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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handyvertrag Kündigen bei Todesfall


lippixyz
2010-01-17, 18:57:34
Hab inner Familie nen Todesfall :frown:, wie siehts da aus mit kündigen .Da gibs doch ein Sonderkündigungsrecht oder muß man die kompletten 2 Jahre die Grundgebühr weiterzahlen für den Verstorbenen.

Radeonfreak
2010-01-17, 18:59:58
Mein Beileid.

Nein man muss nicht weiterzahlen, Anrufen, Bescheid sagen und eine Sterbeurkunde als Beweis zukommen lassen.

lippixyz
2010-01-17, 19:02:57
Hab ich gemacht aber die haben dann geschrieben bis 2012 , wer hat denn nun recht ich oder die von debitel

Kira
2010-01-17, 19:03:35
Auch mein Beileid.

Rein aus Neugier:

Was wäre wenn abc ein iPhone + Vertrag hätte und er das iPhone monatlich abzahlen müsste. abc stirbt und der Vertrag löst sich auf. Müssen sich die Verwandten nun drum kümmern, dass das iPhone zurückgegeben wird?

noid
2010-01-17, 19:05:35
Nach mir bekannter Rechtslage fällt das mit in die Erbmasse, dh der Vertrag wird weitererfüllt den Erben gegenüber. Es sei denn der Vertrag kann nicht mehr erfüllt werden. zB Leasing, aber Erbe hat kein Führerschein -> Sonderkündigung.

Sonstige Dinge sollten unter Kulanz bzw. indirekte Werbung fallen (also "wow, die waren so nett - kann ich empfehlen/selbst wieder später nutzen")

PS: die Smileys sind strange ;(

redfalcon
2010-01-17, 19:07:06
Dann schreibt denen mal einen etwas deutlicheren Brief und lass dich nicht von der Hotline abspeisen. Habe das selber schon machen müssen, Kündigung + Sterbeurkunde haben bei der TCom gereicht. Gab überhaupt keine Probleme.


Was wäre wenn abc ein iPhone + Vertrag hätte und er das iPhone monatlich abzahlen müsste. abc stirbt und der Vertrag löst sich auf. Müssen sich die Verwandten nun drum kümmern, dass das iPhone zurückgegeben wird?

abc kann das wohl schlecht übernehmen ;) Ob das iPhone zurückgegeben werden muss, hängt wahrscheinlich vom Anbieter ab.

mapel110
2010-01-17, 19:10:29
Das wäre echt ein Fall für die Verbraucherzentrale. ^^
Sowas ist schon dreist, da noch Geld aus nem Toten rauszuquetschen. Die armen Mobilfunkfirmen...

schoppi
2010-01-17, 19:12:30
Nach mir bekannter Rechtslage fällt das mit in die Erbmasse, dh der Vertrag wird weitererfüllt den Erben gegenüber. Es sei denn der Vertrag kann nicht mehr erfüllt werden. zB Leasing, aber Erbe hat kein Führerschein -> Sonderkündigung.

Sonstige Dinge sollten unter Kulanz bzw. indirekte Werbung fallen (also "wow, die waren so nett - kann ich empfehlen/selbst wieder später nutzen")(Sehe ich auch so. Eine Mietswohnung fällt z.B. auch in die Erbmasse und muss vom Erbenden gekündigt werden - mit den ganz normalen Kündigungsfristen.

Falls es ein Vertrag ist, der ein Handy stark subventioniert, kann man auch nicht verlangen, dass der Anbieter das Handy dann quasi verschenken soll.

Stormtrooper
2010-01-17, 19:12:42
Erstmal mein Beileid


abc kann das wohl schlecht übernehmen ;) Ob das iPhone zurückgegeben werden muss, hängt wahrscheinlich vom Anbieter ab.

So, warum denn?
Meißtens gibts immer etwas zu vererben, teilweise Sterbegeld, Lebensversicherung oder sonstige Wertgegenstände.
Erstmal müssen daraus die Schulden getilgt werden, der Rest kann dann vererbt werden.

noid
2010-01-17, 19:15:07
Das wäre echt ein Fall für die Verbraucherzentrale. ^^
Sowas ist schon dreist, da noch Geld aus nem Toten rauszuquetschen. Die armen Mobilfunkfirmen...

