PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ampel überfahen und Widerspruch - mehr Kosten?


act_
2010-02-03, 13:02:43
Hi,

ich habe kürzlich eine orangene Ampel "überfahren" und wurde anschließend von der Polizei angehalten. Ich sehe mich jedoch im Recht und werde gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid schriftlichen Widerspruch einlegen.
Um die Details des Vorfalls geht es mir hier nicht.

Meine Frage ist: habe ich Mehrkosten zu erwarten habe, wenn ich gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlege und der dieser dann abgelehnt wird?

Philipus II
2010-02-03, 13:50:37
Ja, es entstehen Kosten.

DraconiX
2010-02-03, 13:54:13
Und die Chancen stehen 95% zu 5% das der wiederspruch abgelehnt wird ;)

x-force
2010-02-03, 13:56:32
die frage ist wie ein polizist feststellen will ob es noch gelb oder schon rot war(ohne technische hilfsmittel)... er kann ja auch nicht per auge einfach feststellen ob man zu schnell ist

willkür anyone?

Stormtrooper
2010-02-03, 14:04:03
Ja, es entstehen Kosten.

Nein, tun sie nicht, da der BGB eh schon die Gebühren beinhaltet.
Dennoch wird der Widerspruch wahrscheinlich kein Erfolg bringen.

Warum sollte man das nicht sehen können obs Gelb oder Rot war?

x-force
2010-02-03, 14:10:11
weil sich das innerhalb von einem sekundenbruchteil abspielt:
in einem moment ist man mit den reifen über der linie, im anderen davor und in welchem moment hat nun die ampel geschaltet? niemand kann seine augen gleichzeitig auf der ampel und auf der linie haben, also wie will er das definitiv feststellen?

Philipus II
2010-02-03, 14:14:25
Warum sollte man das nicht sehen können obs Gelb oder Rot war?
Hast evtl. Recht, ich war bei einer gerichtl. Entscheidung.

Stormtrooper
2010-02-03, 14:27:59
weil sich das innerhalb von einem sekundenbruchteil abspielt:
in einem moment ist man mit den reifen über der linie, im anderen davor und in welchem moment hat nun die ampel geschaltet? niemand kann seine augen gleichzeitig auf der ampel und auf der linie haben, also wie will er das definitiv feststellen?

Das mag vielleicht sein wenn sich das so ziemlich gleichzeitig abspielt, aber man sieht es definitv wenn die Ampel umschaltet und ca ne halbe Sek. später das Auto über die Linie fährt.
Und ob man das auch sieht, natürlich kann man Auf die Linie schaun und im Augenwinkel beobachten wann die Ampel umschaltet.
Solche Tests macht man auch beim LKW Test, ein Punkt fixieren und im Augenwinkel muß man LEDs erkennen.

HAL
2010-02-03, 14:28:18
in einem moment ist man mit den reifen über der linie, im anderen davor und in welchem moment hat nun die ampel geschaltet? niemand kann seine augen gleichzeitig auf der ampel und auf der linie haben, also wie will er das definitiv feststellen?
Der Rotlichtverstoß beginnt nicht an der Linie (das wäre ein Haltelinienverstoß) sondern beim Durchfahren des Geschützten Bereichs (= der eigentlichen Kreuzung)!
Und das ist dann ein längerer Prozess bei dem man recht gut sehen kann ob die Ampel rot zeigt oder nicht.

