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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay + paypal - Eine gefährliche Mischung


ElectroRob
2010-01-23, 12:03:03
Diese Kombination kann unter Umständen teuer werden.

Ich schilder mal meinen Fall. Ich verkaufe einige Steelbooks bei ebay. Mittlerweile schreibt ebay vor, dass man den Artikel kostenlos versendet wenn man ihn unter der Katergorie Blu-Ray eingestellt hat.

Damit der Verlust nicht so gross ist, wird natürlich im Luftpolsterumschlag mit der Post als Grossbrief für 1,45€ versendet.
Wenn der Käufer mit PayPal bezahlt hat, könnte man ein Problem kriegen.

Ein Käufer behauptete, dass die die Sendung nicht bei ihm angekommen ist, die ich verschickt habe. Ich benutze "Internetmarke" zum erstellen der Adresse und des Portos.
Er hat daraufhin bei PayPal einen Streitfall eröffnet "Nicht erhaltene Ware".

Da Paypal Käuferschutz bietet, bin ich als Verkäufer derjenige, der beweisen muss, dass ich die Sendung auch wirklich verschickt habe. Da als Grossbrief verschickt wurde, habe ich keinerlei Unterlagen über den tatsächlichen Versand.
Ende vom Lied war, der Käufer hat das Geld gutgeschrieben bekommen, und mit wurde der Verkaufspreis in Höhe von 35,50€ meinem Paypal Konto belastet.
Somit steht Aussage gegen Aussage und als Verkäufer hat man die Arschkarte...

EureDudeheit
2010-01-23, 12:17:38
Ganz einfach, als Verkäufer einfach Paypal meiden. Ich nutze es auch nur selber zum Bezahlen bei Händlern, ansonsten wird kein Paypal angeboten.

Pinoccio
2010-01-23, 12:33:08
Wie wäre es, die Versandkosten für versicherten Versand auf den Preis draufzuschlagen?
Ob der Kund nun 29 € + 4 € bezahlt oder gleich 33 € sollte doch egal sein ...

mfg

urfaust
2010-01-23, 13:08:43
@ElectroRob

wenn PayPal eine Mahnung via Anwalt/Inkasso schickt:

BLOß NICHT ZAHLEN! SCHRIFTLICH WIDERSPRUCH EINLEGEN!

Im Netz lässt sich teilweise nachlesen das die AGBs von PayPal rechtswidrig sind!! Das Problem ist bekannt und weit verbreitet!
PayPal mahnt zwar via Inkasso/Anwalt großmäulig ab, traut sich aber nicht vor Gericht.

Ich habe vor einigen Jahren sehr viele Tonträger weltweit verkauft,
und einige Käufer haben behauptet, dass die Ware nicht angekommen sei.
Sprich sie haben den Kaufpreis zurückerstattet bekommen und konnten sich in einigen Fällen den Artikel einheimsen
obwohl von vorne herein UNVERSICHERTER VERSAND vereinbart war.
Nach deutschem Recht ginge dann das Risiko im Fall dass die Sendung verloren geht auf den Käufer über.
PayPal ignoriert dieses Recht und macht damit einen Betrug seitens des Käufers möglich.

In meinem Fall bin ich mit ca. 250 EUR bei PayPal in der Miese. Habe aber bis heute nicht gezahlt.

Sobald der erste gerichtliche Mahnbescheid einflattert, was ich bezweifle,
denn PayPal hat bisher noch nie (!!!) jemanden vor Gericht gezerrt,
einfach Widerspruch einlegen und Fakten darlegen. Notfalls mit Anwalt.

PayPal nicht mehr nutzen und bloß nicht zahlen!

Stormtrooper
2010-01-23, 15:26:01
Ich habe vor einigen Jahren sehr viele Tonträger weltweit verkauft,


Was ist denn sehr viel?
Nach deutschem Recht bist du wenn du sehr viel verkaufst auch gleich gewerblich unterwegs.

urfaust
2010-01-23, 15:54:04
Was ist denn sehr viel?
Nach deutschem Recht bist du wenn du sehr viel verkaufst auch gleich gewerblich unterwegs.


