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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Drucker kaputt - Reklamation nach 16 Monaten noch möglich?


nino
2009-12-15, 19:48:03
Moin,
ich habe im August letzten Jahres mir bei Amazon.de einen Canon MP520 (90€) bestellt. Jetzt ist nach nichtmal 2 leergedruckten Schwarzpatronen anscheinend der Papiereinzug kaputt (meldet immer Fehler 5700 und klappert ohne Ende).
Hab ich ne Chance das Teil nach über nem Jahr noch ersetzt zu bekommen? Und schicke ich den Drucker besser an Amazon oder direkt an Canon?

Edit: Amazon.de sagt "Dieser Artikel kann seit dem 6. Oktober 2008 leider nicht mehr zurückgesendet werden." also hab ich wohl Pech gehabt? :(

Philipus II
2009-12-15, 19:49:40
Amazon ist normalerweise recht problemlos, melde dich dort mal. Ich denke, die übernehmen die Abwicklung.

Black-Scorpion
2009-12-15, 19:51:48
Gewährleistung läuft über den Händler und nicht über den Hersteller.

sun-man
2009-12-15, 19:57:24
eigentlch kann Amazon das übernehmen, sie bieten es auch an (hatte ich bei meinem Autoradio auch) - dauert nur ewig. Kannst es auch direkt an Canon schicken. Rückgabe ist nach 16 Monaten natürlich in der Regel nicht möglich. Ist ja nicht Deichmann :D

danger!
2009-12-15, 20:16:20
Hallo,

Du hast 2 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung auf den Drucker.

Geht er Dir innerhalb von 6 Monaten nach Kauf kaputt und Du reklamierst, hast Du so gut wie immer keine Probleme - innerhalb von 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Fehler bereits bei Kauf vorlag und der Händler/Hersteller muss Dir das Gegenteil beweisen, um aus der Haftung zu kommen...(natürlich nicht bei Dingen wie Grobmotorik in der Benutzung als Grundlage für den Defekt..).

Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um - es wird davon ausgegangen, dass der Defekt NICHT zum Kaufdatum vorlag und Du musst (juristisch gesehen und im Zweifelsfall) beweisen, dass es nicht so ist. Sprich: Stellt sich der Hädler/Hersteller quer, ist es für einen Privatmenschen ohne Testlabor nahezu unmöglich, diesen Beweis zu erbringen....

Dann kommt es auf die Kullanz des Händlers an. Wie oben angemerkt hat Amazon hier einen guten Ruf - ich würde die auch mal persönlich kontaktieren....

Der Wechsel in der Beweislast ist eigentlich das größte Argument gegen eine Kaufentscheidung nur nach Platzierung bei Geizhals. Hatte selbst mal für (damals) ein Schweinegeld bei ebug (noch unter alter Geschäftsführung) eine Geforce 7900GX2 gekauft, die dann nach 7 Monaten defekt war.... - sowas wünsche ich keinem, das Geld war genauso futsch wie die GraKa, die haben sich einfach stur gestellt...
Resultat für mich: Nie wieder ebug (unter alter Geschäftsführung), und ich war froh, als die endlich pleite waren - hab ihnen sogar per Mail dazu gratuliert;):biggrin:...

Ich werde nie wieder NUR nach Preis kaufen - lieber ein paar Euro mehr und im Zweifelsfall dann eine kulante Regelung mit dem Händler im Fall der Fälle....

... wie gesagt, Amazon hat nen guten Ruf in der Hinsicht, kontakiere die mal und dann sollte es da eigentlich keine Probleme geben...

MfG
danger!

sun-man
2009-12-15, 20:17:14
Amazon schickt auch nur ein, die machen da nichts selbst und Austauschgerät und Co kann man da auch vergessen.

danger!
2009-12-15, 20:19:37
Nachtrag:

Kann allerdings sein, dass sie Dir für die Benutzung/Abnutzung des Druckers einen Teil des Neupreises abziehen - sprich, sie tauschen Dir das Gerät auf Kullanz (NICHT Garantie!) aus, Du musst aber ein paar Euro drauflegen. Ist juristisch einwandfrei, muss aber nicht sein - solltest aber sicherheitshalber damit rechnen und Dich dann freuen, wenn sie nichts verlangen...:biggrin:

MfG
danger!

nino
2009-12-15, 23:14:08
Kann allerdings sein, dass sie Dir für die Benutzung/Abnutzung des Druckers einen Teil des Neupreises abziehen - sprich, sie tauschen Dir das Gerät auf Kullanz (NICHT Garantie!) aus, Du musst aber ein paar Euro drauflegen. Ist juristisch einwandfrei, muss aber nicht sein - solltest aber sicherheitshalber damit rechnen und Dich dann freuen, wenn sie nichts verlangen...:biggrin:

Damit hätte ich kein Problem, immerhin war ja ein Satz Tinte mit dabei. Mich würds nur ankotzen, wenn ich mir jetzt komplett nen neuen kaufen müsste.

