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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Herauslösen eines kontogebundenen Steam-Spiels?


sporty
2010-01-15, 08:49:03
Hallo,
da die Überschrift evtl. nicht unmissverständlich ist, hier noch einmal mein Anliegen in mehreren Worten: Ist es mir möglich, ein im Einzelhandel gekauftes Spiel (welches zur Benutzung an ein Steam-Konto gebunden werden muss) wieder von einem derartigen Konto lösen zu lassen? Habe ich darauf überhaupt ein Recht, respektive auf welcher Grundlage würde mir dies verwehrt werden?

Das sog. "Steam Subscriber Agreement" beinhaltet in meinen Augen keine Regelung für diesen Fall, höchstens das Einräumen des Rechts, ein so betiteltes "Abonnement" zu kündigen. Eine generelle Suche im Netz brachte mir widersprüchliche Ergebnisse, die hiesige Suchfunktion blieb wiederum ergebnislos.
Falls jemand konkrete Erfahrungen mit dem Thema hat, oder aus dem juristischen Nähkästchen plaudern könnte, wäre ich für Beiträge höchst dankbar. Sollte ich zwecks Erkenntnisgewinn nicht um einen Selbstversuch herumkommen, würde ich vorher gerne meine laienhafte Kenntnis der Materie zumindest etwas verbessern ;)

auki
2010-01-15, 10:33:23
Habe sowas schon mal gemacht. Mit Fear 2.
Einach ein Support-Ticket aufgeben mit deinem Anliegen.

https://support.steampowered.com/newticket.php

sporty
2010-01-16, 11:56:54
Ja, diese Option habe ich schließlich auch gewählt. Meine Neugierde wurde zu groß :)

In einem Antwortschreiben wurde mir mitgeteilt, dass eine höchstens 90 Tage alte Quittung Voraussetzung für ein so betiteltes "Zurücksetzen" sei. Da keine weiteren Erklärungen gegeben wurden, habe ich inzwischen eine genauere Ausführung erbeten.
Die angesprochenen 90 Tage scheinen mir etwas willkürlich gewählt, und werden im sog. "Steam Subscriber Agreement" auch nicht erwähnt. Kann es daher sein, dass dies als nicht verpflichtend angesehen wird? Der Zeitrahmen scheint mir willkürlich gewählt.

Bisher erscheint mir diese Sache eher befremdlich, positiv möchte ich jedoch die (unter Berücksichtigung der Zeitverschiebung) zügige Bearbeitung meiner Anfrage hervorheben.

auki
2010-01-17, 15:56:05
Diese 90 Tage gelten afaik nur, wenn du die Fehlermitteilung erhältst, dass der CD-Key schon in Benutzung ist (http://supportwiki.steampowered.com/wiki/CD_Key_Reset_Process).
Vielleicht haben sie dich falsch verstanden. Bei mir ging das damals ohne Probleme.

Sir Winston
2010-01-17, 16:09:09
Bewusste Unklarheit? Wenn es nach Valve und den Publishern geht, hast du darauf natürlich kein Recht, aber ob das hierzulande zulässig ist, kann man wohl bezweifeln...

Edit: Hinter das "bewusste Unklarheit" gehört dann vielleicht doch eher ein Fragezeichen...

sporty
2010-01-21, 17:27:08
Ich war bisher der Ansicht, dass mein Anliegen klar und präzise vorgetragen wurde. Da die zweite Antwort des Kundendienstes jedoch absolut nichts mehr mit meiner Fragestellung gemein hatte, muss es sich wohl um ein echtes oder bewusstes Missverständnis handeln.

auki, wäre es dir möglich die von dir genutzte Formulierung bereitzustellen? Falls die Vermutung von Sir Winston zutrifft, würde mir zwar auch die nicht weiterhelfen, aber die Chance besteht ja zumindest noch :)

EL_Mariachi
2010-01-21, 17:58:18
Ich nehme an Du willst das Spiel als gebraucht wieder verkaufen... ?

Steam ist nunmal eine Plattform, die es auf den Gebrauchtmarkt abgesehen hat...
Tja und aus Sicht der Publisher ist ein Gebrauchtmarkt einfach nicht zu gebrauchen :rolleyes:

Ich würde mal die Behauptung in den Raum stellen, daß der Käufer eines gebrauchten Produkts doch zumindest das Recht erhalten muss, das Produkt im gleichen Umfang zu nutzen, wie es dem Käufer eines Neuen Produktes möglich ist. (wenn man mal davon ausgeht, daß das Produkt nicht defekt ist)

Bei Musik CDs, DVDs, BDs oder Büchern ist das ja auch alles kein Problem...
Wieso Steam hier so aus der Reihe tanzen darf, in dem eine Bindung zw. Produkt Seriennummer und Personen bzw. Accounts hergestellt wird, war mir schon immer ein Rätsel.

Lt. Erschöpfungsgrundsatz erschöpft sich das Recht eines Herstellers an seinem Produkt in dem Moment, in dem es erstmalig mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software

Also erzähl doch einfach mal von deinem Vorhaben, daß Du das Produkt wieder verkaufen möchtest... als Gebrauchtversion!

.

sporty
2010-01-21, 19:00:22
Es ist richtig, dass es mir primär um den Wiederverkauf geht, allerdings habe ich das in absehbarer Zeit nicht vor.
Wie schon bemerkt gibt es durch die Kontobindung ein praktisches Hindernis, mich interessiert konkret inwiefern der Anbieter dieses aufrecht erhält. Deshalb schrieb ich auch den Kundendienst an, anderweitige Recherche hatte wie schon erwähnt nichts ergeben.

Bei eindeutiger Rechtslage könnte ich natürlich angeben, den gebrauchten Titel erneut in Umlauf bringen zu wollen, leider ist die zitierte Wikipedia nicht der verlässlichste Rechtsbeistand. Sollte sich das Missverständnis mit dem Kundendienst nicht ausräumen lassen, bringt mich vielleicht eine Anfrage beim Hersteller selbst weiter.

Sir Winston
2010-01-21, 21:05:14
Na ja, was heißt da 'Missverständnis'. Rechtlich ist Frage afaik wohl noch nicht abschließend geklärt, aber wenn es nach Valve geht, ist sowas wohl schlicht nicht drin. Wo kein Kläger, da kein Richter...

sporty
2010-01-29, 09:28:55
Leider brachte mich auch eine Anfrage beim Hersteller (THQ Deutschland) nicht wirklich weiter. Die Antwortzeit war absolut vorbildlich, leider verwies man mich zurück an Valve, obwohl ich explizit darauf hinwies, dass deren Kundendienst mir keine relevanten Informationen mitteilen konnte. Daher werde ich mein Heil in weiteren "Support Tickets" suchen müssen, hoffentlich führt das irgendwann zum Erfolg ;)

auki
2010-01-29, 15:49:28
Hast PM!