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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche Hilfe vom Rechtsanwalt wegen Inkassounternehmen!!!


Hansolo
2010-01-21, 01:21:56
Brauche mal Hilfe vom Rechtsanwalt.
Also folgender Sachverhalt.
Da ich vor einiger Zeit Probleme mit der Telekom und deren Rechnung hatte, wurde ein Betrag von 9,99,-€ für einen Internetdienstanbieter (Bezahlung eines Accounts) nicht korrekt durchgeführt, d.h. die Telekom hat den Betrag nicht weitergeleitet bzw. bezahlt. Die Telekom hat mir leider nur die Summe für Ihre Dienstleistungen genannt. Jedenfalls wurde der Betrag nicht bezahlt.
30Tage später bekam ich dann direkt eine Mahnung der Firma IN-telegence, Gesamtbetrag mit Mahnkosten 14,99,-€. Die Mahnung war vom 8.12.2009 datiert um kam ca. am 18.12.2009 an, sehr spät wie ich finde. Nach Rücksprache und Klärung mit der Telekom (zahl ja nicht einfach so Rechnungen die ich nicht kenne :) )zahlte ich die Rechnung dann online am 4.01.2010. Zahlungsziel war leider jedoch der 18.12.2009 gewesen. Vorher konnte ich auch nicht zahlen, und da kommen wir nun endlich zum Problem.
Nun habe ich am 20.01.2010 einen Brief von einer Inkassostelle acoreus Inkasso bekommen, datiert auf den 14.01.2010. Also auch wieder sehr spät. Die wollen jetzt von mir nochmal 52,50,-€ da ich halt die Frist nicht eingehalten habe. Mein Hinweis, daß die ja auch nicht sagen können, wann der Brief bei m ir angekommen ist wurde einfach überhört und der Typ meinte sie wären im Recht. Der Brief war aber ein ganz normaler Brief kein Einschrieben oder so. Hab dem dann versucht zu erklären das ich im Urlaub war, Urlaub ist Privatsache und damit wiederrum mein Pech.
Nun meine Frage an die Rechtsanwäte hier im Forum, wie am Besten verhalten, ich hab den eigentlichen Betrag ja relativ fix bezahlt. Einfach die Mahnung bezahlen oder aussitzen???

Gruß

Hansolo

Gummikuh
2010-01-21, 01:30:57
Also ich bin kein Rechtsanwalt, aber auch solche Schreiben müssen sich an gesetzliche Fristen halten.

Den Käse würde ich nicht so einfach hinnehmen und alles schön aufheben.

Und morgen nochmal mit der Telekom telefonieren und den Vorgang schildern.

Hansolo
2010-01-21, 01:51:13
Wie schon beschrieben ist der Betrag von 9,99,-€ für die Firma IN-telegence nach Rücksprache der Telekom korrekt, nur das die Bezahlung von mir dann halt nicht bis zum 18.12.2009 durchgeführt wurde sondern erst am 4.1.2010.
Das mahnt das Inkassounternehmen nun an und zwar mit 52,50,-€, der Betrag von 9,99,- plus die ersten Mahngebühren von 5,-€ sind ja schon bezahlt worden, Geld ist am 5.1.2010 bei der Firma eingegangen.....



Gruß

Hansolo

deekey777
2010-01-21, 01:58:39
Hier gibt es Rechtsanwälte? Hab noch keinen gesehen.
Meine bescheidene Meinung:
Angenommen, sie sind im Recht:
Was hier verlangt wird, ist eine 1,3-Gebühr (32,50 +20).
Ha, da gibt es einen interessanten Beschluss des AG Donaueschingen vom 12.08.2009 - 11 C 65/09.
Und wenn ich den richtig verstehe, darf ein Inkassounternehmen, das im Mahnverfahren tätig wird, nur 25 Euro plus USt verlangen.
Meine zweite Meinung:
Wird die MWSt verlangt? Wenn ja, dann stimmt was nicht. Der Auftraggeber ist definitiv vorsteuerabzugsberechtigt, also darf die MWSt nicht verlangt werden.
Meine dritte Meinung:
Egal ob die MWSt verlangt wird oder nicht: Der Auftraggeber muss einen Schaden erfahren haben, den das Inkasso-Unternehmen geltend macht. Das heißt: Wo ist die bezahlte Rechnung in Höhe von 52,50 des Auftraggebers an das Inkasso-Unternehmen? Keine Rechnung - kein Schaden.

Meine vierte Meinung: Wieso wird die Angelegenheit überhaupt an das Inkasso-Unternehmen übergeben? Klar, jeder kann seine Rechten so durchsetzen, wie er will. Aber zwei studierte Informatiker sollten auch in der Lage sein, einen Mahnbescheid zu beantragen.

Meine fünfte Meinung:
Ich würde einen Brief an das Inkasso-Unternehmen schreiben (vorab per Fax und dann per Einschreiben), in dem ich den Sachverhalt schildere und deutlich mache, dass ich die Rechnung nicht zahle.

Also ich bin kein Rechtsanwalt, aber auch solche Schreiben müssen sich an gesetzliche Fristen halten.

Den Käse würde ich nicht so einfach hinnehmen und alles schön aufheben.

