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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handel mit Spielen auf Internet Plattformen


Popeljoe
2009-12-22, 10:48:58
"Liebe 3DC Mems,
ich war so frei und habe wegen eines akuten Falles noch einmal die USK angeschrieben, welche die Mail an die Oberste Landesjugendbehörde (OLJB) weitergeleitet hat.
Ich erhielt eine prompte und ausführliche Antwort (vielen Dank dafür!), welche unsere manchmal sehr strikte Handhabung bei USK Verstössen in unserem Marktplatz untermauert.
Auch unsere Freunde aus Österreich, der Schweiz, Italien usw. müssen sich hier, im Marktplatz des 3DCenters, an die deutsche Gesetzgebung halten.
Wie unten zu lesen droht dem 3D Center ansonsten eine Strafe von bis zu 50.000€!
Das wir dann sofort den Laden zumachen können sollte Jedem klar sein.
Für uns ist das sozusagen eine Frage von Leben oder Tod, für euch eine gelbe oder rote Karte.
Wir, das Marktplatzteam, hoffen euch damit die Entscheidungen ein wenig transparenter gemacht zu haben.

"Sehr geehrter Herr XXX,



vielen Dank für Ihre E-mail vom 16. Dezember 2009. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung an mich weitergeleitet, da die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Die Altersfreigabe eines Computer- oder Konsolenspiels auf einem Datenträger ist in Deutschland ein staatlicher Verwaltungsakt, Rechtsgrundlage dafür ist das Jugendschutzgesetz (§ 12 und § 14 JuSchG). Die Alterstufen sind direkt im § 14 JuSchG gesetzlich festgelegt und gelten so auch für Filme (zuständig für Filme ist die FSK in Wiesbaden; www.fsk.de).



Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sind Sie als Anbieter Ihres Internet-Marktplatzes direkt für die Einhaltung des Jugendschutzes auf ihrer Plattform verantwortlich. Auf den deutschsprachigen Internet-Marktplätzen gelten selbstverständlich alle einschlägigen deutschen gesetzlichen Bestimmungen. So ist es in Deutschland gem. § 12 JuSchG (Jugendschutzgesetz) verboten, ungekennzeichnete Trägermedien (u.a. DVDs, CDs oder CD-ROMs) Kindern und Jugendlichen öffentlich zugänglich zu machen. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gem. § 28 Absatz 5 JuSchG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. Wenn Spiele oder Filme keine deutsche Alterskennzeichnung (USK- bzw. FSK-Siegel) haben, sondern nur ausländische oder nur das europäische PEGI-Zeichen (welches in Deutschland nicht gilt) handelt es sich ebenfalls um ungekennzeichnete Spiele bzw. Filme. Beim Versandhandel von ungekennzeichneten Spielen an Erwachsene – wie in Ihrem Fall - gibt es die Möglichkeit von Altersverifikationen (z. B. PostIdentVerfahren) oder geschlossenen Benutzergruppen.



Zuständig für den Jugendschutz im Internet ist generell die KJM, Kommission für Jugendmedienschutz (www.kjm-online.de), die unterstützt wird von Jugendschutz.net (www.jugendschutz.net-Hotline). An diese Stellen kann jedermann einen Hinweis senden, wenn er den Verdacht hat, dass im Internet gegen den Kinder- und Jugendschutz verstoßen wird. Auch weitere Fragen zu Ihrem Thema können Sie direkt an die KJM senden, da diese auch eine beratende Funktion für die Anbieter im Internet hat.



Weitere nützliche Infos zu Computerspielen:

Informationen zum Prüfverfahren und zu den Kriterien der Alterskennzeichen von Computerspielen in Kurzform können Sie nachlesen in unserer Broschüre: „Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Die Broschüre kann von der Homepage der USK www.usk.de kostenlos herunter geladen werden. Auf Anfrage werden sie von der USK auch kostenlos zugesandt (z. B. für Elternabende oder für den Schulunterricht).



Wichtig für Eltern: Grundsätzlich regelt der Staat mit seinen Alterskennzeichen nicht, wie und welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Eltern wird jedoch empfohlen ihren Kindern nur solche Spiele zu geben, die eine entsprechende Altersfreigabe haben. Nur dann können sie sicher sein, dass das Spiel für ihr Kind ohne Risiken ist.



Die Alterskennzeichen sind jedoch kein Hinweis auf die pädagogische Eignung für eine Altersgruppe oder auf die Qualität eines Spiels, sondern garantieren, dass das Computerspiel aus der Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist. Informationen zur pädagogischen Eignung eines Spiels finden sich u. a. im Internet unter: www.spieleratgeber-nrw.de, www.spielbar.de oder www.internet-abc.de .



Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz (BAJ) hat mit uns gemeinsam ein „Dossier Computerspiele“ entwickelt, welches ebenfalls kostenlos als PDF-Datei herunter geladen werden kann unter www.bag-jugendschutz.de; e-mail: info@bag-jugendschutz.de. Auf Wunsch werden die Broschüren auch kostenlos zugesandt.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für den Kinder- und Jugendschutz im Internet geben. Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Lidia Grashof, Dipl.-Pädagogin

Ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB)

bei der UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle (USK)

Marchlewskistr. 27

10243 Berlin - Germany"

Popeljoe
2009-12-22, 10:52:43
Ich habe dies als Sticky noch in den Marktplatz gestellt. (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=473096)
Auch, wenn es sicher wieder mal nicht alle Mems lesen werden, so hoffen wir doch, dass dies die Akzeptanz unserer Entscheidungen erhöht und verständlicher macht.

Philipus II
2009-12-22, 12:26:42
Das ist halt der Nachteil, wenn man sich an deutsches Recht halten will.
Der Gerichtsstand wäre schon ein guter Anfang, fehlt noch Auslandhosting und anonyme Verwaltung, dann wäre man die Zensur los.
Zudem würden Abmahnungen auch ins Leere laufen...
Und ich mag Boards, die gegen das geltende Recht betrieben werden:D

Solange man aber im Einflussbereichs der deutschen Justiz ist, verstehe ich eure Politik absolut.

Klingone mit Klampfe
2009-12-22, 12:36:16
Das hat nur indirekt mit dem Wunsch nach Rechtsstaatlichkeit zu tun, es geht ja hauptsächlich darum, für die deutschsprachigen Werbepartner seriös und vertrauenswürdig zu bleiben. Da kann man nicht einfach "illegal" werden, auch wenn's Spaß machen würde.

Ich denke nicht, dass Leonidas hier russische Bannerwerbung für Hochzeitshuren schalten will. Das 3DC ist letztlich auch nur eine kommerzielle Plattform wie jede andere und kein idealistisches Geschenk an die Nutzer.

Müller-Lüdenscheidt
2009-12-22, 12:46:58
Was heißt denn illegal ?
Würdest Du die ausländischen Amazon-Ableger als unseriös bezeichnen, nur weils dort Dinge gibt die hier auf dem Index stehen oder gar ganz aus dem Verkehr gezogen wurden ? Es ist zudem immer komisch das die lieben Jugendschützer sich immer nur an vermeintlich schwache Gegner rantrauen. Warum knöpfen sich sie nicht z.B. Amazon vor, da wird auch fröhlich und munter auf die ausländischen Ableger verlinkt. Das selbe mit ebay, wo es das ganze "böse" Zeugs gibt. Von Google garnicht zu reden, die einem direkt und ohne Altersprüfung, die bösen Seiten liefern.

Das hat nur indirekt mit dem Wunsch nach Rechtsstaatlichkeit zu tun, es geht ja hauptsächlich darum, für die deutschsprachigen Werbepartner seriös und vertrauenswürdig zu bleiben. Da kann man nicht einfach "illegal" werden, auch wenn's Spaß machen würde.

Philipus II
2009-12-22, 13:02:17
Zahlreiche Werbepartner nehmen es nicht so genau, und das sind nicht nur grenzwertige Angebote wie Sexwerbung, Abzocker und Firstload/Usenext.
Allerdings ist es als seriöses Angebot leichter, das stimmt.
Wobei:
Zwischen einem Gamingforum und einer Raubkopiererseite ist immernoch ein Unterschied, auch wenn sich beide dem Arm der Zensur entziehen.

captainsangria
2009-12-22, 13:14:15
Österreich:ulol:

Inhaber kommt aus Liechtenstein, also - Server auch nach Liechtenstein - Problem gelöst.

jaja, das Thema hatten wir erst vor kurzem.

