven77
2009-12-16, 12:21:57
Zumindest moralisch sollte aber klar sein in welche Richtung es gehen sollte. Absurde Urteile wie das vom 3.7.08 zeigen nur wie weltfremd die Gerichte sind, und wie schwer sie sich bei "neuen" (so neu ist das auch nicht mehr) Medien tun. Beruflich habe ich viel mit relativ teurer Software zu tun, und da ist es eigentlich ohne Ausnahme moeglich Lizenzen weiterzuverkaufen. Der Imageschaden waere zumindest immens wenn man das veraeussern einer 6000Eur Einzelplatzlizenz verweigern wuerde..