Der Tod ist in vielerlei Hinsicht kein Lottogewinn, also emotional...

redfalcon
2010-01-17, 19:15:29
So, warum denn?


Wenn der Anbieter sagt, dass das Telefon zurückgeschickt werden soll, ist die Sache ja klar. Aber wenn die Sagen, "Jo, machen wir. Telefon könnt ihr behalten" brauch man es ja nicht zurückzuschicken.

lippixyz
2010-01-17, 19:17:16
ja wie ist es denn nun , so viele antworten und viele meinungen , vielleicht haben wir ja nen Anwalt hier im forum der sich auskennt dann schreib mal

basti333
2010-01-17, 19:20:42
Wenn die sich weigern würde ich denen ärger bereiten, vielleicht sind sie zwar im recht, aber i.O. ist es nicht, also würde ich mit Öffentlichkeit drohen. Sprich: Vebraucherzentrale, Medien und was dir noch einfällt. Das drohen mit der Presse ist nach neuster rechtssprechung auch nicht verboten.


Auch möglich wäre einfach die zahlung einzustellen. Sowas will natürlich nicht jeder machen, aber die konsequenzen wären vmtl. gering, da der Vertrag ja unter namen des verstorbenen läuft. Also bekommt man selber keinen negativen Schufa eintrag und das eigene telefon wird auch nicht gesperrt. Der anbieter hätte nur noch die möglichkeit vor gericht zu gehen, was sehr unwahrscheinlich ist, zumal das dann wirklich aufmerksamkeit mit sich ziehen würde: "Provider xy verklagt armen verbraucher auf fortzahlung der telefonrechnung des verstrobenen Vaters", so eine schlagzeile riskiert kein normal denkender Unternehmer.

Daredevil
2010-01-17, 19:35:02
Also ich spreche jetzt mal mit dem Wissen von 5 Monate Berufsschule.

Ein Handyvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, also komplett gültig.
Unterschieden wird bei einem Handyvertrag, ob es ein reiner Tarif ist ( Dienstleistung ) oder ob es ein Handy dazu gibt ( Kauf oder Kauf über Zeit bzw. Subventioniert ).
Da bei Abbruch des stinknormalen Handytarifs ohne Mobilfunkgerät keine kosten mehr entstehen für die restliche Zeit, denke ich das man dort ohne Probleme rauskommen sollte, da das Rechtsgeschäft mit dem Tode ja quasi nichtig ist.

Anders ist das bei einem Handyvertrag mit Gerät + Subvention, wenn man dort die Zahlung abrupt unterbricht entsteht dem Mobilfunkanbieter ein Schaden, da das Gerät nicht komplett abbezahlt wurde. Soweit ich weiß steht deswegen auch immer bei Handyvertragen mit Gerät drin, dass das Gerät erst nach Ablauf der 24 Monate demjenigen gehört, vorher gehört es noch dem Mobilfunkunternehmen.

Ich schau jetzt mal nach was in meinem Vertrag steht, da bin ich nun neugierig.

Und natürlich mein Beileid!

lippixyz
2010-01-17, 19:36:24
An sowas hatte ich auch schon gedacht sollte aber doch das letzte Mittel sein , auf alle Fälle werd ich zum Verbraucherschutz , mal nachfragen. Denn wenn man sowas miterbt dann doch auf alle Erben verteilt . Wenn sie doch so im recht sind dann auch richtig rechtens und denn mal schauen was
Debitel dazu sagt.:P

Kira
2010-01-17, 19:42:42
Gibt es in deinem Fall denn ein Handy oder ein stinknormaler Vertrag, wo monatlich die 10-20€ an Grundgebühr bezahlt werden muss?