Meine Privatsammlung, ca. 250 CDs, 50 LPs und 30 MCs
Alles Einzelstücke und im gebrauchten Zustand. Jahrelang gesammelt..auf einen Schlag verkauft.

Gewerblich? Sehe ich persönlich nicht so..

Wenn es danach ginge wären insbesondere Sammler allesamt Steuerhinterzieher.

looking glass
2010-01-23, 17:32:06
Unterschiedliche Rechtsprechung in D, da geht es durchaus schon los mit 40 Verkäufen im Quartal, oder 10 gleichzeitig angebotenen Artikeln = gewerblich, alles schon da gewesen.

Das Thema ist so ätzend, dass das wirklich keinerlei Freude macht...

Black-Scorpion
2010-01-23, 17:49:21
Meine Privatsammlung, ca. 250 CDs, 50 LPs und 30 MCs
Alles Einzelstücke und im gebrauchten Zustand. Jahrelang gesammelt..auf einen Schlag verkauft.

Gewerblich? Sehe ich persönlich nicht so..

Wenn es danach ginge wären insbesondere Sammler allesamt Steuerhinterzieher.
Egal wie du das siehst.
Auch das FA durchforstet Ebay.
Und wehe die ermitteln einen der privaten Verkäufer mit tausend Bewertungen und ständig Auktionen mehrerer Artikel.
Auch als Käufer werde ich da schnell skeptisch einen gewerblichen vor mir zu haben der Steuern hinterzieht (nicht mein Problem) und sich vor der Gewährleistung drückt.
Und Sammler die auf einmal ihre Sammlung auflösen machen das bei großen Mengen mit der Absicht Gewinn zu erzielen.

Gevexx
2010-01-23, 23:59:57
Hab zurzeit ein ähnliches Problem wobei noch nicht entschieden ist wer Recht behält. Hab eine Xbox 360 verschickt und Käufer hat sofort ohne zu zucken bei PayPal ein Streitfall eröffnet, meldet das ich die Xbox beschädigt Verkauft hab. Ich hab ihm sofort gesagt er soll den Schaden bei der DHL als verdeckten Transportschaden (Karton ist unbeschädigt) melden.

DHL sagt bei so was natürlich immer kein Karton schaden = nicht unser Problem, Käufer natürlich nicht sturr genug um bei der Post bisschen Dampf zu machen und besteht darauf das ich den Artikel schon defekt versendet habe.

Ich hab da so einige Verdächtigungen gegenüber dem Käufer aber naja kann man schlecht beweisen.

Geld steckt natürlich bei PayPal und wenn die Würfel bei denen scheiße landen dann bin ich der Idiot. Egal wie die Story ausgeht PayPal wird nicht mehr angeboten.

Der Sandmann
2010-01-24, 01:15:59
Also ich habe vor meine umfangreiche Fantasy /SciFi Bücher Sammlung aufzulösen. Denke mal das ich paypal auch ausklamern werde.

Liarnd
2010-01-24, 01:27:29
oder halt nur in kombi mit versichertem versand..
aber schon komisch steht das so in den Paypal AGB drin?
Denn Versandrisiko geht ja wie schon gesagt bei unversichertem Versand auf den Käufer über, sobald du das Paket bei der Post abgegeben hast.
Müsstest eigentlich immer im Recht sein, deine Oma kann es ja z.B. bezeugen, dass du es abgegeben hast.

Masterp
2010-01-25, 07:07:18
Dann kann einem ein vermeindlicher Abzocker Käufer nämlich auch nichts mehr anhaben. Um den rein virtuellen Minusbetrag bei Paypal braucht man sich auch keinen kopf machen.



Wieso bist du dir da so sicher ? Die wollen ihr Geld ja auch bald sehen.

