PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klagedrohung vom Ebayhändler wg. Bewertung


Masterp
2010-01-12, 23:42:31
Nabend,

hab einen Händler neutral bewertet weil ich bei der Abwicklung mit einigen Punkten nicht zufrieden war. Nun hat dieser mir mit gerichtlichen Dingen gedroht, bzw. möchte dieser das durch einen Anwalt prüfen lassen ob ne Klage gegen Rufschädigung Erfolg hat.

Der Auslöser war ne neutrale Bewertung mit den Text:

Langwierige Rückabwicklung. Beachtet keinen Kundenwunsch bei Rückerstattung.


Irgendwie fühl ich mich gerade erpresst. Kann ich mit Konsequenzen rechnen ?

derpinguin
2010-01-12, 23:44:15
Das würde ich schwer bezweifeln. Kein normaldenkender Mensch würde da gegen dich urteilen. Wer bei Ebay handelt muss damit rechnen, dass er auch mal keine positive Bewertung bekommt. Das ist nur Säbelrasseln von dem Typ, der hofft, dass du die Bewertung einfach zurücknimmst.

Masterp
2010-01-12, 23:46:23
Nunja, er meint halt, dass ich mit der Bewertung ihm als Händler schaden möchte.

StefanV
2010-01-12, 23:50:26
Setz dich mit einem Anwalt (und ggF eBay) in Verbindung.
Gegen das was der Händler macht, kann unter umständen rechtlich vorgegangen werden.

Weiteres besprichst du mit deinem Anwalt!

Khaane
2010-01-12, 23:51:09
Wenn die Geschichte kein Vorspiel hatte (du bist zufällig Mitbewerber etc.), dann brauchst du dir absolut keine Gedanken machen. (Drohkullisse)

Geh lieber in die Offensive und melde den Fall an Ebay und schildere den Sachverhalt.

Khaane
2010-01-12, 23:52:31
Setz dich mit einem Anwalt (und ggF eBay) in Verbindung.
Gegen das was der Händler macht, kann unter umständen rechtlich vorgegangen werden.

Weiteres besprichst du mit deinem Anwalt!

Imho nicht notwendig, wenn der Händler nicht rechtlich aktiv wird - Schade um das Geld. ;)
Ebay würde ich trotzdem kontaktieren und den Sachverhalt schildern, wobei es wohl keine Folgen für den Händler haben wird.

StefanV
2010-01-13, 00:00:54
Doch, das ist strafbar, was der Händler gemacht, von daher würd ich schon Strafanzeige stellen.

Fairy
2010-01-13, 00:01:02
Nabend,

hab einen Händler neutral bewertet weil ich bei der Abwicklung mit einigen Punkten nicht zufrieden war. Nun hat dieser mir mit gerichtlichen Dingen gedroht, bzw. möchte dieser das durch einen Anwalt prüfen lassen ob ne Klage gegen Rufschädigung Erfolg hat.

Der Auslöser war ne neutrale Bewertung mit den Text:

Langwierige Rückabwicklung. Beachtet keinen Kundenwunsch bei Rückerstattung.


Irgendwie fühl ich mich gerade erpresst. Kann ich mit Konsequenzen rechnen ?
Nein, dir passiert nichts. Was ich an deiner Stelle noch machen würde: Editier die Bewertung und schreib rein, dass dir der VK per Mail mit rechtlichen Schritten gedroht hat, sofern du deine Bew. nicht zurückziehst.
Wie gesagt, keine Angst. Kein Jurist macht wegen sowas auch nur einen Finger krumm.

Auf Grund des neuen Sachverhalts geändert.

tombman
2010-01-13, 00:04:57
Auf jeden Fall ebay melden, und, wenn geht, dieses Erpressungsverhalten in die Bewertung nachtragen- das schadet ihm dann noch mehr und zeigt, daß du 0 Angst hast :cool:

Masterp
2010-01-13, 00:08:46
Erstmal Danke für die Antworten.

Ja der Deal ist doof gelaufen. Hab ne Uhr ersteigert (Wert 25,- Euro) und die wg. Nichtgefallen zurück geschickt. Dann hab ich den Typen bestimmt 3 - 4 Mails geschrieben wann ich denn mit der Rückzahlung zu rechnen hätte. Irgendwann hat dieser mir dann geschrieben dass er das Geld aufs Paypalkonto überweisen wird. Damit war ich nicht einverstanden und bat ihm das Geld auf das Konto von mir zu überweisen. Das hat dieser dann natürlich nicht gemacht. Naja, ich war dann natürlich genervt und habe die obige neutrale Bewertung dann abgegeben.

Dann hab ich vorhin bei Ebay ne Mail bekommen, das der Typ Kontaktdaten von mir angefordert hat und daraufhin hab ich ne Email mit folgenden Text erhalten:

Sehr geehrter Herr ***,

ich finde Ihre Bewertung sehr fragwürdig.

Ich bin gern bereit, diese Falschdarstellung
über unseren Anwalt prüfen zu lassen,
inwieweit hier eine Verleumdung und Rufschädigung
vorliegt.

"Langwierige Rückabwicklung. Beachtet keinen
Kundenwunsch bei Rückerstattung."

"Langwierige Rückabwicklung "? der Artikel wurde
von Ihjne nach mehr als 3 Wochen zurückgesendet !

Ich habe mich klar an die gesetzlichen Bestimmungen
des Widerrufsrechtes gehalten, die Rückzahlung war
innerhalb der gesetzlichen Frist. Warum kann mir
dies nun zum Vorwurf gemacht werden, wenn man sich
an die gesetzlichen Bestimmungen hält ? Das ist absurd.