Ich würde mir die Mühe wahrscheinlich sparen und das nächste mal halt nicht mehr versuchen bei Gelb durchzuhuschen (was ja eigentlich auch schon verboten ist)... :wink:

DraconiX
2010-02-03, 14:39:39
Das ist fast willkür, genauso wie behauptet wird man hätte "risikoreich" überholt mit Gefährdung - so wie es mir passiert ist... Aber: Einspruch hatte geholfen, bei gericht wurde mir nur ein Busgeld in Höhe von 35€ auferlegt, ohne Punkt. (Sonst 3 Punkte und 150€)

x-force
2010-02-03, 14:43:36
ich hab das nur mit nem kasten vergleichen, und der überwacht nur die linie

der geschützter bereich... naja wieder ein schöner dehnbarer begriff

imo wäre es nur gerechtfertigt, wenn durch den eingriff in den geschützten bereich jemand anderes benachteiligt wurde, also zumindest vom gas gehen musste oder fußgänger langsamer werden müssen.
die kreuzung ist ein großer bereich, man kann auch andere verkehrsteilnehmer benachteiligen obwohl man eindeutig bei grün gefahren ist...

ich bin für klare regeln, so ist es jedenfalls mist

_Gast
2010-02-03, 15:19:52
die frage ist wie ein polizist feststellen will ob es noch gelb oder schon rot war(ohne technische hilfsmittel)... er kann ja auch nicht per auge einfach feststellen ob man zu schnell ist

willkür anyone?Die Frage stellt sich nicht! Lichtzeichenanlagen darf man nur bei Grün überfahren. Bei Gelb und bei Rot muss man anhalten. Einzige Ausnahme ist, wenn ein rechtzeitiges Anhalten den nachfolgenden Verkehr gefährden würde.

x-force
2010-02-03, 15:24:45
dann stellt sich die frage halt, ob es noch grün oder schon gelb war,
das macht es aber noch komplizierter, schließlich könnte jemand hinter ihm gewesen sein.

und jemanden für einen gelblichtverstoß anzukacken... ja da müssen die donuts mal wieder ausverkauft gewesen sein.

_Gast
2010-02-03, 15:32:59
dann stellt sich die frage halt, ob es noch grün oder schon gelb war,...Nö, die Frage stellt sich nicht, denn der Threadstarter schreibt ja selbst, dass die Ampel bereits gelb war. Eher ist anzunehmen, dass er bei "dunkelgelb" durchgefahren ist.

Gibt es eigentlich keine Männer mehr? Mein Gott, er hat einen Verkehrsverstoß begangen. Dann zahlt man halt das Lehrgeld und gut ist.

x-force
2010-02-03, 16:00:37
naja wenn der threadstarter nicht so blöd war es zuzugeben, bleibt die frage wie die polizisten das beweisen wollen. ganz objektiv betrachtet können sie das nicht, warum hab ich weiter oben beschrieben. obs nun um rot/gelb gelb/grün geht, ist dabei ja egal.

warum muss jemand bestraft werden, wenn niemand durch seine handlungen einen nachteil hatte?

und seit wann ist es männlich sich willkür zu beugen?

_Gast
2010-02-03, 16:05:47
warum muss jemand bestraft werden, wenn niemand durch seine handlungen einen nachteil hatte?Wenn ich jedesmal, wenn ich diese Begründung höre... Aber lassen wir das. Mit dieser Argumentation kannst du gleich das ganze Rechtssystem abschaffen. Wenn ich versuche, dich umzubringen und es klappt nicht, dann darf ich auch nicht bestraft werden. Schließlich ist niemand ein Schaden entstanden. Oder wie soll ich das verstehen?und seit wann ist es männlich sich willkür zu beugen?Machen wir uns nichts vor. In nahezu 100% aller Fälle wurden die Verkehrsverstöße tatsächlich begangen.

Schuhu
2010-02-03, 16:53:59
Machen wir uns nichts vor. In nahezu 100% aller Fälle wurden die Verkehrsverstöße tatsächlich begangen.

Das ändert nichts das man den Polizisten "anpissen" kann ihn irgendwann 3-6 Monate später in einer Verhandlung wieder sieht und er dann händeringend beweisen muss das du wirklich drüber gefahren bist.

Wenn mans drauf anlegt kann man sowas bestimmt schaffen.

