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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungsende steht bevor - prophylaktisch arbeitslos melden?


MadManniMan
2010-02-09, 19:29:42
Ahoi Genossen!

Diesen Sommer werden sowohl meine Freundin (schulische Ausbildung) als auch ich (betriebliche Ausbildung) ausgelernt haben - und jetzt sagt sie mir, ich solle mich doch unbedingt 3 Monate vor Ausbildungsende arbeitslos melden.

Es ist nur zu ... naja, sicher ... ich habe jedenfalls noch keinen Vertrag für die Stelle danach, hatte erst um die Zeit der Prüfung vor, eine Bewerbung zu schreiben (wie es mir auch die Damen in der Verwaltung nahelegten). Um nicht unter 12-wöchiger Bearbeitungsfrist zu leiden, falls doch alles schief geht, soll ich eben ihrer Ansicht nach jenes tun.

Google half nicht - außer, dass im SGBIII von einer Pflicht für schulisch Ausgebildete steht, welche für betrieblich Ausgebildete nicht gilt. Verwirrung!

sun-man
2010-02-09, 19:33:53
Schonmal daran gedacht da anzurufen ? Ansonsten - wo ist das Problem dort mal vorzusprechen ? Der Berieb muß Dir frei geben für den Gang zum AA.

LovesuckZ
2010-02-09, 19:37:35
Es ist deine Pflicht bei einer vorhersehbaren Arbeitslosigkeit entsprechen rechtzeitig dort zu melden. Normalerweise reicht es als betrieblicher Auszubildener dich am Tag des Ausbildungsende entsprechen arbeitlos zu melden. Jedenfalls wurde mir das vor 3 Jahren in Berlin so mitgeteilt.

Alexander
2010-02-09, 19:48:15
Man soll sich arbeitslos melden sobald erkennbar wird, dass man arbeitslos werden könnte.

Ja, es sist sehr schwammig formuliert. Aber erst am Tag des Ausbildungsendes hinzugehen ist keine gute Idee.

knuglifix
2010-02-09, 19:56:11
war das nicht 3 monate vorher 'arbeitssuchend' melden und erst dann wenn man arbeitslos geworden ist dieses melden?

MooN
2010-02-09, 20:06:31
Es ist deine Pflicht bei einer vorhersehbaren Arbeitslosigkeit entsprechen rechtzeitig dort zu melden. Normalerweise reicht es als betrieblicher Auszubildener dich am Tag des Ausbildungsende entsprechen arbeitlos zu melden. Jedenfalls wurde mir das vor 3 Jahren in Berlin so mitgeteilt.


Nicht unbedingt:

§ 38 Sozialgesetzbuch III - Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden
Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung

Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen.

medi
2010-02-09, 20:16:16
Melde beim Arbeitsamt an, dass du vorraussichtlich zum TagX arbeitssuchend/arbeitslos bist. Die Sperren wie die Bekloppten. Erst kürzlich hats wieder eine entfernt Bekannte erwischt die sich sogar sofort Arbeitslos gemeldet hat sobald es ihr bekannt war und trotzdem gesperrt wurde obwohl sie gar nicht vorher wissen konnte, dass sie arbeitslos werden würde (Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende, 6 Wochen vorher die Kündigung erhalten und trotzdem nen Monat gesperrt wurden, trotz Schriftstück vom AG das sie die Kündigung gerade erst erhalten hat) ... Ich fand das ne riesen Sauerei aber sie hats einfach so geschluckt. *kopfschüttel*

MadManniMan
2010-02-09, 20:26:40
Was heißt "Sperrung"?

Alexander
2010-02-09, 20:27:46
Was heißt "Sperrung"?
Sibirien?

sei laut
2010-02-09, 20:44:04
Du weißt scheinbar, wann du arbeitslos wirst. Also melden.
Wenn du es dann doch nicht wirst, ist das dann auch kein Beinbruch (solang man entsprechend Bescheid gibt), zuviel gezahltes Geld holen sie sich schon wieder. :D