Spasstiger
2009-12-22, 13:22:53
Wer hier unbedingt seine Spiele ohne Jugendfreigabe an den Mann bringen will, soll sich halt direkt an potentielle Käufer per PN unter Ausschluss der Öffentlichkeit wenden.
Übrigens, auch beim Verkauf von Hardware aufpassen, nicht selten liegen Spiele ohne Jugendfreigabe bei. Diese dürfen hier genauso wenig verkauft werden. Im Zweifelsfall klärt man die Beigaben mit den Kaufinteressenten per PN ab.
/EDIT: Um mal ein konkretes Beispiel zu nennen, der Radeon HD 2900 XT lag ein Gutschein für Valves Blackbox (http://supportwiki.steampowered.com/de/Black_Box_Promotion) bei, bestehend aus Half-Life 2: Episode Two, Team Fortress 2, Portal und Day of Defeat: Source. Es handelt sich dabei um die ungeschnittenen Originalversionen der Spiele, die in Deutschland keine Jugendfreigabe haben. Wer eine HD 2900 XT verkaufen will und seinen Gutschein noch nicht eingelöst hat, darf diesen Gutschein hier auf dem Marktplatz nicht mitverkaufen!

captainsangria
2009-12-22, 13:48:30
Lass den Vorschlag nicht den Falschen lesen :upara:

Anstiftung zum Umgehen einer MP-Regel :upara:

Klingone mit Klampfe
2009-12-22, 14:04:31
Was heißt denn illegal ?
Würdest Du die ausländischen Amazon-Ableger als unseriös bezeichnen, nur weils dort Dinge gibt die hier auf dem Index stehen oder gar ganz aus dem Verkehr gezogen wurden ?

Das ist das Problem von Zoll und BGS, nicht von Amazon. Wenn die das Zeug an der Grenze nicht abfangen, sind sie selbst schuld.

So ähnlich ist es auch hier: Wenn ein Mitarbeiter von der USK/SFK hier im Forum einen unerlaubten Handel sieht, kann er unabhängig vom Herkunftsland des Nutzers rechtliche Schritte gegen den Betreiber einleiten. Natürlich hat Leonidas den "offiziellen" 3DC-Sitz nach Liechtenstein verlegt, aber welcher Abmahnanwalt oder Richter kennt sich mit der Materie "Internetmarktplatz" auch nur ansatzweise aus? Wenn man Leo selbst nicht drankriegt, dann geht man in der Hierarchie eben soweit nach unten, bis man den ersten Deutschen findet.

Übrigens: So eine FSK18-PM-Anfrage habe ich schon einmal bekommen und mit Verweis auf die Forenregeln abgelehnt. Man weiß ja nie, ober der Gegenüber das nicht doch an die Moderation weiterleitet.

Popeljoe
2009-12-22, 14:10:01
Übrigens: So eine FSK18-PM-Anfrage habe ich schon einmal bekommen und mit Verweis auf die Forenregeln abgelehnt. Man weiß ja nie, ober der Gegenüber das nicht doch an die Moderation weiterleitet.
Solche Fallen bauen wir aber nicht auf... :upara:

Spasstiger
2009-12-22, 14:24:50
Anstiftung zum Umgehen einer MP-Regel :upara:
Seit wann gelten die 3DC-Marktplatzregeln für Private Nachrichten? Die Moderation darf die PNs auch gar nicht lesen (und PNs dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden), insofern kann sie gar nicht kontrollieren, welcher Handel zwischen Privatleuten unter Ausschluss der Öffentlichkeit betrieben wird, die über das 3DC den Kontakt zueinander aufgenommen haben.
Bei Handel über private Nachrichten sind die Handelnden imo für sich selbst verantwortlich. Um nicht gegen in Deutschland geltendes Recht zu verstoßen, darf kein Verkauf von Medien ohne Jugendfreigabe an Minderjährige erfolgen. Wenn die Handelnden volljährig sind und der Handel unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, sehe ich darin keine rechtlichen Bedenken.

Popeljoe kann ja gerne bei der USK nachfragen, wie es mit dem Handel über private Nachrichten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussieht. Ich denke, dass in solchen Fällen der Betreiber aus dem Schneider ist.

_Gast
2009-12-22, 14:41:24
Bei Handel über private Nachrichten sind die Handelnden imo für sich selbst verantwortlich.Dann kann man doch auch gleich über seine E-Mailadresse handeln. Dann wäre das Forum ganz sicher außen vor.

Spasstiger
2009-12-22, 14:48:52
Ich sehe keinen Unterschied zwischen PNs hier im Forum und Emails. Web.de ist auch nicht für die Einhaltung des Jugendschutzes durch ihre Mitglieder verantwortlich, nur weil sie deren E-Mails hosten.