_Gast
2010-02-03, 17:03:58
Wenn mans drauf anlegt kann man sowas bestimmt schaffen.Natürlich kann man das und es ist genau das, was ich mit "Mann oder Mädchen" meine. Ein Mann würde zu seiner Tat stehen, zahlen und nächstes Mal einfach besser aufpassen. (Außer natürlich den äußert unwahrscheinlichen Fall, dass ein Polizist Langeweile hatte und ausgerechnet dem Threadstarter ans Bein pinkeln wollte.)

InsaneDruid
2010-02-03, 17:06:36
Da oben steht aber auch nicht "von einem Polizisten" sondern "von der Polizei" und die sind ja bekanntlich idR nicht alleine.

Odal
2010-02-03, 17:09:23
Die Frage stellt sich nicht! Lichtzeichenanlagen darf man nur bei Grün überfahren. Bei Gelb und bei Rot muss man anhalten. Einzige Ausnahme ist, wenn ein rechtzeitiges Anhalten den nachfolgenden Verkehr gefährden würde.

da stellt sich dann aber die Frage ob der Nachfolgeverkehr dann den Mindestabstand einhält wenn man ihn gefährden kann.
Ich sage das deshalb weil, wenn man bei Gelb nicht mehr fährt gefährdet man sich häufig selbst da die in Großstädten wie z.B. Berlin wie die Irren fahren.

Meine Erfahrung geht dahin das ich einen Totalschaden hatte eben weil ich bei "Orange" an einer Ampel hielt und Nachfolgekleintransporter auffuhr.
ich hab keine Vollbremsung gemacht

x-force
2010-02-03, 17:38:49
Wenn ich jedesmal, wenn ich diese Begründung höre... Aber lassen wir das. Mit dieser Argumentation kannst du gleich das ganze Rechtssystem abschaffen. Wenn ich versuche, dich umzubringen und es klappt nicht, dann darf ich auch nicht bestraft werden. Schließlich ist niemand ein Schaden entstanden. Oder wie soll ich das verstehen?

nein, in dem falle erleidest du einen emotionalen schaden... willst du ernsthaft behaupten, daß ein mordversuch keine auswirkungen auf dein weiteres leben hat?

Spasstiger
2010-02-03, 17:49:44
Wer hinten auffährt, ist schuld, erst recht bei einer gelben Ampel.

HAL
2010-02-03, 17:54:48
ich hab das nur mit nem kasten vergleichen, und der überwacht nur die linie

Der überwacht die Linie, fotographiert aber den Anfang des geschützten Bereiches (und das sogar zweimal um festzustellen ob man angehalten hat oder nicht).

der geschützter bereich... naja wieder ein schöner dehnbarer begriff

Das ist der Bereich in dem der Querverkehr kreuzt, also seitlich ein anderes Auto kommen könnte. Finde ich nicht sehr dehnbar.

imo wäre es nur gerechtfertigt, wenn durch den eingriff in den geschützten bereich jemand anderes benachteiligt wurde, also zumindest vom gas gehen musste oder fußgänger langsamer werden müssen.

In dem Fall würde es teurer werden.
Der Rotlichtverstoß ist eine der gefährlichsten Regelverstößen die man innerorts begehen kann - ich finde es nur natürlich das auch die Strafen entsprechend hoch sind.

ich bin für klare regeln, so ist es jedenfalls mist

Also ich finde die Regeln eigentlich recht klar. 100% genau wird es nie werden, sonst könnte man gar nichts mehr ahnden.

naja wenn der threadstarter nicht so blöd war es zuzugeben, bleibt die frage wie die polizisten das beweisen wollen. ganz objektiv betrachtet können sie das nicht.
(Fast ;) ) jeder Polizist hat zwei gesunde Augen. Und die Zeugenaussage eines Polizisten (jedes anderen Zeugen natürlich auch) ist ein Beweis.
Man muss dazu sagen: Der Beschuldigte ist kein Zeuge und darf straffrei lügen, der Polizist riskiert bei einer Falschaussage seinen Job. Und Aussage gegen Aussage gibt es vor Gericht nicht, der Richter hat freie Beweiswürdigung.
Aber wenn der Polizist es tatsächlich nicht genau gesehen hat wird er sich bestimmt nicht die Mühe machen und eine Anzeige schreiben. Außer Arbeit bringt ihm das nämlich rein gar nichts ein.