lippixyz
2010-01-17, 19:42:44
5. Vertragslaufzeit / Kündigung / Rückgabe der debitel-card
5.1. Ihr Vertrag über die Zurverfügungstellung von Mobilfunkleistungen wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten ab dem in B. Ziffer 1.2 genannten
Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht drei Monate
vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des jeweiligen folgenden Vertragsjahres schriftlich durch einen der Vertragspartner gekündigt wird. Ihre Kündigung
ist an die Anschrift „debitel AG, 70545 Stuttgart“ zu richten. Wir dürfen noch darauf hinweisen, dass das Vertragsverhältnis für zusätzlich
beantragte Serviceleistungen mit Beendigung dieses Vertragsverhältnisses ebenfalls endet.
5.2. Wir sind dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe
sind beispielsweise ein schuldhafter Verstoß gegen Ihre Vertragspflichten gemäß Teil B Ziffer 2.7., 2.8. oder 2.9., die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über Ihr Vermögen, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse, eine fruchtlos durchgeführte Pfändung,
die missbräuchliche Nutzung der debitel-card, die unbegründete Nichtzahlung des Monatsgrundpreises über einen Zeitraum von mindestens
drei Monaten, die längerfristige rechtsgrundlose Nichtzahlung der Ihnen in Rechnung gestellten Gebühren – soweit ein Betrag in Höhe von
55,00 Euro überschritten wird – oder eine gegen gesetzliche Vorschriften verstoßende Benutzung von GSM-Mobilfunkeinrichtungen.
5.3. Bei schuldhaft falschen Angaben hinsichtlich Ihrer Bankverbindung, der Kreditwürdigkeit oder Ihrer Anschrift sind wir ebenfalls zur außerordentlichen
Kündigung berechtigt. In diesem Fall räumen wir jedoch zuvor eine zweiwöchige Frist zur Berichtigung der Angaben ein. Falls diese
Frist erfolglos verstreicht, sind wir jedoch berechtigt, unser Kündigungsrecht wahrzunehmen.
5.4. Darüber hinaus sind wir im Falle des Todes unseres Vertragspartners zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mobilfunkvertrages
berechtigt.

lippixyz
2010-01-17, 19:44:01
Hatte ich gerade bei Debitel gefunden. Die dürfen das und ich nicht:down:

Stormtrooper
2010-01-17, 20:31:28
Hatte ich gerade bei Debitel gefunden. Die dürfen das und ich nicht:down:


Denen entsteht ja auch ein Verlust, dir hingegen nicht.

lippixyz
2010-01-17, 20:50:04
Ich hab keinen Verlust ?

satanicImephisto
2010-01-17, 21:06:03
Ich hab keinen Verlust ?

Droh denen mit Verbraucherzentrale und Presse, bei mir damals hatte Debitel (Schweineverein) auch Probleme gemacht nach einem Todesfall. Als ob man in solcher Situation aus nem Handyvertrag noch Provit schlagen wollte, echt unglaubliich.

Stormtrooper
2010-01-17, 21:08:42
Ich hab keinen Verlust ?

Nein.
Denn du mußt den Vertragswert ja von der Erbmasse abziehen.
Stell dir das einfach so vor.
Der Verstorbene zahlt den Vertrag aus und stirbt danach, dann ist eine Erbmasse X abzüglich des Handyvertrags vorhanden.
Hat der Verstorbene keine Erbmasse, also wirklich keine, kannst du ja das Erbe ausschlagen, dann muß auch nicht für die Schulden aufkommen.

Stormtrooper
2010-01-17, 21:09:52
Droh denen mit Verbraucherzentrale und Presse, bei mir damals hatte Debitel (Schweineverein) auch Probleme gemacht nach einem Todesfall. Als ob man in solcher Situation aus nem Handyvertrag noch Provit schlagen wollte, echt unglaubliich.

Unglaublich find ich hier nur was sich manche Leute denken.

satanicImephisto
2010-01-17, 21:21:25
Unglaublich find ich hier nur was sich manche Leute denken.

Ich hoffe nicht, dass du nicht zu schnell selbst in solche Situation kommst, dann würdest du vermutlich auch nicht so arg rational argumentieren. Vermutlich irgendein BWler, oder?

Stormtrooper
2010-01-17, 21:26:43
Ich hoffe nicht, dass du nicht zu schnell selbst in solche Situation kommst, dann würdest du vermutlich auch nicht so arg rational argumentieren. Vermutlich irgendein BWler, oder?

