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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wird der Arbeitgeber über den Tod eines Angestellten informiert?


Binaermensch
2010-01-17, 21:56:38
Hallo!

Wenn man nichts zu tun hat, macht man sich manchmal über die absurdesten Sachen gedanken. Was ich mich schon einige Zeit lang frage:

Angenommen Person XY stirbt. Wird der Arbeitgeber vom Staat in irgendeiner Art und Weise darüber informiert? (Freunde, Verwandte die dies machen könnten gibt es in diesem Gedankenexperiment nicht.)

Wie ist das Verhalten des Arbeitgebers wenn er nichts vom Verbleib des Angestellten erfährt normalerweise? Wird eine Verlustanzeige gemacht; oder wird der Arbeitnehmer einfach aufgrund seines nicht-erscheinens entlassen und die Kollegen erfahren nie etwas davon?

ernesto.che
2010-01-17, 23:20:16
Ich würde AG und Kollegen unterstellen, dass sie irgendwann mal eine Vermisstenanzeige stellen.
Aber wie sich das auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auswirkt, da müsste ich auch erst recherchieren.

Matrix316
2010-01-17, 23:21:27
Ob jemand entlassen wird, wenn er durch Ableben dem Job fernbleibt, wäre eine gute Frage. ;) :rolleyes:

ernesto.che
2010-01-17, 23:23:26
Lies nochmal. Das Verhältnis ist natürlich durch den Tod eines AN beendet. Dazu muss der AG aber Kenntnis vom Tod des AN haben.
Gefragt wurde jedoch nach der Situation wenn der AN nicht auffindbar ist. Da wäre es schon spannend, nach was für einer Frist das Arbeitsverhältnis nicht mehr existiert.

nggalai
2010-01-18, 06:40:06
Eigentlich wird so gut wie niemand informiert, der sich außerhalb der Beamtenschaft bewegt. Und selbst da muss der Hinterbliebene oder der Bestatter selbst beim Standesamt vorbei – Tod im Krankenhaus führt nicht automatisch zu einer Meldung beim Standesamt.

Wenn es das Standesamt weiß, geht es recht vorwärts. Aber auch nur für so Sachen wie gesetzliche Rentenversicherung oder Finanzamt. Den ganzen Rest dürfen die Hinterbliebenen mit Sterbeurkunden bewaffnet selbst melden …

Phips86
2010-01-18, 13:20:21
Das sollte doch einem AG auffallen wenn ein AN über längere Zeit nicht erscheint ;)
Selbst wenn erstmal nicht, das AV ist natürlich ab dem Zeitpunkt des Todes beendet.

basti333
2010-01-18, 13:27:06
Normal ist der Hinterbliebene für Papierkram verantwortlich. Man muss sich eine Sterbeurkunde ausstellen lassen und die dann einmal an alles schicken was irgendwie vom tot wissen muss. Also Arbeitgeber, Versicherungen, Vermieter, Telefonanbieter etc.

Ich denke nur ein paar Behörden werden von alleine (durch die ausstellung der Sterbeurkunde) davon erfahren. Z.B. die Rentenversicherung, um zu verhinern das auch nur ein cent zu viel ausgezahlt wird.