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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freistellungsauftrag splitten


Mr_Snakefinger
2010-01-15, 11:16:31
Hallo zusammen,

hätte da mal eine Frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin, was jetzt weiter passiert.

Und zwar:

Ich hatte meinen Freibetrag i.H.v. 801 EUR auf zwei Kreditinstitute verteilt, und zwar in der Verteilung KI 1 401 EUR und KI 2 400 EUR.

So weit, so gut.

Blöderweise habe ich beim Verteilen jedoch falsch gerechnet und so hab ich jetzt die Situation, dass ich bei KI 1 von den 401 EUR nur knapp die Hälfte ausgeschöpft habe, bei KI 2 jedoch knapp 140 EUR über dem gesetzten Freibetrag liege und somit natürlich die Kapitalertragssteuer etc. abdrücken durfte.

Was ich bisher weiß: Insgesamt liege ich (trotz der falschen Splittung der Beträge) natürlich nicht über meinem Freibtrag i.H.v. 801 EUR, d.h. die Steuern habe ich erstmal natürlich bezahlt, kann sie aber im Rahmen meiner Steuererklärung wiederbekommen.
Die Frage ist da nur: Was muss ich dafür machen? Ich mache meine Steuerklärung selber am Rechner (Elster-Software) und fülle natürlich auch die Anlage KAP aus. Erkennt die Software selber, dass ich nicht über meinem Freibtrag liege (die Kapitelerträge und die abgeführten Steuern etc. werden ja alle eingetragen) und berechnet mir das oder muss ich da noch irgendetwas separat ausfüllen oder anklicken?

Danke. :)

Rockhount
2010-01-15, 11:36:44
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird das eh alles im Rahmen der Einkommenssteuererklärung verrechnet und angesetzt.

Der FSA dient dazu, eventuelle Zinserträge freizustellen, damit diese ohne ZaSt gutgeschrieben werden können.
Liegt kein FSA vor, muss die Bank für die Erträge entsprechend ZaSt abführen und man erhält direkt den niedrigeren Betrag gutgeschrieben.

Bei Dir wird es so sein, dass Du die Steuern, die Du durch den zu niedrig gestellten FSA gezahlt hast, als vorausgezahlte Steuern angerechnet und den entsprechenden Betrag zurückerstattet bekommst, sofern die gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen in deiner St.Erklärung unter 801 € in Summe liegen.

Mr_Snakefinger
2010-01-15, 11:53:56
Ähm, jaja, das mit der Zurückerstattung ist klar soweit.

Die Frage war ja aber: Muss ich das nochmal irgendwo separat auf der Anlage KAP oder sonstwo in der Steuererklärung vermerken, dass ich da was quasi vorausbezahlt habe? Oder erkennt das Systems das automatisch?

Henroldus
2010-01-15, 12:06:03
Hallo zusammen,

hätte da mal eine Frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin, was jetzt weiter passiert.

Und zwar:

Ich hatte meinen Freibetrag i.H.v. 801 EUR auf zwei Kreditinstitute verteilt, und zwar in der Verteilung KI 1 401 EUR und KI 2 400 EUR.

So weit, so gut.

Blöderweise habe ich beim Verteilen jedoch falsch gerechnet und so hab ich jetzt die Situation, dass ich bei KI 1 von den 401 EUR nur knapp die Hälfte ausgeschöpft habe, bei KI 2 jedoch knapp 140 EUR über dem gesetzten Freibetrag liege und somit natürlich die Kapitalertragssteuer etc. abdrücken durfte.

Was ich bisher weiß: Insgesamt liege ich (trotz der falschen Splittung der Beträge) natürlich nicht über meinem Freibtrag i.H.v. 801 EUR, d.h. die Steuern habe ich erstmal natürlich bezahlt, kann sie aber im Rahmen meiner Steuererklärung wiederbekommen.
Die Frage ist da nur: Was muss ich dafür machen? Ich mache meine Steuerklärung selber am Rechner (Elster-Software) und fülle natürlich auch die Anlage KAP aus. Erkennt die Software selber, dass ich nicht über meinem Freibtrag liege (die Kapitelerträge und die abgeführten Steuern etc. werden ja alle eingetragen) und berechnet mir das oder muss ich da noch irgendetwas separat ausfüllen oder anklicken?

Danke. :)
das AKTUELLE Elsterformular gibts doch erst ab 20.01.2010!?
vielleicht wird erst da die neue Abgeltungssteuer beachtet.
https://www.elster.de/elfo_home.php

Mr_Snakefinger
2010-01-15, 12:36:06
Was hat jetzt die Abgeltungssteuer mit meinem nicht ausgeschöpften Freibetrag zu tun?!

