PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt in den Niederlanden. Bezahlen?


scf2008
2010-01-08, 12:11:20
Hallo zusammen,

vor einiger Zeit wurde ich in Nijmegen, Niederlande geblitzt.

Muss ich die Rechnung bezahlen, oder gibt es eine Möglichkeit, dem aus dem Weg zu gehen?

Ich habe nämlich in Erinnerung, dass Strafen nicht nach Deutschland übergestellt werden können und man dadurch nicht zum Zahlen "verpflichtet" ist.

Hat jemand einen Ratschlag für mich?

Vielen Dank und Grüße

Yups
2010-01-08, 12:13:24
Ich glaube die Zeiten sind vorbei, wo man sich im Ausland blitzen lassen konnte wie man wollte. Zahle es lieber, ich meine es gabe letztens ein Beschluss nach dem Verkehrssünder im gesamten EU Ausland "verfolgt" werden können ;)

FireFrog
2010-01-08, 12:58:10
Nach neuer Richtlinie seit dem 1 Januar 2010 wird so was ab 70€ Bußgeld auch in Deutschland eingetrieben.

So hört man das jedenfalls überall ;)

sun-man
2010-01-08, 13:20:38
Ich meine auch das die das hier eintreiben. Die 70€ sind fix erreicht.
http://www.gottwals.com/verkehrsvorschriften-in-den-niederlanden.html

Marc-
2010-01-08, 13:33:29
Ich meine auch das die das hier eintreiben. Die 70€ sind fix erreicht.
http://www.gottwals.com/verkehrsvorschriften-in-den-niederlanden.html
nicht nur dass. die Zeiten sind wahrlich vorbei.
selbst fahrverbote gelten EU weit. selbst in ländern die keine verkehrssünderdatei oder fahrverbote im bussgeldverfahren kennen. Sollte jemand in deutschland durch verfahren oder bescheid ein fahrverbot ausgesprochen bekommen (was durch einschlägige verkehrvergehen wie rotlichtverstoss, geschwindigkeitsverstösse, alkohol etc) genauso passiert wie bei deutschen, ergeht a) ebenso ein fahrverbot mit exakt gleichen vorgaben wie bei deutschen, und b)erfolgt ein eitrag ins zentralregister.
Sollte den vorgaben nicht gefolgt werden (beispielsweise hinterlegung des Führerscheins binnen einer frist bei einer deutschen behörde für den Zeitraum) erfolgt ein !lebenslängliches! fahrverbot in deutschland bis zur abwicklung der strafe.
Das ist kein witz sondern europäische realitaet. Also sowohl der holländer als auch der pole haben ihre führerscheine abzugeben wenn ein entsprechender bescheid ergeht. und zwar in deutschland.
Auch haben viele Länder inzwischen inkassobüros in deutschland die in deren Auftrag die Gelder einfordern. Auch das ist kein witz. Ist ja auch ein lohnendes geschäft.

drexsack
2010-01-08, 13:46:21
Also wir haben letztens gezahlt ;(

sun-man
2010-01-08, 13:57:36
Naja, besser als in der Schweiz :D
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,670789,00.html

299.000 Franken

RoNsOn Xs
2010-01-08, 14:02:36
Naja, besser als in der Schweiz :D
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,670789,00.html

299.000 Franken
das bemessen am "haben" finde ich aber gut! sollten se hier auch durchsetzen.

FortniteGambler30
2010-01-08, 14:07:47
Ich bilde mir ein vor kurzem im fernsehen gesehen zu haben, dass lediglich Deutschland und Österreich zusammenarbeiten, was verkehrsstrafen angeht.

Aba da die meisten oben geschrieben haben es is nicht so, hab ich mich wohl verhört!

Yups
2010-01-08, 14:18:35
Ich bilde mir ein vor kurzem im fernsehen gesehen zu haben, dass lediglich Deutschland und Österreich zusammenarbeiten, was verkehrsstrafen angeht.

Aba da die meisten oben geschrieben haben es is nicht so, hab ich mich wohl verhört!

Wir haben letztes mal direkt die Nachricht von dem Holländischen Blitzer über ein deutsches Inkassobüro bekommen. Mit denen würde ich mich echt nicht anlegen...

Philipus II
2010-01-08, 14:23:03
Was ich jetzt gegoogled habe, gibt es für die Niederländer keine Möglichkeit einer Beitreibung in Deutschland. Ich rate aber stark ab, sich dann dort erwischen zu lassen, wenn du die Strafe nicht zahlst.

Masterp
2010-01-08, 14:31:27
Laut Nachrichten werden nun auch Bussgeldbescheide aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt.

[dzp]Viper
2010-01-08, 14:40:16
Ja aus dem kompletten EU-Ausland. Ab 70 oder 75€. Drunter nicht.

Philipus II
2010-01-08, 14:57:20
Wegen der Verjährung:
n den Niederlanden beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße in der Regel zwei Jahre. .
Solltest du nicht zahlen, soltest du dich drüben nicht erwischen lassen.
http://www.bussgeldkatalog.ws/ausland/

Ich habe jetzt nochmal gegoogled, ich finde keinen Hinweis, dass die dortigen Behörden das eintreiben können.
Ein gültiges Abkommen besteht nur mit .at.
Glücklicherweise funktioniert das überwiegend in die richtige Richtung:
In Deutschland geblitzte Ösis werden belangt, ertappte Deutsche haben oft nichts zu fürchten, da die dortigen Messungen einer gerichtlichen Überprüfung in .de nicht standhalten, wenn von hinten geblitzt wurde oder aus anderen Gründen kein Fahrer bekannt ist.

scf2008
2010-01-08, 15:44:12
Ich habe eine Rechnung von 50€ + x für eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten.

