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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkaufsplattform für die speziellen Spiele?


Dane
2010-02-19, 17:49:11
Hi!

Ich muss mal blöd fragen. Und zwar könnte es sein, das ich jemand gut kenne der das eine oder andere Game besitzt das auf dem Index steht. Nun möchte dieser jemand diese Spiele los bekommen.

Gab es dazu mal nicht eine offizielle und auch bekannte Auktionsplattform speziell für diese Games?

DrFreaK666
2010-02-19, 18:13:00
Kenne nur das
http://www.roteerdbeere.de/

MajorX32
2010-02-19, 18:24:08
Kenne nur das
http://www.roteerdbeere.de/
Welche eigentlich sehr gut ist, ebay für Erwachsene.
Wobei, ich glaube wenn du beschlagnahmte Spiele verkaufen willst, das dies nicht erlaubt ist und du dich strafbar machst?
Ich meine natürlich deinen Freund.

Iceman346
2010-02-19, 18:37:41
Jo, beschlagnahmte Spiele darf man offiziell nicht verkaufen. Genauso wie Spiele mit Nazisymbolen.

Dane
2010-02-19, 18:39:00
Also auf dem Index ist das gleiche wie Beschlagnahmt?

sei laut
2010-02-19, 18:43:34
Index ist ein blödes Wort. Es gibt nur verbotene Spiele und welche, die erlaubt sind, aber die man nicht öffentlich anbieten darf (nur unter der Ladentheke gegen Vorlage des Ausweises z.B.) und für die ein Werbeverbot gilt.

Dane
2010-02-19, 18:49:20
Also wenn als Beispiel eines dieser Spiele "Blood II: The Chosen" wäre, laut Wikipedia steht da folgendes:

Das Spiel steht in Deutschland auf dem Index der indizierten Computerspiele, was nicht nur den Altersnachweis von 18 Jahren oder mehr verlangt, sondern es auch verbietet, das Spiel zu bewerben und es in für Minderjährige zugänglichen Räumen zu verkaufen.

Somit darf man es allgemein hier nicht verkaufen, richtig? Somit hat sich das Thema wohl erledigt. Man bleibt auf seinen Kohlen sitzen :-D

Iceman346
2010-02-19, 18:49:40
Also auf dem Index ist das gleiche wie Beschlagnahmt?

Nein, Spiele die nicht öffentlich verkauft werden dürfen kommen in Deutschland in 3 Stufen vor:
- Mit USK 18 Sticker. Dürfen offen im Laden stehen, im Internet aber nicht ohne Überprüfung des Alters des Käufers gehandelt werden.

- Indiziert. Dürfen nicht offen beworben werden bzw. offen im Laden stehen (bevor man das Spiel vorzeigt muss also schon ein Alterscheck geschehen), können aber im Internet mit Alterscheck gehandelt werden. Ob Liste A oder B indiziert macht dabei keinerlei Unterschied, die Liste B Titel sind lediglich laut Meinung der BPjM Kandidaten für eine Beschlagnahmung.

- Beschlagnahmung. Der Handel mit solchen Medien ist verboten, ebenso die Einfuhr mit dem Zweck des Weiterverkaufs. Persönlicher Besitz und der Kauf für eigene Zwecke ist erlaubt.

kleeBa
2010-02-19, 21:15:40
Also ein L4D2 (Liste B zumindest die nichtdeutsche Version) kann ich als Erwachsener gefahrlos kaufen/verkaufen aber ein Condemned 2 (beschlagnahmt) dagegen nicht?

clockwork
2010-02-19, 21:44:13
Mit Altersnachweis darfst du alles kaufen/verkaufen was nicht beschlagnahmt/verboten ist.

interzone
2010-02-21, 20:48:36
selbst der nicht gewerbsmäßige Verkauf von beschlagnahmten Medien ist eingeschränkt gestattet - allerdings nicht auf öffentlichen Plattformen.

doublehead
2010-02-21, 20:55:04
Also ein L4D2 (Liste B zumindest die nichtdeutsche Version) kann ich als Erwachsener gefahrlos kaufen/verkaufen aber ein Condemned 2 (beschlagnahmt) dagegen nicht?
Eigentlich richtig. Aber wenn Du es im Freundes- oder Bekanntenkreis loswirst, dann wird Dir schon nichts passieren. Nur auf irgendeiner Verkaufsplattform würde ich es nicht anbieten.