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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Parkschaden auf Privatgrund


Wodde
2010-02-01, 18:03:59
Hallo Leute!


Meine Freundin hatte grade einen Parkschaden auf ihrem Privatgrundstück.
Sie hatte gerade rückwärts ausgeparkt als hinter ihr plötzlich ein Wagen in die Einfahrt fuhr, der dort nicht parkberechtigt ist.

Natürlich hats geknallt, die Polizei war der Meinung das sie auf Privatgrund nicht zuständig ist (Freund und Helfer, haha).


Bilder wurden gemacht.
Unfallbericht wurde beiderseits ausgetauscht, allerdings hat der Unfallgegner sich geweigert ohne ein Schuldgeständniss ihrerseits, die Unfallberichte zu unterschreiben.
Sprich: Er wollte auf dem Unfallbericht vermerken das sie fuhr, während er schon stand.
Was aber nicht so war.

Der Unfallbericht konnte noch nicht abgegeben werden, wird aber am Mittwoch nachgeholt.
Mein Versicherungsvertreter (andere Versicherung, aber die selbe wie der Unfallgegner) ist informiert, aber ihre Versicherng noch nicht.


Was ist schlimmstenfalls zu erwarten?

DraconiX
2010-02-01, 18:11:41
Schlimmstenfalls?!

Sie bekommt die Schuld zugesprochen, nächstes Jahr gibts nen lvl up bei der Versicherung.

Bestenfalls...

Er bekommt die Schuld zugesprochen und ihr den Schaden an eurem Fahrzeug reguliert.


Ob er auf dem Grundstück parkberechtigt ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Auch wenn er garnicht hätte auf das Grundstück fahren dürfen - hätte ein Tor seine Zufahrt verhindern müssen - ansonsten zählt es zu einem frei befahrbaren Grundstück ;) So ist es einfach nur Pech für deine Freundin.

Philipus II
2010-02-01, 19:26:02
Wenn es nicht um einen Bagatellschaden geht, zügig zum Fachanwalt. Rechtsschutz sollte man als Autofahrer eh haben...

Black-Scorpion
2010-02-01, 20:30:55
Seit wann darf man auf Privatgrundstücke fahren wie es einem gefällt?
Egal ob Tor oder nicht.

Marc-
2010-02-01, 22:29:47
Hallo Leute!


Meine Freundin hatte grade einen Parkschaden auf ihrem Privatgrundstück.
Sie hatte gerade rückwärts ausgeparkt als hinter ihr plötzlich ein Wagen in die Einfahrt fuhr, der dort nicht parkberechtigt ist.

Natürlich hats geknallt, die Polizei war der Meinung das sie auf Privatgrund nicht zuständig ist (Freund und Helfer, haha).


Bilder wurden gemacht.
Unfallbericht wurde beiderseits ausgetauscht, allerdings hat der Unfallgegner sich geweigert ohne ein Schuldgeständniss ihrerseits, die Unfallberichte zu unterschreiben.
Sprich: Er wollte auf dem Unfallbericht vermerken das sie fuhr, während er schon stand.
Was aber nicht so war.

Der Unfallbericht konnte noch nicht abgegeben werden, wird aber am Mittwoch nachgeholt.
Mein Versicherungsvertreter (andere Versicherung, aber die selbe wie der Unfallgegner) ist informiert, aber ihre Versicherng noch nicht.


Was ist schlimmstenfalls zu erwarten?

1. die polizei hat tatsächlich keine befugnis wenn nicht: straftat (beispielsweise unfalflucht) oder oeffentliche Verkehrsflaechen.
2. Es spielt keine rolle ob der unfallgegner "parkberechtigt" war. Da für den unfallhergang unerheblich. Fakt ist: hat deine freundin ihr fahrzeug rückwärts aus einer parkluecke bewegt hat sie besondere aufmerksamkeit an den tag zu legen. Hat sie das nicht getan... ist sie schuld. Allerdings keine polizeifrage (sei froh, sonst gäbs vermutlich sogar noch bussgeld drauf) sondern versicherung. Selbst wenn der unfallgegner noch gefahren wäre... SIE als ausparkende hat prinzipiell die vorfahrt zu gewähren... gerade wenn sie rueckwärts rangiert. Das gehört zu den sorgfaltspflichten. Wenn sie auf diese weise ein (meinetwegen sich auch bewegendes) fahrzeug rammt... rammt sie im zweifel auch einen (sich auch bewegenden) fussgänger.... der auch vorfahrt haette.

Philipus II
2010-02-01, 22:33:36
Die Frage ist nur, was beweisbar ist...

nymand
2010-02-01, 22:52:07
Hört sich an, als würde es auf Teilschuld rauslaufen.

derpinguin
2010-02-01, 22:54:57
Möglicherweise kann man mit einem brauchbaren Anwalt das ganze abdrehen. Die Frage ist doch: wenn es ihr Privatgrundstück ist, was hat der Typ da gemacht. Auf meinem Grundstück hat niemand was zu suchen. Also Anwalt nehmen.

blackbox
2010-02-01, 23:01:22
Völlig unerheblich, obs ein Privatgrund war. Hätte auch ein Kind sein können, das ein Ball holt.