Müller-Lüdenscheidt
2009-12-22, 14:49:08
Was hat denn der Zoll damit zu tun ?
Wenn man sich trauen würde, bräuchte man Amazon, ebay und Co. nur auch so einen Schrieb zukommen lassen, dass die Links auf die ausländischen Seiten entfernt und totgeschwiegen werden, wo es das ganze böse Zeug gibt. Traut man sich aber ganz offensichtlich nicht. Das letzte war doch, dass man sich gameware, diesen Spielehändler aus Österreich vorgeknöpft hat. An solche kleinen Klitschen traut man sich ran, vor den Großen hat man Schiss.

Das ist das Problem von Zoll und BGS, nicht von Amazon. Wenn die das Zeug an der Grenze nicht abfangen, sind sie selbst schuld.

So ähnlich ist es auch hier: Wenn ein Mitarbeiter von der USK/SFK hier im Forum einen unerlaubten Handel sieht, kann er unabhängig vom Herkunftsland des Nutzers rechtliche Schritte gegen den Betreiber einleiten. Natürlich hat Leonidas den "offiziellen" 3DC-Sitz nach Liechtenstein verlegt, aber welcher Abmahnanwalt oder Richter kennt sich mit der Materie "Internetmarktplatz" auch nur ansatzweise aus? Wenn man Leo selbst nicht drankriegt, dann geht man in der Hierarchie eben soweit nach unten, bis man den ersten Deutschen findet.

Übrigens: So eine FSK18-PM-Anfrage habe ich schon einmal bekommen und mit Verweis auf die Forenregeln abgelehnt. Man weiß ja nie, ober der Gegenüber das nicht doch an die Moderation weiterleitet.

captainsangria
2009-12-22, 14:50:48
PN Deals sind halt nicht gerne gesehen (MP Regeln), noch dazu wenn es um FSK18 Dinge geht.
Mancheiner kommt dann doch drauf, dass der PN Deal nicht optimal gelaufen und beschwert sich dann noch bei uns. :ugly:
Wie du auch selbst sehen kannst, werden ja auch kleine Hinweise auf Verkauf von FSK18 Dingen am Marktplatz geahndet. Mehr dazu können dir sicher die MP-Mods sagen.


Seit wann gelten die 3DC-Marktplatzregeln für Private Nachrichten? Die Moderation darf die PNs auch gar nicht lesen (und PNs dürfen nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden), insofern kann sie gar nicht kontrollieren, welcher Handel zwischen Privatleuten unter Ausschluss der Öffentlichkeit betrieben wird, die über das 3DC den Kontakt zueinander aufgenommen haben.
Bei Handel über private Nachrichten sind die Handelnden imo für sich selbst verantwortlich. Um nicht gegen in Deutschland geltendes Recht zu verstoßen, darf kein Verkauf von Medien ohne Jugendfreigabe an Minderjährige erfolgen. Wenn die Handelnden volljährig sind und der Handel unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, sehe ich darin keine rechtlichen Bedenken.

Popeljoe kann ja gerne bei der USK nachfragen, wie es mit dem Handel über private Nachrichten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussieht. Ich denke, dass in solchen Fällen der Betreiber aus dem Schneider ist.

Spasstiger
2009-12-22, 14:57:25
PN Deals sind halt nicht gerne gesehen (MP Regeln), noch dazu wenn es um FSK18 Dinge geht.
Ich hab schon mehrfach Deals komplett über PN abgewickelt, da war der Marktplatz in keiner Form involviert und ich wäre auch nie auf die Idee gekommen, in solchen Fällen MP-Schlichter einzuschalten. Wenn natürlich ein Verkaufsthread auf dem Marktplatz erstellt wird und der Deal nachher komplett über PN abläuft, ist das was Anderes.

Arcanoxer
2009-12-22, 15:26:30
Der 3DC Server steht doch gar nicht in Deutschland, warum muss man sich denn an die Deutsche Gesetzgebung halten?

stickedy
2009-12-22, 15:32:13
/EDIT: Um mal ein konkretes Beispiel zu nennen, der Radeon HD 2900 XT lag ein Gutschein für Valves Blackbox (http://supportwiki.steampowered.com/de/Black_Box_Promotion) bei, bestehend aus Half-Life 2: Episode Two, Team Fortress 2, Portal und Day of Defeat: Source. Es handelt sich dabei um die ungeschnittenen Originalversionen der Spiele, die in Deutschland keine Jugendfreigabe haben. Wer eine HD 2900 XT verkaufen will und seinen Gutschein noch nicht eingelöst hat, darf diesen Gutschein hier auf dem Marktplatz nicht mitverkaufen!
Nein, das ist so nicht korrekt! In dem konkreten Fall wird kein Spiel verkauft, sondern nur der Gutschein. Für die Umsetzung des JuSchG ist in dem Fall der Verkäufer des Spiels verantwortlich, der in dem Fall nicht mit Geld, sondern mit dem Gutschein bezahlt wird. Das ändert aber nichts an der Gesetzeslage...

