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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HP Pavillion w2007 im Arsch- wie lange Garantie ??


JackBauer
2010-02-05, 01:16:14
hab den glaube ich im August 2007 gekauft, hab da seid heute nen fetten roten Strich der von oben nach unten durchzieht, sieht man nur wenns dunkel ist, also beim gamen ist das scheisse

hat wer Ahnung ob da noch was geht?

_DrillSarge]I[
2010-02-05, 09:59:05
in deinen kaufunterlagen steht bestimmt was über die garantiezeit. zur not beim händler/HP nachfragen.

Tomi
2010-02-05, 12:32:09
Händler ist klar raus aus der Nummer, 2 Jahre Gewährleistung sind um, nach 6 Monaten wäre man eh schon beim Händler gekniffen gewesen. Bliebe nur eventuelle Garantie von HP.

JackBauer
2010-02-05, 13:22:37
ja hab schon ne Mail hingeschrieben zum HP Support

hinten stehst bei dem ganzen Zeug wo Serial usw. July 2007 wurde er wohl gefertigt?

hat wer Ahnung ob HP da noch was macht oder scheissen die auf mich^^


http://www.abload.de/thumb/100_0999vcuf.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=100_0999vcuf.jpg)

Tomi
2010-02-05, 13:34:09
"alte" Berichte von damals sprechen von nur 1 Jahr Garantie für dieses Modell. Juli 2007 dürfte das Herstellungsdatum ein.

JackBauer
2010-02-05, 13:41:11
bei prad.de steht 2 Jahre als die ihn getestet haben

Gast Berlin
2010-02-05, 16:01:00
bei prad.de steht 2 Jahre als die ihn getestet haben
na also,warum nicht gleich so,geht doch ;)
abgesehen davon,vielleicht steht auf der HP webpage was zu deinem Produkt und Garantie :)

Q-NA
2010-02-06, 15:43:35
Ich mach es ja meistens auch nie, aber da sieht man mal wieder, dass es doch ganz gut sein kann das Angebot einer Garantieverlängerung anzunehmen.
Wird ja auch von HP in Ihrem Store angeboten.

SixpackRanger
2010-02-08, 12:25:01
Händler ist klar raus aus der Nummer, 2 Jahre Gewährleistung sind um, nach 6 Monaten wäre man eh schon beim Händler gekniffen gewesen. Bliebe nur eventuelle Garantie von HP.

Falsch. Nach 1 Jahr erst. Es handelt sich ja um Neuware, nicht Gebrauchtware.

Bei Gebrauchtware gelten übrigens auch 2 Jahre, wenn von Gewerbe verkauft, außer der Händler schließt das in den AGB aus und reduziert es auf 1 Jahr wozu er gesetzlich mindestens verpflichtet ist.

Tomi
2010-02-08, 14:16:26
Ich bezog mich auf die Beweislastumkehr in der Gewährleistung. Ab dem 7. Monat nach Kauf hätte der TE im hiesigen Fall nachweisen müssen (wenn er noch in den 2 Jahren wäre), dass der rote Strich schon bei Kauf da war oder 100% sicher abzusehen war, dass er nach weiß ich 1 1/2 Jahren auftreten wird. Kann er das? Nein, das kann niemand und daher wäre der Händler nach 6 Monaten raus, da der Kunde diesen Nachweis nicht führen kann. Damit ist es kein Sachmangel sondern ein Gebrauchsdefekt nach Recht und Gesetz. Das ist bei allen anderen Dingen auch so. Die 2 Jahre Gewährleistung sind knallharte Verbrauchertäuschung, da nach 6 Monaten die meisten auf ihren kaputten Geräten erstmal sitzenbleiben und hoffen müssen, dass der Herstellers was macht.

_Gast
2010-02-08, 14:35:09
Was sagt denn die Auskunft auf der HP-Webseite?
http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/weInput?lc=en&dlc=de&cc=de&product=3357289&lang=de

SixpackRanger
2010-02-08, 14:52:00
Die 2 Jahre Gewährleistung sind knallharte Verbrauchertäuschung, da nach 6 Monaten die meisten auf ihren kaputten Geräten erstmal sitzenbleiben und hoffen müssen, dass der Herstellers was macht.

Stop ! Du meinst wohl den Händler. ;) Und der muß garantiert was machen, denn noch hast du Anspruch auf Garantie bei Neuware, wenn wir schon bei 2 Jahren Gewährleistung sind. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel. Gewährleistung ist ohnehin nur bei Gebrauchtware wichtig, da es hier ja keine Garantie seitens des Herstellers mehr gibt. Das hast schon seinen Sinn und Zweck und ist sicher keine Verbrauchertäuschung. ;)

DDM_Reaper20
2010-02-17, 16:11:49
Stop ! Du meinst wohl den Händler. ;) Und der muß garantiert was machen, denn noch hast du Anspruch auf Garantie bei Neuware, wenn wir schon bei 2 Jahren Gewährleistung sind. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel. Gewährleistung ist ohnehin nur bei Gebrauchtware wichtig, da es hier ja keine Garantie seitens des Herstellers mehr gibt. Das hast schon seinen Sinn und Zweck und ist sicher keine Verbrauchertäuschung. ;)

Moment. Er hat völlig Recht. Bei der 2jährigen Gewährleistung greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, dann muss eben der Kunde nachweisen, dass der Mangel beim "Gefahrenübergang" bereits "angelegen" hat. Da ein solcher Beweis ohne Gutachten eines Experten nicht geht, sind damit Kosten verbunden. In den meisten Fällen lohnt sich das ganz einfach nicht. Man ist also auf den Hersteller und dessen Leistung, die Garantie, angewiesen.

Der Händler "muss" bei Garantie NICHTS machen, denn das tangiert ihn schlicht nicht. Garantie ist eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers. Er KANN anbieten, die Ware an den Hersteller zu schicken, aber das kostet dann natürlich was.

Gewährleistung ist sehr wohl wichtig, auch und gerade bei Neuwaren. Da brauchst Du nämlich keine großen Bedingungen zu erfüllen. Nicht mal ein Kaufnachweis ist strikt erforderlich, solange Du, z.B. per Zeugen, nachweisen kannst, dass Du dort das Ding gekauft hast.

Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung, daher kann der Hersteller auch gewisse Bedingungen setzen, die Du zu erfüllen hast, z.B., dass die Rechnung vorliegen muss. Ohne diese bist Du ziemlich oft gekniffen. Kommt bei Gewährleistung, zumindest rein rechtlich gesehen, nicht vor.