Meine Erfahrung geht dahin das ich einen Totalschaden hatte eben weil ich bei "Orange" an einer Ampel hielt und Nachfolgekleintransporter auffuhr.
ich hab keine Vollbremsung gemacht

Ja, das passiert leider wenn der Hintermann zu wenig Abstand hält und meint, er müsste auch noch bei dunkelgelb bis rot drüber (weil er sich drauf verlässt das der Vordermann genauso reagiert). An einem Stoppschild bin ich auf die Art über den Haufen gefahren worden. Trotzdem verhalte ich mich an Stoppschildern nicht anders als vorher.
Mit der Begründung dürfte man ja auch gar kein Fahrzeug mehr bewegen bzw könnte alles entschuldigen ("könnte ja jemand anders was falsch machen und mir reinfahren").

x-force
2010-02-03, 18:04:53
Der überwacht die Linie, fotographiert aber den Anfang des geschützten Bereiches (und das sogar zweimal um festzustellen ob man angehalten hat oder nicht).

das ist klar, er löst aus, sobald man über die linie fährt _und_ das licht rot leuchtet. das ist ein ganz klarer moment, den ein mensch so präzise nicht erfassen kann. darum geht es, rein theoretisch. woher kommt es denn, daß die freunde keine geschwindigkeitsübertretungen schätzen dürfen? klar wenn irgendwer mit 100 durch die 30 zone fährt ist das offensichtlich, nachweisen kannst du das trotzdem nicht.


(Fast ;) ) jeder Polizist hat zwei gesunde Augen. Und die Zeugenaussage eines Polizisten (jedes anderen Zeugen natürlich auch) ist ein Beweis.
Man muss dazu sagen: Der Beschuldigte ist kein Zeuge und darf straffrei lügen, der Polizist riskiert bei einer Falschaussage seinen Job. Und Aussage gegen Aussage gibt es vor Gericht nicht, der Richter hat freie Beweiswürdigung.

in der praxis sieht es jedoch so aus, daß die freunde in grün nicht alleine unterwegs sind und sich dann gegenseitig decken.

warum sagt man nicht einfach rotlichtverstöße werden von technischen anlagen dokumentiert punkt. damit würde man willkür von vorn herein nicht ermöglichen. alleine weil es (wenige) schwarze schaafe unter der deutschen polizei gibt, muss alles dafür getan werden um deren macht einzuschränken.

act_
2010-02-03, 18:26:05
es geht einfach darum, dass vorgestern saumäßiges Wetter war: Schneeregen, es lag noch Schnee, Temperatur um den Gefrierpunkt.
Bei trockenen Verhältnissen hätte ich möglicherweise gefahrenfrei bremsen können. Unter obigen Umständen aber nicht!

noid
2010-02-03, 18:27:24
es geht einfach darum, dass gestern saumäßiges Wetter war: Schneeregen, es lag noch Schnee, Temperatur um den Gefrierpunkt.
Bei trockenen Verhältnissen hätte ich möglicherweise gefahrenfrei bremsen können. Unter obigen Umständen aber nicht!

So argumentiert kommt noch ein Knöllchen wegen unangepasster Fahrweise dazu. :freak:

InsaneDruid
2010-02-03, 18:30:04
Ist doch Käse. Wenn die entsprechenden Leute die Ampel UND das Auto sahen werden sie sehr wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abschätzen können ob das Auto bei rot fuhr oder nicht. Dein konstruierter Fall gilt eben ja nur für den Fall, das jemand exact syncron mit dem Umschalten die Linie überfahrt. Sowas dürfte im 1000:1 Fall vorkommen. Und selbst dann würde man es sehen. Du schaust beim über die Ampel fahren doch auch nicht die ganze Zeit gebannt NUR auf die Ampel, sondern behältst diese im Augenwinkel.