ElectroRob
2010-01-25, 08:59:00
Reicht es denn wenn ich per Einschreiben verschicke?
Bin ich dann auf der sicheren Seite bei PayPal?

DerGute
2010-01-25, 11:21:56
Reicht es denn wenn ich per Einschreiben verschicke?
Bin ich dann auf der sicheren Seite bei PayPal?

Übergabeeinschreiben (nicht Einwurf!), da erhältst du nen vom Empfänger unterschriebenen Beleg dass er die Ware entgegengenommen hat. Beweissicherer gehts eigentlich nicht.

Kostet halt ein paar €.

urfaust
2010-01-25, 12:15:28
Wieso bist du dir da so sicher ? Die wollen ihr Geld ja auch bald sehen.

Mein Konto ist wie gesagt mit 250,- EUR belastet gewesen.
Das ist jetzt fast 3 Jahre her..
Bis auf einen selbstverständlich ignorierten Drohbrief eines
beauftragten Inkassounternehmens nix mehr von PayPal gehört. :tongue:

ebay hat sich mit PayPal ein weiteres Instrument geschaffen
um seine MONOPOLSTELLUNG noch weiter auszuweiten.
Der PayPal-Zwang wenn man seinen Artikel weltweit
anbieten möchte lässt da schon tief blicken. Und wer weiß was die
sich noch so alles einfallen lassen werden - denn sie können es sich
als Nr.1 erlauben.

Ich warte immer noch auf den Tag an dem diesem virtuellen
Saftladen Paroli geboten wird. ebay würde dann mit einem Schlag mehrere
Millionen zurecht angepisste ebayer verlieren. hood.de kann da leider nicht so überzeugen..

http://newstopaktuell.files.wordpress.com/2009/10/anti-ebay-21.jpg

urfaust
2010-01-25, 12:23:38
Übergabeeinschreiben (nicht Einwurf!), da erhältst du nen vom Empfänger unterschriebenen Beleg dass er die Ware entgegengenommen hat. Beweissicherer gehts eigentlich nicht.

Kostet halt ein paar €.

Ja, nur leider spielt da nicht jeder Käufer mit.
Die meisten wollen es so billig wie möglich verschickt haben, und sie brauchen
sich ja keine Sorgen machen, denn Paypal bzw. der Verkäufer haftet ja
(zwangsweise). 0% Risiko für den Käufer. 100% Risiko für den Verkäufer.

Und so schauts auch im übrigen ebay-Regelsystem aus,
irgendeine Seite ob Käufer/Verkäufer ist immer benachteiligt.
Zum Beispiel beim Thema "Bewertungen" ...
Als Verkäufer kann man nicht mehr negativ bewerten, und wenn der Käufer
ein Idiot ist, hat man die Arschkarte gezogen.

Metalmaniac
2010-01-25, 14:44:25
Grundsätzlich ist ein Service wie PayPal aber in meinen Augen praktisch und damit gut. habe selber nur gute Erfahrungen gemacht als Käufer und suche mir inzwischen nur noch Auktionen oder Sofort-Kauf Angebote, welche PayPal als Bezahlvariante anbieten. Das Problem sind die Menschen, die ein solches System eben kriminell ausnutzen.

Und Ihr sprecht jetzt von Problemen, welche Ihr als Verkäufer habt wenn der Käufer die Ware einfach als überhaupt nicht oder als defekt angekommen reklamiert. Es gibt aber genauso Verkäufer, die eben genau so auch handeln und die Ware einfach nicht verschicken obwohl bereits gezahlt ist oder eben defekte Ware liefern. Habe ich selber schon zweimal erlebt. Glücklicherweise hat mir dabei PP dann geholfen. Und zufälligerweise war der Verkäufer auch einigermaßen seriös obwohl er in China (und nicht wie in der Artikelbeschreibung in den USA) seinen Sitz hatte. Normalerweise melden die sich bei solchen Problemen einfach ab und unter neuem Namen später wieder an. Alles bereits dagewesen. Dementsprechend gibt es immer zwei Seiten der Medaille. Aber nochmals, grundsätzlich finde ich diesen Service gut. Auch das viele Händler bereits diese Bezahlvariante anbieten erfreut mich ebenfalls.