"Beachtet keinen Kundenwunsch bei Rückerstattung."
Teilen sie mir doch dazu bitte mit, welcher angebliche
Kundenwunsch NICHT beachtet wurde ?
Die Rückzahlung per Paypal ist für mich Voraussetzung,
damit ich überhaupt die von mir gezahlte Verkaufsprovision
an Ebay zurückerhalte. Ebenso kann nur so die
Provision , die ich an Paypal entrichten musste,
zurückerstattet werden. Warum soll mir Ihrer Meinung
nach dieses Recht genommen werden, was klar in den
ebay Grundsätzen deiniert ist ? Warum darf ich Ihrer
Meinung nach nicht meien gezahlten Provisonen von
ebay zurückerhalten, wenn der Artikel zurückgesendet
wurde ?

Ich muss also davon ausgehen, dass Sie mich absichtlich
geschäftlich schädigen möchten - anders kann ich mir
ein derart unsachgemäßes udn unfaires Bewerten nicht
deuten.

Ich bin gern bereit, per Klage gegen eine deratige
Falschdarstellung vorzugehen. Zudem lasse ich gern
prüfen, inwieweit hier eine Verleumdung vorliegt
und werde dagegen zivilrechtliche Schritte
prüfen lassen.

Ich erwarte eine Klarstellung dieser Verleumdung, da
ich nicht bereit bin, mich hier mit falschen
Aussagen öffentlich falsch darstellen zu lassen.

Hochachtungsvoll

YeOldeFerret
2010-01-13, 00:10:35
Ich würde bei Ebay einen Antrag stellen, die Bewertung nachträglich auf negativ setzen zu lassen. Grund: Drohungen des Anbieters. Aber Sorgen machen brauchst du dir keine. Seine Forderungen sind sowas von Schwachsinnig. :D Ich muss noch etwas lachen darüber gerade. Auf welche Ideen die Leute immer kommen...

Heimatsuchender
2010-01-13, 00:16:19
Neuer Sachverhalt. Darum kein Kommentar mehr.


tobife

derpinguin
2010-01-13, 00:18:55
Oh Gott, allein für die Rechtschreibung in einer Geschäftsmail gehört der negativ bewertet.

StefanV
2010-01-13, 00:27:14
*Schaut wohl so aus, als ob der Händler doch im Recht wäre und er nicht anders handeln konnte*

Chrisch
2010-01-13, 00:29:35
Naja, aber so ganz unrecht hat der Händler nicht.

Wenn der TS mit Paypal gezahlt hat kann er das Geld auch nur via Paypal zurück bekommen, anderweitig bekommt der VK nicht die angefallenen Gebühren ersetzt.

Aufgrund dessen KANN er nicht auf den Kundenwunsch eingehen und somit ist die Bewertung eigentlich nicht gerechtfertigt.

Oder würdest du (TS) die Gebühren übernehmen nur damit du das Geld per Überweisung zurück bekommst? Dann würdest bestimmt auch meckern.

Fairy
2010-01-13, 00:46:01
Erstmal Danke für die Antworten.

Ja der Deal ist doof gelaufen. Hab ne Uhr ersteigert (Wert 25,- Euro) und die wg. Nichtgefallen zurück geschickt. Dann hab ich den Typen bestimmt 3 - 4 Mails geschrieben wann ich denn mit der Rückzahlung zu rechnen hätte. Irgendwann hat dieser mir dann geschrieben dass er das Geld aufs Paypalkonto überweisen wird. Damit war ich nicht einverstanden und bat ihm das Geld auf das Konto von mir zu überweisen. Das hat dieser dann natürlich nicht gemacht. Naja, ich war dann natürlich genervt und habe die obige neutrale Bewertung dann abgegeben.
Wann hast du das Geld vom VK bekommen?

Naja, aber so ganz unrecht hat der Händler nicht.

Wenn der TS mit Paypal gezahlt hat kann er das Geld auch nur via Paypal zurück bekommen, anderweitig bekommt der VK nicht die angefallenen Gebühren ersetzt.

Aufgrund dessen KANN er nicht auf den Kundenwunsch eingehen und somit ist die Bewertung eigentlich nicht gerechtfertigt.

Da hätte der VK dem K dann mitteilen können, dass es auf Grund diverser Umstände nicht möglich ist. Ich hätte mich an masterps, auch wenn es mir nicht gepasst hätte, damit abgefunden und PayPal akzeptiert.

Allein schon wegen 3 - 4 Mails ist eine neutrale Bewertung meiner Meinung gerechtfertigt.

Khaane
2010-01-13, 00:50:41
Der Händler hat völlig zurecht gehandelt - Ohne den Sachverhalt zu wissen habe ich dir Recht gegeben.

Das Problem was der Händler hat, ist die Tatsache, dass er die Paypalprovisionen nicht gutgeschrieben bekommt und zum anderen der Käufer trotz stattgefundener Rückerstattung per Überweisung eine nachträgliche Paypalbeschwerde einreichen kann und das Geld doppelt per Paypal erstattet bekommt.

Genau den Fall habe ich einmal erlebt, Käufer hat sich per Überweisung rückerstatten lassen und zusätzlich eine Paypalbeschwerde eingeleitet und musste lediglich den Paketnachweis erbringen um zusätzlich dort Geld abzukassieren.

Unter Umständen könnte der Händler sogar Recht vor Gericht bekommen, also ich würde an deiner Stelle den Ball ganz flach halten.

Bumsfalara
2010-01-13, 00:53:07
Du sendest nach 3 Wochen eine Uhr wegen Nichtgefallen (!) zurück, beschwerst dich dann über eine Abwicklung von ungefähr 3 Wochen und eine Rücküberweisung aufs Paypal-Konto?