Marc-
2010-02-09, 20:53:05
Was heißt "Sperrung"?
Sperrung heisst das du kein ALG erhälst weil du deinen verpflichtungen nicht nachgekommen bist, nämlich der, dich frühzeitig arbeitsSUCHEND zu melden.
Faktisch ist die lage ganz einfach.
Das ausbildungsverhältnis ist befristet. es endet zu einem dir bekannten stichtag. Hast du an diesen stichtag anschliessend keinen gueltigen arbeitsvertrag, bist du verpflichtet dies spätestens 3 monate vorher der arge zu melden. Ansonsten kann und sollte die arge dich im falle eintretender arbeitslosigkeit sperren.
Es ist auch in deinem sinne:
1. dein ALG anspruch kann vorher berechnet werden (bemisst sich nämlich im falle einer ausbildung nicht ausschliesslich nach der ausbildungsvergütung sondern primär danach was du als berufsanfänger im erlernten beruf verdient hättest als bemessungsgrundlage.
2. Du kannst bereits vorher alle notwendigen papiere anbringen (verdienstbescheinigung etc).
3. Du kannst sicher sein bei eintretender arbeitslosigkeit übergangslos ALG zu erhalten.
Wichtig ist: Sofern du keinen anschlussarbeitsvertrag hast, musst du dich auch arbeitssuchend melden. Auch das gehört zu deinen mitwirkungspflichten. Denn dann stehst du bis auf weiteres ab ausbildungsende dem arbeitsmarkt zur verfügung.
Selbst wenn du beispielsweise vorhast zu einem späteren zeitpunkt eine arbeit aufzunehmen oder aber beispielsweise im herbst ein studium beginnen moechtest, solltest du dich fruehzeitig arbeitlos melden. denn du bist leistungsberechtigt und kannst der arge mitteilen, das du beispielsweise nur bis herbst zur verfügung stehst. Ausserdem hast du auch nur so weiterhin eine Krankenversicherung.
also nochmal in kuerze: du musst nach ende der ausbildung erstmal von einer arbeitslosigkeit ausgehen, solange du keinen unterschriebenen und gültigen anschlussvertrag hast. Mündliche wischi waschi zu sagen und eventualfälle zaehlen da nicht. Denn kommt am ende kein vertrag zustande hast DU die arschkarte, traegst die konsequenzen und wirst zur rechenschaft gezogen.
Ein guter Arbeitgeber der den willen hat azubis zu behalten teilt diesen das auch rechtzeitig mit und erledigt auch das vertragswesen.

Grey
2010-02-09, 21:09:24
ALG erhält man grundsätzlich, wenn keine krassen Gründe vorliegen.

Diese "Sperrung" Panikmache ist völlig absurder schwachsinn, nur weil es irgendwem bekannten aus Timbuktu mal passiert ist.

Es ist oftmals einfach auch Sache des zuständigen Bearbeiters an den man gerät, wie freundlich man empfangen wird. ALG bekommt man sicherlich wenn man dran bleibt und sich nicht von den Leuten verarschen lässt.

Insofern ist das, was Alexander bereits schrieb, die korrekte Antwort. Melden sobald wie man absehen kann, dass Arbeitslosigkeit droht. Trotzdem ist es auch nicht so, dass man völlig gearscht ist, wenn man sich erst später meldet.

Man soll sich arbeitslos melden sobald erkennbar wird, dass man arbeitslos werden könnte.

Ja, es sist sehr schwammig formuliert. Aber erst am Tag des Ausbildungsendes hinzugehen ist keine gute Idee.

MadManniMan
2010-02-09, 21:12:58
Ich möchte euch schon mal für die Hilfe danken :)

Laut Vertrag endet die Ausbildung Ende Juli. Anfang Mai ist Prüfung ... da ich da keinen Amtsstress haben will (kenne das recht gut), würde ich das einen halben Monat schleifen lassen. Falls ich bis dahin dann schon einen Vertrag haben sollte, kann ich es sein lassen, ansonsten spricht ja nichts dagegen.
Aber ich gehe deutlichst nicht davon aus, keinen Vertrag zu bekommen.

Und Alex: ;D

sChRaNzA
2010-02-09, 21:42:34
Puh... ich bin mir da nicht sicher, aber wenn ich mich richtig zurück erinner hat das AA diese ''Information'' eh schon. (bei mir durch den ausbildungsvertrag - meinten die jedenfalls)

Ich habe zwei Wochen vor Ausbildungsende erfahren das ich doch nicht übernommen werden konnte. Hab beim AA angerufen und die meinten es reicht wenn ich am ersten Tag nach meiner Ausbildung da auftauche.

Kira
2010-02-09, 21:51:38
Puh... ich bin mir da nicht sicher, aber wenn ich mich richtig zurück erinner hat das AA diese ''Information'' eh schon. (bei mir durch den ausbildungsvertrag - meinten die jedenfalls)

Ich habe zwei Wochen vor Ausbildungsende erfahren das ich doch nicht übernommen werden konnte. Hab beim AA angerufen und die meinten es reicht wenn ich am ersten Tag nach meiner Ausbildung da auftauche.

das kann ich so nicht bestätigen! Ich musste auch 3 Monate vor Ende meiner Ausbildung anrufen und der Herr am Telefon meinte auch, dass das zwingend notwendig sei. Also ruf am besten an und melde dich (telefonisch) arbeitslos. Das reicht schon!