Alexander
2010-01-25, 15:10:12
Das Problem sind die Menschen, die ein solches System eben kriminell ausnutzen.

Tolle Einstellung. :rolleyes:

Wenn es zwei miteinander konkurrierende Systeme gäbe und eins davon sehr leicht von Kriminellen missbraucht werden kann, würdest du es dann immer noch als ein tolles System bezeichnen?

onkel2003
2010-01-25, 16:59:29
mal die frage rein werfe.
wieso darf paypal hier einfach so handeln.

wenn ich jemanden was verkaufe er überweist auf mein paypal konto und er bekommt die sachen nicht, ist das eine sache fürs gericht.
wieso darf hier paypal eigenmächtig handeln ohne gericht ?

Philipus II
2010-01-25, 17:08:06
PayPal handelt einfach so und beruft sich auf die AGB.
Wenn das PayPal Konto allerdings leer ist und ins Minus rutscht, kann man das auch aussitzen.

ux-3
2010-01-25, 17:14:13
Was Versandnachweis angeht: Ich habe bei unversichertem Versand einfach die Digicam auf Filmen gestellt und das Einwerfen in den Briefkasten gefilmt. Das erscheint mir seriöser als eine Oma.

Was das Finanzamt angeht: Wenn das Finanzamt tatsächlich meine privaten Verkäufe auf Ebay je als gewerbliches Handeln versteuert sehen wollen würde, wäre ich eher gelassen: Es ist ja eher so, dass Hobbyisten, die ein Gewerbe anmelden, beim Finanzamt wegen Liebhaberei abblitzen. Ich müsste ja insgesammt mehr Geld dafür bekommen, als ich bezahlt habe.

looking glass
2010-01-25, 18:23:57
Was Du natürlich immer beweisen kannst (also das Du mehr ausgegeben, als eingenommen hast für die verkauften Dinge).

onkel2003
2010-01-25, 18:30:06
Was Du natürlich immer beweisen kannst (also das Du mehr ausgegeben, als eingenommen hast für die verkauften Dinge).

das spielt doch keine rolle, es darf keine gwinnabsicht dahinter stecken.
verkaufe ich 10 gleich artikel kann man es als gewerblich einstuffen.
verkaufe ich 1500 cds ist dies auch ohne probs privat möglich
mache ich dann mit den 1500 cds noch mehr geld als sie neu gekostet haben was gut möglich ist eventuelle sammlerwerte dann ist dies kein gewerbliches handeln.

looking glass
2010-01-25, 18:41:44
Ohne Probleme? - versuch die 1500 CDs abzusetzen und ich sage dir, das FA wird dir einen netten Brief schreiben, zuvor hast aber noch Schreiben von einem, oder mehreren Anwälten im Haus, die alle bezweifeln das Du ein privater und kein gewerblicher bist.


Wie ich oben schon mal sagte, die Rechtsprechung ist dahingehend uneinheitlich in D und es gab schon Urteile das Du als gewerblich gelten würdest bei 10 gleichzeitigen Artikeln, oder bei mehr als 40 Artikeln im Quartal - soviel zu deinem "ohne Probleme".

ux-3
2010-01-25, 19:13:52
Die Rechtsprechung in D ist flexibel: Auch schon 10 Autos im Jahr dürften als gewerblich eingestuft werden. 100 PC-Spiele im Jahr hingegen als privat. Unterschiedliche Handhabung macht also Sinn.