Sowas würde mich als Händler auch mächtig anpissen, warum hat er die Uhr nach 3 Wochen eigentlich überhaupt noch angenommen?

just4FunTA
2010-01-13, 00:57:44
@Fairy

Warum das den? Die 3 bis 4 mails kann er ja auch innerhalb von 10 Sekunden verschickt haben. Da wäre es interessant zu wissen um welchen Zeitraum es sich handelt.

Fairy
2010-01-13, 01:00:08
Fragst du einen VK in 10 Sek.-Abständen, wann du dein Geld wiederbekommst? Ich hätte da jetzt mit einer Mail in zwei bis drei Tagen gerechnet.

just4FunTA
2010-01-13, 01:03:13
Nicht rumfantasieren einfach abwarten was tatsächlich vorgefallen ist (das weiß nur masterP), siehst ja auch an diesem Thread wie sehr sich die Geschichte durch den dritten Post des Threaderstellers geändert hat. ;)

Khaane
2010-01-13, 01:07:39
Vorallem wo ist das Problem wenn der Händler per Paypal rückerstattet, erstens steht dieser Weg dem Händler zu, wenn der Käufer auf diesem Weg bezahlt hat, zweitens mache ich als Käufer doch keinen Aufstand, wenn meiner "Bitte" aus völlig nachvollziehbaren Gründen nicht nachgekommen wird. *Kopfschüttel*

Fairy
2010-01-13, 01:09:02
Nicht rumfantasieren einfach abwarten was tatsächlich vorgefallen ist (das weiß nur masterP), siehst ja auch an diesem Thread wie sehr sich die Geschichte durch den dritten Post des Threaderstellers geändert hat. ;)
Ja, das hätte er schon im ersten Post schreiben müssen, stimmt.
Naja, wir werden sehen, was masterp dazu schreibt. Ich hatte ihm weiter oben ja noch eine Frage gestellt.

StefanV
2010-01-13, 01:11:12
Oh, häte vielleicht doch mal alles lesen sollen, wenn das wirklich so ist, wie Chrisch und andere sagen, ziehe ich alle meine Aussagen zurück, dann ist der Händler im Recht und hatte auch wohl keine andere Möglichkeit als das ganze via Paypal zurückzuerstatten, um so einen Betrugsversuch des Käufers vorzubeugen...

Heimatsuchender
2010-01-13, 01:16:26
Oh, häte vielleicht doch mal alles lesen sollen, wenn das wirklich so ist, wie Chrisch und andere sagen, ziehe ich alle meine Aussagen zurück, dann ist der Händler im Recht und hatte auch wohl keine andere Möglichkeit als das ganze via Paypal zurückzuerstatten, um so einen Betrugsversuch des Käufers vorzubeugen...



Darum habe ich meinen Beitrag geändert. Das Wort "PayPal" hätte früher fallen müssen.


tobife

tombman
2010-01-13, 02:36:54
Oh Mann :ubash:

Völlig anderer Fall jetzt :facepalm:

Wenn ich als Käufer zurücktrete, biete ich sogar an die Angebotsgebühr zurückzuzahlen, damit der Verkäufer wirklich 0 Nachteile durch meinen Rücktritt hat.

Der Verkäufer hat aber auch Fehler gemacht- schließlich hätte er dem Käufer auch sagen können, WARUM er nur auf paypal zurückzahlt.

Wieder mal Kommunikationsfehler, typisch- mir passiert sowas nicht, da ich bei Unklarheiten auch ANRUFE um Sachen zu klären- und warte nicht Wochen auf emails...das nur als ewig geprädigter Tipp...

Simon Moon
2010-01-13, 02:51:34
Wieso soll eine neutrale Bewertung rufschädigend oder verleumdend sein? Ich würd den Text einfach dahingehend ändern und sowas wie "hat den gesetzlichen Bestimmungen genüge getan" schreiben. Ist alles völlig korrekt und trotzdem ist klar was man damit ausdrücken will. Aber allein wegen der Tatsache, dass er gleich mit einem Anwalt droht, würd ich dem keine positive Bewertung geben, da kann er noch so um Verständnis bitten in seiner Mail. Anders sähs natürlich aus, wenn er die Lage ohne Drohung eines Anwalts erklärt hätte.

Ist eben so, wer andere schon zwingen will, etwas zu tun, der darf dann auch nur damit rechnen, dass nur das absolut nötigste getan wird, aber sicher nicht mit Kulanz...

Masterp
2010-01-13, 06:59:06
Der Verkäufer hat aber auch Fehler gemacht- schließlich hätte er dem Käufer auch sagen können, WARUM er nur auf paypal zurückzahlt.




Genau so hab ich das auch empfunden. Die Info hab ich ja nicht bekommen. Natürlich hab ich auch keine 3 - 4 Mails innerhalb 10 Sekunden verfasst. Für mich war es nunmal wichtig zu wissen, ob der Artikel weder anstandslos per Post angekommen ,und wie der weitere Ablauf ist.

Da war schon genug Zeit zwischen. Der angebotene Rückgabezeitraum vom Verkäufer liegt in übrigen bei einem Monat. Die Kohle hab ich dann per Paypal (gestern) nach der 4ten freundlichen Anfrage von mir dann endlich bekommen.
Für mich war die Abwicklung und die Kommunikation ausschlaggebend für die Bewertung und die Kommunikation hat mir so gar nicht gefallen.

Rockhount
2010-01-13, 07:32:01
Wenn Du mit der Kommunikation nicht einverstanden bist, dann muss aber genau DAS in die Bewertung mit rein.
So wie Du die Bewertung geschrieben hast, liest sie sich tatsächlich nicht so, als ob Du NUR mit der Kommunikation unzufrieden bist. Im Gegenteil, von Kommunikation ist da nicht direkt die Rede.