Und wenn der TS selber schon von "Orange" spricht (und Leute werden niemals die Schwere ihrer Tat aufrunden, wenn er gelb gehabt hätte, hätte er nicht orange geschrieben) dann sollte der Fall recht klar sein.

InsaneDruid
2010-02-03, 18:31:34
So argumentiert kommt noch ein Knöllchen wegen unangepasster Fahrweise dazu. :freak:

Indeed. Zu schnell für die Straßenverhältnisse, bei Rot drüber aber natürlich unschuldig und der beste Fahrer weltweit, den die bösen grünen (blauen) Buben nur eine reinwürgen wollen.

x-force
2010-02-03, 18:44:10
ich denke auch das es klar ist, vor allem nach dem post mit seiner nicht angepassten fahrweise... da musst du echt aufpassen act_!

mir gehts jedoch ums prinzip, man kann das einfach nicht feststellen.
weiß denn keiner vor dem hintergrund, warum sie überhöhte geschwindigkeiten nicht schätzen dürfen?

InsaneDruid
2010-02-03, 18:52:50
Geschwindigkeiten schätzen und sehen ob ein rotes Licht leuchtet sind aber 2 komplett unterschiedliche Dinge.

Stormtrooper
2010-02-03, 18:55:30
mir gehts jedoch ums prinzip, man kann das einfach nicht feststellen.
weiß denn keiner vor dem hintergrund, warum sie überhöhte geschwindigkeiten nicht schätzen dürfen?

Hmm, sorry, wenn ich jetzt das ausspreche was ich denke würd ich dich fast beleidigen.
Gehts bei der Geschwindigkeit und strafbereiche.
-10 km/h Beispiel 10 €
-20 km/h Beispiel 20 €.
Das kann man nicht schätzen.
Beim Rotlicht ist das was anders, da heißts nur bei Rot gefahren.
und das sieht man, wenn du das nicht kannst selbst schuld.

x-force
2010-02-03, 18:57:29
in dem von mir konstruierten fall aber nicht

und die frage ist dann ja noch wie die strafe aussieht, afaik ist es ein unterschieb, ob die zeit über oder unter 1s rot liegt

Major J
2010-02-03, 19:02:42
in dem von mir konstruierten fall aber nicht

und die frage ist dann ja noch wie die strafe aussieht, afaik ist es ein unterschieb, ob die zeit über oder unter 1s rot liegt
Für den Fall mit den über eine Sekunde (oder 0,5?) brauchen sie Beweise, denn das muss dann der Richter entscheiden (Fahrverbot etc.). Bei nur Bußgeld unter der Zeit brauchen sie IMO keine.

Kann ich jetzt nicht fundieren, aber ich glaube so ist das.

Stormtrooper
2010-02-03, 19:03:06
in dem von mir konstruierten fall aber nicht

und die frage ist dann ja noch wie die strafe aussieht, afaik ist es ein unterschieb, ob die zeit über oder unter 1s rot liegt

Aber nur wenns von nem Blitzgerät ist und nicht beim menschlichen messen.

foobi
2010-02-03, 23:37:55
Meine Frage ist: habe ich Mehrkosten zu erwarten habe, wenn ich gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlege und der dieser dann abgelehnt wird?
Die Widersprüche werden alle abgelehnt, außer es handelte sich beim Bußgeldbescheid um ein Versehen oder ähnliches. Wenn du daher Widerspruch einlegst dann nur wenn du die Absicht hast, gegen die Ablehnung auch zu klagen.
Vor Gericht hättest du dann durchaus Chancen zu gewinnen, insbesondere wenn der Polizist keine gezielte Rotlichtüberwachung durchführte, sondern eigentlich mit etwas anderem beschäftigt war und dich nur zufällig beobachtete. Ebenso hängt es davon ab, wo sich der Polizist befand und ob man von seinem damaligem Standpunkt aus überhaupt die genaue Position eines Autos im Kreuzungsbereich feststellen kann.