stickedy
2009-12-22, 15:36:32
Der 3DC Server steht doch gar nicht in Deutschland, warum muss man sich denn an die Deutsche Gesetzgebung halten?
Weil ich - wie alle anderen Mods/Admins - keinen Bock habe, dass mich irgendein Schwachkopf wegen Beihilfe zum Verstoss gegen des JuSchG anzeigt!

Mal davon abgesehen wird sowohl die Hauptseite als auch das Forum von Hosteurope gehostet!

Philipus II
2009-12-22, 15:52:25
Hm, im gulli:board wurden jahrelang Raubkopien verteilt, da gings auch nie gegen die Moderatoren. Irgendwann hat dann leider die Administration auf pseudo-legalen Kurs umgeschwenkt...
Im Endeffekt ists aber die Entscheidung des Teams...

Ich rate allerdings grundsätzlich davon ab, mit namentlich zuordnungsfähigen Accounts ein Forum zu verwalten.
Auch wenn mein Nick einem Realnamen zuzuordnen ist, ist der Nachweis, dass ein Account mir gehört, eigentlich nur im 3DC möglich, weil ich dort am Marktplatz teilnehme.

Armaq
2009-12-22, 16:10:10
123

Popeljoe
2009-12-22, 18:13:33
... und die EMail von der lieben Pädagogin würde ich ganz gelassen nehmen.
Klar, du stehst ja auch nicht in irgendeiner Verantwortung. :uup:
Das eine Pädagogin juristisch verwertbare Aussagen machen kann, scheint für dich auch unbegreiflich zu sein.
Fakt ist, dass keiner der zuständigen Moderatoren oder Forenverantwortlichen seinen Arsch für so Etwas hinhält und wir in erster Linie dafür Sorge tragen müssen, dass Schaden vom Forum ferngehalten wird.
Das sehe ich definitiv nicht gelassen, auch wenn ich dafür nicht in Knast muss und mir "nur" eine Geldstrafe droht.

Heimatsuchender
2009-12-22, 18:35:42
Damit ist die Sache ja eigentlich ziemlich eindeutig. Keine USK/FSK-18-Sachen, keine PEGI und/oder sonstige Sachen. Damit sollten Mißverständnisse zukünftig ausgeschlossen sein.


tobife

deekey777
2009-12-22, 19:56:35
:ulol:

Inhaber kommt aus Liechtenstein, also - Server auch nach Liechtenstein - Problem gelöst.

jaja, das Thema hatten wir erst vor kurzem.
Der 3DC Server steht doch gar nicht in Deutschland, warum muss man sich denn an die Deutsche Gesetzgebung halten?
In den Regeln des Forums, die ihr vor der Registrierung natürlich gelesen habt, gibt es eine Passage, die zumindest bei mir den Eindruck erweckt, dass der Betreiber dieses Forums sich an deutsches Recht halten will. Und da die Server weder natürliche noch juristische Personen sind...

Armaq
2009-12-22, 21:54:18
Klar, du stehst ja auch nicht in irgendeiner Verantwortung. :uup:
Das eine Pädagogin juristisch verwertbare Aussagen machen kann, scheint für dich auch unbegreiflich zu sein.
Fakt ist, dass keiner der zuständigen Moderatoren oder Forenverantwortlichen seinen Arsch für so Etwas hinhält und wir in erster Linie dafür Sorge tragen müssen, dass Schaden vom Forum ferngehalten wird.
Das sehe ich definitiv nicht gelassen, auch wenn ich dafür nicht in Knast muss und mir "nur" eine Geldstrafe droht.
123

Popeljoe
2009-12-22, 22:35:48
Was droht dir? Lieber Popeljoe, diese Aussage von der lieben Dame hat keinen Wert. Weil es ebend nicht immer so einfach ist. Außerdem habe ich der Moderation doch zugesprochen? Wolltest du einfach nur meckern? Ich bin auch völlig d'accord mit eurem/deinem Verhalten und der Ansicht Schaden von vorneherein abzuwenden. Nur diese Aussage solltest du nicht überbewerten.
Wenn wir da einer Meinung sind: gut!
Nur: selbst, wenn eben nicht so einfach ist, sollte man die Sache nicht runterspielen durch relativierende Aussagen. ;)

Lord Wotan
2009-12-22, 23:10:01
Ich denke eure Firma ist auf einer Insel in Ausland, seit wann gilt da Deutsches recht. Diese Insel gehört doch nicht mal zur EU.

