Gast
2010-01-16, 11:53:15
Hallo,
meien Selbständigkeit ist seit dem 01.01.2010 beendet und ich bin nunmehr in Vollzeit und ausschließlich abhängig beschäftigt, d.h. meine Beiträge werden direkt vom ArbG abgeführt. Als Selbständiger war ich freiwillig versichert.
Da heute Sa. ist (die BKK ist natürlich nicht erreichbar) und mich die Frage sehr beschäftigt: Muss ich die freiwillige KV kündigen?? Oder genügt ein formloser Hinweis auf den Wechsel meiner Tätigkeit?
Letztlich bleibe ich ja bei der gleichen KV, nur wechsel ich innerhalb dieser von der Freiwilligen in die Pflichtversicherung.
Danke für sachkundige Antworten.
meien Selbständigkeit ist seit dem 01.01.2010 beendet und ich bin nunmehr in Vollzeit und ausschließlich abhängig beschäftigt, d.h. meine Beiträge werden direkt vom ArbG abgeführt. Als Selbständiger war ich freiwillig versichert.
Da heute Sa. ist (die BKK ist natürlich nicht erreichbar) und mich die Frage sehr beschäftigt: Muss ich die freiwillige KV kündigen?? Oder genügt ein formloser Hinweis auf den Wechsel meiner Tätigkeit?
Letztlich bleibe ich ja bei der gleichen KV, nur wechsel ich innerhalb dieser von der Freiwilligen in die Pflichtversicherung.
Danke für sachkundige Antworten.