_Gast
2010-02-04, 09:06:51
nein, in dem falle erleidest du einen emotionalen schaden... willst du ernsthaft behaupten, daß ein mordversuch keine auswirkungen auf dein weiteres leben hat?Das war nur ein Beispiel. Nehmen wir halt einfach Ladendiebstahl. Wirst du erwischt, ist niemand ein Schaden entstanden, auch kein emotionaler. Also ist Ladendiebstahl ab sofort legal. Wirst du erwischt, ist kein Schaden entstanden und du bleibst straffrei. Wirst du nicht erwischt, hast du kostenlos eingekauft.es geht einfach darum, dass vorgestern saumäßiges Wetter war: Schneeregen, es lag noch Schnee, Temperatur um den Gefrierpunkt.
Bei trockenen Verhältnissen hätte ich möglicherweise gefahrenfrei bremsen können. Unter obigen Umständen aber nicht!Das würde ich in meiner Stellungnahme keinesfalls erwähnen! Damit reitest du dich nur weiter rein.

x-force
2010-02-04, 10:45:31
Ladendiebstahl. Wirst du erwischt, ist niemand ein Schaden entstanden, auch kein emotionaler.

bleibt die frage wer einen erwischt hat. meist ja der kaufhausdetektiv und den stellt der laden ein, also hat der laden einen wirtschaftlichen schaden aus der schadensprävention erlitten. alternativ könnte einem kunden eine prämie gezahlt werden, wodurch wieder kosten enstehen.
diese kosten könnte man jetzt auf den dieb übertragen.

es geht immer, wenn man will

_Gast
2010-02-04, 11:04:09
alternativ könnte einem kunden eine prämie gezahlt werden, wodurch wieder kosten enstehen. diese kosten könnte man jetzt auf den dieb übertragen.Blablabla. Danach verursachen auch Rotlichtsünder immense Schäden, auch wenn sie niemanden gefährden. Würden sich nämlich alle an die Regeln halten, dann könnten wir unseren Polizeiapparat deutlich reduzieren. Du siehst also, aus dieser Argumentation kannst du dich nicht mehr herauswinden.

x-force
2010-02-04, 11:15:28
kleiner unterschied:

polizei braucht man nicht als denunzianten, sondern wenn etwas passiert ist.
daher ist in dem falle des rotlichtsünders auch niemand zu schaden gekommen, da die polizei sich mit sowas gar nicht zu beschäftigen hat.

abgesehen davon bin ich der meinung, daß die arbeit der polizei durch steuern und nicht durch bußgelder bezahlt wird.


wenn ein mod das hier liest, kann er da auch gerne einen neuen thread raussplitten, falls das hier nicht erwünscht ist.

InsaneDruid
2010-02-04, 11:49:37
Mein Gott, die Ampelregelung ist doch eigentlich die billigste die es gibt. Bei Grün darf man fahren, bei Gelb muss man anhalten, es sei denn man ist beim grün-gelb Wechsel zuh nah drann (was einem auch bei absolut angepasster Geschwindigkeit passieren kann), und bei Rot hat man eh zu halten.


Wer mit dieser kleinstmöglichen Regel nicht zurechtkommt mag den Lappen bitte abgeben, anstatt diese ewig sinnfreien Hirngespinste abzuseiern.

x-force
2010-02-04, 12:25:19
und leute die das grundsätzliche problem nicht verstehen, mögen sich bitte der diskussion fern halten

act_
2010-02-05, 12:58:38
wo seht ihr denn das Problem?
Ich bin völlig normal gefahren und die Ampel springt auf gelb um. Bei gemäßigten Temperaturen und trockenen Verhältnissen hätte ich gebremst (es war kein Auto hinter mir) und alles wäre gut gewesen.
Unter meinen geschilderten Umständen habe ich in dieser Situation entschieden, dass es besser ist die gelbe/orangene Ampel zu überfahren um eine eventuelle Gefährdung zu vermeiden.