Wie lange hat die Rückabwicklung denn nun tatsächlich (in Werktagen) gedauert? Darüber hast Du hier glaub ich noch kein Wort verloren.
Aus 3-4 Mails nehme ich mal an, dass es 2-3 Tage waren, die vergangen sind, oder?

DK2000
2010-01-13, 10:15:41
Geben Käufer neuerdings dem Verkäufer nicht nun auch Sterne in gewissen Kategorien (Wie günstig war der Versand,...)? Hast du da entsprechend bewertet? Kann man das überhaupt einsehen?!? Hab schon viele dieser Bewertungen abgegeben aber wüsste jetzt nicht dass ich die im Profil des Verkäufers gesehen hätte...

reunion
2010-01-13, 10:41:49
Also ich finde deine Bewertung eigentlich eine Frechheit, ich würde mir da als Verkäufer auch verdammt angepisst vorkommen. Was wirst du dem Händler jetzt eigentlich vor? Klar das er bei Paypal zurück überweist, und was verstehst du unter einer "langwierige Rückabwicklung"? Das du das Geld erst siehst nachdem der Artikel bei ihm angekommen ist?

Fairy
2010-01-13, 11:03:27
Genau so hab ich das auch empfunden. Die Info hab ich ja nicht bekommen. Natürlich hab ich auch keine 3 - 4 Mails innerhalb 10 Sekunden verfasst. Für mich war es nunmal wichtig zu wissen, ob der Artikel weder anstandslos per Post angekommen ,und wie der weitere Ablauf ist.

Da war schon genug Zeit zwischen. Der angebotene Rückgabezeitraum vom Verkäufer liegt in übrigen bei einem Monat. Die Kohle hab ich dann per Paypal (gestern) nach der 4ten freundlichen Anfrage von mir dann endlich bekommen.
Für mich war die Abwicklung und die Kommunikation ausschlaggebend für die Bewertung und die Kommunikation hat mir so gar nicht gefallen.
Bedenke auch, dass du dem V eine Bearbeitungszeit einräumen solltest. Außerdem, wir hatten die letzten Tage so schlechtes Wetter und die Post ist in letzter Zeit sowieso alles andere als Zuverlässig. Da kann es gut sein, dass das Paket locker mal zwei oder mehr Tage zusätzlich unterwegs war.

Philipus II
2010-01-13, 12:06:13
Ich denke nicht, dass er eine Chance hat.
Der Händler hat meist die Möglichkeit, eine Bewertung entfernen zu lassen, wenn sie sachlich falsch oder beleidigend ist oder unbewiesene Vorwürfe enthält.
Deine Bewertung ist sicher nicht beleidigend und enthält keinen unbewiesenen Vorwurf.
Sachlich nicht zutreffend ist deine Bewertung wohl auch nicht, der Vorfall hat sich ja wie in der Bewertung ereignet.

Eine Bewertung negativ mit Kommentar "Versand dauerte länger als die erhofften 3h" ist zwar völlig unsinnig, aber rechtlich kaum zu entfernen.
Ähnlich verhält es sich mit einer negativen Bewertung "unzureichende Kulanz", "unsympathischer Verkäufer" und wohl auch der "Langwierige Rückabwicklung. Beachtet keinen Kundenwunsch bei Rückerstattung".
Selbst gegen eine Bewertung "Hermes trödelte 3 Tage rum" hat der Händler keine Chance.
Eine Bewertung "der Verkäufer ist strunzblöd" hingegen ist eine leichte Sache.
Auch strafrechtlich relevante, aber nicht beweisbare Vorwürfe, z.B. "Betrüger" sind meist problematisch. Da freut sich dann der RA des Händlers.

Wer sich aber bei der Bewertung nicht völlig daneben benimmt, die Form wahrt und keine Behauptungen aufstellt, kann problemlos negativ bewerten, irgendeinen Kritikpunkt wird man schon finden.

Ob eine negative Bewertung wirklich angemessen ist, ist subjektiv und wird nicht nicht überprüfbar sein.

Ich persönlich würde ebay kontaktieren und auf eine Abänderung in eine negative mit dem Zusatz "Verkäufer überlegt, die Bewertung vom Rechtsanwalt überprüfen zu lassen" ändern.

Masterp
2010-01-13, 13:38:39
Mich interessiert bei der Angelegenheit nur eins: Kann ich aufgrund der von mir abgegebener Bewertung rechtlichen Ärger bekommen ? Die Ebay Grundsätze sagen ja klar, dass man seine freie Meinung auf Geschäften äussern darf, ganz gleich ob Privatperson oder Händler. Und da hat sich der Händler ja auch dran zu halten.

Philipus II
2010-01-13, 13:46:39
ich sage nein.
Beachte bitte: Eine verbindliche Aussage kann und darf ich dir nicht geben.

Fairy
2010-01-13, 13:52:14
ich sage nein.
Beachte bitte: Eine verbindliche Aussage kann und darf ich dir nicht geben.
Ich sehe das ebenfalls so.

Piffan
2010-01-13, 14:13:15
Ich finde einen Händler, der vier Wochen Rückgaberecht einräumt, ausgesprochen kulant.
Da dann ne negative Wertung (nicht positiv ist für einen Händler nun mal negativ), reindrücken, finde ich vollkommen daneben.

Wie wäre es einfach mal, die Wertung zurückzunehmen? Imho hat der Verkäufer eine positive Wertung verdient (Rücknahme ohne Stress.)

