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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schule! _nachschreiben der 2. Klausur ! Hilfe


vodcablue
2009-12-16, 11:24:23
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen ....

es geht um die Schule.. ich bin in der 12en an einer gesammtschule
Ich habe 1 klausur schon nachgeschrieben und dabe bei einer anderen wegen krankheitsgründen auch gefehlt ... nun meint mein beratungslehrer das ich diese nicht nachschreiben kann und diese mit 6 (O Notenpunkten) bewertet wird...

gibt es eine möglichkeit diese doch nachzuschreiben ... Bitte um hilfe ...
weil das kann ja nicht sein -.-

MfG

Pinoccio
2009-12-16, 11:27:34
Welches Bundesland?

mfg

vodcablue
2009-12-16, 11:30:56
NRW ! ^^

DasToem
2009-12-16, 11:39:05
Kurz zum Zusammenhang: Du wast krank und hast somit zwei Klausuren nicht mitschreiben können. Die erste Klausur hast du bereits nachgeschrieben, bei der zweiten Klausur stellt sich der Lehrer quer. So richtig?

Hast du ein Attest vom Arzt für den fraglichen Zeitraum?

vodcablue
2009-12-16, 11:42:15
fast ... bei der ersten war ich karnk .. habe diese schon letzte woche freitag nachgeschrieben ... und nun habe ich mo wegen einer grippe die bio klausur nicht mitschreiben können ... jetzt stellt sich mein lehrer quer....

darph
2009-12-16, 11:55:54
Hast du ein ärztliches Attest?

vodcablue
2009-12-16, 12:01:43
ja

plugi
2009-12-16, 12:06:25
Mit ärztlichem Attest sollte sowas kein Problem sein, sprech mit deinem Klassenlehrer, hatte ähnliche Situation, Unfall 2 tage gefehlt abreit nicht mitschreiben können die Lehrerinn erst 4 Wochen später wieder gehabt und da meinte Sie auch Note & nachschreiben is nich, dann hab ich mich quergestellt und bin zum Klassenlehrer gegangen, der hat das dann geklärt!

Das ärztliche Attest beweist ja das du krank warst und somit nicht mitschreiben KONNTEST!

Also wünsch dir viel Glück das du Sie noch nachholen kannst!

sw0rdfish
2009-12-16, 12:06:40
Dann würde ich mit dem Lehrer nochmal nett reden und ggf. den Husarzt ?! nochmal um ein ausführlicheres Attest bitten. Vielleicht glaubt der Lehrer ja, das Attest hätte der Arzt nur aus Gefälligkeit ausgestellt.

vodcablue
2009-12-16, 12:15:43
hehe jooo wenn´s so einfach wär...
ich habe noch nen kleines Zitat aus dem "Erläuterungen zum Umgang mit Fehlstunden in der Oberstufe Der XXX Gesammtschule"...


Klausuren:
Die klausurtermine sind frühzeitig bekannt. Wird die Klausur durch Krankheit verpasst, muss ein ärztliches Attest nachgereicht werden. Alle anderen Klausurversäumnisse zählen als nicht erbrachte leistung.

Es wird nur ein nachschreibetermin für schüler und schülerinnen angestzt, die aus von ihnen nicht zu vertretenden gründen gefehlt haben. Es wird durch Aushang bekannt gegeben.


Mieß... und der lehrer der für die Klausuren verantwortlich ist meinte zu mir das ich diese nicht nachschreiben darf... bleibt mir da dann nurnoch die direktoren ?

Major J
2009-12-16, 12:24:32
Ja natürlich und selbst wenn du sie nicht nachschreiben kannst, dürfen sie dir nicht einfach die Note 6 geben, wenn du entschuldigt gefehlt hast.

Ich hab das so verstanden:

- du warst krank mit Attest
- Nachschreibetermin war wegen Krankheit nicht möglich
- Lehrer lässt dich nicht nachschreiben und gibt dir außerdem eine 6
richtig?

Ganz klar nochmal mit dem Lehrer reden und ihn fragen welche Lösung er vorschlägt, denn du willst schließlich keine 6. Wichtig wäre, dass du auch guten Willen zeigst und sie UNBEDINGT erbringen willst deine Leistung. (willst du doch sicher oder?)
Wenn der Lehrer sich quer stellt, Termin beim Direktor machen (war bei mir damals auch PLÖTZLICH alles doch möglich und leiden konnte mich der Lehrer sowieso nich)

[dzp]Viper
2009-12-16, 12:28:44
Wenn der Lehrer nicht mit sich reden läßt zum Direktor bzw. Vertrauenslehrer (wenn es sowas bei euch gibt) gehen.

Der Lehrer darf dir keine 6 geben wenn du ein Attest hast!

vodcablue
2009-12-16, 12:55:21
jo danke ich werde es mal versuchen

Major J
2009-12-16, 12:57:42
Aber immer freundlich bleiben und nicht gleichgültig/trotzig auftreten. :D

vodcablue
2009-12-16, 16:09:35
natürlich =)

Popeljoe
2009-12-16, 16:47:05
Zu dem Termin mit dem Direktoren würde ich immer auch den Vertrauenslehrer mitnehmen.
Der ist zwar auch Lehrer, aber imo ist es besser, als wenn du allein mit einem Lehrer (der dich anscheinend nicht so riesig findet) und dem Direktor alleine dasitzt.
Außerdem zeigt das auch, wie wichtig dir die Sache ist!
Sprich den VL am besten gleich heute noch per Telefon darauf an.

mofhou
2009-12-16, 18:54:11
Wobei ich beim Vertrauenslehrer(in) auch vorsichtig wäre, was ich denen sage, zu meiner Schulzeit war die nämlich ganz und gar nicht vertrauenswürdig. ;)

Spasstiger
2009-12-16, 19:16:36
Wäre ja noch schöner, wenn der Lehrer willkürlich Noten vergeben darf und dem Schüler keine wahrnehmbare Möglichkeit gibt, seine Lernleistungen auf die Probe zu stellen. Sowas hab ich in meiner Schulzeit nie erlebt, Nachschreibetermine gab es immer. Selbst ohne ärztliches Attest.