Meine Ausgangsfrage war ja auch eine andere: habe ich (persönlich) weitere Kosten zu erwarten, wenn ich einen schriftl. Widerspruch einlege, bei evtl. Ablehnung aber nicht bereit bin vor Gericht zu ziehen.

Und zu der Aussage:" gibts denn keine Männer mehr, die für ihr Fehlverhalten bereit sind zu zahlen"
-ich sehe mich im Recht
-ich bin Student und das Geld ist nunmal knapp (Studenten leben unterhalb der Armutsgrenze, aber das ist eine andere Diskussion
-einen (Gerichts-) Prozess den ich evtl. verliere kann ich mir nicht leisten, daher würde ich bei Ablehnung des Widerspruchs einknicken
-bevor flames kommen bzgl "armer Student und Auto fahren": das ist der Wagen meiner Eltern, welchen ich für zwei Tage ausgeliehen hatte

InsaneDruid
2010-02-05, 13:04:35
was meinst du denn mit "orange"?

Außerdem.. deine finanzielle Situation hat damit doch genau NULL zu tun. Keine strafe weil arm?

HAL
2010-02-05, 13:16:55
Ich bin völlig normal gefahren und die Ampel springt auf gelb um. Bei gemäßigten Temperaturen und trockenen Verhältnissen hätte ich gebremst (es war kein Auto hinter mir) und alles wäre gut gewesen.
Unter meinen geschilderten Umständen habe ich in dieser Situation entschieden, dass es besser ist die gelbe/orangene Ampel zu überfahren um eine eventuelle Gefährdung zu vermeiden.

Vorsicht:
Wenn Du mit dieser Begründung Widerspruch einlegst könnte Dir tateinheitlich noch unangepasste Geschwindigkeit vorgeworfen werden (Ja, das kommt tatsächlich vor)!

noid
2010-02-05, 13:27:38
wo seht ihr denn das Problem?
Ich bin völlig normal gefahren und die Ampel springt auf gelb um. Bei gemäßigten Temperaturen und trockenen Verhältnissen hätte ich gebremst (es war kein Auto hinter mir) und alles wäre gut gewesen.
Unter meinen geschilderten Umständen habe ich in dieser Situation entschieden, dass es besser ist die gelbe/orangene Ampel zu überfahren um eine eventuelle Gefährdung zu vermeiden.

Meine Ausgangsfrage war ja auch eine andere: habe ich (persönlich) weitere Kosten zu erwarten, wenn ich einen schriftl. Widerspruch einlege, bei evtl. Ablehnung aber nicht bereit bin vor Gericht zu ziehen.

Und zu der Aussage:" gibts denn keine Männer mehr, die für ihr Fehlverhalten bereit sind zu zahlen"
-ich sehe mich im Recht
-ich bin Student und das Geld ist nunmal knapp (Studenten leben unterhalb der Armutsgrenze, aber das ist eine andere Diskussion
-einen (Gerichts-) Prozess den ich evtl. verliere kann ich mir nicht leisten, daher würde ich bei Ablehnung des Widerspruchs einknicken
-bevor flames kommen bzgl "armer Student und Auto fahren": das ist der Wagen meiner Eltern, welchen ich für zwei Tage ausgeliehen hatte

Wo ist eigentlich das "ich habe Scheisse gebaut, und stehe dazu"-Empfinden hin?
Diese Gewinsel, Betteln und Geflehe überall, hier, bei DSDS - das scheint wohl eine Krankheit zu sein, mit der man irgendwie immer durch will. Sowas geht auf den Zeiger.

(PS: leih dir doch das Geld von den Eltern :freak:)

DraconiX
2010-02-05, 13:31:59
Wo ist eigentlich das "ich habe Scheisse gebaut, und stehe dazu"-Empfinden hin?
Diese Gewinsel, Betteln und Geflehe überall, hier, bei DSDS - das scheint wohl eine Krankheit zu sein, mit der man irgendwie immer durch will. Sowas geht auf den Zeiger.