Wie alt bis du eigentlich? Ich finde Deine Reaktion ausgesprochen trotzig und unreif.

Edit: Was ich von Typen halte, die volle drei Wochen brauchen um festzustellen, ob ihnen ein Artikel nicht gefällt und dann auch noch zack, zack die Kohle zurückwollen, sage ich mal besser nicht.:freak:

_DrillSarge]I[
2010-01-13, 14:16:21
^^er hat den händler neutral bewertet.
das verhalten jetzt danach rechtfertigt imo auch eine negative.

NameLessLameNess
2010-01-13, 14:19:12
Ich finde einen Händler, der vier Wochen Rückgaberecht einräumt, ausgesprochen kulant.
Da dann ne negative Wertung (nicht positiv ist für einen Händler nun mal negativ), reindrücken, finde ich vollkommen daneben.

Wie wäre es einfach mal, die Wertung zurückzunehmen? Imho hat der Verkäufer eine positive Wertung verdient (Rücknahme ohne Stress.)

Wie alt bis du eigentlich? Ich finde Deine Reaktion ausgesprochen trotzig und unreif.

Edit: Was ich von Typen halte, die volle drei Wochen brauchen um festzustellen, ob ihnen ein Artikel nicht gefällt und dann auch noch zack, zack die Kohle zurückwollen, sage ich mal besser nicht.:freak:
Kann man so unterschreiben. Ich würd dem auch ne positive geben.
Wurde per Paypal bezahlt? Wenn ja, und der Verkäufer das Geld an Paypal zurückgezahlt hatt, dann hatt er alles richtig gemacht ausser dem Wunsch nachzukommen das Geld lieber auf ein Konto zu überweisen.

noid
2010-01-13, 14:19:24
Ich finde einen Händler, der vier Wochen Rückgaberecht einräumt, ausgesprochen kulant.
Da dann ne negative Wertung (nicht positiv ist für einen Händler nun mal negativ), reindrücken, finde ich vollkommen daneben.

Wie wäre es einfach mal, die Wertung zurückzunehmen? Imho hat der Verkäufer eine positive Wertung verdient (Rücknahme ohne Stress.)

Wie alt bis du eigentlich? Ich finde Deine Reaktion ausgesprochen trotzig und unreif.

Edit: Was ich von Typen halte, die volle drei Wochen brauchen um festzustellen, ob ihnen ein Artikel nicht gefällt und dann auch noch zack, zack die Kohle zurückwollen, sage ich mal besser nicht.:freak:

Wenn der Händler nicht gleich mit Anwalt gedroht hätte, dann ja. Aber so würde ich eher Richtung negativ tendieren.
Geht's noch?
Oder fehlt uns hier wieder eine eMail wo der Händler anfragt ob die Bewertung geändert/zurückgezogen wird?

Shaft
2010-01-13, 14:21:06
Die Klageschrift per Email ist korrekt, ich würde da auch konkret mal Nachfragen.

Klage per Gericht, nun, falls da was kommt, Einspruch einlegen.

Viel Glück wird der Hänlder auch nicht haben die durchzusetzen.
Könnt darauf hinauslaufen das die Klage fallen gelassen wird, bei den Kaufpreis und einer Neutralen Bewertung die nicht Negativ zu stellen ist :rolleyes:

Ich sehe hier auch keine Rufschädigung oder Verleumdung (eher fehlende Kommuniaktion), aber das wird im schlimmsten Fall ein Anwalt entscheiden.

Masterp
2010-01-13, 14:22:16
Wie wäre es einfach mal, die Wertung zurückzunehmen? Imho hat der Verkäufer eine positive Wertung verdient (Rücknahme ohne Stress.)

Wie alt bis du eigentlich? Ich finde Deine Reaktion ausgesprochen trotzig und unreif.


Sorry aber das steht gar nicht zur Sache. Für mich spielt nunmal die Kommunikation mit den Verkäufer eine wichtige Rolle und wenn ich mehrmals nachfragen muss, um eine genaue Antwort zu erhalten, woraus nur sporadisch geantwortet wird, dann empfinde ich das als ziemlich lästig.

BK-Morpheus
2010-01-13, 14:22:31
So wie ich das verstehe (aus dem Thread und der Mail) würde ich ganz klar sagen, dass der Verkäufer zurecht seine positive Bewertung erhalten möchte und sehe es eigentlich als dreist an, hier nur neutral mit eher negativem Spruch zu bewerten, obwohl der Händler nach der Zeit noch die Uhr zurückgenommen hat und das Geld innerhalb der Frist auf das PayPal Konto gebucht hat.

Klar hätte der VK ihm erläutern können, warum er auf das PayPal Konto buchen muss, aber nur weil er es nicht getan hat, rechtfertigt das keine neutrale (was in E-Bay-Kreisen mit negativ gleichzusetzen ist) Bewertung.

Mit einem Anwalt zu drohen ist dann allerdings immer noch eine völlig übertriebene Reaktion, also in dem Punkto hat sich der VK imo daneben benommen.

Masterp
2010-01-13, 14:24:36
Ich sehe hier auch keine Rufschädigung oder Verleumdung (eher fehlende Kommuniaktion), aber das wird im schlimmsten Fall ein Anwalt entscheiden.


Das liesse sich ja dann über ne Rechtsschutz abwickeln oder ?

Philipus II
2010-01-13, 14:32:36
4 Wochen Rückgaberecht/Widerrufsrecht sind zunächst mal nicht kulant, sondern Pflicht auf Plattformen wie Ebay...
Nur so zu Info...