Da bei PC Spielen kein "DVD-Brief" mit Vorbesitzern existiert, ist zunächst wohl vom Neupreis auszugehen. Was anderes wäre es, wenn die verkauften Artikel nachweislich erst kurz zuvor für deutlich weniger Geld gekauft wurden.

looking glass
2010-01-25, 22:42:34
So flexibel, das 40 gebrauchte Babysachen als gewerblicher Verkauf aufgefasst wurden (das ist wirklich nicht aus den Daumen gelutscht, ging durch die üblichen Pressekanäle).

barracuda
2010-01-25, 23:02:14
Übergabeeinschreiben (nicht Einwurf!), da erhältst du nen vom Empfänger unterschriebenen Beleg dass er die Ware entgegengenommen hat. Beweissicherer gehts eigentlich nicht.
Groooooooßer Irrtum.

1. Heißt das mit der Empfangsbestätigung "Einschreiben mit Rückschein" und
2. ist das rausgeworfenes Geld wenn der Empfänger mithilfe eines Zeugen behauptet einen leeren Umschlag erhalten zu haben. Es wird nämlich nur die Übergabe der Sendung dokumentiert, ob da auch Ware drin ist wird nicht bestätigt.

PHuV
2010-01-25, 23:08:43
Ich habe seinerzeit beim Finanzamt nachgefragt. Der Beamte meinte, solange Du Ware privat verkaufst, handelst Du in den Augen des Finanzamtes nicht gewerblich. Selbst wenn Du bei einer privaten Sammlungsauflösung Gewinn machst, ist das weder steuerpflichtig noch gewerblich. Erst wenn man anfängt, in regelmäßigen Abständen gleiche Dinge verkauft (weil man sie selbst nachkauft), handelt man nach Aussagen des Beamten gewerblich.

Zur Not würde ich mir das vom Finanzamt bestätigen lassen. Im härtesten Fall geht man zu der Behörde und versucht mal, ein Gewerbe anzumelden, welches den privaten Verkauf von Gegenständen erfaßt. Dort laßt man sich schriftlich bestätigen, daß dies nicht geht! Eventuell das noch schriftlich vom Finanzamt, und schon können Euch die Abmahnanwälte kreuzweise.

looking glass
2010-01-26, 00:35:12
Schön und gut, trotzdem hatte die Babysachendame verloren (welche nur die alten Babysachen ihres Kinder verkaufen wollte), die Rechtssprechung ist in D uneinheitlich und entschuldige, was ein Beamter sagt ist wie viel wert vor Gericht? Darauf willst Du dich berufen?

Philipus II
2010-01-26, 12:45:14
Die Grenze im Wettbewerbsrecht ist eine andere als im Steuerrecht.

urfaust
2010-01-26, 12:58:26
Schön und gut, trotzdem hatte die Babysachendame verloren (welche nur die alten Babysachen ihres Kinder verkaufen wollte)

gibts da ne Quelle, klingt ja interessant

ElectroRob
2010-01-26, 13:09:41
Naja es hab ja schon viele Abmahnwellen, die beste war ja die letztes jahr im Sommer mit der Marke ED HARDY...

Masterp
2010-01-26, 13:22:57
PayPal handelt einfach so und beruft sich auf die AGB.
Wenn das PayPal Konto allerdings leer ist und ins Minus rutscht, kann man das auch aussitzen.


Ich hab genau auch gerad so ein Fall. Der Käufer hat behauptet, dass er die Ware nicht bekommen hat. Der Typ hat das bei Paypal gemeldet und die Deppen haben nun mein Paypal-Konto belastet. Letzteres steht jetzt in Minus. Wie gehts denn da jetzt weiter ? Hatte schonmal überlegt das Konto zu löschen und neuanzulegen ....

ux-3
2010-01-26, 13:26:49
Interessanter Link (ab "private Internetauktionen"):
http://www.ratgeberrecht.eu/ratgeber/steuern-und-internet.html

urfaust
2010-01-26, 13:43:38
Hatte schonmal überlegt das Konto zu löschen und neuanzulegen ....

kannste knicken..