Kann ich es also "riskieren" nicht zu bezahlen, dann aber gut darauf achten, in den nächsten 2 Jahren nicht mehr in NL aufzufallen? ;)

Philipus II
2010-01-08, 16:06:58
Was ich jetzt gefunden habe und wie ich es bei früheren Themen dieser Art in Erinnerung habe:
Ja.
Eine verbindliche Antwort kann und darf ich dir aber nicht geben.

Silent3sniper
2010-01-08, 16:16:49
Ich bilde mir ein vor kurzem im fernsehen gesehen zu haben, dass lediglich Deutschland und Österreich zusammenarbeiten, was verkehrsstrafen angeht.

Deutschland und Österreich arbeiten öfters mal zusammen. :upara:

scf2008
2010-01-08, 20:46:26
Dann werde ich es mal "riskieren" und ggf. hier berichten, wie es weiter verlaufen ist.

Danke schonmal für die Meinungen. :)

noid
2010-01-08, 20:54:06
Dann werde ich es mal "riskieren" und ggf. hier berichten, wie es weiter verlaufen ist.

Danke schonmal für die Meinungen. :)

Viel Spass mit dem Angstschweiss bei Fahrten in die .nl, nur weil man könnte ja... :freak:

(Mögen dir meine Worte im Ohr bleiben! Jeden Tag!)

Masterp
2010-01-08, 20:54:11
Ich habe eine Rechnung von 50€ + x für eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten.

Kann ich es also "riskieren" nicht zu bezahlen, dann aber gut darauf achten, in den nächsten 2 Jahren nicht mehr in NL aufzufallen? ;)


Es reicht schon wenn die deine Personalien in einer Personenkontrolle an der Grenze oder unterwegs prüfen. Dann wirst Du solange festgehalten, bist Du die Kohle bezahlst. Macht die Schweiz auch so.

Black-Scorpion
2010-01-08, 21:00:42
Wieso kann man nicht einfach für seine Fehler einstehen?
Nein man muss immer und überall darüber diskutieren wie man sich am besten drückt.

x-force
2010-01-08, 21:10:21
fehler eingestehen ist ja kein ding, aber das kostet geld ;)

Black-Scorpion
2010-01-08, 21:16:07
Das weiß man mit Sicherheit auch wenn man zu schnell fährt. ;)
Hier müsste er auch bezahlen. Oder will er dann auswandern?

Steffko
2010-01-08, 22:31:28
Ich habe eine Rechnung von 50€ + x für eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten.

Kann ich es also "riskieren" nicht zu bezahlen, dann aber gut darauf achten, in den nächsten 2 Jahren nicht mehr in NL aufzufallen? ;)

Das kannst du natürlich auch machen, ist aber nicht empfehlenswert. Wenn du die nächsten 2 Jahre (Verjährungsfrist) nicht mehr vor hast, in die Niederlande zu reisen, dann kannst du (so denn die Informationen hier stimmen, die ich eigentlich auch so im Kopf hatte) es einfach mal ignorieren.
Wenn du aber doch in der Zeit in die Niederlande fährst, kann es dir eventuell passieren, dass dein Auto irgendwo mal entdeckt wird und dann erstmal zahlen musst - sofort. So oder so ähnlich hab ich das zumindest ich glaub von Spanien vor ein paar Jahren mal gelesen.

Philipus II
2010-01-08, 22:41:45
Ich persönlich bin ja wohl dafür bekannt, alle legalen und nicht gefährlichen illegalen Lücken auszunutzen.
Allerdings:
Wenn ich als Halter namentlich ermittelt bin, und öfter in die Niederlande fahre, würde ich es wohl eventuell doch bezahlen. Das Risiko, erwischt zu werden, wäre mir dann doch zu gross. Zudem wirds dann wohl deutlich teurer.
Bei 50€...ne.
Wenn du jedoch keine häufigere/längere Aufenthalte dort planst, würde ich es nicht bezahlen.

So oder so- dein Risiko, deine Chance, deine Entscheidung. Eine Personenkontrolle könnte das Ende sein.

@Black-Scorpion: Auch hier hat man viele Möglichkeiiten.
Angeblich können Rechtsanwälte im Schnitt in 1/3 der Fälle erfolgreich einen Widerspruch machen. Die eigene Erfahrung bestätigt dies, siehe den anderen Thread hier.

foobi
2010-01-09, 00:45:03
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Verkehrsverstoesse_im_Ausland/Verfolgung_von_Verkehrsverstoessen/Niederlande/

Die Frist beträgt beträgt übrigens nicht zwei Jahre, sondern zwei Jahre und acht Monate. Mit dem Kennzeichen, das beim Geschwindigkeitsverstoss benutzt wurde, würde ich in diesem Zeitraum nicht mehr viel in Holland rumfahren.