Und morgen nochmal mit der Telekom telefonieren und den Vorgang schildern.
Welche gesetzlichen Fristen?

deekey777
2010-01-21, 02:46:01
Wie schon beschrieben ist der Betrag von 9,99,-€ für die Firma IN-telegence nach Rücksprache der Telekom korrekt, nur das die Bezahlung von mir dann halt nicht bis zum 18.12.2009 durchgeführt wurde sondern erst am 4.1.2010.
Das mahnt das Inkassounternehmen nun an und zwar mit 52,50,-€, der Betrag von 9,99,- plus die ersten Mahngebühren von 5,-€ sind ja schon bezahlt worden, Geld ist am 5.1.2010 bei der Firma eingegangen.....



Gruß

Hansolo
Wegen der ganzen Feiertage ist die Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor dem fünften Januar an das Inkassounternehmen übergeben worden. Wenn doch, dann hätte der Auftraggeber das Inkassounternehmen über die Zahlung des fälligen Betrages unterrichten müssen, damit liegt ein Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht seitens des Gläubigers. Du bist mMn fein aus der Sache raus. Schreib das ihnen und füge noch die Kopie des Kontoauszuges hinzu (per Einschreiben).

DraconiX
2010-01-21, 10:11:02
....

Welche gesetzlichen Fristen?


Ebend, es gibt garkeine gesetzlichen Mahnfristen bzw. Bezahlfristen der offenen Beträge. Allerdings muß der Gläubiger jedoch drei Mahnstufen einhalten!

Zur gesetzlichen Mahnfrist.:

Generell gibt es keine gesetzlichen Fristen zur Mahnung. Es haben sich jedoch in etwa folgende Zeiträume durchgesetzt.

•Erste Zahlungserinnerung 14 Tage nach Rechnungsstellung.
•Erste Mahnung drei bis vier Wochen nach Rechnungsstellung. (Oder angekündigte Verzugsregelung auf der Rechnung.)
•Zweite Mahnung 10 bis 14 Tage nach der ersten Mahnung (bzw. nach Eintreten des Verzugs)
•Dritte Mahnung 7 bis 10 Tage nach der zweiten Mahnung.

deekey777
2010-01-21, 12:01:35
Ebend, es gibt garkeine gesetzlichen Mahnfristen bzw. Bezahlfristen der offenen Beträge. Allerdings muß der Gläubiger jedoch drei Mahnstufen einhalten!

Zur gesetzlichen Mahnfrist.:
Hä?
So etwas gibt es nicht. Das ist vielleicht ein "Guide", um auf der sicheren Seite zu sein.
Der Gläubiger mahnt, wenn die Leistung fällig ist und der Schuldner diese nicht erbringt. Mit dem Zugang der Mahnung ist der Schuldner im Verzug. In bestimmten Fällen ist die Mahnung entbehrlich, trotzdem mahnt der Gläubiger, was prozesstaktisch sehr sinnvoll ist: Klagt der Gläubiger, so kann der Schuldner (jetzt Beklagter) die Forderung schnell anerkennen und es ergeht ein Anerkenntnisurteil und der Kläger bleibt auf seinen Kosten sitzen. Mit einer Mahnung hat man was in der Hand, womit man sehr leicht beweisen kann, dass der Schuldner einen Anlass zur Klageerhebung geboten hat, und schon muss der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen. (Alles sehr vereinfacht)

Pinoccio
2010-01-21, 12:15:09
Google: In-telgence + Mahnung (http://www.google.de/search?q=%22IN-telegence%22+mahnung&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:en-US:official&client=firefox-a) :freak: Scheint ein netter Laden zu sein.

Ich würde einen "richtigen" Anwalt hinzuziehen oder die strittigen Forderungen zahlen.

mfg

deekey777
2010-01-21, 13:08:50
Natürlich ist es immer besser zu einem Anwalt zu gehen. Und vielleicht hat man noch Anspruch auf einen Beratungsschein, mit dem der Staat die Kosten der Beratung übernimmt.

Aber was sagt dir dein Rechtsgefühl: Was wird der Anwalt genau sagen?
Mit dem Zugang der Mahnung war der TS im Verzug. Das hat zur Folge, dass er neben der Leistung auch den Verzugsschaden zu ersetzen hat. Mit der Zahlung des Betrages aus der Mahnung bzw. mit der Gutschrift auf das Konto hat er den Verzug beendet. Dass der Gläubiger zwischendurch ein Inkassounternehmen beauftragt hat, ist sein gutes Recht, aber diese Kosten kann er (über das Inkassounternehmen) nicht geltend machen, weil er es versäumt hat, das Inkassounternehmen darüber zu unterrichten, dass die Forderung beglichen wurde (das Inkassounternehmen hätte nicht tätig werden müssen).

Das ist meine Meinung.

DraconiX
2010-01-21, 13:58:55
Hä?
So etwas gibt es nicht. Das ist vielleicht ein "Guide", um auf der sicheren Seite zu sein....

Hä? Verstehe diese Textzeile leider nicht, zumindest nicht was du mir damit sagen willst :freak:

deekey777
2010-01-21, 14:48:32
Hä? Verstehe diese Textzeile leider nicht, zumindest nicht was du mir damit sagen willst :freak:
Ich hab zu schnell gelesen.
Aber das, was da steht, ist einfach egal.
Eine Mahnung muss keine Frist setzen, man ist bereits im Verzug, was soll eine Frist denn bringen? Und weitere Mahnungen sind unnötig.