Ronin2k
2010-01-27, 17:58:44
Hallo ich möchte diesen Monat noch meine Wohnung kündigen :)
Leider ist das in meinem Mietvertrag "komisch" formuliert.
"Die Kündigung ist spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig"
"gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate abzüglich einer Karenzzeit von 3 werktagen"
Also kündige ich die Wohnung zum 3.2.2010 oder zum 3.5.2010. Bin echt verwirrt bei der Formulierung :redface:
Leider ist das in meinem Mietvertrag "komisch" formuliert.
"Die Kündigung ist spätestens am 3.Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig"
"gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate abzüglich einer Karenzzeit von 3 werktagen"
Also kündige ich die Wohnung zum 3.2.2010 oder zum 3.5.2010. Bin echt verwirrt bei der Formulierung :redface: