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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Gewerbe


some1
2010-01-27, 16:52:25
Hallo Leute!

Ich bin momentan Kurier und habe ein entsprechendes Gewerbe. Jetzt will ich noch für eine andere Firma bestehende Kunden besuchen und betreuen. Handelsvertreter quasi...

Bei meinem jetzigem Gewerbe als Kurier bleibe ich in der Grenze zum Kleinunternehmer, des weiteren bin ich Umsatzsteuer pflichtig.

Wie läuft das denn ab, „erweitert“ man sein Gewerbe einfach oder muss man ein zweites anmelden und dann auch den doppelten Papierkram machen? Also getrennt Umsatzsteuer abführen etc.

Wäre super, wenn hier jemand etwas Ahnung hat und das mit mir teilen möchte.. :)

Hardwaretoaster
2010-01-27, 17:44:04
Wenn das für genau eine Firma als Vertreter ist: Wäre da ein Beschäftigungsverhältnis nicht das "Mittel der Wahl"?

Black-Scorpion
2010-01-27, 20:35:22
Da könnte ganz schnell der Verdacht von Scheinselbstständigkeit aufkommen.

peppschmier
2010-01-28, 07:56:57
Da könnte ganz schnell der Verdacht von Scheinselbstständigkeit aufkommen.

Wieso? Wenn er Mitinhaber wird und von verschiedenen Kunden Aufträge hat, ist da nix mit Scheinselbständigkeit. Wenn er allerdings nur Selbständig ist um im Auftrag des Unternehmens zu arbeiten (Kundenbesuche), dann besteht die Gefahr.

Ansonsten: Ich habe auch 2 Gewerbe und ja man muss für beide die Buchhaltung getrennt machen und für beide gegebenenfalls Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abführen.

thomas62
2010-01-28, 07:59:34
Geh doch einfach zum Finanzamt und lasse dich beraten !!!

mfg

Black-Scorpion
2010-01-28, 11:10:02
Wieso? Wenn er Mitinhaber wird und von verschiedenen Kunden Aufträge hat, ist da nix mit Scheinselbständigkeit. Wenn er allerdings nur Selbständig ist um im Auftrag des Unternehmens zu arbeiten (Kundenbesuche), dann besteht die Gefahr.

Ansonsten: Ich habe auch 2 Gewerbe und ja man muss für beide die Buchhaltung getrennt machen und für beide gegebenenfalls Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abführen.
Er schreibt doch "Jetzt will ich noch für eine andere Firma bestehende Kunden besuchen und betreuen.".
Und das kann nach hinten los gehen. Für beide.

Siegfried
2010-01-28, 11:23:48
Ich bin momentan Kurier und habe ein entsprechendes Gewerbe.
:upara:

some1
2010-01-29, 19:06:35
Wenn das für genau eine Firma als Vertreter ist: Wäre da ein Beschäftigungsverhältnis nicht das "Mittel der Wahl"?
Evtl... Allerdings würde ich dann von dieser Firma weniger bekommen. Außerdem kann ich dann bestimmte Ausgaben nicht mehr absetzen...

Da könnte ganz schnell der Verdacht von Scheinselbstständigkeit aufkommen.
Daran habe ich nocht garnicht gedacht...

Wieso? Wenn er Mitinhaber wird und von verschiedenen Kunden Aufträge hat, ist da nix mit Scheinselbständigkeit. Wenn er allerdings nur Selbständig ist um im Auftrag des Unternehmens zu arbeiten (Kundenbesuche), dann besteht die Gefahr.

Ansonsten: Ich habe auch 2 Gewerbe und ja man muss für beide die Buchhaltung getrennt machen und für beide gegebenenfalls Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abführen.
Hmm... Kann ich dann auch für jedes meiner beiden Gewerbe auf die Kleinunternehmergrenze zurückgreifen?

:upara:
wow... danke...?

-Duke-
2010-01-30, 11:06:42
Hi!
Meinst Du wirklich "Handelsvertreter" ?
- Wenn Sie als selbständiger Gewerbetreibender ständig für eine anderes Unternehmen tätig sind und in dessen Namen für dessen Rechnung Geschäfte abschließen oder vermitteln, sind Sie ein Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB. Sie unterscheiden sich dadurch vom Kaufmann (z.B. Großhändler), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt, ebenso wie vom Kommissionär, der zwar auch für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen handelt.
(ergooglet^^)

Du bist denke ich eher "Dienstleister", erledigst also beim Kunden für Deinen Auftragbeger bestimmte Dinge, oder? Denke dazu solltest Du Dein Gewerbe einfach um die "Dienstleistung" erweitern. Das müsste auch steuerlich nicht getrennt werden. Du würdest für Dein Einzelunternehmen zb. "Kurier und Dienstleister" einfach einen Gewinn ermitteln.
Umsatztsteuerlich giltst Du eh als "EIN" Unternehmer, egal wieviele Gewerbezweige auf Dich anmeldest. Die Grenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gilt nur einmal. Du müsste bei Übschreiten also ggf. Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Gruß -Duke-