Ich war selbst schon in der Situation.
BWler? Meinst ob ich ein Soldat bin?
Nein bin ich nicht.

noid
2010-01-17, 21:59:47
Ich hoffe nicht, dass du nicht zu schnell selbst in solche Situation kommst, dann würdest du vermutlich auch nicht so arg rational argumentieren. Vermutlich irgendein BWler, oder?

Für meine Eltern ergibt sich ein ähnlicher Fall, da müssen Vorleistungen gemacht werden u.U. noch was zu bekommen. Das ist halt Realität.

lippixyz
2010-01-17, 22:31:44
So leute , kriegt euch mal nicht das streiten , ich werd nochmal mit Debitel kontakt aufnehmen und dann schauen was passiert. Auf alle Fälle ist Debitel für alle zeiten tabu für mich und bestimmt auch für viele andere die das hier gelesen haben, man muß auch mal einwenig entgegen kommen um Kunden zufrieden zu stellen , gerade in so einem Fall. Denn bei anderen Anbietern gehts ja auch ( hab ein bischen gegoogelt ).

So denn nochmal danke für eure Hilfe , geh jetzt pennen mfg: lippixyz

MSABK
2010-01-17, 22:38:53
Bei meinem Vater seinem Tod habe ich debitel einfach einen Brief samt Sterbeurkunde geschickt, der Vertrag wurde sofort aufgelöst.

lippixyz
2010-01-17, 22:40:13
Hab ich doch alles hingeschickt und hat nichts gebracht

MSABK
2010-01-17, 22:41:10
Hmm, komisch. Bei mir haben die keinen Streß gemacht. Ging alles einwandfrei.

lippixyz
2010-01-17, 22:44:32
Ist vielleicht von Bearbeiter zu Bearbeiter unterschiedlich

Live1982
2010-01-17, 23:28:56
Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod, und damit natürlich auch der Vertrag.

derpinguin
2010-01-18, 00:53:15
Ich war selbst schon in der Situation.
BWler? Meinst ob ich ein Soldat bin?
Nein bin ich nicht.
Er dachte bei BWler vermutlich mehr an Betriebswirtschaftler. :rolleyes:

noid
2010-01-18, 08:42:30
Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod, und damit natürlich auch der Vertrag.

Wenn dem so wäre, dann würde sich jeder Erbe freuen wenn ein Haus mit einer Hypothek belastet wäre - deine Fähigkeit endet, die der Erben in deiner Belange beginnt.
Aber warum wird das zum 3ten mal geschrieben und keiner merkt, dass dies quasi nur Kulanz ist? Verpflichtet ist kein Anbieter.

Stormtrooper
2010-01-18, 08:49:32
Wenn dem so wäre, dann würde sich jeder Erbe freuen wenn ein Haus mit einer Hypothek belastet wäre

Im endefekt is es aber quasi so, das Problem, die Gläubiger stehen viel weiter oben als die Erben, wenns ums verteilen geht. :-)

lippixyz
2010-01-18, 19:19:37
Ich denke mal auch das ist Kulanz, aber mal abwarten

LOD
2010-01-20, 07:49:30
Er dachte bei BWler vermutlich mehr an Betriebswirtschaftler. :rolleyes:

Nein das ist ein Beamter ;D

Simon Moon
2010-01-20, 08:28:52
Lass dir mal Zeit mit bezahlen des Vertrages, solang das Erbschaft nicht vollzogen ist, können sie die Forderung wohl kaum an dich stellen. Und der rechtliche Vollzug dauert afair doch noch den ein oder anderen Monat.
Da die Debitel-Typen wie es scheint ziemlich regeltreu sind, werden sie dich mahnen und dabei einen Aufwand haben, der ihren Ertrag aus diesem Geschäft wohl nahezu egalisieren dürfte. Das würd ich u.a. ihnen auch klartext in einem Brief schreiben, macht die Sache umso komischer.

lippixyz
2010-01-20, 18:49:43
Mahnen = Mahngebühr