(PS: leih dir doch das Geld von den Eltern :freak:)

Dito bei DSDS muß ja mindestens auch ein Elternteil gestorben sein, damit man weiterkommt :freak:

noid
2010-02-05, 13:56:20
Dito bei DSDS muß ja mindestens auch ein Elternteil gestorben sein, damit man weiterkommt :freak:

Aber hallo.

Mal als Beispiel für den TS:
Ich bin mit dem Auto in eine für mich nicht erlaubte Zone gefahren (Durchfahrtsverbot ab 16:00, Aufgeschrieben laut Protokoll um 16:06). Lustigerweise konnte ich mich an kein Schild erinnern, also habe ich den Tatort nochmal besucht - da wurde mir klar warum ich das Schild nicht gesehen habe: es war _in_ einem Baum. :freak:

Bei sowas kann man Einspruch einlegen!

Aber doch nicht wenn die Verkehrs- und Wetterlage klar ist.

Asaraki
2010-02-05, 14:19:56
Mh eines musst du mir aber erklären…

a) Es war kein Auto hinter dir.
b) Du bist gefahren um eine eventuelle Gefährdung zu vermeiden. Gefährdung von wem? Es war keiner hinter dir und hättest du gebremst, wenn auch nur langsam, so dass du kontrolliert zum stehen kommst, auch vielleicht erst hinter der Linie, dann wäre doch die Gefährdung in jedem Falle geringer gewesen – oder sehe ich da etwas falsch?

Da du "Orange" sagst, war dir zu dem Zeitpunkt klar, dass die Ampel jeden Augenblick auf Rot spring und dann ist – sofern kein Auto hinter dir mit nicht ausreichendem Abstand - in jedem Falle zu bremsen. Da gibt’s es absolut keinen Argumentationsspielraum.

Tut mir leid, aber klingt für mich auch so, als wolltest du dich bloss vor der Strafe zu drücken, obwohl du innerlich schon weiss, dass der Fehler einzig und allein deiner war.

Um einen anderen Punkt noch einzuwerfen : Du zahlst, es tut weh und dadurch wird sich dein Fahrverhalten ändern, sofern du lernfähig bist, was ich einem Studenten einfach unterstelle. Denn zweimal den gleichen Fehler zu machen wäre ja nur eingeschränkt klug. Und genau das ist der Sinn einer Busse – das Ändern deines Verhaltens und nicht das einkassieren bei einem Studenten.

Wer Auto fahren kann – der kann auch die Bussen zahlen. Wer kein Geld für eine Busse hat soll gefälligst nicht in ein Auto steigen.

_Gast
2010-02-05, 14:29:09
wo seht ihr denn das Problem?
Ich bin völlig normal gefahren und die Ampel springt auf gelb um. Bei gemäßigten Temperaturen und trockenen Verhältnissen hätte ich gebremst (es war kein Auto hinter mir) und alles wäre gut gewesen.
Unter meinen geschilderten Umständen habe ich in dieser Situation entschieden, dass es besser ist die gelbe/orangene Ampel zu überfahren um eine eventuelle Gefährdung zu vermeiden.Wenn du das in deinem Widerspruch schreibst, dann verschlechterst du deine Situation!StVO §3 (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.Die Begründung, du konntest wegen der Wetterverhältnisse nicht mehr rechtzeitig anhalten, würde dir gleich den nächsten Verstoß bringen.

Dann schreibst du, dass du eine Gefährdung ausschließen wolltest, aber es war gar kein Fahrzeug hinter dir? Wen hättest du denn eventuell gefährdet? Fußgänger am Straßenrand?

Solltest du dich tatsächlich für einen Widerspruch entscheiden, würde ich diesen keinesfalls ohne Anwalt einlegen. Mit deinen eigenen Begründungen machst du alles nur schlimmer.