Wenn ein Konto belastet ist lässt es sich solange nicht löschen bis
das Problem bereinigt ist.
Und einfach ein Neues eröffnen geht auch nicht da PayPal
dich anhand Kontonummer/Anschrift identifiziert.

Aber wozu gibts Oma, Bruder, Freundin usw. :tongue:

looking glass
2010-01-26, 15:24:36
gibts da ne Quelle, klingt ja interessant

Hier (ist zwar meiner Meinung nach, ein anderes Verfahren, kommt aber aufs gleiche raus):

http://www.heise.de/newsticker/meldung/eBay-Urteil-Unternehmer-wider-Willen-160555.html

looking glass
2010-01-26, 15:28:52
kannste knicken..

Wenn ein Konto belastet ist lässt es sich solange nicht löschen bis
das Problem bereinigt ist.
Und einfach ein Neues eröffnen geht auch nicht da PayPal
dich anhand Kontonummer/Anschrift identifiziert.

Aber wozu gibts Oma, Bruder, Freundin usw. :tongue:

Die Möglichkeit gibt es nicht, Paypal = Sippenhaft, das Thema wurde nun schon häufiger angesprochen (btw. in einer der letzten c'ts kam raus, das auch amazon Sippenhaft benutzt).

ElectroRob
2010-01-27, 16:49:31
Solange der Käufer die Mehrkosten zahlt ist a alles super, aber viele sind es nicht bereit zu zahlen, das ist ja das Problem :(

Philipus II
2010-01-27, 17:05:31
Ich hab genau auch gerad so ein Fall. Der Käufer hat behauptet, dass er die Ware nicht bekommen hat. Der Typ hat das bei Paypal gemeldet und die Deppen haben nun mein Paypal-Konto belastet. Letzteres steht jetzt in Minus. Wie gehts denn da jetzt weiter ? Hatte schonmal überlegt das Konto zu löschen und neuanzulegen ....
Das wird nicht klappen. Wenn du auf PayPal verzichten kannst, kannst du es aussitzen.
Wenn du auf PayPal angewiesen bist, musst du es wohl bezahlen.

ElectroRob
2010-01-29, 22:35:43
Bei den letzten beiden verkäufen von mir, wollten die Käufer nicht mehr bezahlen, habe es dann für 1,45€ verschickt und es kam am nächsten Tag an.
Ich kann es immer noch nicht glauben, dass die Sendung nicht ankam, aber nun gut...

Siegfried
2010-01-30, 00:19:40
das ganze hat wenig mit paypal zu tun
als verkaeufer must du halt dafuer sorgen dass die sendung ankommt
vor gericht wuerdest du verlieren
die einzige ausnahme is wenn der verkaeufer unversicherten versand will

Philipus II
2010-01-30, 00:29:37
das ganze hat wenig mit paypal zu tun
als verkaeufer must du halt dafuer sorgen dass die sendung ankommt
vor gericht wuerdest du verlieren
die einzige ausnahme is wenn der verkaeufer unversicherten versand will
Sachlich falsch.
Die Rechtslage ist definitiv für Privatverkäufer anders.

(del)
2010-01-30, 02:14:04
Oho, man höre und staune:
Philippus jr. erklärt uns die geltende Rechtslage, nach so tollen Verbalgranaten wie "GEZ kannste bescheissen...", "Knöllchen brauchste nicht zahlen...", "bei Musterung dumm anstellen" usw usf.

Dich interessiert zur Abwechslung mal geltendes Recht? Oder passt es dir nur gut in deine Argumentation?

Liarnd
2010-01-30, 04:10:37
Oho, man höre und staune:
Philippus jr. erklärt uns die geltende Rechtslage, nach so tollen Verbalgranaten wie "GEZ kannste bescheissen...", "Knöllchen brauchste nicht zahlen...", "bei Musterung dumm anstellen" usw usf.

Dich interessiert zur Abwechslung mal geltendes Recht? Oder passt es dir nur gut in deine Argumentation?