Simon Moon
2009-12-23, 01:06:15
Ich denke eure Firma ist auf einer Insel in Ausland, seit wann gilt da Deutsches recht. Diese Insel gehört doch nicht mal zur EU.

Also wenn der Server auf einer Insel stünde, wäre die Latenz wohl nicht so niedrig ;)

Weiss nicht, wo Hosteurope ihre Server haben, aber wenn die in Deutschland stehen kann das schon zu Problemen führen. Zudem wollte sich Leonidas, auch wenn er durch Outsourcing und andere Tricks nicht eindeutig müsste, offenbar trotzdem an geltendes deutsches Recht halten.

Ob man diese Pädagogin nun ernstnehmen kann, darüber kann man sich streiten. Ich bezweifel, dass ihr der genaue Sachverhalt des 3DC, welches einer Withianga gehört, vorlag und glaube, dass sie einfach ihre Standard-Phrase runtergebetet hat, wie es für jedes 0815 deutsche Forum gilt. Die gute Frau wird ja auch darauf bedacht sein, bei einem Zweifel nicht zu grosse Freiheiten einzugestehen - denn wenn eine Anzeige mit Urteil erfolgen würde und sie hätte das legitimiert, stünde sie wohl eher schlecht da.

Müller-Lüdenscheidt
2009-12-23, 01:06:45
Wo der Server steht ist ziemlich uninteressant. Wenn der Betreiber Deutscher ist, klicken hier selbstverständlich die Handschellen.

Ich denke eure Firma ist auf einer Insel in Ausland, seit wann gilt da Deutsches recht. Diese Insel gehört doch nicht mal zur EU.

looking glass
2009-12-23, 01:22:04
Falsch, wo der Server steht entscheidet, welche Rechte zu beachten sind, physikalischer Serverstandort = Landesrecht.

Ach ja, falls es jemanden interessiert (Standortfrage):

http://geotool.flagfox.net/?ip=80.237.156.66&host=www.forum-3dcenter.org

Müller-Lüdenscheidt
2009-12-23, 01:26:04
Wenn ich Straftaten begehe, gilt für mich das Recht, wo ich hocke. Ich kann als Deutscher leider nicht, über Österreich fröhlich Manhunt und Co. verkaufen. Die Österreicher mag das nicht stören, den dt. Gesetzgeber der für mich zuständig ist, stört das sehr wohl.

Falsch, wo der Server steht entscheidet, welche Rechte zu beachten sind, physikalischer Serverstandort = Landesrecht.

san.salvador
2009-12-23, 01:49:24
Ich halte mich natürlich gern an eure Spielregeln -aber wäre es nicht möglich, einen Bereich im Marktplatz zu schaffen, in dem nur Nicht-Deutsche miteinander handeln können?

Popeljoe
2009-12-23, 11:58:49
Ich halte mich natürlich gern an eure Spielregeln -aber wäre es nicht möglich, einen Bereich im Marktplatz zu schaffen, in dem nur Nicht-Deutsche miteinander handeln können?
Oder nur Volljährige? ;)
Haben wir auch schon dran gedacht, aber da wird es mit dem Nachweis einfach zu aufwendig.
Wir sind eben ein kleiner Marktplatz und nicht Ebay.

captainsangria
2009-12-23, 12:33:48
Ich halte mich natürlich gern an eure Spielregeln -aber wäre es nicht möglich, einen Bereich im Marktplatz zu schaffen, in dem nur Nicht-Deutsche miteinander handeln können?Etwas ähnliches hatten wir hier schon mal; ist im 3DC nicht gewollt.

Also kannst du deine FSK18 Sachen bei geizhals.at in den Kleinanzeigen verkaufen. Funktioniert super, und man braucht keine Bedenken haben.

