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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notebookkauf mit Win7-Lizenz: Recht auf einen Win 7-Datenträger?


-[ASA5]-Iceman
2009-12-20, 21:14:02
Habe mir ein Samsung NB R522-Aura Ahadi zugelegt.

http://notebook.samsung.de/produkte/detail12_specs.aspx?guid=5cc3e56a-0755-4aaf-b7e2-8f52f598bbad

Der Hersteller schreibt bei Betriebssystem: "Original Windows® 7 Home Premium" (siehe Link)

Mitgeliefert wurde Kein Original-Datenträger von Win 7.

Ich habe zwar am Anfang die Recoveryfunktion ausgeführt (d.h. ich kann mit den auf der Platte gespeicherten Daten wieder ein frisches Win 7 aufspielen), aber die Win 7-Lizenz ist somit an das Notebook gekoppelt, oder?
Dies stand so nicht in der Artikelbeschreibung des Herstellers.
Da stand auch nichts davon, dass kein Datenträger mitgeliefert würde

Habe ich nun ein Recht, erstens einen Original-Datenträger zu erhalten und zweitens eine vom NB unabängige Lizenz zu haben?

Ich will die Lizenz NICHT parallel zu dieser Installation nutzen, aber nach einem evtl. Ableben des NB wäre die gebundene Lizenz nutzlos, mit der ungekoppelten Lizenz könnte ich die Lizenz legal ohne die Hardware nutzen.

Was denkt Ihr?

Grüße Iceman

google
2009-12-20, 21:41:24
wo hast du das notebook denn gekauft? i.d.R schreibt der Shop das in die Artikelbeschreibung (siehe MediaMarkt, Saturn, ProMarkt usw)

drdope
2009-12-21, 13:25:19
Normalerweise kannst du ein den beiliegenden Win7 Key auch mit ner anderen versionsidentischen InstallCD verwenden und das ganze dann telefonisch aktivieren...
:)

Unioner86
2009-12-21, 13:59:40
-Iceman;7727572']Habe mir ein Samsung NB R522-Aura Ahadi zugelegt.

http://notebook.samsung.de/produkte/detail12_specs.aspx?guid=5cc3e56a-0755-4aaf-b7e2-8f52f598bbad

Der Hersteller schreibt bei Betriebssystem: "Original Windows® 7 Home Premium" (siehe Link)

Mitgeliefert wurde Kein Original-Datenträger von Win 7.

Ich habe zwar am Anfang die Recoveryfunktion ausgeführt (d.h. ich kann mit den auf der Platte gespeicherten Daten wieder ein frisches Win 7 aufspielen), aber die Win 7-Lizenz ist somit an das Notebook gekoppelt, oder?
Dies stand so nicht in der Artikelbeschreibung des Herstellers.
Da stand auch nichts davon, dass kein Datenträger mitgeliefert würde

Habe ich nun ein Recht, erstens einen Original-Datenträger zu erhalten und zweitens eine vom NB unabängige Lizenz zu haben?

Ich will die Lizenz NICHT parallel zu dieser Installation nutzen, aber nach einem evtl. Ableben des NB wäre die gebundene Lizenz nutzlos, mit der ungekoppelten Lizenz könnte ich die Lizenz legal ohne die Hardware nutzen.

Was denkt Ihr?

Grüße Iceman

Wenn kein Datenträger dabei ist,müsste eigentlich immer die Möglichkeit vorhanden sein,einen Datenträger selbst zu erstellen,also ein Abbild Deiner Festplatte.Dort ist dann eben nicht nur Dein BS dabei,sondern gleich alle Treiber und zusätzliche Programme.Dies ist seit einigen Jahren die Regel bei vielen Notebookeherstellern.Auch kann man direkt beim Notebookhersteller solch eine DVD für einen gewissen Betrag bestellen.

-[ASA5]-Iceman
2009-12-23, 22:02:50
Bestellt habe ich das NB bei Amazon:

http://www.amazon.de/Samsung-R522-Aura-Notebook-2-1GHz-HD4650/dp/B002TOKUH8/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=ce-de&qid=1261601800&sr=8-1

hier steht bei BS: vorinstalliert

Da das mein erstes NB ist, ging ich davon aus, dass "vorinstalliert" eine Art Service ist (der Kunde muss nicht selbst installieren), nicht dass am Kunden gespart wird...

bei der Samsung-HP ist nur von Original-Software die Rede (siehe Link 1. Posting).

Müssten die Verkäufer/Hersteller einen nicht darauf aufmerksam machen, was genau zum Umfang des Artikels gehört?

Die Eula kann ich ja erst dann lesen, wenn der Artikel bezahlt, das NB ausgepackt und installiert wird....

Muss ich bei der Beschreibung des NB davon ausgehen, dass das BS fest an das NB gebunden ist?
Darf ich nach "Ableben" des NB dann die Lizenz weiter nutzen?


mfg Iceman

Sele
2009-12-23, 22:40:54
Bei Amazon ist der Artikel exakt so beschrieben, wie Du ihn bekommen hast; da steht nirgendwo etwas von einem Windows-Datenträger.