Rechtsschutz brauchste da wohl nicht.
Ein guter Anwalt rät dem Händler eh von Maßnahmen ab, da man damit nur Geld verbrennt. Selbst wenn:
Anwaltliche Beratung brauchst du eigentlich erst im gerichtlichen Verfahren.
Bei den Erfolgsaussichten wirds dazu aber nicht kommen, fürchte ich, solche Händler haben meist wenig Lust auf verlorene Prozesse:wink:
Sollte er wider allen Annahmen doch klagen, zahlt eh der Verlierer die Kosten...

Ob es deine Rechtsschutz im Fall der Fälle decken würde, musst du in den Bedingungen nachlesen oder einfach fragen. Ich würds auch ohne darauf ankommen lassen.

Shaft
2010-01-13, 14:41:08
Das liesse sich ja dann über ne Rechtsschutz abwickeln oder ?


Dafür ist sie eigentlich da.

Ich würde erstmal abwarten, mal schaun ob da was kommt, ich denke soweit kommt es erst gar nicht.

Gebenfalls mal sachlich mit den Verkäufer ins Gespräch kommen und ruhig klären, vielleicht ließe sich so auf ein Beidseitiges zufriedenes Ergebnis kommen.

deekey777
2010-01-13, 14:56:43
Klage per Gericht, nun, falls da was kommt, Einspruch einlegen.
...
Einspruch gegen eine Klage? Was soll das sein?

Piffan
2010-01-13, 14:59:57
Sachlich und ruhige Klärung: Die bescheuerte Bewertung rausnehmen und gut iss. Mannomann, wegen so einer Mäuskacke (25 Euro) so einen Schiss aufziehen.
Der junge Mann hat NICHTS zu verlieren, wenn er ein Missverständnis einräumt. Der Händler verliert durchaus, und das kann man nicht quantifizieren.......

Wie ist das vierwöchige Rückgaberecht bei ebay eigentlich zu rechtfertigen? Also ich brauche keine 4 Wochen um festzustellen, ob mir was nicht zusagt....:rolleyes:


Edit: "Für so was ist eine Rechtsschutzversicherung da...". Nein, ist sie garantiert nicht. Die Leute, die dort einzahlen, haben aber wohl so eine querolatorische Grundhaltung, dass sie das denken. Ist so wie bei den Leuten, die neue Zähne brauchen und vorher eine "Zusatzversicherung" abschließen, um die absehbaren Kosten auf andere abzuwälzen....

Versicherungen sind gedacht für Notsituationen, andernfalls explodieren die Beiträge. So einen Notfall sehe ich hier irgendwo nicht, es ist hausgemachte Mäusescheiße...

Masterp
2010-01-13, 15:03:17
Naja hab den Verkäufer mal angeboten die Bewertung im gegenseitigen Einverständnis löschen zu lassen.

Fairy
2010-01-13, 15:10:50
Sachlich und ruhige Klärung: Die bescheuerte Bewertung rausnehmen und gut iss. Mannomann, wegen so einer Mäuskacke (25 Euro) so einen Schiss aufziehen.
Der junge Mann hat NICHTS zu verlieren, wenn er ein Missverständnis einräumt. Der Händler verliert durchaus, und das kann man nicht quantifizieren.......

Wie ist das vierwöchige Rückgaberecht bei ebay eigentlich zu rechtfertigen? Also ich brauche keine 4 Wochen um festzustellen, ob mir was nicht zusagt....:rolleyes:


Edit: "Für so was ist eine Rechtsschutzversicherung da...". Nein, ist sie garantiert nicht. Die Leute, die dort einzahlen, haben aber wohl so eine querolatorische Grundhaltung, dass sie das denken. Ist so wie bei den Leuten, die neue Zähne brauchen und vorher eine "Zusatzversicherung" abschließen, um die absehbaren Kosten auf andere abzuwälzen....

Versicherungen sind gedacht für Notsituationen, andernfalls explodieren die Beiträge. So einen Notfall sehe ich hier irgendwo nicht, es ist hausgemachte Mäusescheiße...
Geregelt im § 355 II BGB:

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

Edit: http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Philipus II
2010-01-13, 15:17:57
Ich halte hier eine schlechte Bewertung ganz klar für gerechtfertigt.
Ich würde den Händler dmait nicht einfach so durchkommen lassen.

Shaft
2010-01-13, 15:18:47
Einspruch gegen eine Klage? Was soll das sein?

Du kannst beim Amtsgericht wiederspruch einlegen, Klage wird geprüft, gegebenfalls wird die Klage abgelehnt.

Und ich nehme an, das sollte in diesen Fall wohl zutreffend sein.

Ronny145
2010-01-13, 15:19:06
Naja hab den Verkäufer mal angeboten die Bewertung im gegenseitigen Einverständnis löschen zu lassen.


Seine Drohung hatte Erfolg wie man sieht.

Masterp
2010-01-13, 15:28:59
Seine Drohung hatte Erfolg wie man sieht.


Ja mir ist das zu doof. Die scheiss Rennerei zum Anwalt wg. so´n Mist.

deekey777
2010-01-13, 15:35:42
Du kannst beim Amtsgericht wiederspruch einlegen, Klage wird geprüft, gegebenfalls wird die Klage abgelehnt.

Und ich nehme an, das sollte in diesen Fall wohl zutreffend sein.
Widerspruch, Einspruch...
Was jetzt?
Gegen eine Klage wird weder ein Widerspruch noch ein Einspruch eingelegt. Es gibt die Klageerwiderung.

Widerspruch wird zB gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt. Einspruch zB gegen ein Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid im Mahnverfaharen.

Shaft
2010-01-13, 15:40:49
Klageerwiderung, danke das war es!