Klingone mit Klampfe
2009-12-23, 12:58:50
Ich halte mich natürlich gern an eure Spielregeln -aber wäre es nicht möglich, einen Bereich im Marktplatz zu schaffen, in dem nur Nicht-Deutsche miteinander handeln können?


http://de.wikipedia.org/wiki/Rassismus ;)

Davon abgesehen hat es sich mit der Anonymität dann erledigt, dann müssen Personalausweisnummern geprüft werden (vgl. okaysoft, spielegrotte).

san.salvador
2009-12-23, 13:04:06
Oder nur Volljährige? ;)
Haben wir auch schon dran gedacht, aber da wird es mit dem Nachweis einfach zu aufwendig.
Wir sind eben ein kleiner Marktplatz und nicht Ebay.
Könnte man die Herkunft nicht über die IP regeln?
Wobei, proxy unzo... :ugly2:
Etwas ähnliches hatten wir hier schon mal; ist im 3DC nicht gewollt.

Also kannst du deine FSK18 Sachen bei geizhals.at in den Kleinanzeigen verkaufen. Funktioniert super, und man braucht keine Bedenken haben.
Dazu ist das 3Dc wohl zu deutsch, hab ich mir eh gedacht. ;)
Danke für den Tipp, seh ich mir mal an.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rassismus ;)

Das ist so dumm, dass ich nicht darauf eingehe.

Davon abgesehen hat es sich mit der Anonymität dann erledigt, dann müssen Personalausweisnummern geprüft werden (vgl. okaysoft, spielegrotte).
Und wie verschickst du jetzt die Spiele?
"An
Herr Anonym
GERMANY"
:uup:

Klingone mit Klampfe
2009-12-23, 14:52:18
Die Anonymität gegenüber den Betreibern des Marktplatzes ist gemeint. Es kann ja jeder behaupten, ein 30jähriger Schweizer zu sein. Die IP ist auch leicht zu fälschen/verbergen.

Popeljoe
2009-12-23, 18:15:46
Es kann ja jeder behaupten, ein 30jähriger Schweizer zu sein.
Eine 30 jährige Schweizerin, die nichts zu verbergen hat, wäre mir lieber! :freak:

Aber ihr seht, dass es nicht ohne Aufwand zu machen wäre.
Und letztlich bieten wir ja auch nur eine Plattform und verdienen keinen Cent dabei. Deswegen soll die Sache so einfach, wie möglich gehalten werden.

Simon Moon
2009-12-27, 03:13:34
Aber ihr seht, dass es nicht ohne Aufwand zu machen wäre.
Und letztlich bieten wir ja auch nur eine Plattform und verdienen keinen Cent dabei. Deswegen soll die Sache so einfach, wie möglich gehalten werden.

Eine geschlossene IG, von einem Mod geleitet, und nur wer seinen Perso mit 3DC Nick einscannt, kriegt zutritt. Wär zwar nicht anonym, aber wenn das Bedürfnis nach USK18 Verkauf höher als dieses ist, why not?

Der Aufwand würde sich wohl auch im Rahmen halten, ist natürlich nur fraglich, ob diese Altersverifikation dann auch rechtlich Bestand hat, auch wenn es praktisch genauso sicher wie jedes andere ist.

Wobei: "Beim Versandhandel von ungekennzeichneten Spielen an Erwachsene – wie in Ihrem Fall - gibt es die Möglichkeit von Altersverifikationen (z. B. PostIdentVerfahren) oder geschlossenen Benutzergruppen."

tönt doch so, als sollte es mit einer geschlossenen IG keine grösseren Probleme geben, täusch ich mich da?

Knuddelbearli
2009-12-29, 01:46:48
Auch unsere Freunde aus Österreich, der Schweiz, Italien usw. müssen sich hier, im Marktplatz des 3DCenters, an die deutsche Gesetzgebung halten.
Wie unten zu lesen droht dem 3D Center ansonsten eine Strafe von bis zu 50.000€!


DANKE!!!! =)=)=)=)=)=)=)=)

zumindest eine Seite die an uns Südtiroler denkt.

derpinguin
2009-12-29, 01:57:27
Ich würde mich sogar bereit erklären die Altersverifikation zu übernehmen. Kann man ja ganz leicht lösen. Der User schickt eine Mail mit Persokopie + Bild von sich auf dem er einen Zettel hält mit einer zufälligen Ziffernkombi an mich bzw. denjenigen, der das verwaltet und wird freigeschaltet.

san.salvador
2009-12-29, 01:59:54
Ich würde mich sogar bereit erklären die Altersverifikation zu übernehmen. Kann man ja ganz leicht lösen. Der User schickt eine Mail mit Persokopie + Bild von sich auf dem er einen Zettel hält mit einer zufälligen Ziffernkombi an mich bzw. denjenigen, der das verwaltet und wird freigeschaltet.
Wieso willst du ein Bild vom User? Bei Userinnen hätt ichs ja noch verstanden... :D

Müller-Lüdenscheidt
2009-12-29, 03:25:23
Ausser dem Postident-Verfahren, was auch nurmal auf den falschen Richter treffen muss, wird man wohl kaum was anderes gelten lassen, was letztlich nicht noch umständlicher und mit mehr Kosten verbunden ist. Und wenn der Betreiber eben nachweislich Deutscher ist, würde ich mir den Zirkus auch nicht antun.