Du kriegst dann die Unterlagen nach Hause geschickt, füllst einen kleinen Teil aus und den Rest die Personalabteilung. Danach geben sie dir den Rest und du gibst es beim AA ab, das wars. Damit bist du aus dem Schneider. Falls du doch übernommen wirst oder woanders ne Stelle hast, musste nur kurz da anrufen und das wars. Sie melden dich wieder ab und keine Probleme. Abmelden geht beim AA wirklich sehr schnell. Ein Anruf genügt.

sChRaNzA
2010-02-09, 22:05:31
Ja wie gesagt, sicher ist natürlich, und vorallem bei dem Verein, sicher! Wollt bloß mal sagen wie es bei mir damals, ohne Probleme, ablief.

Thomas02
2010-02-09, 23:10:00
Also generell ist es so das man sich 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit melden muss, bzw. spätestens 3 Tage nach bekanntwerden der Arbeitslosigkeit falls man es erst kurzfristig vorher erfährt.

Bei Auszubildenden reicht es wenn man sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit meldet.

Da das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit allerdings nicht den besten Ruf hat würde ich auch an deiner Stelle die 3-Monats Frist einhalten. Sicher ist sicher.

ShadowXX
2010-02-09, 23:40:00
Das ausbildungsverhältnis ist befristet. es endet zu einem dir bekannten stichtag. Hast du an diesen stichtag anschliessend keinen gueltigen arbeitsvertrag, bist du verpflichtet dies spätestens 3 monate vorher der arge zu melden. Ansonsten kann und sollte die arge dich im falle eintretender arbeitslosigkeit sperren.

das kann ich so nicht bestätigen! Ich musste auch 3 Monate vor Ende meiner Ausbildung anrufen und der Herr am Telefon meinte auch, dass das zwingend notwendig sei. Also ruf am besten an und melde dich (telefonisch) arbeitslos. Das reicht schon!
Tja, das ist aber falsch und der Herr am Telefon hatte unrecht.

Es geht hier um eine betriebliche Ausbildung, deshalb gilt das was oben schonmal gepostet wurde:

Zitat von http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Arbeitsuchendmeldung/Arbeitsuchendmeldung-Nav.html
§ 38 Sozialgesetzbuch III - Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden
Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung

Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen.

Das es natürlich trotzdem besser wäre sich nicht erst unbedingt auf den letzten Drücker zu melden ist aber natürlich klar....

Annator
2010-02-10, 08:25:45
Ahoi Genossen!

Diesen Sommer werden sowohl meine Freundin (schulische Ausbildung) als auch ich (betriebliche Ausbildung) ausgelernt haben - und jetzt sagt sie mir, ich solle mich doch unbedingt 3 Monate vor Ausbildungsende arbeitslos melden.

Es ist nur zu ... naja, sicher ... ich habe jedenfalls noch keinen Vertrag für die Stelle danach, hatte erst um die Zeit der Prüfung vor, eine Bewerbung zu schreiben (wie es mir auch die Damen in der Verwaltung nahelegten). Um nicht unter 12-wöchiger Bearbeitungsfrist zu leiden, falls doch alles schief geht, soll ich eben ihrer Ansicht nach jenes tun.

Google half nicht - außer, dass im SGBIII von einer Pflicht für schulisch Ausgebildete steht, welche für betrieblich Ausgebildete nicht gilt. Verwirrung!

Müssen tust du erstmal garnichts.
Ruf dort an und melde dich Arbeitslos wenn du deren Service nutzen willst einen Job zu finden.

Als Tip. Der Arbeitgeber muss dir Sonderurlaub gewähren für Besuche beim Amt und Bewerbungsgespäche. Nutze das. Und wenn es nur ein Druckmittel beim jetztigen Arbeitgeber sein soll. "Schau mal der Bewirbt sich woanders. Vielleicht sollten wir ihm doch endlich mal einen Vertrag anbieten."

Diese 3 Monatsregel ist nur wichtig wenn man ALG1 berechtigt ist. Meldet man sich nicht frühzeitig gibt es Verspätungen mit der Zahlung.

_Gast
2010-02-10, 08:28:18
Aber ich gehe deutlichst nicht davon aus, keinen Vertrag zu bekommen.Und bei wie vielen anderen Firmen hast du dich schon vorgestellt?

