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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meine Filiale wird vielleicht dicht gemacht. Möglichkeiten/Rechte?


DrPeacemaker
2010-01-17, 10:54:38
Hi,

seit ein paar Monaten geistert das Gerücht rum, dass die Filiale dicht gemacht werden könnte, in der ich arbeite.

Möglichkeiten:

a) Kündigung
b) oder Angebot in der Hauptgeschäftsstelle zu arbeiten (400km entfernt)

Wenn jetzt nur a) für den Arbeitgeber in Frage kommt, was für Rechte habe ich? Abfindung? Wie sieht dann eine normale Kündigung ohne Abfindung aus?

Falls b) eintreffen sollte: Würde ich bei Nichtannahme auch vielleicht eine Abfindung bekommen? Wenn ich das Annehmen würde, könnte ich dann mehr Geld verlangen (wegen Mehrbelastung - pendeln / Miete einer Zweitwohnung etc.)

Mein Vertrag ist unbefristet und ich arbeite seit ca. 7,5 Jahren in dem Unternehmen.

An was habe ich noch nicht gedacht?

Danke schon mal für eure Antworten.

dariegel
2010-01-17, 11:21:21
Red' doch mit Deinem Vorgesetzten, der kann Dir die vertraglichen Möglichkeiten am ehesten erklären.

sun-man
2010-01-17, 11:37:14
Falls b) eintreffen sollte: Würde ich bei Nichtannahme auch vielleicht eine Abfindung bekommen? Wenn ich das Annehmen würde, könnte ich dann mehr Geld verlangen (wegen Mehrbelastung - pendeln / Miete einer Zweitwohnung etc.)
Das liegt alles an Deinem Arbeitgeber. Ein Recht auf Abfinung besteht mWn nicht. Wenn Ihr nur so ne Art Franchisenehmer seid wird da abgeschlossen und das wars, die Rechte egegen die ganze Oranisation sind da wohl relativ gering.
Verlangen kannst Du sicherlich viel, bekommen wirst Du evtl nichts oder nur sehr wenig. Aber auch das kann Dir ausschließlich der AG beantworten.

DrPeacemaker
2010-01-17, 11:44:54
Wir sind keine Franchise Geschichte, wir haben hier nicht einmal einen Vorgesetzten. Ich hatte damals den Vertrag direkt in der Hauptniederlassung unterschrieben und im Vertrag steht als Adresse des Arbeitgebers, die der Hauptniederlassung.

Ich werde mich hüten meinen Vorgesetzten in der Hauptniederlassung zu fragen. Der ist schlau und sieht nur zu seinen Allerwertesten zu retten und bestmöglich die Firma aus der Sache zu bekommen.

kiX
2010-01-17, 11:54:37
Wir sind keine Franchise Geschichte, wir haben hier nicht einmal einen Vorgesetzten. Ich hatte damals den Vertrag direkt in der Hauptniederlassung unterschrieben und im Vertrag steht als Adresse des Arbeitgebers, die der Hauptniederlassung.

Ich werde mich hüten meinen Vorgesetzten in der Hauptniederlassung zu fragen. Der ist schlau und sieht nur zu seinen Allerwertesten zu retten und bestmöglich die Firma aus der Sache zu bekommen.
Dann beibt dir als beste Möglichkeit, einmal für ne Stunde zum Anwalt zu latschen. Dabei den Arbeitsvertrag nicht vergessen.

Der Fünfte Elefant
2010-01-17, 12:08:07
Der Ratschlag mit dem Arbeitgeber zu sprechen ist nicht sinnvoll - es liegt im Interesse des AG die AN möglichst lange im unklaren zu lassen und genau das wird auch geschehen.

Zu a) - generell besteht bei einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung KEIN Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dennoch sind Abfindungen eher Regel als Ausnahme, der AG zahlt dem AN eine Abfindung, dieser verpflichtet sich im Gegenzug dazu auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Bei einer Betriebsschließung wird die Abfindung (sofern nicht sowieso ein Sozialplan aufgestellt wird) im Normalfall sehr bescheiden ausfallen, da das juristische Risiko für den AG nur gering ist.