Marc-
2009-12-16, 21:36:31
ihr überseht einen Punkt.
Die klausur WIRD garnicht willkürlich bewertet bzw mit einer Note versehen.
Die leistung wird einfach als das angegeben was sie de fakto momentan ist, nämlich als nicht erbracht= 0 punkte.
Streng genommen gibt es nämlich im schulgesetz und gemäss den richtlinien in der Oberstufe im Punktesystem keine Note 6. Denn &/0 Punkte entspricht tatsächlich der aussage: Keine bewertbare erbrachte leistung. Also quasi dieselbe bewertung wie eine Klausur mit versäumnis ohne entschuldigung/attest. Oder auch ein kurs mit zuvielen fehlstunden. Das ist im übrigen durchaus üblich. Nicht nur in schulen auch in universitäten.
Es gibt eine bestimmte vorgegebene Zahl von nachschreibeterminen. werden diese ebenfalls versäumt oder muessen mehr klausuren nachgeschrieben werden als termine da sind, wird eben der schein nicht erteilt, die leistung gilt als nicht erbracht. Auch hier gibt es schon aus organisatorischen gruenden heraus keine zusätzlichen individuellen nachprüfungsmoeglichkeiten. Ich kenne einige Komollitonen die diese regelung das ein oder andere semester gekostet hat, denn oft werden termine sogar nur im wintersemester oder nur im sommersemester angeboten was im schlimmsten fall zum glatten verlust von 2 semestern wegen einer nicht erbrachten leistung führt.
Insofern ist die regelung zwar so das man sich als betroffener empören kann, aber letztendlich die regelung zulässig ist. Es bleibt allerdings der weg ueber die schulleitung oder als übergeordnete behörde beim schulamt eine ausnahmeregelung zu gestatten- ob dieser bitte entsprochen wird ist eine einzelfallentscheidung,

rade0n
2009-12-17, 16:13:42
bei uns hieß es 1.termin ärztliches attest, 2.termin amtsarzt... bayern. fand ich fair.

Lawmachine79
2009-12-17, 16:27:01
hehe jooo wenn´s so einfach wär...
ich habe noch nen kleines Zitat aus dem "Erläuterungen zum Umgang mit Fehlstunden in der Oberstufe Der XXX Gesammtschule"...


Klausuren:
Die klausurtermine sind frühzeitig bekannt. Wird die Klausur durch Krankheit verpasst, muss ein ärztliches Attest nachgereicht werden. Alle anderen Klausurversäumnisse zählen als nicht erbrachte leistung.

Es wird nur ein nachschreibetermin für schüler und schülerinnen angestzt, die aus von ihnen nicht zu vertretenden gründen gefehlt haben. Es wird durch Aushang bekannt gegeben.


Mieß... und der lehrer der für die Klausuren verantwortlich ist meinte zu mir das ich diese nicht nachschreiben darf... bleibt mir da dann nurnoch die direktoren ?
Da steht aber: "es wird nur ein Nachschreibtermin für Schüler und Schülerinnen angesetzt". Da steht nicht "nur ein Nachschreibtermin pro Fach pro Halbjahr" - man muss sagen, der Lehrer versucht das sehr zu Deinem Nachteil auszulegen. Da steht nicht, daß nur eine Klausur nachgeschrieben werden darf, da steht sinngemäß: "Wenn Du eine Klausur versäumt hast, wird für diese nur ein Nachschreibtermin angesetzt". Der Punkt regelt m.M.n nicht, was im Falle eines Versäumnisses einer zweiten Klausur (wenn das nicht die Nachschreibklausur ist) zu tun ist. Der Lehrer legt das absolut willkürlich und zu Deinem Nachteil fest, das darfst Du so nicht auf Dir sitzen lassen.

_Gast
2009-12-17, 16:58:37
ich bin in der 12en an einer gesammtschuleDer XXX Gesammtschule"...Das Nachschreiben von Klausuren scheint nicht dein einziges Defizit zu sein. Du bist kurz vor dem Abitur auf einer Gesamtschule und schreibst das permanent falsch.

Ansonsten würde ich dir auch dringend raten (am besten mit deinen Eltern) zu einem Vertrauenslehrer zu gehen.

vodcablue
2009-12-17, 22:59:36
so die sache hat sich wohl schon geregelt ...
ich habe meine "beschwerde" über das nicht nachreiben dürfen nochmal vorgetragen, bei einer lehrerin die für unsere stufe zuständig ist ....

nach der 2. pause musste ich dann nochmal zu ihr um mir sagen zu lassen ... das ich doch nachschreiben darf... na ja das zwar jetzt direkt am nächsten Tag .. Freitag aber immerhin ...


ERFOLG !! ;D

Danke für eure nützliche unterstützung =)

MfG

vodcablue
2009-12-17, 23:03:11
Das Nachschreiben von Klausuren scheint nicht dein einziges Defizit zu sein. Du bist kurz vor dem Abitur auf einer Gesamtschule und schreibst das permanent falsch.

Ansonsten würde ich dir auch dringend raten (am besten mit deinen Eltern) zu einem Vertrauenslehrer zu gehen.

Sorry aber manche leute haben ein Rechtschreibproblem ;-)