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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schaden an Wohnung + Haftpflicht


JesusFreak_83
2010-02-03, 22:30:15
Hallo,

bei mir entstand in meiner alten Wohnung ein Schaden an der Tür.
Da ich Haftpflichtversichert bin ist das kein Problem. Meine Haftpflichtversicherung wollte, dass ich ein Angebot von einem Schreiner einhole, damit die prüfen können, ob der Reperaturpreis ok ist und wenn er ok ist, kann ich weiteres in die Wege leiten. Gesagt getan. Angebot erhalten und an die Versicherung geschickt (Kopie an meinen ehemaligen Vermieter). Nun bekam ich heute einen Brief von meinem Vermieter in dem drinstand, dass er den o. g. Schreiner beauftragt hat, nach dessen Angebot die Tür zu reparieren (Kosten ca. 2200 €).

Was soll ich tun? Durch Urlaub hat habe ich den Brief erst jetzt erhalten, der Auftrag wurde am 24.01 erteilt. Eine Rechnung kam noch nicht. Die Versicherung ist noch dabei, den Schaden zu prüfen. Was kann ich machen? Werde morgen auf jeden Fall meine Versicherung kontaktieren, aber sonst? Die Kaution wurde noch nicht ausgezahlt (Höhe ca. 800 €).

Gruß
JesusFreak

Blackland
2010-02-04, 08:27:38
Wer einen anderen beauftragt, der zahlt auch die Rechnung. Ganz einfach eigentlich.

Sofern Deine Versicherung die anteilige Kostenübernahme erklärt, kann der Vermieter die (bezahlte) Rechnung dorthin schicken und er bekommt seinen anteiligen Wert erstattet.

Dusselig ist natürlich, dass der Vermieter sich diese Kostenübernahme nicht hat bestätigen lassen.

Er bekommt auf keinen Fall 100% der entstandenen Kosten erstattet, da er sich (bzw. den Wert des Hauses) durch eine neue Tür besser stellt, als vor dem Schaden.

JesusFreak_83
2010-02-04, 08:34:23
Danke, so habe ich es mir auch (rechtlich gedacht). Werde also wenn die Rechnung kommt sie nicht zahlen und an die Versicherung verweisen.

Kann er aber (sofern der Fall eintritt) dann den Differenzbetrag von meiner Kaution einbehalten mit der Begründung "Beseitigung von Schäden"?

Werde das Gefühl nicht los, dass das ganze beim Anwalt endet worauf ich keine Lust habe. Hab zwar eine Rechtsschutzversicherung mit 0 € Eigenbeteiligung die auch bei Mietstreitigkeiten greift aber in 2 Wochen gehts in den Urlaub und davor noch eine Rennerei... nein Danke.

grobi
2010-02-04, 08:43:56
Tja wenn du keine Rennerei haben willst lass die Sache laufen und trag die Konsequenzen. Wie kann man nur so drauf sein? Stell dich der Sache und Kümmere dich drumm sonst bist du der Dumme.

mfg grobi

_Gast
2010-02-04, 08:45:42
...Schreiner beauftragt hat, nach dessen Angebot die Tür zu reparieren (Kosten ca. 2200 €).Nur so aus Neugierde, was ist denn kaputt? Für 2.200 Euro kriege ich eine nagelneue Marken-Aluminium-Außenhaustür.

JesusFreak_83
2010-02-04, 09:07:41
Mein Hase ist ausgebüchst und hat die Ränder der Türe + Türrahmen schön angenagt. Drecksvieh!
Hab auch einen Schock bekommen als ich den Kostenvoranschlag gesehen hab. Beim Durchlesen kam dann die Erklärung. Das ist eine Hauseingangstür aus Mahagoni (wtf ich hatte jahrelang eine Mahagonitür und hab das nicht gewusst). Die Tür muss ausgebaut werden, eine Ersatztür für ein paar Tage rein und die kaputte Tür wird in der Schreinerei repariert.

@grobi
So hab ich das auch nicht gemeint. Natürlich würde ich zum Anwalt gehen. Mir wäre es aber lieber wenn mir dies erspart bliebe und alles sich von alleine (ohne dass mir Zusatzkosten entstehen) regelt.

JesusFreak_83
2010-03-12, 21:24:15
Ok, kam gerade aus dem Urlaub zurück und erhielt ein Schreiben von meiner Versicherung, dass sie den Schaden nicht übernehmen.