Muss ich bei der Beschreibung des NB davon ausgehen, dass das BS fest an das NB gebunden ist?

Ja.

Darf ich nach "Ableben" des NB dann die Lizenz weiter nutzen?

Wenn der Key akzeptiert wird .... (was meist nicht der Fall ist).

-[ASA5]-Iceman
2009-12-23, 23:10:44
Nach Lesen der Samsung-HP, um mich umfassend über das NB zu informieren,

http://notebook.samsung.de/produkte/detail12_specs.aspx?guid=5cc3e56a-0755-4aaf-b7e2-8f52f598bbad

war ich der Meinung, dass ich ein Notebook UND ein Betriebssystem erwerbe, nicht ein Notebook mit einem an das Notebook gekoppelte Betriebssystem.
Müsste die Koppelung von NB und BS nicht explizit erwähnt sein?
Wie soll der Kunde denn sonst wissen, dass die Lizenz bei Laptop-Defekt und Ablauf der Garantie wertlos ist?

Ric
2009-12-23, 23:44:43
Sele erzählt leider etwas Mist.

Die Lizenzen, also der relevante Lizenzkey funktionieren mit der gleichen Windows-Version auch auf anderen Rechnern. Der relevante unterschied ist, das bei vorinstallierten Versionen in der Hardware die Aktivierung schon (versteckt) vorhanden ist.
Auf anderen Rechnern muss der Key eingegeben werden und noch über Internet oder Telefon aktiviert werden - Das ist alles.

Enthalten ist bei den üblichen normalen Consumer - Rechnern eine original Lizenz. Aber du verwechselst Lizenz mit mit Datenträgern. Eine Lizenz ist nur ein Recht, kein Gegenstand. Je nach dem wie und was der Hersteller mit Microsoft vereinbart ist der Lizenzumfang anders.

Darüber hinaus stellt nicht Microsoft den Support für OEM Lizenzen, sondern der Hersteller - wieder ein gravierender Unterschied, was eine Lizenz ausmachen kann.

Willst du über die - gültige - Lizenz hinaus einen Installationsdatenträger, dann wende dich an den Samsung Support und fordere einen Datenträger an.

Heimatsuchender
2009-12-23, 23:45:06
@TS:

Bei jedem Notebook oder Komplett-PC ist das OS, bzw. die Lizenz an das jeweilige Gerät gebunden. Das ist schon seit Jahren so.


tobife

Lord Wotan
2009-12-26, 23:28:54
@TS:

Bei jedem Notebook oder Komplett-PC ist das OS, bzw. die Lizenz an das jeweilige Gerät gebunden. Das ist schon seit Jahren so.


tobife
Das ist quatsch!
Jedenfalls gilt das nicht in Deutschland.

-[ASA5]-Iceman
2009-12-27, 13:29:15
Hmm, viele Antworten, DIE Antwort schlechthin gibt es wohl nicht.
Ich habe jetzt den Support von Samsung und von MS angemailt. Mal sehen...

mfg Iceman

P.S.: Mir geht es auch gar nicht um den Datenträger (habe ich im Threadtitel falsch formuliert), ich möchte nur die Windows-Lizenz weiternutzen dürfen, auch wenn das Notbook kaputt ist...)

haifisch1896
2009-12-27, 14:50:55
Du darfst die Lizenz nutzen, aber nicht weiterverkaufen. Du darfst sie nutzen, auch wenn das Laptop kaputt ist.
Problematisch ist die Installation. Manche Keys akzeptieren nur OEM-Installationen, der von meinem ASUS zum Bleistift.
Mit der DVD von dem ebenfalls hier vorhandenen HP geht es nicht. Dessen DVD ist keine OEM, sondern eine normale Retail-DVD.

HeldImZelt
2009-12-27, 15:01:03
Es sollte keine technischen Probleme geben. Du nimmst einfach den Schlüssel vom Aufkleber und besorgst dir eine passende Retail/SB Windows DVD.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=7687383#post7687383

Ric
2009-12-27, 15:04:25
-Iceman;7738221']Hmm, viele Antworten, DIE Antwort schlechthin gibt es wohl nicht.
Ich habe jetzt den Support von Samsung und von MS angemailt. Mal sehen...

mfg Iceman

P.S.: Mir geht es auch gar nicht um den Datenträger (habe ich im Threadtitel falsch formuliert), ich möchte nur die Windows-Lizenz weiternutzen dürfen, auch wenn das Notbook kaputt ist...)


Dann versuche ich mal DEN Tipp schlechthin:

Lade die ISO's (legal) von Microsoft herunter und mache (auf einen anderen PC) den Test, ob der Key akzeptiert wird:

Hier die Link´s:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=7679438#post7679438

Lord Wotan
2009-12-27, 15:06:40
Du darfst die Lizenz nutzen, aber nicht weiterverkaufen.
Ach das ist quatsch
Wenn er den original Keyaufkleber mitliefert, darf er Win 7 auch weiterverkaufen in Deutschland.

