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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob


timbell
2010-02-24, 21:31:55
Hallo Community,

Ich hoffe das hier ist das richtige Unterthema. Ich bin 18 Jahre alt, Schüler, und bin derzeit auf Nebenjob Basis in einer Tanzschule angestellt. Im Monat verdiene ich ca. 150 euro. Kann und darf ich dann einen zweiten Nebenjob ausüben bei dem ich dann ca. 350 euro verdienen würde. Ist das Ok oder kriege ich da Ärger.

Gruß timbell

rotkäppchen
2010-02-24, 22:13:09
soweit ich das weiß, müsstest du dann einen von beiden von der steuer absetzen. aber ob das jetzt der 150er ist oder 350er weiß ich nicht.

The_Strip
2010-02-24, 23:35:52
@rapantchen:
Was meinst mit "von der Steuer absetzen" in dem Zusammenhang?

@timbell:
Du musst dann eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen, die dann automatisch Lohnsteuerklasse VI hat, heißt volle Abzüge. Mit einer Lohnsteuererklärung, die dann eh Pflicht wird, bekommst du aber alles zurück, da du wahrscheinlich ja eh auf die Kindergeldgrenze auch achtest.
Aber ich glaube, man kann die Freibeträge auch splitten.

rotkäppchen
2010-02-24, 23:40:22
das, was du im zweiten absatz beschrieben hast. ;)

mir fiel das nicht mehr ein.

-Duke-
2010-02-25, 11:06:58
Hi!
Das werden wahrscheinlich beides sogenannte Minijobs sein. Diese werden zusammengerechnet und würden dann die 400 € Grenze übersteigen. Das hätte zur Folge, dass Du bei beiden Jobs Sozialversicherungspflichtig wirst und Abzüge hättest.
Wenn du beide Jobs machen möchtest, so achte darauf dass Du zusammen nicht über die 400 € kommst.

Gruß
-Duke-

BlödBär
2010-02-25, 11:09:11
Oder das du nur einen 400 Euro-Job nimmst. ;)

_Gast
2010-02-25, 11:18:27
Ist das Ok oder kriege ich da Ärger.In Deutschland kannst du steuerlich so viele Jobs haben wie du möchtest. Steuern werden immer über einen Jahreszeitraum abgerechnet. (Dass man monatlich Steuern bezahlt, ist eine Hilfe für Steuerpflichtige, die sonst alle am Jahresende einen erheblichen Geldbetrag aufbringen müssten. In anderen Ländern ist das tatsächlich so.) Bei der jährlichen Steuerberechnung werden einfach alle Beträge zusammengezählt und versteuert. Hast du durch den monatlichen Abschlag zuviel bezahlt, bekommst du wieder was raus, ansonsten musst du nachzahlen.

Du darfst 8.004 Euro im Jahr (2010) steuerfrei verdienen (der so genannte Grundfreibetrag). Das wären also rund 667 Euro im Monat. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt ist dem Finanzamt egal.

-Duke-
2010-02-25, 14:00:17
hm .. klar darf er .. aber ob er das will...? ^^

--------Minijob--------Sozialversicherungspfl Beschäftigung
brutto 400,00 --------400,00
Abzüge 0,00 --------108,92

netto 400,00 ---------291,08

Und das ist nur die sozialversicherungstechnissche Seite. Die steuerliche macht noch weniger Spaß. Da muss er nämlich tatsächlich beim zweiten Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerkarte mit Klasse 6 abgeben. (bei 400 eu ca 50eu Lohnsteuer)

;)


-Duke-

Simon Moon
2010-02-26, 08:34:09
--------Minijob--------Sozialversicherungspfl Beschäftigung
brutto 400,00 --------400,00
Abzüge 0,00 --------108,92

netto 400,00 ---------291,08


Wie siehts dann für den AG aus? Muss der sowohl bei Minijob als auch bei der soz.vrspfl. Beschäftung 400€ einkalkulieren, oder hat er noch weitergehende Sozialbeiträge abzuführen?

-Duke-
2010-02-26, 10:17:48
Der Arbeitgeber zahlt immer Abgaben. Beim Minijobber zahlt der Arbeitgeber 13% KV, 12% RV und 2% pauschale Lohnsteuer und evtl Umlagen U1 und U2. also so ca 30% auf die 400 €

Bei der sozialversicherungspfl. Beschäftigung zahlt er: 7% KV, 9,95% RV, 1,4% ALV, 0,975% PflVers plus evtl Umlagen U1 und U2, also etwa 20% . Der Arbeitnehmer zahlt quasi das gleiche als Abzüge von seinem Bruttolohn und trägt die Lohnversteuerung entsprechend seiner Lohnsteuerklasse, Religion usw....

Gruß -Duke-

Alexander
2010-02-26, 10:34:39
Die 2% pauschale Lohnsteuer werden oft auf den AN angewälzt. Was ist denn U1 und U2?

Timbell könnte aber ein Problem mit seinen Jobs bekommen, wenn der AG es sich einfach machen will und sagt: "Bei uns ist kein Minijobber (aufgrund mehrerer Jobs) sozialversicherungspflichtig. Das möchte ich auch weiterhin so behalten, um es schön einfach in der Buchhaltung zu haben. Entscheide dich bitte, ob du unseren Job willst oder den anderen."

OT:
Oft genug werden 400€ Kräfte pro Stunde schlechter bezahlt als Teiltzeitkräfte, da ihnen ja viel weniger vom Brutto abgezogen wird. Daher lohnen sich für die Firmen Minijobber oft dennoch, obwohl die Abgaben, die die Firma zu zahlen hat höher sind (mind. 25% vs ca 20%).

pippo
2010-02-26, 12:02:39
Lange Rede kurzer Sinn: Wenn du beide Minijobs zusammenrechnest und die 400€ - Grenze nicht übersteigst, ist der 2. Minijob kein Problem.

Marscel
2010-02-26, 12:23:00
Übersicht und generell hilfreiche Informationen dazu: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/4__mehrereMinijobs/navNode.html?__nnn=true

Black-Scorpion
2010-02-26, 20:04:40
Die 2% pauschale Lohnsteuer werden oft auf den AN angewälzt. Was ist denn U1 und U2?
U1 ist die Umlage für schwangere und U2 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
U1 zahlt übrigens jeder AG ganz egal ob Frauen beschäftigt werden oder nicht.