Begründung:

Nach Ziff. 3.1) a) (1) der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathapftlichtversicherung sind aber Haftpflichtenansprüche wegen Abnutzung, Verschließes und übermäßiger Beanspruchung ausgeschlossen.

Ähm... was darauf trifft auf "Hase ist dämlich und knabber die Tür an" zu?

Bin grad am überlegen ob ich zum Anwalt gehen soll. Da aber meine Rechtsschutzversicherung und meine Haftpflichtversicherung von der selben Versicherungsfirma ist, frage ich mich, ob die Versicherung einen Rechtsstreit gegen sich selbst zahlt? Wisst ihr da was?

Berni
2010-03-13, 14:58:43
Aus diesem Grund ist die Rechtsschutz grundsätzlich eine getrennte Gesellschaft (gesetzlich geregelt) auch wenn sie unter demselben Dach ist. Die Rechtsschutz sollte also normalerweise auch in diesem Fall genauso handeln als wenn es eine gänzlich andere Versicherung wäre.

Desti
2010-03-13, 15:08:25
Wieder ein schönes Beispiel wie sinnlos der doitsche Versichungswahn ist.

Der Fünfte Elefant
2010-03-13, 15:31:54
Also ich verstehe das Schreiben so:
"Wir glauben ihnen kein Wort, wollen aber den Versuch machen das ganze ohne großes Aufheben in der Versenkung verschwinden zu lassen. "

JesusFreak_83
2010-03-14, 19:11:06
Also ich verstehe das Schreiben so:
"Wir glauben ihnen kein Wort, wollen aber den Versuch machen das ganze ohne großes Aufheben in der Versenkung verschwinden zu lassen. "

Sorry, sollte dies wirklich so sein, kündige ich die Versicherung.
Ist so was üblich? Hab den eigentlich vertraut.

Wie seht ihr den Fall?

onkel2003
2010-03-14, 20:03:55
Sorry, sollte dies wirklich so sein, kündige ich die Versicherung.
Ist so was üblich? Hab den eigentlich vertraut.

Wie seht ihr den Fall?


mal so gesagt sind schäden durch haustiere automatisch mit heiner haftflicht gedekt ich denke mal nein.
kann man solche schäden versichern bestimmt, hast du so eine versicherung ? denke nicht

bleibt über du darfst zahlen

1 vorteil für dich du hast den auftrag nicht erteilt, lediglich die 800 euro Kaution werden putsch sein.

wenn dein vermieter nicht weiter klagt.

von daher würd ich erst mal garnichts weiter machen bevor nicht 100 % sicher ist das schäden durch tiere nicht mit einer haftflicht versichert sind.

JesusFreak_83
2010-03-14, 20:27:42
Haustiere sind in der Haftpflichtversicherung dabei.
Die Versicherung sieht es aber so, so denke ich, dass das Anknabbern der Tür eine Abnutzungserscheinung ist was ich für Bullshit halte.

Mein Ex-Vermieter mir gestern geschrieben, dass er den Betrag innerhalb von 14 Tagen (ich war im Urlaub, daher sind es nur noch 5 Tage) haben möchte sonst leitet er rechtliche Schritte ein.

darph
2010-03-14, 20:36:09
Mein Ex-Vermieter mir gestern geschrieben, dass er den Betrag innerhalb von 14 Tagen (ich war im Urlaub, daher sind es nur noch 5 Tage) haben möchte sonst leitet er rechtliche Schritte ein.
Schlagt mir, wenn ich mich irre, aber sind solche Fristen nicht erst mit Zustellung der Mahnung gültig?

DraconiX
2010-03-14, 22:41:20
Schlagt mir, wenn ich mich irre, aber sind solche Fristen nicht erst mit Zustellung der Mahnung gültig?


Schlagt mich, aber gibt es denn in Deutschland überhaupt eine rechtliche Frist zur Zahlung einer Mahnungen? ;)

Nein, er braucht auch keinerlei Mahnung zu schicken! Er könnte direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Das mit den 14 Tagen oder den 3 Mahnungen ist ein irrglaube... Alles nirgends rechtlich Niedergeschrieben. Die rechtliche Mahnstufen sind folgende: Rechnung -> gerichtlicher Mahnbescheid -> Klage! Mehr gibt es da nicht!

onkel2003
2010-03-16, 05:31:47
Haustiere sind in der Haftpflichtversicherung dabei.
Die Versicherung sieht es aber so, so denke ich, dass das Anknabbern der Tür eine Abnutzungserscheinung ist was ich für Bullshit halte.