Abgesehen von Paypal, dass sich einfach das Recht rausnimmt dein Konto zu belasten hat er doch Recht oder?

Als (Privat)Verkäufer musste das Ding nur zur Post bringen, ab da haste ja keine Gewalt mehr darüber.
Wenn man das per Überweisung gemacht hätte, dann hätte der Käufer ja auch keine Chance vor Gericht, er wollte es ja unversichert.


Um der Paypal-abzocke zu entgehen könnte man ja als Bezahlung Paypal und Überweisung angeben, jedoch als Versand nur die Möglichkeit versichert. Evtl noch kostenlos bei Selbstabholung, dann werden die Leute nicht gleich bei der Übersicht durch die Versandkosten abgeschreckt :freak:

Im Text kann man ja schreiben, dass unversichert per Überweisung möglich ist

Philipus II
2010-01-30, 15:02:40
Dich interessiert zur Abwechslung mal geltendes Recht? Oder passt es dir nur gut in deine Argumentation?

Ich erkläre eigentlich immer nur die Möglichkeiten. Ob der TS das dann ausnutzt, ist seine Entscheidung.
Ich habe halt in manchen Bereichen ein paar grundlegende Kenntnisse und versuche damit den Boardies hier zu helfen, damit sie sich über ihre Möglichkeiten klar sind.

Ich persönlich bin jemand, der die Möglichkeiten halt hin und wieder ausnutzt, die sich so auftun:wink:

Das man Knöllchen nicht zahlen muss, ist Unfug. Ich rate nur dazu, Bussgeldbescheide von einem Profi prüfen zu lassen.
GEZ bescheissen ist in der Umsetzung auch recht einfach, wenn man denn will.
Bei der Musterung dumm anzustellen wird meist nicht reichen, man sollte sich schon gut vorbereiten.

zurück zum Thema:
Bei einem Privatverkäufer ist der Gefahrübergang die Übergabe an den Versanddienst. Der Verkäufer haftte daher i.d.R. nicht für einen Untergang der Ware auf dem Versandweg.
Die Übergabe an den Versanddienst kann z.B. durch einen Zeugen im Streitfall glaubhaft gemacht werden.

Zu PayPal habe ich woanders schon mal etwas geschrieben...

urfaust
2010-02-28, 16:12:36
Bundeskartellamt untersucht PayPal-Pflicht auf eBay (http://www.computerbase.de/news/internet/webdienste/2010/februar/bundeskartellamt_paypal-pflicht_ebay/)

fi.suc
2010-02-28, 17:20:06
Und Sammler die auf einmal ihre Sammlung auflösen machen das bei großen Mengen mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
Gewinn = Erlös - Kosten.


Ich bezweifle, dass der Erlös von gebrauchten CDs/Platten höher ist als der Kaufpreis..außer man schreibt die Platten ab, was aber im Privatbereich eher selten vorkommt ;)

urfaust
2010-02-28, 17:32:02
Ich bezweifle, dass der Erlös von gebrauchten CDs/Platten höher ist als der Kaufpreis..

schon mal was von Raritäten/Erstpressungen gehört die im Preis steigen?
"Dank" strenger Limitierung oder geringer
Auflage kann man manche Tonträger mittlerweile als "Wertanlage" betrachten.

Bravohits und sonstiger Mainstream Bullshit selbstverständlich
ausgenommen

fi.suc
2010-02-28, 17:42:25
Gut, das stimmt natürlich.

Blöd ist das trotzdem, ich finde die Regelung teilweise zu streng - wenn jemand nun mal Geld braucht und deshalb seine CD-Sammlung veräußern muss soll er nicht auch noch Steuern zahlen müssen - geschweige denn für Gewährleistungsansprüche in Anspruch genommen werden!


PS: Nettes Benutzerbild hast du da ;)

Philipus II
2010-02-28, 17:44:35
Steuern muss er ja i.d.R. nicht bezahlen. Das Finanzamt ist deutlich gütiger als das Wettbewerbsrecht...