Wolfram
2010-01-15, 12:52:50
Die Abgeltungssteuer hast Du bezahlt, weil Du den freigestellten Betrag bei einem Kreditinstitut überschritten hast. Da Du jetzt keine Freistellungsaufträge mehr für 2009 ändern kannst, ist die Sache meines Wissens damit gegessen, d.h. Du bekommst die abgeführten Steuern nicht zurück.

daflow
2010-01-15, 13:03:46
[...]
Was ich bisher weiß: Insgesamt liege ich (trotz der falschen Splittung der Beträge) natürlich nicht über meinem Freibtrag i.H.v. 801 EUR, d.h. die Steuern habe ich erstmal natürlich bezahlt, kann sie aber im Rahmen meiner Steuererklärung wiederbekommen.
Die Frage ist da nur: Was muss ich dafür machen? Ich mache meine Steuerklärung selber am Rechner (Elster-Software) und fülle natürlich auch die Anlage KAP aus. Erkennt die Software selber, dass ich nicht über meinem Freibtrag liege (die Kapitelerträge und die abgeführten Steuern etc. werden ja alle eingetragen) und berechnet mir das oder muss ich da noch irgendetwas separat ausfüllen oder anklicken?
Danke. :)

Ich kann dir hierzu nur über den Letztjahresstand berichten und da hat Elster bei ausgefüllter Anlage Kap, das korrekt miteinbrechnet.... und dieses Jahr darf ich die wieder ausfüllen nachdem eins der Kreditinstitue irgenwie zu blöd war den unterschriebenen Antrag auch umzusetzen :mad:

Mr_Snakefinger
2010-01-15, 13:07:11
Die Abgeltungssteuer hast Du bezahlt, weil Du den freigestellten Betrag bei einem Kreditinstitut überschritten hast. Da Du jetzt keine Freistellungsaufträge mehr für 2009 ändern kannst, ist die Sache meines Wissens damit gegessen, d.h. Du bekommst die abgeführten Steuern nicht zurück.

Warum bekomme ich die abgeführten Steuern nicht zurück? Der Freibetrag ist doch von der Abgeltungssteuer unabhängig immer noch bei 801 EUR (und der ist bei mir derzeit nicht voll ausgeschöpft), oder?
Bisher hat man die Steuer ja auch zurückbekommen, selbst wenn man keinen FA gestellt hat (der ist ja keine Pflicht, sondern optional für den Anleger - der Freibetrag selber bleibt davon unberührt).
Oder anders: Selbst wenn ich keinen (also ich meine: GAR keinen) FA bei einer Bank stelle -> im Rahmen meiner Steuererklärung bekomme ich im Rahmen der 801 EUR Freibetrag die gezahlten Steuern zurück. War jedenfalls bisher so oder hat sich das geändert?


Ich kann dir hierzu nur über den Letztjahresstand berichten und da hat Elster bei ausgefüllter Anlage Kap, das korrekt miteinbrechnet.... und dieses Jahr darf ich die wieder ausfüllen nachdem eins der Kreditinstitue irgenwie zu blöd war den unterschriebenen Antrag auch umzusetzen :mad:

Alles klar, danke. Das ist schonmal ein Anhaltspunkt.

Wolfram
2010-01-15, 13:25:24
Wird das irgendwo gesondert ausgewiesen?

Im Auszug des betreffenden Kontos sind nur die Kapitalertragssteuer und Soli ausgewiesen.

Das müßte die Abgeltungssteuer sein. Das ist ja eine Kapitalertragssteuer mit Abgeltungswirkung, d.h.: Die Sache soll damit erledigt sein.


Und warum bekomme ich die abgeführten Steuern nicht zurück? Der Freibetrag ist doch von der Abgeltungssteuer unabhängig immer noch bei 801 EUR (und der ist bei mir derzeit nicht voll ausgeschöpft).
Bisher hat man die Steuer ja auch zurückbekommen, selbst wenn man keinen FA gestellt hat (der ist ja keine Pflicht, sondern optional für den Anleger - der Freibetrag selber bleibt davon unberührt).
Oder anders: Selbst wenn ich keinen (also ich meine: GAR keinen) FA bei einer Bank stelle -> im Rahmen meiner Steuererklärung bekomme ich im Rahmen der 801 EUR Freibetrag die gezahlten Steuern zurück. War jedenfalls bisher so oder hat sich das geändert?


Die Abgeltungssteuer gibt es erst seit 2009 (http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_%28Deutschland%29). Du kannst Kapitalerträge auch noch in die Einkommensteuererklärung einbeziehen, das lohnt sich aber AFAIK nur, wenn Dein eigener Einkommensteuersatz unter 25% liegt.

