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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit einen Fitnesstudio xy


Ph03n!X
2010-02-02, 19:32:53
Hi,

ich habe leider zur Zeit ein Problem mit einem Fitnesstudio und vielleicht könnt ihr mir da auch helfen.

Und zwar geht es darum das mir die Tage trotz Widerruf der Einzugsermächtigung Geld von denen abgebucht wurde.

Dieses ist doch soweit ich weiß nicht rechtens oder?

Sonst könnte das ja theoretisch jeder tun.

Ich habe das Geld dann dreimal zurückgebucht und die haben es nun 3 mal wieder abgebucht.

Habe dann die Tage erneut einen schriftlichen Widerruf bei denen in den Briefkasten gelegt.

Das Studio ist zufällig im selben Gebäude in dem ich arbeite.

Das ist das erste Problem.

Zweites Problem ich soll laut denen eine Art Kreditvereinbarung unterschrieben haben wo raus hervorgeht das ich mich verpflichte 3 Kurse im Jahr zu besuchen. Weiterhin steht dort drin das das Studio dann das Geld von der Krankenkasse kassiert. Bzw. ich bekomme es von der KRankenkasse und muss es 1:1 an die weiterreichen.

Leider habe ich in meinen Unterlagen keine Kopie dieser KReditvereinbarung finden können.

Habe im Dezember 2009 erst angefangen. Und wenn ich gewusst hätte das ich drei Kurse besuchen muss damit ich nichts zahlen muss dann hätte ich das auch getan. Das habe ich so dem Chef auch per Email geschrieben da dieser leider nie zu erreichen ist.

Interessant ist auch das zufällig ein Arbeitskollege von mir auch dort trainiert und dem haben Sie einfach aufgeschrieben das er die Kurse besucht hat obwohl er mir sagte das er nie bei einem der drei war.

Auch komisch war das die Tante die mit mir den Vertrag abgeschlossen hat eine halbe Stunde lang versucht hat mich davon zu überzeugen zu einer bestimmten Krankenkasse zu wechseln.

Dieses habe ich aber nicht getan. Bin mit meiner vollkommen zufrieden.

Eine Frage kann man nun wirklich von mir einfach das Geld abbuchen obwohl ich diese Kurse nie in Anspruch genommen habe? Ich wusste wie gesagt davon nichts.

Ich kenne das so das man in der Regel nur was bekommt wenn man dafür auch eine Leistung erbracht hat.

Der Service ist da sowieso total schlecht man ist vollkommen auf sich allein gestellt.

Das interessante ist das ich vom Vertrag aber eine Kopie da habe.

Auf jedenfall wurde mir dann die Tage die Kopie dieser KReditvereinbarung mit meiner Unterschrift zugeschickt.

Leider kann ich mich wirklich null daran erinnern so etwas unterschrieben zu haben. Ich kann denen aber auch schlecht beweisen das die Unterschrift gefälscht ist wie denn auch ?

Auf jedenfall bin ich dann zu meiner Krankenkasse gegangen die mir mitgeteilt haben das die das besagte Studio xy kennen und dementsprechend die Kurse ablehnen und nicht mehr übernehmen.

Dieses wurde mir im Vorfeld nicht mitgeteilt von dem Studio.
Auch interessant ist das in besagter Kreditvereinbarung drin steht das auch wenn die Krankenkasse nicht zahlt ich selber die Kosten zu tragen hätte.

Weiterhin steht dort drin das bei Widerruf der Einzugsermächtigung sofort eine Gebühr in Höhe eines Kurses fällig wird.

Dieses haben Sie mir auch abgebucht trotz Widerruf der Einzugsermächtigung.

Ist so eine Gebühr für einen Widerruf der Einzugsermächtigung rechtens ?

Kann ich mir so nicht vorstellen !

Problem ist das man mit dem Besitzer null sprechen kann da dieser grundsätzlich von seinen Mitarbeitern abgeschirmt wird.

Er verweist mich immer nur an die Verwaltungsfachangestellte die Freitags immer nur in einem bestimmten Zeitraum von einer Stunde anwesend ist.

Leider habe ich es in mehreren Wochen nicht einmal geschafft diese Dame zu erreichen , entweder war Sie nie da oder im Meeting oder sonst wo.

Ist doch schon komisch oder nicht ?

Wenn man nach dem Chef fragt wird grundsätzlich nur gesagt das dieser nicht da ist oder keine Zeit hat.

So langsam bin ich mit meinem Latein am Ende.

Am sinnigsten wäre es wohl sich einen Anwalt zu nehmen nur würde ich vorher gerne wissen was ihr dazu denkt ?

Eijn befreundeter Anwalt meinte nur ich solle die Sachen zurückbuchen lassen und halt einen schriftlichen Widerruf tätigen.

Das habe ich mehrmals gemacht leider scheinen die davon unbeeindruckt zu sein.