Wie Marc es schon richtig beschrieben hat, wer rückwärts fährt, muss besonders achtsam sein.
Dazu gibt es zig Urteile.

derpinguin
2010-02-01, 23:09:59
Es ist aber nunmal kein Kind gewesen. Ich bleibe dabei: ein guter Anwalt holt sie da raus.

DraconiX
2010-02-01, 23:22:25
Aber nicht unter dem Fakt das es ist Privatgründstück ist ;) Ganz im Gegenteil, das kann alles noch viel schlimmer ausfallen... sollte der Unfallgegner auf eurem Privatgrundstück einen Körperlichen Schaden davon tragen - ist der Grundstücksbesitzer dafür sogar haftbar zu machen! Da dieser Unfallschaden aber nur fahrlässig zu stande gekommen ist, bezahlt da die versicherung.

Der Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich das niemand sein grundstück betritt oder befährt. Sollte ein Kind in deiner Einfahrt von einer Mülltonne erschlagen werden... bist du dafür verantwortlich!

derpinguin
2010-02-01, 23:23:56
Ich bin zu schlecht in Jura, aber wenn ich seh, mit welchen fadenscheinigen Argumenten andere rauskommen, dann klappt das hier sicherlich auch.

Spasstiger
2010-02-02, 00:29:09
War denn ein Schild angebracht mit dem Hinweis angebracht, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt und der Zutritt für Unbefugte verboten ist?

nymand
2010-02-02, 00:33:01
War denn ein Schild angebracht mit dem Hinweis angebracht, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt und der Zutritt für Unbefugte verboten ist?

Also mir wurde früher in der Fahrschule beigebracht, dass ich auf jedem Grundstück / Einfahrt mich wenden kann und darf. Wenn das eigene GRundstück so mega verboten wäre, wie soll dann ein Postbote eure Post einwerfen? oder Freunde in euer Haus kommen? Beamen? Und des Grundstücks wurde der Fahrer des anderen Wagens auch nicht verwiesen, oder?

noid
2010-02-02, 00:38:55
http://www.finanz-duell.de/news-artikel/recht/zusammenstoss-zweier-autos-auf-einem-privatgrundstueck_001609.php

50:50

edit: mir wird klar warum der Ander darauf bestehen will, dass er stand - er wäre uU weniger Schuld. Der scheint das entweder zu ahnen, oder weiss das - oder er stand wirklich ;)

Spasstiger
2010-02-02, 00:42:28
Also mir wurde früher in der Fahrschule beigebracht, dass ich auf jedem Grundstück / Einfahrt mich wenden kann und darf.
Darf man nur solange wie es der Besitzer duldet. Ich wurde selbst schon früh morgens von einem Mann im Schlafanzug angehalten als ich in seiner Einfahrt wendete wie ich es öfter gemacht habe. Er hat dann gemeint, dass er mich anzeigt, wenn es nochmal vorkommt. Wäre auch sein gutes Recht.

Blackland
2010-02-02, 08:48:55
http://www.finanz-duell.de/news-artikel/recht/zusammenstoss-zweier-autos-auf-einem-privatgrundstueck_001609.php

50:50

.....



Theoretisch richtig. Jedoch: Andere Richter (anderes Gericht), anderes Urteil! ;)

So lange es keine Grundsatzentscheidung gibt....

Letztendlich ist es doch so: Selbst ein unberechtigtes Betreten/Befahren oder selbst ein Parken/Halten in Verbotszonen berechtigt andere Teilnehmer am Strassenverkehr (auch auf Privatgrundstücken) eben nicht, mit "Brechstange" auf ihr Recht zu pochen!

Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder in diesen "Zonen" Rechtsfreiheit bekäme! ;)

derpinguin
2010-02-02, 16:26:48
Oder die Mitschuld schlucken und danach klagen XD Haus-/Land- wasauchimmerfriedensbruch.

Philipus II
2010-02-02, 18:20:52
Hausfriedensbruch ist ein Begriff des Strafrechts, nicht des Zivilrechts.

derpinguin
2010-02-02, 18:27:18
Was ich sagen wollte ist lediglich: wenn man dem anderen noch eins auswischen will geht das sicherlich.

Filp
2010-02-02, 19:08:50
Oder die Mitschuld schlucken und danach klagen XD Haus-/Land- wasauchimmerfriedensbruch.
Ist in dem Fall gar nicht möglich, weils offen zugänglich ist und auch kein Hausverbot ausgesprochen wurde.
§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

derpinguin
2010-02-03, 17:07:36
Nur weil etwas öffentlich zugänglich ist, kann jeder drin rumspringen oder was?

JaDz
2010-02-03, 19:29:27
Nur weil etwas öffentlich zugänglich ist, kann jeder drin rumspringen oder was?
Zumindest ist es bei einem unbefriedeten Grundstück eben kein Hausfriedensbruch.

derpinguin
2010-02-03, 21:55:12
Mist :(

Janni555
2010-02-04, 17:49:09
sie sagt, sie fuhr als er einbog in das Grundstück u sie rammte
er sagt, er stand und sie fuhr in in rein

weitere "Zeugen"?
->nein; 50:50 Schuld