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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Für Nachablesung Geld bezahlen?


medi
2010-01-03, 23:10:14
Hi,
wollte mal fragen ob einer von euch weiß ob es legitim ist wenn der Typ der das Wasser und die Heizungsmesser abliest und austauscht für ne Nachablesung Zusatzkosten berechnen kann?

Grund ist der, dass ich zum Ablesetermin nicht da war und ihn vorher angerufen habe um einen anderen Termin auszumachen da ich 500km entfernt im Urlaub war. Er hat sich aber geweigert einen anderen Termin auszumachen weil der Vermieter der Wohnung (Stadtverwaltung) angeblich immer zwischen den Jahren ablesen lässt und er demzufolge angeblich keine Möglichkeit für nen anderen Termin hätte.

Jetzt hab ich hier nen Zettel im Briefkasten über nen neuen Termin in der Woche, die ich sogar vorgeschlagen hatte und einen Hinweis über Zusatzkosten in Höhe von 35,-Euro. Ist das rechtens oder kann ich mich dagegen wehren?

GBWolf
2010-01-03, 23:20:57
Soweit ich weiß reicht ein alternativ Termin(Was aber auch ein MAssentermin ist der vorher angekündigt wird), danach wirst du geschätzt oder zahlst fürs ablesen.

Zwergi
2010-01-03, 23:21:19
Das ist leider rechtens, wenn auch unfair, da du ihn ja zuvor kontaktiert hattest. Vielleicht kann dein Vermieter da vermitteln.

Franklin
2010-01-04, 07:37:54
Für den ersten Alternativtermin musst du nicht bezahlen.
Der 2. Termin muss sogar, im Gegensatz zum Ersten, der meis Vormittags ist, in den späten Nachmittag frühen Abend fallen und ist kostenlos.

Erst ab dem 3. Termin ist es ein Einzeltermin, der dir in Rechnung gestellt werden kann.


Die Extrakosten für den2. Termin sind auf die Allgemeinheit umzulegen.

medi
2010-01-04, 07:46:24
Für den ersten Alternativtermin musst du nicht bezahlen.
Der 2. Termin muss sogar, im Gegensatz zum Ersten, der meis Vormittags ist, in den späten Nachmittag frühen Abend fallen und ist kostenlos.

Erst ab dem 3. Termin ist es ein Einzeltermin, der dir in Rechnung gestellt werden kann.


Die Extrakosten für den2. Termin sind auf die Allgemeinheit umzulegen.

Gibts dafür ne Gesetzesgrundlage? Sprich hast du den entsprechenden Paragrafen zufälig zur Hand - damit ich besser argumentieren kann?

Franklin
2010-01-04, 09:19:33
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_1486.htm

Das sollte Klarheit bringen.

Habe die Diskussion selbst auch schon durch.......

medi
2010-01-05, 07:47:02
Danke!