Marc-
2010-02-10, 11:36:02
Diese 3 Monatsregel ist nur wichtig wenn man ALG1 berechtigt ist. Meldet man sich nicht frühzeitig gibt es Verspätungen mit der Zahlung.
Man ist nach beendigung der AUsbildung ALG 1 berechtigt.
Daß die 3 Monatsfrist nicht für Azubis gilt, ist mir neu, aber ich lass mich gerne belehren.
Allerdings macht es keinen Sinn es nicht zu tun. Es gibt keine nachteile sondern nur vorteile. Kommt doch ein anschlussvertrag zustande teilt man das mit und fertig.
Amtsstress bekommst du erst dann wenn du bis zum letzten tag wartest und dann zusehen muss das dein bescheid zeitnah bearbeitet wird und du dein geld auch zeitnah bekommst. Dem kannst du durch fruehzeitige meldung entgegenwirken. Sollte sich doch was anderes ergeben ist das ein telefonat. mehr nicht.

SixpackRanger
2010-02-10, 11:42:34
Tu es doch einfach. Was hast du schon zu verlieren ?

Wirst du arbeitslos, mußt du danach nicht ewig auf Bearbeitung irgendwelcher Anträge warten.

Wirst du nicht arbeitslos, teilst du dem Amt einfach mit, daß du Beschäftigung hast.

Hamster
2010-02-10, 12:56:40
Ich möchte euch schon mal für die Hilfe danken :)

Laut Vertrag endet die Ausbildung Ende Juli. Anfang Mai ist Prüfung

Achtung: die Ausbildung endet mit bestehen der Prüfung. Soll heißen, auch wenn dein Vertrag darüber hinaus gültig ist, verliert dieser die Gültigkeit.

Annator
2010-02-10, 14:52:21
Man ist nach beendigung der AUsbildung ALG 1 berechtigt.
Daß die 3 Monatsfrist nicht für Azubis gilt, ist mir neu, aber ich lass mich gerne belehren.
Allerdings macht es keinen Sinn es nicht zu tun. Es gibt keine nachteile sondern nur vorteile. Kommt doch ein anschlussvertrag zustande teilt man das mit und fertig.
Amtsstress bekommst du erst dann wenn du bis zum letzten tag wartest und dann zusehen muss das dein bescheid zeitnah bearbeitet wird und du dein geld auch zeitnah bekommst. Dem kannst du durch fruehzeitige meldung entgegenwirken. Sollte sich doch was anderes ergeben ist das ein telefonat. mehr nicht.

60% der Ausbildungsvergütung? ;-) Da kriegst mit H4 mehr.

Marc-
2010-02-10, 21:46:43
60% der Ausbildungsvergütung? ;-) Da kriegst mit H4 mehr.
wie bereits frueher gesagt:
das ALG1 bemisst sich nach !bestandener! Prüfung nicht nach der Ausbildungsvergütung, sondern an dem fiktiven Gehalt der erworbenen Qualifikation. Entweder wird dieses fiktive Gehalt vom AUsbildungsbetrieb bescheinigt, oder es wird der geltende Tarifvertrag zugrundegelegt. Davon ein bestimmter Prozentsatz sind die Bemessungsgrundlage. In jedem fall normalerweise deutlich hoeher als die ausbildungsvergütung.

Xero41plou
2010-02-15, 11:47:55
ich habe mich vor 3 wochen arbeitslos gemeldet da ich dort meine mündliche prüfung hatte und somit das ausbildungsverhältnis beendet war. ich bin danach gleich zum arbeitsamt und konnte mich arbeitslos melden. Ich muss jedoch jez noch nach Rosenheim um ALG 1 anzufordern. bekommt man dort die Fahrtkosten erstattet?

Annator
2010-02-15, 12:17:44
wie bereits frueher gesagt:
das ALG1 bemisst sich nach !bestandener! Prüfung nicht nach der Ausbildungsvergütung, sondern an dem fiktiven Gehalt der erworbenen Qualifikation. Entweder wird dieses fiktive Gehalt vom AUsbildungsbetrieb bescheinigt, oder es wird der geltende Tarifvertrag zugrundegelegt. Davon ein bestimmter Prozentsatz sind die Bemessungsgrundlage. In jedem fall normalerweise deutlich hoeher als die ausbildungsvergütung.

Wo steht das? Das ist mir neu.

MadManniMan
2010-02-15, 13:26:28
Ein Freund von mir hatte verkürzt und bekommt nun ALG 1 nach 60% Ausbildungsvergütung ;( Theoretisches Gehalt war mal ...

Annator
2010-02-15, 16:49:11
Ein Freund von mir hatte verkürzt und bekommt nun ALG 1 nach 60% Ausbildungsvergütung ;( Theoretisches Gehalt war mal ...

War mir auch so. :/