Black-Scorpion
2009-12-27, 17:48:19
Ach das ist quatsch
Wenn er den original Keyaufkleber mitliefert, darf er Win 7 auch weiterverkaufen in Deutschland.
Da er keinen Originaldatenträger hat kann er das eben nicht.
Das du es noch immer nicht verstehen willst was seit Jahren Praxis ist, ist auch klar.
Es war und ist auch noch immer nicht verboten Windows an einen Rechner zu koppeln.

Gast
2009-12-27, 18:04:44
Bei Amazon ist der Artikel exakt so beschrieben, wie Du ihn bekommen hast; da steht nirgendwo etwas von einem Windows-Datenträger.



Ja.nein in der eu ist eine hardwarebindung nicht rechtens...in den usa sieht es anderst aus



Wenn der Key akzeptiert wird .... (was meist nicht der Fall ist).jeder win 7 key (ausnahmen vl keys + starter) funktioniert mit jedem win 7 datenträger (enterprise datenträger ausser vor gelassen)

Gast
2009-12-27, 18:06:31
Es war und ist auch noch immer nicht verboten Windows an einen Rechner zu koppeln.es ist nicht verboten einen rechner mit lizenz zu verkaufen aber diese lizenz nur an diese exakte hardware zu binden ist in deutschland/eu nicht rechtens und jegliche klausel in diese richtung ist bei uns ungültig

Gast
2009-12-27, 18:09:34
Da er keinen Originaldatenträger hat kann er das eben nicht.
Das du es noch immer nicht verstehen willst was seit Jahren Praxis ist, ist auch klar.
Es war und ist auch noch immer nicht verboten Windows an einen Rechner zu koppeln.lies
http://blog.this.at/category/Lizenzierung.aspx


und verwechsel nicht händlerrech mit endkundenrecht (schaue nach osb/non-osb) ;)

Black-Scorpion
2009-12-27, 18:16:56
es ist nicht verboten einen rechner mit lizenz zu verkaufen aber diese lizenz nur an diese exakte hardware zu binden ist in deutschland/eu nicht rechtens und jegliche klausel in diese richtung ist bei uns ungültig
Du hast auch gelesen worauf sich das bezog?
Auf den Verkauf des Lizenzaufklebers ohne Rechner.
Und das ist nur mit Vollständiger Lizenz erlaubt.
Da er aber keinen Originaldatenträger hat ist es verboten.
Übrigens bringt dir die beste Regelung nichts wenn der Hersteller das Windows an das Bios vom Rechner koppelt.
Da kann die EU im Dreieck springen.
Die meisten Hersteller sitzen nämlich nicht hier.

Lord Wotan
2009-12-27, 19:44:09
Übrigens bringt dir die beste Regelung nichts wenn der Hersteller das Windows an das Bios vom Rechner koppelt. Und dafür gibt es den original Keyaufkleber, mit original Key, der das Umgeht. Weil MS nämlich weiß, was in Deutschland gilt. Nämlich das Deutsche Verbraucherrecht. Und da ist eine Zwangskoppelung von Software am Hardware verboten. Wann begreift ihr das endlich;)

Black-Scorpion
2009-12-27, 20:50:20
Und dafür gibt es den original Keyaufkleber, mit original Key, der das Umgeht. Weil MS nämlich weiß, was in Deutschland gilt. Nämlich das Deutsche Verbraucherrecht. Und da ist eine Zwangskoppelung von Software am Hardware verboten. Wann begreift ihr das endlich;)
Ach deshalb hat sich M$ teilweise geweigert Acer Windowsversionen trotz Key auf anderen Systemen zu aktivieren.
Aber rechte sind schon was feines wenn sie durch die Hintertür trotzdem eingeschränkt sind.

-[ASA5]-Iceman
2009-12-27, 21:05:33
Und dafür gibt es den original Keyaufkleber, mit original Key, der das Umgeht. Weil MS nämlich weiß, was in Deutschland gilt. Nämlich das Deutsche Verbraucherrecht. Und da ist eine Zwangskoppelung von Software am Hardware verboten. Wann begreift ihr das endlich;)


Gibt es denn dieses Recht auch Schwarz auf Weiß zu lesen?
Link Please :wave2:

-[ASA5]-Iceman
2009-12-28, 14:01:50
Antwort vom MS-Support:

___________________________________________________

"Guten Tag Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.12.2009 zum Thema: OEM-Lizenzierung.

Sie dürfen Ihre Lizenz auf einen anderen PC übertragen und aktivieren. Falls die Aktivierung über das Internet bei Ihnen nicht erfolgreich ist, können Sie auch telefonisch aktivieren. Die kostenlose Microsoft Aktivierungshotline erreichen Sie unter folgender Telefonnummer:

0800 / 28 48 283.

Informieren Sie sich bitte darüber, ob Ihre Lizenz für eine bestimmte Computerkonfiguration angepasst ist. Samsung Electronics GmbH können Sie unter folgender Rufnummer kontaktieren:

0 18 05/ 12 12 13.

Wenn Sie Fragen oder Wünsche haben, sind wir gern für Sie da.

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der unten angegebenen Rufnummer.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Microsoft Privatkundenbetreuung"
___________________________________________________

Damit ist meine Frage wohl geregelt. Prima.

Danke für die Diskussion