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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay - AGB und Widerrufsrecht, wie zu beachten?


Khaane
2010-01-20, 17:39:37
Servus,

da ich gerade dabei bin, mich über Ebay selbständig zu machen und man diverse Gesetze zu beachten hat, sind 2 Fragen aufgetaucht.

Genügt es die Widerrufsbelehrung und die AGBs direkt und gut sichtbar in der Ebayauktion zu platzieren, damit sie in Kraft treten?

Oder muss ich den Käufer die AGBs und die Widerrufsbelehrung nach dem Kauf zusätzlich in Emailform oder gar in ausgedruckter Form (Druck auf Rechnung) zukommen lassen?

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Dann meine zweite Frage:

Da ich überwiegend gebrauchte Elektronik-Artikel vorhabe zu vertreiben, habe ich eine Frage bzgl. einer evtl. Personen- oder Sachschadenhaftung.

Beispiel:
Man verkauft einen CD-Player.

Fall 1: Verkäufer erhält beim Anschließen des Gerätes einen Stromschlag und bleibt für den Rest des Lebens am Rollstuhl gefesselt - Muss ich für den Personenschaden haften?

Fall2: Verkäufer schließt das Gerät an und 2 Tage fängt das Gerät infolge eines Kurzschlusses Feuer und seine Wohnung brennt ab - Muss ich für den Sachschaden haften?

Fall3: Man verkauft ein gebrauchtes Netzteil für den PC, bei der Inbetriebnahme verursacht das Netzteil einen Kurzschluss und verursacht einen Hardwareschaden von 1000 € am PC des Geschädigten - Wer haftet?
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Kann ich solche Haftungen in meinen AGBs rechtswirksam ausschließen, z.B. in folgender Form:

Haftungsausschluss:

Etwaige Haftungen für Personen, Folge- oder Sachschäden verursacht durch die Inbetriebnahme und Nutzung eines mit uns nicht bekannten Mangel behafteten Gerätes, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Hoffe jmd. von euch kann mir weiterhelfen.

Gruß
Khaaen :)

Philipus II
2010-01-20, 17:49:47
Geh zu einem Rechtsanwalt.
Das endet sonst böse.

Ich bin durchaus in Rechtsangelegenheiten grob informiert. Ich würde ohne Rücksprache mit einem Anwalt keinen Ebayhandel oder Onlineshop eröffnen.

Fairy
2010-01-20, 18:07:33
Oder muss ich den Käufer die AGBs und die Widerrufsbelehrung nach dem Kauf zusätzlich in Emailform
Schau dir dazu mal den § 355 II BGB an.



Beispiel:
Man verkauft einen CD-Player.

Fall 1: Verkäufer erhält beim Anschließen des Gerätes einen Stromschlag und bleibt für den Rest des Lebens am Rollstuhl gefesselt - Muss ich für den Personenschaden haften?

Fall2: Verkäufer schließt das Gerät an und 2 Tage fängt das Gerät infolge eines Kurzschlusses Feuer und seine Wohnung brennt ab - Muss ich für den Sachschaden haften?

Fall3: Man verkauft ein gebrauchtes Netzteil für den PC, bei der Inbetriebnahme verursacht das Netzteil einen Kurzschluss und verursacht einen Hardwareschaden von 1000 € am PC des Geschädigten - Wer haftet?

Die Fälle kann man nicht genau beantworten. Hier spielen eine Menge Faktoren eine wichtige Rolle, die hier nicht genannt wurden.

looking glass
2010-01-20, 18:07:44
Japp, Wortfilter hat dazu auch öfters Wortmeldungen, was Hilfestellung von externen Firmen zu den AGBs anbelangt.

Khaane
2010-01-20, 18:15:28
Schau dir dazu mal den § 355 II BGB an.



Die Fälle kann man nicht genau beantworten. Hier spielen eine Menge Faktoren eine wichtige Rolle, die hier nicht genannt wurden.

a.) (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.

Also sollte eine Belehrung innerhalb der Auktion für mein Verständnis völlig ausreichen, da diese ja in "elektronischer Schriftform" verfasst wurde und dem Käufer vor dem Kauf mitgeteilt wurde.

b.) In die AGBs darf ich meines Wissens nach alles reinschreiben was ich möchte, und es werden lediglich die rechtsunwirksamen Bestandteile ungültig und nicht die gesamte AGB.

Dann könnte ich doch mein im 1. Post verfassten Haftungsausschluss einfügen, ohne das ich etwaige "Nachteile" zu befürchten hätte, oder?

Uzundiz
2010-01-20, 18:18:47
Dann könnte ich doch mein im 1. Post verfassten Haftungsausschluss einfügen, ohne das ich etwaige "Nachteile" zu befürchten hätte, oder?


was würde dir das bringen, wenn es doch möglich wäre, dich dafür haftbar machen zu können?

-> dein pöses gewissen beruhigen?

lg

mu

Khaane
2010-01-20, 18:23:32
Habe gerade gelesen, dass unzulässige AGB-Klausel rein rechtlich nicht weiter schlimm sind, da diese gesetzliche Regelungen ersetzt werden - Aber dann kommt der Abmahnanwalt und schickt einem ne saftige Rechnung.