Ich würde mich sogar bereit erklären die Altersverifikation zu übernehmen. Kann man ja ganz leicht lösen. Der User schickt eine Mail mit Persokopie + Bild von sich auf dem er einen Zettel hält mit einer zufälligen Ziffernkombi an mich bzw. denjenigen, der das verwaltet und wird freigeschaltet.

Simon Moon
2009-12-29, 04:38:43
Ich würde mich sogar bereit erklären die Altersverifikation zu übernehmen. Kann man ja ganz leicht lösen. Der User schickt eine Mail mit Persokopie + Bild von sich auf dem er einen Zettel hält mit einer zufälligen Ziffernkombi an mich bzw. denjenigen, der das verwaltet und wird freigeschaltet.

Perso auf einen Blatt legen, 3DCenter + Datum + 3DC Nick draufschreiben, die Collage einscannen - fertig. Zur Kontrolle gibts doch sicher Programme, die aus der Ausweisnummer die Echtheit des Geb. Datums bestätigen. Soviele Marktplatzmiglieder gibts ja afair auch nicht, der Aufwand sollte also vertretbar sein.

So, und nun bin ich nur noch auf die Argumentation gespannt, die dagegen spricht. Scheint schwierig zu sein, beäugt man das modische Schweigen dazu ;)

captainsangria
2009-12-29, 07:57:49
Tja, was tut man als Nichtdeutscher, der keinen "perso" hat? :uponder:

derpinguin
2009-12-29, 10:09:24
Anderes Ausweisdokument auf dem das Alter ersichtlich ist nehmen. Wie gesagt, ich würde den Job übernehmen, aber es scheint einfahc nicht gewollt zu sein, dass man alles auf dem Marktplatz handeln kann.

Müller-Lüdenscheidt
2009-12-29, 11:59:16
Garnicht schwer, es gibt bis heute keine gesetzlich festgeschriebene Methode, die im Zweifelsfall hieb- und stichfest ist, die Volljährikeit nachzuweisen, außer natürlich persönlich. Und letztlich zählt was ein Richter sagt und nicht irgendeine Jugendschutz-Schnepfe.

Perso auf einen Blatt legen, 3DCenter + Datum + 3DC Nick draufschreiben, die Collage einscannen - fertig. Zur Kontrolle gibts doch sicher Programme, die aus der Ausweisnummer die Echtheit des Geb. Datums bestätigen. Soviele Marktplatzmiglieder gibts ja afair auch nicht, der Aufwand sollte also vertretbar sein.

So, und nun bin ich nur noch auf die Argumentation gespannt, die dagegen spricht. Scheint schwierig zu sein, beäugt man das modische Schweigen dazu ;)

stickedy
2009-12-29, 13:00:52
Anderes Ausweisdokument auf dem das Alter ersichtlich ist nehmen. Wie gesagt, ich würde den Job übernehmen, aber es scheint einfahc nicht gewollt zu sein, dass man alles auf dem Marktplatz handeln kann.
Korrekt, das ist nicht gewollt! Wir können schlicht und ergreifend nicht gewährleisten, dass das rechtlich in Ordnung ist. Und nur weil Du und andere der Meinung sind, dass diese oder jene Methode OK wäre, heißt das leider noch lange nicht, dass dem auch wirklich so ist.

Daredevil
2019-01-11, 18:04:42
Nein, das ist so nicht korrekt! In dem konkreten Fall wird kein Spiel verkauft, sondern nur der Gutschein. Für die Umsetzung des JuSchG ist in dem Fall der Verkäufer des Spiels verantwortlich, der in dem Fall nicht mit Geld, sondern mit dem Gutschein bezahlt wird. Das ändert aber nichts an der Gesetzeslage...
Ich grab das mal aus.
Ich habe Resident Evil als Graka Beigabe und möchte das gerne weiter verkaufen.
Bedeutet das, ich darf es auch hier den Steam Key ( FSK 18 ) anbieten, weil Steam selber der "Verkäufer" des Spiels ist und das Alter dort verifiziert wird?
Habe ich sonst andere Möglichkeiten, Ebay o.ä. ?