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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : weihnachtsgeldabzug nach kündigung rechtens?


WTC
2010-02-24, 22:26:46
Hallo,

folgende Situation:

arbeitnehmer arbeitet 4 jahre im betrieb. Kriegt im dezember 2009 650€ weihnachtsgeld, scheidet dann ab 1.3.2010 aus weil er kündigt.

Arbeitgeber kürzt daraufhin den Lohn vom februar um die 650euro weihnachtsgeld.

Sagt mal, ist sowas rechtens? Ich war immer der meinung, weihnachtsgeld wird für das vergangene jahr bezahlt, und nicht für das jahr, was vor einem liegt. Für ein wenig fachkundige hilfe mit eventuell paar fakten wäre ich sehr dankbar, danke :)

noch als infos: AN arbeitet als vollzeitkraft in diesem unternehmen, und hatte keinerlei fehlzeiten die letzten 2 jahre...

vudu
2010-02-24, 22:36:50
http://tinyurl.com/y9gkj93

san.salvador
2010-02-24, 22:36:59
Hm, wenn der AN im November angefangen hat und schon im Dezember darauf WG kassiert hat, würds wiederum passen. Steht eine WG-Regelung nicht im Arbeitsvertrag?

WTC
2010-02-24, 22:41:25
http://tinyurl.com/y9gkj93

cool, danke ;)

jetzt müsste man nur noch wissen ob sie WEIHNACHTSGELD bekommt, oder ein 13. monatsgehalt... ich gehe dann ja eher von weihnachtsgeld aus.

"st dem Arbeitnehmer eine Gratifikation von mehr als 100 Euro bis zu einer Monatsvergütung gewährt worden, so kann die Rückzahlungsverpflichtung bis zu einem Ausscheiden bis zum Ablauf des 31.03. des Folgejahres vorgesehen werden"

shit, dann ist der AG wohl im recht...

@san.salvador: nein, steht nichts im vertrag, daher hab ich hier nachgefragt!

Fiedler
2010-02-24, 22:43:17
Ist in vielen Branchen so oder so ähnlich normal. Zum Beispiel bei Freunden von mir, die ambulante Krankenpfleger sind. Musst mal gucken was in deinem Arbeitsvertrag steht.

WTC
2010-02-24, 22:45:33
ja, geht hier um meine freundin, die in der textil bzw. einzelhandelsbranche tätig ist... finde ich trotzdem irgendwie ungerecht, schließlich wird sie für das vergangene jahr "belohnt"... damit ist sie jetzt diesen monat für 500€ netto arbeiten gegangen nach abzug! der AG wusste übrigends seit anfang januar bescheid... d.h. er hätte es ja wenigstens staffeln können... jetzt kommt das auf einen schlag

Fiedler
2010-02-24, 23:02:47
Als ich das erste mal davon gehört habe, hab ich es auch erst nicht glauben können.
Ist halt blöd, wenn man es vorher nicht weiß. Sonst kündigt man natürlich erst zum 15.04. oder 1.05.. Ich kenne zumindest einige, die das so gemacht haben.

superkraut
2010-02-26, 13:39:24
Leute die regelung das eine Weihnachtsgratifikation zurueckgezahlt werden muss wenn man VOR dem 01.04 in dem darauf folgenden jahr kuendingt ist schon so alt wie die BRD.

Also ich hatte das schon in meinem lehrvertrag stehen und das ist jetzt auch schon ueber 40 jahre her.

Cheers

Ringwald
2010-02-26, 18:27:17
Also ich hatte das schon in meinem lehrvertrag stehen und das ist jetzt auch schon ueber 40 jahre her.

Cheers

Leider haben wir nicht die Erfahrung eines 50 Jahre alten Mannes.

SCNR