#44
2010-01-13, 15:42:18
Meine Meinung:

Neutral ist Neutral. Da ist nichts schlechtes daran. Und man kann auch innerhalb der gesetzlichen Fristen schnell und langsam reagieren... Hätte er diese auch noch überzogen, wäre das schon nicht mehr Neutral zu bewerten... Das mit den Kundenwünschen ist doof gelaufen. Das das nun so da steht ist halt eine Folge der von dir auch bemängelten Kommunikation.

Rechtlich sollte das ganze kaum Brisant sein. Wenn er vergleichsweise langsam war, dann ist es auch kein Problem das zu schreiben.

MiamiNice
2010-01-13, 15:44:05
Ich würde bei Ebay einen Antrag stellen, die Bewertung nachträglich auf negativ setzen zu lassen. Grund: Drohungen des Anbieters. Aber Sorgen machen brauchst du dir keine. Seine Forderungen sind sowas von Schwachsinnig. :D Ich muss noch etwas lachen darüber gerade. Auf welche Ideen die Leute immer kommen...

Das wäre auch mein Weg.

Zwergi
2010-01-13, 15:54:20
Weswegen aufregen über eine neutrale Bewertung? Neutral bedeutet doch "wertungsfrei" bzw. weder gut noch schlecht. Und wenn die Kommunikation mies ist, ist neutral auch durchaus berechtigt imho. Soll er doch klagen, das juckt keine Sau.

Khaane
2010-01-13, 15:55:26
Geregelt im § 355 II BGB:

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

Edit: http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Reicht es dann aus, wenn ich unter dem Auktionstext die Widerrufsbelehrung einbinde, um die 14-Tage Frist zu aktivieren?

Oder muss ich die Widerrufsbelehrung zusätzlich auf die Rechnung drucken?

Fairy
2010-01-13, 16:15:30
Nein, leider nicht. Es kommt gerade darauf an, dass dir die Belehrung in irgendeiner Form zugeht. Sei es per Mail, Post etc.

Piffan
2010-01-13, 20:29:55
Ja mir ist das zu doof. Die scheiss Rennerei zum Anwalt wg. so´n Mist.

Röchtösch. So würde ich auch Handeln. Dir tut es nicht weh, und er erleidet auch keinen Schaden. Ne Löschung ist imho der beste Weg. Schlamm drüber und gut ist.:smile:

Neutral ist definitiv negativ bei Ebay.

PHuV
2010-01-13, 20:34:03
Das liesse sich ja dann über ne Rechtsschutz abwickeln oder ?

Definitiv nicht, ich hatte auch mal so einen Fall, und damit greift der Rechtsschutz leider nicht.

Masterp
2010-01-13, 20:35:43
Definitiv nicht, ich hatte auch mal so einen Fall, und damit greift der Rechtsschutz leider nicht.


Wieso ? Die greift nur bei Straftaten nicht. Warum soll die hier nicht greifen ?

PHuV
2010-01-13, 20:38:55
Wieso ? Die greift nur bei Straftaten nicht. Warum soll die hier nicht greifen ?


Versicherungen sind nicht dumm
Alle Verleumdungsklagen mit Rufschädigung, Beleidigung etc. ist meistens deshalb nicht abgedeckt, da die Schadenssumme nicht feststeht (oder so ähnlich).


Wie gesagt, mir wurde der Rechtsstreit, wo ich wegen angeblicher Beleidigung verklagt wurde, verweigert, weshalb ich die Rechtschutzversicherung mit dem A sofort gekündigt hatte.

deekey777
2010-01-14, 12:30:54
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur dann, wenn sie davon ausgehen (können), dass der Mandant Erfolg haben wird. Selbst wenn die Sache mit einem Vergleich endet, will die Rechtsschutzversicherung ein "Obsiegen" von über 50% sehen.

Die Rechtsschutzversicherung ist genau so wie die Prozesskostenhilfe ohne die Bedürftigkeit. Schaut euch die Werbespots an: Die gewinnen immer.

Masterp
2010-01-14, 13:55:00
Ich hab mir gerade die Schriftwechsel mit dem Verkäufer angesehen. In einer der Mails schreibt dieser:

Der ursprünglich gezahlte Betrag wird innerhalb
der gesetzlich festgelegten Frist wieder auf
Ihr Paypalkonto / Bankkonto zurückgezahlt.


Soso , Bankkonto also. Dann lag ich ja eh nicht falsch mit meinen Wunsch.

Morale
2010-01-14, 14:04:29
Wenn du per Bankkonto bezahlt hättest hätte dir der Händler das sicher auch direkt auf dein bankkonto überwiesen.

Fairy
2010-01-14, 14:08:12
Eben, für die, die per Bankkonto überwiesen haben, bekommen es aufs Bankkonto. Du bekommst es wohl aufs PayPal-Konto.

JFZ
2010-01-14, 14:08:17
Ich hab mir gerade die Schriftwechsel mit dem Verkäufer angesehen. In einer der Mails schreibt dieser:

Der ursprünglich gezahlte Betrag wird innerhalb
der gesetzlich festgelegten Frist wieder auf
Ihr Paypalkonto / Bankkonto zurückgezahlt.


Soso , Bankkonto also. Dann lag ich ja eh nicht falsch mit meinen Wunsch.


naja, ist doch bestimmt so eine Standardfloskel, die aussagen soll: Auf das Konto, wo das Geld herkam. Hättest du ohne Paypal gezahl sondern direkt als Überweisung, dann hätte er es dir auch auf's Bankkonto überwiesen.
Ganz ehrlich: ich hätte es auch so wie der VK gemacht um nicht auf den Gebühren oder dem Risiko sitzenzubleiben. Bleibt also nur die Kommunikation, die nicht optimal war.