Vielleicht hat einer von euch ähnliche Erfahrungen mit einem Studio gemacht ?

thomas62
2010-02-02, 19:37:24
Geh zum Anwalt

Fairy
2010-02-02, 19:40:48
Geh zum Anwalt
Erstens das und:
Habe dann die Tage erneut einen schriftlichen Widerruf bei denen in den Briefkasten gelegt.
Geh zur Bank und regel das da, nicht mit dem Fitnessstudio.

Ph03n!X
2010-02-02, 19:55:16
denke mal wird wohl generell eine Möglichkeit geben Lastschriftabbuchung von Firma xy durch die Bank sperren zu lassen oder ?

Andere Frage gibt es einen Dachverband für Fitness Studios an den man sich wenden könnte ?

Thomas02
2010-02-03, 13:34:00
Ich würde Lastschriftabbuchungen von dem Fitnessstudio bei deiner Bank generell sperren lassen wenn das möglich ist. Dann schickst du denen den Widerruf nochmal per Einschreiben und gut ist.

Wenn dann irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ähnliches kommen sollte kannst du immer noch zum Anwalt gehen. Evt. auch mal bei deiner KK oder dem Verbraucherschutz nachfragen ob das Studio bekannt ist bzw. nähere Details erfragen.

Ph03n!X
2010-02-03, 20:34:23
hi Thomas,

habe ich schon getan.

Meine KK hat bis vor kurzem deren Kurse nicht mehr bezahlt weil die wohl was mitbekommen haben.

Sie machen es jetzt wieder mit großer Skepsis.

Kriege morgen denjenigen an die Strippe der das mit denen macht,

Verbraucherzentrale hier sagt das die mit Fitnesstudios nichts mehr machen.

Kann das jemand bestätigen ?

Sie hat sich das angeguckt und meinte geh zum Anwalt.

Das habe ich mittlerweile getan.

Der sagte es war richtig die Sachen zurückzubuchen und die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

Nun haben die mir aufgrund des Vertrags 87€ Gebühr abgebucht für den Widderuf.

Ist das rechtens ?

Ich meine wie ist das denn bitte sehr man widerruft um mehr Kontrolle zu haben, und darf dafür erstmal 87€ blechen.

Arbeitskollegen haben diese Probleme nicht da dort der Besitzer auf die zugekommen ist und einfach Bescheinigungen ausgestellt hat ohne das diese den Kurs besucht haben.

Mir hat man ja nicht mal gesagt das ich welche besuchen muss.

Sonst hätte ich das ja getan.

Black-Scorpion
2010-02-03, 20:37:37
Sobald du eine Lastschrift zurück buchen lässt, erlischt die Einzugsermächtigung und die bekommen kein Geld mehr.

Butter
2010-02-03, 21:25:51
Sobald du eine Lastschrift zurück buchen lässt, erlischt die Einzugsermächtigung und die bekommen kein Geld mehr.




Du kannst jeder Zeit auch ohne eine Einzugsermächtigung etwas von einem Konto abbuchen lassen, der Kontoinhaber kann ja auch jeder zeit den Einzug widerrufen.

http://www.spkvorpommern.de/shop/dbbild.php?action=read&modul=%27shop%27&name=%27spk_vorpommern%27&nr=68

Black-Scorpion
2010-02-03, 21:41:07
Den kleinen unwichtigen Text in der Ecke hast du natürlich gesehen und gelesen?
Wer unberechtigt eine Lastschrift veranlasst begibt sich ganz schön aufs Glatteis.

Thomas02
2010-02-04, 02:35:18
Ihr habt beide recht. Es ist natürlich nicht rechtens Geld von jemandes Konto einzuziehen ohne dessen Erlaubnis zu haben aber machen kann es trotzdem jeder.

@Ph03n!X: Wenn die 87 Euro Gebühren für den Widerruf der Einzugsermächtigung erhoben werden dann haben die da überhaupt kein Recht zu.

Wenn die allerdings einen gültigen Vertrag mit dir geschlossen haben sollten und du den Widerruf der Einzugsermächtigung erst nach der Abbuchung von deinem Konto bzw. der Rückbuchung auf dein Konto eingereicht hast dürften die schon einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen da die Bank denen für die fehlgeschlagene Lastschrift Gebühren berechnet. Das sind allerdings nur ein paar Euro, ganz sicher keine 87.

Ph03n!X
2010-02-04, 08:15:19
Sehe ich genauso Thomas. Naja mal schauen wie das ganze ausgeht. Ich zahle keine Strafgebühren. Schließlich habe ich widerrufen.Und das schon frühzeitig. Wenn die das nicht verstehen dan ist das nicht mein Problem.

Armaq
2010-02-04, 08:31:31
Scheint ein dubioser Laden zu sein.

Das Lastschriftverfahren ist übrigens nicht gesetzlich geregelt, sondern ein Vertrag der Banken.#

Edit: Soll aber auf EU - Ebene einheitlich geregelt werden.