Mein Ex-Vermieter mir gestern geschrieben, dass er den Betrag innerhalb von 14 Tagen (ich war im Urlaub, daher sind es nur noch 5 Tage) haben möchte sonst leitet er rechtliche Schritte ein.


in den fall würd ich nen anwalt einschalten, da es sich nicht um eine abnutzung handelt.

zu dein Ex-Vermieter hat er dir die möglichkeit gegeben den schaden selbst zu beseitigen?.
aber auch hierzu wird dir nen anwalt mehr sagen können.

JesusFreak_83
2010-03-16, 06:54:56
War gestern bei meiner Versicherung. Also meine Rechtsschutzversicherung übernimmt, trotz dass sie zur selben Versicherungsgruppe gehört wie die Haftpflicht, den Fall und zahlt meinen Anwalt.

Morgen ist mein Anwaltstermin. Mal schaun was rauskommt. Ich werde berichten. Nicht ganz koscher find ich die Ablehnung der Schadenszahlung aber schon.

Blackland
2010-03-20, 01:37:07
Ok, kam gerade aus dem Urlaub zurück und erhielt ein Schreiben von meiner Versicherung, dass sie den Schaden nicht übernehmen.

Begründung:

Nach Ziff. 3.1) a) (1) der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathapftlichtversicherung sind aber Haftpflichtenansprüche wegen Abnutzung, Verschließes und übermäßiger Beanspruchung ausgeschlossen.

Ähm... was darauf trifft auf "Hase ist dämlich und knabber die Tür an" zu?

Ha Ha Ha - so ein Unfug - da hat wohl ein Sachbearbeiter gekokst???!! :ugly:

Natürlich ist das drin, nicht zuletzt auch unter "Mietsachschäden" ....!!!

Normale Abnutzung wird logischerweise nicht bezahlt, da hierfür Miete entrichtet wird.

Drohe mit dem BaFin und fordere eine eindeutige Ablehnung der Versicherung, dass die " ... durch das Kleintier verusachten Schäden ..." nicht ersetzt werden! Lass Dir den entsprechenden Paragrafen in den AHB (Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen) zeigen. Den gibts natürlich NICHT! ;)

Die RS-Versicherung und den Anwalt kannst Du eigentlich sparen, da eine Haftpflichtversicherung immer eine indirekte RS-Versicherung ist - die müssen bei Versicherungsschutz nämlich prüfen, ob die Ansprüche berechtigt sind - und wenn JA: regulieren und wenn NEIN: an die Gegenseite ablehnen. ;)

Wichtig: eindeutiges Foto anfertigen und mit einreichen!!

JesusFreak_83
2010-03-20, 10:38:58
Ha Ha Ha - so ein Unfug - da hat wohl ein Sachbearbeiter gekokst???!! :ugly:

Natürlich ist das drin, nicht zuletzt auch unter "Mietsachschäden" ....!!!

Normale Abnutzung wird logischerweise nicht bezahlt, da hierfür Miete entrichtet wird.

Drohe mit dem BaFin und fordere eine eindeutige Ablehnung der Versicherung, dass die " ... durch das Kleintier verusachten Schäden ..." nicht ersetzt werden! Lass Dir den entsprechenden Paragrafen in den AHB (Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen) zeigen. Den gibts natürlich NICHT! ;)

Die RS-Versicherung und den Anwalt kannst Du eigentlich sparen, da eine Haftpflichtversicherung immer eine indirekte RS-Versicherung ist - die müssen bei Versicherungsschutz nämlich prüfen, ob die Ansprüche berechtigt sind - und wenn JA: regulieren und wenn NEIN: an die Gegenseite ablehnen. ;)

Wichtig: eindeutiges Foto anfertigen und mit einreichen!!