Also wäre mein Haftungsausschluss ein gefundenes Fresse für die Abmahner.

Khaane
2010-01-20, 18:24:49
was würde dir das bringen, wenn es doch möglich wäre, dich dafür haftbar machen zu können?

-> dein pöses gewissen beruhigen?

lg

mu

Würde mir nichts bringen, nur wenn der Ausschluss gesetzlich möglich wäre, dann wäre es doch naiv, solche Folgeschäden nicht auszuschließen. ;)

Khaane
2010-01-20, 18:27:08
Muss ich eigentlich auch die Batterieverordnung einbinden, wenn ich Mainboards verkaufe?

Khaane
2010-01-20, 18:41:54
Sind die in Deutschland noch ganz dicht?

Wer soll sich denn durch den bescheuerten Abmahn-Dschungel als Ebay-Händler hangeln?

Dort wurde ein Händler abgemahnt, weil er in die Widerrufsbelehrung, neben seiner Anschrift auch die Telefonnummer eingebunden hat.

http://www.it-recht-kanzlei.de/telefonnumer-widerrufsbelehrung.html

Als Händler ist man wirklich Freiwild für die ganzen Abmahnanwälte, unfassbar, das sowas überhaupt gestattet ist....

Fairy
2010-01-20, 19:04:08
Also sollte eine Belehrung innerhalb der Auktion für mein Verständnis völlig ausreichen, da diese ja in "elektronischer Schriftform" verfasst wurde und dem Käufer vor dem Kauf mitgeteilt wurde.
Nein.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt ... seine Rechte deutlich macht, in Textform (Dazu schau dir mal § 126b BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/126b.html) an) mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält.

Khaane
2010-01-20, 19:15:36
Nein.

Also zusätzlich auf die Rechnung oder langt eine Mitteilung per Email?

Habe jetzt die AGBs überflogen und bereits 3 Abmahngründe korrigiert:

1. In der Widerrufsbelehrung war die Telefonnummer mit angegeben. :freak:

2. Die Klausel in den AGBs, dass die Annahme von Unfreien und nicht ausreichend frankierten Sendungen verweigert wird.

3. Die Salvatorische-Klausel ist bei Verbraucherverträgen unzulässig.

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Für den Rechts-Laien ist es unmöglich bei Ebay eigenhändig alles "richtig" zu machen um Abmahnungen zu vermeiden.

Lawmachine79
2010-01-20, 19:18:22
Sind die in Deutschland noch ganz dicht?

Wer soll sich denn durch den bescheuerten Abmahn-Dschungel als Ebay-Händler hangeln?

Dort wurde ein Händler abgemahnt, weil er in die Widerrufsbelehrung, neben seiner Anschrift auch die Telefonnummer eingebunden hat.

http://www.it-recht-kanzlei.de/telefonnumer-widerrufsbelehrung.html

Als Händler ist man wirklich Freiwild für die ganzen Abmahnanwälte, unfassbar, das sowas überhaupt gestattet ist....
Der Händler ist Freiwild der Anwälte, weil früher die Kunden das Freiwild der Händler waren. Das ist also richtig so wie es ist, weil der Kunde schutzwürdiger als der Händler ist. Wer nicht nur mal eben was verkaufen will, sondern EBay gewerblich nutzt und gleichzeitig an "Haftungsausschluss" denkt, hat sowieso die falsche Einstellung zu dem Thema.

Mr_Snakefinger
2010-01-20, 19:20:49
Als Händler ist man wirklich Freiwild für die ganzen Abmahnanwälte, unfassbar, das sowas überhaupt gestattet ist....

Für den Rechts-Laien ist es unmöglich bei Ebay eigenhändig alles "richtig" zu machen um Abmahnungen zu vermeiden.

Und genau deswegen sollst Du ja auch nicht hier nach der Ausgestaltung Deiner AGB etc. fragen, sondern bei einem Anwalt, der in der Materie firm ist. :rolleyes:

JaDz
2010-01-20, 19:22:18
Jo, "in Textform" ist entscheidend, der Rest wäre auch per Text in der Auktion machbar gewesen.

Ups, zu spät.

Black-Scorpion
2010-01-20, 20:47:43
Er kann ja nicht zu einem Anwalt um sich beraten zu lassen.
In seinem anderem Thread zu dem Thema wollte er schon Ratschläge wie man sich am besten vor der Gewährleistung usw. schützen kann.
Wer gleich so anfängt sollte eigentlich gar keine Hilfe bekommen.

Pinoccio
2010-01-20, 21:47:02
b.) In die AGBs darf ich meines Wissens nach alles reinschreiben was ich möchte, und es werden lediglich die rechtsunwirksamen Bestandteile ungültig und nicht die gesamte AGB.Du kannst immernoch abgemahnt werden (siehe die genannten Beispiele).