Ich werd Amazon morgen mal anschreiben, über das Formular auf deren Webseite lässt sich ja nur bis maximal ein Jahr nach Kauf reklamieren.

nino
2009-12-16, 15:39:40
Ok, kann den über Amazon reklamieren, bekomme dann wohl den Kaufpreis erstattet.
Ich hab allerdings ne nicht originale Schwarzpatrone (mit Chip) drin. Könnte Canon deswegen die Reklamation verweigern? Kaputt ist wie gesagt der Papiereinzug.

danger!
2009-12-16, 19:18:10
Hallo nochmal,

also die Patrone würde ich definitiv vorher rausnehmen - schick ihnen den Drucker einfach komplett ohne Patronen zu, da können die nichts sagen und Du bekommst keinen Ärger...! - außerdem kannst Du die Patronen im neuen Drucker ja wieder gebrauchen...:rolleyes::biggrin:

MfG
danger!

CSI
2009-12-16, 22:40:48
Euch ist aber schon bewust, das Canon nur 12 Monate Garantie gibt und Reklamationen nach Ablauf der 12 Monate unbearbeitet zurückommen, egal, ob man das ganze über den Hersteller reklamiert oder über den Händler.

U.U. wird dir Amazon den Kaufpreis gutschreiben, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering.

danger!
2009-12-17, 00:10:06
Euch ist aber schon bewust, das Canon nur 12 Monate Garantie gibt und Reklamationen nach Ablauf der 12 Monate unbearbeitet zurückommen, egal, ob man das ganze über den Hersteller reklamiert oder über den Händler.

U.U. wird dir Amazon den Kaufpreis gutschreiben, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering.


Servus CSI,

aber unabhängig von Canon gibt es in Deutschland ein 24monatig Garantie/Gewährleistung bei gewerblichen Verkäufern:

"Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem UNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies."

Quelle: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Soweit ich weiß, kann bei Neugeräten die Gewährleistung nicht verkürzt werden. Jedoch ist der Thread-Starter sowiso auf die KULANZ von Amazon/Canon angewiesen, da er ja (bedingt durch die längst vergangenen ersten 6 Monate - daraus folgt: Beweislastumkehr...) höchstwahrscheinlich nicht BEWEISEN kann, dass er den Fehler nicht verursacht hat...

MfG
danger!

CSI
2009-12-17, 12:16:17
Und genau darauf will ich hinaus. Drucker + Canon = 0 Kulanz (100-fach erlebt)

Drucker + Canon + Amazon = 1% Hoffnung, das es eine Gutschrift gibt

Philipus II
2009-12-17, 14:16:53
Wenn man beim Canon Support keinen kennt, ist Canon ein mistiger Laden. Gut, dass ich da Beziehungen habe:wink:
Allerdings kann ich da nichts für dich machen, ich kann nur bei meinen Geräten den Vorteil genießen.

HAL
2009-12-18, 09:50:54
aber unabhängig von Canon gibt es in Deutschland ein 24monatig Garantie/Gewährleistung bei gewerblichen Verkäufern
Es gibt 24 Monate Gewährleistung und nicht Garantie.
Der Unterschied:
'Gewährleistung' besagt das zum Zeitpunkt des Kaufes(!) kein Mangel vorliegt. Ein Mangel kann bis 24 Monate nach dem Kauf reklamiert werden, wobei nach 6 Monaten die schon beschrieben Beweislastumkehr eintritt.
'Garantie' dagegen besagt das über den Garantiezeitraum kein Mangel eintreten wird(!) (hierbei können übrigens Teile ausgenommen werden und/oder an bestimmte Vorschriften geknüpft sein).

Vorliegender Fall wäre also etwas für eine eventuelle Garantie (m.w. gibt Canon aber nur 12 Monate). Aber versuchen würde ich es auf jeden Fall - erst bei Canon und dann bei Amazon. Vielleicht geht ja was auf Kulanz.