V2.0
2010-01-14, 14:15:16
Ich würde die Bwertung auf negativ setzen. Ne Rechtschutz hat man ja nicht um sie nicht zu benutzen.

Labberlippe
2010-01-14, 15:03:59
Hi

@masterp

Ich verstehe nicht ganz Deine Aufregung.
Du gehst einen "Kaufvertrag" ein, willst dann den Artikel nicht mehr weil er Dir plötzlich nicht gefällt.
Der Händler ist sogar so nett das er Dir die Kohle zurück gibt und Du willst dann noch Forderungen stellen auf welches Konto er das Geld buchen soll.

In meine Augen wundert es mich nicht das sich der Händler sich verarscht fühlt.
Wenn ich Händler wäre dann hätte ich Dir gleich mal was vom Preis etwas abziehen oder glaubst das der Händler nichts besseres zu tun hat als wegen 25 Euro mit Dir zu diskutieren.
Mehr als was er Dir entgegen gekommen ist kann man wohl kaum mehr verlangen.

Anscheinend glauben noch immer einige das gleich alles so zack zack geht wenn man die eigene Meinung flups ändert.

Lösche einfach Deine negativ Bewertung und gut ist.

Gruss Labberlippe

Labberlippe
2010-01-14, 15:13:26
Ich würde die Bwertung auf negativ setzen. Ne Rechtschutz hat man ja nicht um sie nicht zu benutzen.

Hi

Für was soll er den Händler negativ bewerten?
So wie ich es sehe ist der Händler mehr als genug entgegen gekommen.

Gruss Labberlippe

noid
2010-01-14, 15:21:54
Hi

Für was soll er den Händler negativ bewerten?
So wie ich es sehe ist der Händler mehr als genug entgegen gekommen.

Gruss Labberlippe

Was der Händler gemacht hat war Gesetz, keine Kulanz. Unklare Kommunikation beiderseits.
btw ist eine neutrale Bewertung keine negative - hätte man im Thread lesen können. Aber das scheint ja wohl der Punkt: neutral ist negativ? Ist das so wichtig bei eBay?

Masterp
2010-01-14, 15:40:19
Hi

@masterp

Ich verstehe nicht ganz Deine Aufregung.
Du gehst einen "Kaufvertrag" ein, willst dann den Artikel nicht mehr weil er Dir plötzlich nicht gefällt.
Der Händler ist sogar so nett das er Dir die Kohle zurück gibt und Du willst dann noch Forderungen stellen auf welches Konto er das Geld buchen soll.

In meine Augen wundert es mich nicht das sich der Händler sich verarscht fühlt.
Wenn ich Händler wäre dann hätte ich Dir gleich mal was vom Preis etwas abziehen oder glaubst das der Händler nichts besseres zu tun hat als wegen 25 Euro mit Dir zu diskutieren.
Mehr als was er Dir entgegen gekommen ist kann man wohl kaum mehr verlangen.

Anscheinend glauben noch immer einige das gleich alles so zack zack geht wenn man die eigene Meinung flups ändert.

Lösche einfach Deine negativ Bewertung und gut ist.

Gruss Labberlippe



Les nochmal was ICH geschrieben habe und WAS Gesetz ist. Denn dein Auftreten ist viel fragwürdiger *lach*

Philipus II
2010-01-14, 15:53:42
Nochmal:
Ich darf einen Händler negativ bewerten, wenn ich der Meinung bin, dass die Transaktion nicht zufriedenstellend war.
Das ist meine subjektive Entscheidung.
Eine negative Bewertung "Händler antwortete nicht innerhalbt von 3 Minuten auf Mails" ist daher wohl rechtlich nicht zu beanstanden, wenn keine Mail innerhalb von 3 Minuten beantwortet wurde, da der Händler 4 Minuten gebraucht hat.

Bezüglich Rechtsschutz:
Bei uns ist das die Versicherung, die wirklich notwendig ist/war.
Wenn ich mich erinnere, wurden nur 2 wirklich chancenlose Einsprüche gegen Bussgeldbescheide nicht gedeckt.
Abgesehen davon wurde gegen jeden Bescheid Widerspruch eingelegt und desöfteren gabs auch Verhandlungen, Gutachterkosten und Co.
Alles, was in irgendeiner Form Aussicht auf Erfolg hatte, wurde abgedeckt, selbst Verzögerungstaktiken zum Aussitzen der Frist.
Teilweise wurden 3 Einsprüche pro Jahr abgedeckt!
Ok, die Erfolgsquote war ziemlich gut...
Man muss halt die Rechtsschutz für sich selbst passend aussuchen...

Shaft
2010-01-14, 16:38:31
@MasterP


Wie schauts aus, hat sich schon was getan. Hat der der Händler auf dein Angebot die Bewertung zu löschen reagiert?

Schon Brief vom Anwalt bekommen? :D

Masterp
2010-01-14, 16:41:41
@MasterP


Wie schauts aus, hat sich schon was getan. Hat der der Händler auf dein Angebot die Bewertung zu löschen reagiert?

Schon Brief vom Anwalt bekommen? :D


Du Sack :D

Hab bisher nix gehört. Hab nur gestern von Ebay die Aufforderung bekommen , dass der Verkäufer die Transaktion abbrechen möchte und ich diese zustimmen soll, was ich auch getan hab. Ansonsten nichts weiter. Vielleicht kommt ja doch noch Post vom Anwalt...

Shaft
2010-01-14, 16:56:21
Ach, um den Anwalt mach ich mir keine Sorgen, eher um den Schlägertrup. Der abends im dunkeln vor dein Haus rumlauert.

Mal ernst, bei aller Vernuft, die jeder haben sollte, wird er das Angebot annehmen und gut ist.