Zu b) Abfindung? - relativ unwahrscheinlich, mit dem Angebot der Weiterbeschäftigung an anderer Stelle kommt der AG seiner Fürsorgepflicht schon weitesgehend nach.
Mehr Geld verlangen könntest du natürlich, es besteht für den Ag aber keinerlei Verpflichtung dem nachzukommen und du wirst dich vermutlich nicht in einer Position befinden deinen Forderungen Nachdruck zu verleihen: Wenn nicht .... dann kündige ich .... ist nicht sonderlich beeindruckend, wenn man dich sowieso nicht mehr unbedingt benötigt.

onkel2003
2010-01-17, 12:24:36
Wir sind keine Franchise Geschichte, wir haben hier nicht einmal einen Vorgesetzten. Ich hatte damals den Vertrag direkt in der Hauptniederlassung unterschrieben und im Vertrag steht als Adresse des Arbeitgebers, die der Hauptniederlassung.

Ich werde mich hüten meinen Vorgesetzten in der Hauptniederlassung zu fragen. Der ist schlau und sieht nur zu seinen Allerwertesten zu retten und bestmöglich die Firma aus der Sache zu bekommen.

wenn in vertrag Arbeitsort die Hauptgeschäftsstelle steht hast du schon mal schlechte karten.
wenn dein Arbeitgeber dir jetzt die Wahl gibt dort weiter zu arbeiten hast du eigentlich nur 2 Möglichkeiten
1. kündigen ( alg sperre bekommst in den fall nicht da die Entfernung unzumutbar ist)
2. sachen packen und dort weiter arbeiten.


Abfindung kannst du max ereichen wenn er dich kündigt und dich in der Hauptgeschäftsstelle auch nicht will.


also jetzt abwarten
kündigt er ab zum Anwalt auf Wiedereinstellung klagen, auf keinen fall auf Abfindung den die steht dir nicht zu

entscheidet das Gericht dann auf Wiedereinstellung haste pech, mit glück sagt der Richter aber so geh mit den Chef raus einigt euch und gut ist.

wenn der Chef schlau ist lässt er dich dann in der Hauptgeschäftsstelle arbeiten weil er weis das du das nicht kannst, wirst du selber kündigen. :wink:

aber ganz wichtig du schreibst Gerücht

also erst mal gar nichts machen und bloß nicht zum Vorgesetzten oder sonst was.

DrPeacemaker
2010-01-17, 12:46:43
Ich werde mal abwarten. Mein AG ist bei manchen Sachen etwas träge, möglicherweise verläuft sich das Ganze wieder im Sand. Aber ich bin lieber vorbereitet.

Exxtreme
2010-01-17, 13:00:59
Ich glaube nicht, daß die Vorgesetzten hier die Wahrheit sagen werden. Aus Angst, daß sich das wie ein Lauffeuer verbreitet und die Filiale in 2 Wochen komplett stillsteht.

Moman
2010-01-17, 13:12:35
Ich werde mal abwarten. Mein AG ist bei manchen Sachen etwas träge, möglicherweise verläuft sich das Ganze wieder im Sand. Aber ich bin lieber vorbereitet.

Genau,
mehr als Warten kannst Du nicht, Ehrlichkeit bzw. korrekte Informationen sind in so einer Situation eher die Ausnahme.
Wenns zu einer Kündigung o.ä kommen sollte kommt das meist ohne große Vorlaufzeit bzw. sehr kurz vor der Kündigungsfrist

Gibt`s nen Betriebsrat?

DrPeacemaker
2010-01-17, 14:05:52
Ich glaube nicht, daß die Vorgesetzten hier die Wahrheit sagen werden. Aus Angst, daß sich das wie ein Lauffeuer verbreitet und die Filiale in 2 Wochen komplett stillsteht.

Wir sind nicht kommerziell tätig. Da steht nix still.



...

Gibt`s nen Betriebsrat?

;D. Bundesweit gibt es nur 20 Mitarbeiter. In der Zentale hocken 10 Leute.

alpha-centauri
2010-01-17, 14:19:01
Betriebsbedingte Kündigung? Kündigungsschutzklage, Abfindung einsacken und neuen Job suchen.

Am besten gleich nen Anwalt einschalten.