Hmm also der Besuch bei der Anwältin hat nichts erbracht. Sie meinte, ich müsse den Schaden zahlen. Die Versicherung hat sich in ihrem Schreiben nur falsch ausgedrückt. Die Anwältin meinte, dass der Schaden kein kurzzeitiger Schaden war sondern einer, der auf langer Zeit entstanden ist. Diese Schäden seien ein Werk von längerer Dauer gewesen. Kaninchen sind in der Haftpflichtversicherung nicht drinnen, da sie Nagetiere sind und so ein Streitfall automatisch schon vorprogrammiert sei. Sollte dies wieder allen erwartens doch mitversichert sein, wird sich die Versicherung darauf berufen, dass der Schaden auf langer Dauer entstanden ist und somit eine Abnutzung. So ein Schaden kann nicht innerhalb eines "Moments" entstehen.

Dem Vermieter (da er mit eine Frist bist vorgestern eingeräumt hat) habe ich die Zahlung meinerseits zugesichert.

Werde mir mal die Sache mit der BaFin (man lernt immer neues dazu) ansehen.
Hat jemand Erfahrung damit?

Blackland
2010-03-21, 21:44:12
Auf Dauer .... so, so. :(

Dann sieht das schon anders aus.

1. Ein Schaden ist einer Versicherung zeitnah - in der Regel innerhalb einer Woche - zu melden.

Ist der Schaden tatsächlich "im Laufe der Zeit" entstanden, können die sich darauf berufen, dass Du nicht sofort den Schaden gemeldet hast. Das wäre dann auch so korrekt. Nachzulesen in den versicherungsbedingungen.

Es wäre somit Dein Versäumnis und blöderweise Deine Schuld.

2.) Sofern es sich um ein Zierkaninchen und nicht um einen "ausgewachsenen Rammler" handelt, ist es schon mit drin in der PHV. Ein Hamster und Mäuse sind es übrigens auch - trotz der Zähne. ;)

3.) Dass Du zu Schadensersatz verpflichtet bist, ist auch klar - das ist im BGB geregelt. Einer muss also zahlne, die Versicherung oder Du.

Solltest Du jedoch jetzt von selber zahlen, kann die Versicherung auch ablehnen - da Du das nämlich genausowenig darfst. Steht übrigens auch in den Versicherungsbedingungen. Die liest ja nur leider niemand.


Mit dem BaFin solltest Du also erst mal warten, da sich die Sachlage ja nun ganz anders verhält - oder??

JesusFreak_83
2010-03-21, 22:48:12
Naja, der Ex-Vermieter hat mich seiner Bestätige-dass-du-zahlst-bis-xx.xx.xxxx-oder-ich-schalte-meinen-Anwalt-ein mich ziemlich unter Druck gesetzt.

Also du meinst, ich solle jetzt nichts tun, zahlen und das als Lehrgeld verbuchen? Shit... Naja, muss damit leben. Hase ist dafür jetzt im Tierheim :biggrin:

Neo69
2010-03-21, 23:17:04
Ich kann dir zwecks der Frage leider nicht weiter helfen, aber vielleicht solltest du es als Denkanstoss nehmen ob es denn so richtig ist, Tiere mit einem Instinkt, alles anzuknabbern, in der Wohnung zu halten. Selbst wenn du "gewinnst" in der Sache, der ganze Stress...

Blackland
2010-03-22, 11:34:39
Naja, der Ex-Vermieter hat mich seiner Bestätige-dass-du-zahlst-bis-xx.xx.xxxx-oder-ich-schalte-meinen-Anwalt-ein mich ziemlich unter Druck gesetzt.

Also du meinst, ich solle jetzt nichts tun, zahlen und das als Lehrgeld verbuchen? Shit... Naja, muss damit leben. Hase ist dafür jetzt im Tierheim :biggrin:

Pech halt - oder Unwissenheit, die wie wir wissen, vor Strafe nicht schützt...

Du hast richtig erkannt, leider nur die zwei Möglichkeiten:


1.) Stress mit Versicherer, wobei Du wahrscheinlich "verlieren" wirst, die Schadensanzeige ist ja schon dort (ich würd trotzdem noch mal die Sachlage telef. klären)

2.) Selber zahlen und tatsächlich als "Lehrgeld" verbuchen


Und ganz wichtig (auch für alle anderen):

Ein Versicherungsfall ist innerhalb einer Woche an den Versicherer zu melden und auf gar keinen Fall vorab eine Zahlung leisten!

Der Hintergrund ist ganz einfach: Die Gesellschaft prüft (auf ihre Kosten), ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Berechtigt vom Grunde und der Höhe her.