Eine Variante wäre der Verzicht auf AGB ... Doch nicht. :-( (http://www.123recht.net/article.asp?a=28430&ccheck=1)

mfg

Khaane
2010-01-20, 23:07:38
So ganz normal ist die Gesetzgebung in Deutschland aber nicht - Bald wird man abgemahnt, weil man sich den Arsch nach dem Scheissen mit der linken Seite des Klopapiers abgewischt hat.....

Khaane
2010-01-20, 23:13:23
Habe die AGBs und die Widerrufsbelehrung jetzt soweit angepasst - Evtl. findet jmd. noch was zu bemängeln:

Impressum:

Firmenname XY
Erich Mustermann
Musterstraße 11
50025 Musterstadt
Telefon: 0170/123233544545
Email: support@musterseitexy.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle Angebote. Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ergänzen oder abzuändern. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.


Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Erich Mustermann
Musterstraße 11
50025 Musterstadt
Email: support@musterseitexy.com

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Bei einer Rücksendung
aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

Durch unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen entstehen uns hohe Portokosten, auf Wunsch senden wir Ihnen einen Retourenaufkleber zu.
Die Kosten der Rücksendung werden wir Ihnen ab einem Gesamtbestellwert von über 40 Euro zurückerstatten.


Ausgeschlossen von der Rücksendung sind:

Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde und Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.


Gewährleistung:

Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an der Sache sind ausgeschlossen. Es gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren bzw. 12 Monaten bei gebrauchten Artikeln. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Kunden.
Im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

Versand:

Der Versand erfolgt ausschließlich gemäß der Beschreibung in den Auktions- oder Festpreis-Angeboten.

Zahlung:

Unsere Kunden beliefern wir ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme.

Datenschutz:

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.


Schlussbestimmungen:

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


Gerichtsstand:

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, der Sitz des Verkäufers, Musterstadt vereinbart.



Widerrufsrecht

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Erich Mustermann
Musterstraße 11
50025 Musterstadt
Email: support@musterseitexy.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Vertragssprache ist Deutsch.

Ende der Widerrufsbelehrung

Bandit_SlySnake
2010-01-20, 23:15:14
So ganz normal ist die Gesetzgebung in Deutschland aber nicht - Bald wird man abgemahnt, weil man sich den Arsch nach dem Scheissen mit der linken Seite des Klopapiers abgewischt hat.....

Ja leider, aber was willst du erwarten, Händler haben auch Pflichten die sie einhalten müssen, daran bist du als "kleiner" Ebay-Händler doch auch gebunden.

Wenn das alles so einfach wäre würde es wahrlich deutlich mehr Ebay-Händler geben.

Hast du denn das Gewerbe angemeldet und bist gewerblich rechtschutzversichert?

-Sly

Khaane
2010-01-20, 23:17:28
Ja leider, aber was willst du erwarten, Händler haben auch Pflichten die sie einhalten müssen, daran bist du als "kleiner" Ebay-Händler doch auch gebunden.

Wenn das alles so einfach wäre würde es wahrlich deutlich mehr Ebay-Händler geben.

-Sly

Natürlich müssen die Händler Pflichten haben und diese erfüllen, was mich aber ankotzt, dass man wg. jedem Furz eine Abmahnung von 500 € eines Anwaltes bekommt, obwohl der Mist in keinster Weise eine Wettbewerbsverzerrung für seinen Mandanten darstellt.

Bandit_SlySnake
2010-01-20, 23:33:42
Natürlich müssen die Händler Pflichten haben und diese erfüllen, was mich aber ankotzt, dass man wg. jedem Furz eine Abmahnung von 500 € eines Anwaltes bekommt, obwohl der Mist in keinster Weise eine Wettbewerbsverzerrung für seinen Mandanten darstellt.

Ja ich finde es auch nicht gut aber Deutschland ist leider nunmal ein Rechtsstaat in dem man Anwälte einschaltet wenn man sich beeumelt fühlt auch wenn nur der linke Hoden juckt.
Die Anwälte verdienen damit ihr Geld, die Gerichte plagen sich mit solchen Mistanträgen ab, der Kläger beeumelt sich vor Lachen und der Angeklagte und der Steuerzahler sind wie immer die Dummen.

Deswegen fragte ich wegen der Rechtschutz.
Wenn du so einen Laden ohne Rechtschutz und Anwalt (Fachbereich Internetrecht) aufziehen willst dann kannste innerhalb der nächsten Monate wieder dicht machen und haftest wahrscheinlich noch mit deinem Privatvermögen.
-Sly

Khaane
2010-01-20, 23:51:10
Ich werde in den kommenden Tage nochmal an den AGBs und Widerrufsbelehrungen pfeilen.

Bzgl. der Batterieverordnung, weiss jmd. ob man bei einem Verkauf eines Mainboards die Batterieverordnung in die Auktion einbinden muss?

Zum Schluss lasse ich das durch nen Anwalt absichern und gut ist.

derpinguin
2010-01-20, 23:53:55
Dann geh doch lieber gleich zum Anwalt. Was bringts, wenn du dir jetzt tagelang Gedanken über deinen Kram machst, dann zum Anwalt gehst und dann doch wieder vielen geändert werden muss. Und das wird mit Sicherheit passieren, da du von der Materie nicht wirklich Ahnung hast.