Hm. Vielleicht eröffnet das einen "Workaround" für Deinen Fall, ich bin nur immer davon ausgegangen, daß man die bereits abgeführte Steuer nicht zurückbekommt, weil die Banken einen ja sehr nachdrücklich darauf hinweisen, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Die ganze Splitterei, bzw. der Freistellungsauftrag an sich wäre ja sinnlos, wenn man sich die bereits abgeführte Steuer hinterher zurückholen könnte.

Mr_Snakefinger
2010-01-15, 13:47:44
Das müßte die Abgeltungssteuer sein. Das ist ja eine Kapitalertragssteuer mit Abgeltungswirkung, d.h.: Die Sache soll damit erledigt sein.

Japp, hatte ich auch schon gesehen und mein Posting oben editiert, während Du wohl gerade getippt hast. Danke trotzdem. :)


Hm. Vielleicht eröffnet das einen "Workaround" für Deinen Fall, ich bin nur immer davon ausgegangen, daß man die bereits abgeführte Steuer nicht zurückbekommt, weil die Banken einen ja sehr nachdrücklich darauf hinweisen, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Die ganze Splitterei, bzw. der Freistellungsauftrag an sich wäre ja sinnlos, wenn man sich die bereits abgeführte Steuer hinterher zurückholen könnte.

Ah ok, da haben wir beide einen anderen Wissensstand bzw. eine andere Wahrnehmung. Ich hab es da eben so im Kopf, dass der Freibatrag i.H.v. 801 EUR (bzw. doppelt bei Ehepartnern eben) jedem zustehen, ganz gleich, ob man nun einen FA stellt oder nicht. Tut man dies, dann entfallen eben bis zum Freibetrag die Steuern + Soli (alles darüber wird versteuert). Tut man es nicht, dann muss man sich die Steuern eben im Folgejahr im Rahmen der Steuererklärung zurückholen. Die Höhe des Gesamtbetrages bleibt davon aber ja trotzdem unberührt.
Das ist ja auch von einem Splitten des FAs unabhängig, denn der Split ändert ja nichts an der Höhe des Freibatrages. Und wenn ich nun Kapitaleinkünfte i.H.v. bspw. 700 EUR habe (dürfte aber 801 EUR haben) und zahle nun Steuern, dann habe ich die meinem Verständnis nach zu viel gezahlt.

Anders herum formuliert: Hätte ich gar keinen FA gestellt, dann könnte ich sie mir ja auch zurückholen. Oder?

Hm, ich muss wohl doch mal den Steuerberater der Eltern anrufen...

Wolfram
2010-01-15, 14:05:19
Du wirst wohl richtig liegen und ich falsch. Du kannst aber auch einfach Deine Bank fragen, die werden das auch wissen.

Mr_Snakefinger
2010-01-15, 15:02:13
Du wirst wohl richtig liegen und ich falsch.
Vielleicht auch andersrum, aber das wäre doof (für mich). ;)
Das bekommen wir schon geklärt.

Aber ganz egal, ob ich nun Recht habe oder Du: Immerhin hat's mich ein wenig zum Grübeln gebracht. ;)

-Duke-
2010-01-15, 20:47:21
Hi!
Du bekommst die einbehaltene Kapitalertragssteuer zurückerstattet, wenn Du in Deiner EInkommensteuererklärung die Anlange KAP ausfüllst und die Steuerbescheinigung deines Kreditinstituts beifügst. Deine Kapitaleinkünfte liegen ja insgesamt unter den 800 eu, und werden somit nicht versteuert.
Besser gesagt: Die Kapitalertragsteuer wird Dir wie evtl. gezahlten Lohnsteuer auf Deine festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Ob Du überhaupt bei Deiner ESt-Erklärung was zurückbekommst, hängt von vieeelen weiteren Faktoren ab, die wir hier aber alle nicht kennen ;)


Gruß
-Duke-

Mr_Snakefinger
2010-01-16, 12:32:50
Hi!
Du bekommst die einbehaltene Kapitalertragssteuer zurückerstattet, wenn Du in Deiner EInkommensteuererklärung die Anlange KAP ausfüllst und die Steuerbescheinigung deines Kreditinstituts beifügst. Deine Kapitaleinkünfte liegen ja insgesamt unter den 800 eu, und werden somit nicht versteuert.

Also alles so, wie es auch bsiher war. :)


Ob Du überhaupt bei Deiner ESt-Erklärung was zurückbekommst, hängt von vieeelen weiteren Faktoren ab, die wir hier aber alle nicht kennen ;)

Tu ich. ;)