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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sturmschaden am Auto


HyperX
2010-02-28, 15:26:04
Hallo, Hier bei uns Stürmt es zurzeit richtig Heftig. Und leider wurde das Auto meiner Eltern von einer Herum fliegenden Mülltonne (Nicht unsere eigene) Getroffen.

Unser Auto steht unter einem Carport hinter unserem Haus, der Parkplatz ist angemietet und für die Mülltonnen gibt es keinen Extra stell platz. Die stehen halt mit unter diesem Carport.
Nun ist die Abdeckung des Spiegels abgebrochen, eine Tiefe lange Beule über dem Türgriff und einige Lange Tiefe Kratzer im Lack.

Betroffen sind auch noch andere Autos darunter ein Mercedes SLK etc.


Wer zahlt nun für den Schaden?

Hier ein Paar Bilder:
http://www.imagebanana.com/img/b7owto44/thumb/Foto0403.jpg (http://www.imagebanana.com/view/b7owto44/Foto0403.jpg)http://www.imagebanana.com/img/w4u8w6sb/thumb/Foto0408.jpg (http://www.imagebanana.com/view/w4u8w6sb/Foto0408.jpg)http://www.imagebanana.com/img/lq8ahr1w/thumb/Foto0414.jpg (http://www.imagebanana.com/view/lq8ahr1w/Foto0414.jpg)http://www.imagebanana.com/img/on8qm2zm/thumb/Foto0417.jpg (http://www.imagebanana.com/view/on8qm2zm/Foto0417.jpg)http://www.imagebanana.com/img/o1j08gn7/thumb/Foto0411.jpg (http://www.imagebanana.com/view/o1j08gn7/Foto0411.jpg)


Mit freundlichen Grüßen,
- HyperX

Plutos
2010-02-28, 15:31:41
Theoretisch, aus dem Bauch 'raus: der Mülltonnen-Eigentümer ;).

Unioner86
2010-02-28, 15:38:41
^^^
Richtig.Falls nicht und ihr habt eine KASKO Versicherung dann die!

Annator
2010-02-28, 15:39:59
Jau die Haftpflicht des Mülltonnenbesitzers sollte zahlen.

rotkäppchen
2010-02-28, 15:43:27
Theoretisch, aus dem Bauch 'raus: der Mülltonnen-Eigentümer ;).

würde ich auch sagen.
die mülltonnen müssen doch so "gelagert" werden, dass diese sich nur durch menschliche hand bewegen. ;)

hatten wir bei meinen großeltern in der straße auch schon. nachdem die müllabfuhr da war, im herbst, standen die dinger 1tens echt beschissen zurückgestellt und 2tens nicht mehr "windgeschützt".

die mülltonne von gegenüber hat sich selbstständig gemacht und wums an mein auto.
zum glück nur ans plastik der stoßstange, war kein schaden zu sehen.
der nachbar hatte nachgeguckt und ich auch noch.
er meinte, er zahlt falls da was ist.

da stellt sich mir nur die frage: wie muss die müllabfuhr die tonnen eigentlich wieder zurückstellen? genau dahin und so, wie die sie von den auffahrten/grundstücken holen? oder anders?

HyperX
2010-02-28, 15:47:19
O.k die Müllabführ stellt unsere Tonnen nicht zurück unter das Carport das macht jeder Mieter selber. (Demnach ist der Besitzer der Tonne verantwortlich) Denn unser Parkplatz ist Hinter unserem Haus und man muss unter unserem Haus durch Fahren um dort hin zu gelangen.

Stormtrooper
2010-02-28, 15:48:21
Deine Kaskoversicherung.

HyperX
2010-02-28, 15:50:44
Deine Kaskoversicherung.

Die meiner Eltern mein eigenes Auto steht "Sicher" auf der Straße :rolleyes: Aber der Wagen hat nur Teilkasko, zahlt die auch?


(Der SLK hat übrigens VK. der hat es gut :freak:)

Trotzdem bleibt dann ja noch die Frage der "Schuld" im grunde ist es
ja Höhere Gewalt (Sturm) aber trotzdem müssten die Tonnen Gesichert sein.
Bzw. so stehen das nix passiert.

Don-Roland
2010-02-28, 15:51:17
http://tinyurl.com/ycwus6x :tongue:

Stormtrooper
2010-02-28, 16:00:03
Ja die Teilkasko reicht.
Hier wirst du auch nicht raufgestuft.
Du hast doch deine Frage schon selbst beantwortet mit der höheren Gewalt.
Somit liegt kein Schuldner vor (außer den Sturm) und somit kannst du auch keinen haftbar machen.

HyperX
2010-02-28, 16:24:39
Haben grade mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen. Der wollte aber auch wissen wem diese Tonne gehört. Nur blöd das es eine Gelbe Tonne war die keine Nummer besitzt.

Und von unseren Nachbarn will es ja noch keiner gewesen sein. -.-

rotkäppchen
2010-02-28, 16:31:15
hat denn keiner gesehen, wer die tonne weggenommen hat und wieder zu sich genommen hat?
war an der tonne kein schaden zusehen (kratzer o. ä.)?

wenn ja, wäre sie ja wiederzuerkennen, sodass du den eigentümer dann hast.

HyperX
2010-02-28, 16:37:28
hat denn keiner gesehen, wer die tonne weggenommen hat und wieder zu sich genommen hat?
war an der tonne kein schaden zusehen (kratzer o. ä.)?

wenn ja, wäre sie ja wiederzuerkennen, sodass du den eigentümer dann hast.

Zu erkennen wäre das noch sicher. Unsere eigene Tonne ist ja auch Markiert.
Es wäre also die einzige Tonne ohne Markierungen :rolleyes:
Nur irgendwie bleiben nur Zwei Mieter die es gewesen sein können. Der eine sagt es wäre nicht seine
und der andere sagt er Hätte keine, da er alles in Tüten raus-packt. Und die anderen können es nicht gewesen sein da sie eben
mit unten standen und selber Schäden am Auto hatten.

foobi
2010-03-01, 00:45:44
Ob der Besitzer der Mülltonne oder die Teilkasko- oder die Vollkasko-Versicherung des Fahrzeug-Halters zahlt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Wenn sich der Besitzer der Mülltonne fahrlässig verhalten hat (zB die Tonne irgendwo in der Gegend rumstehen lassen), muss er zahlen. Er muss aber nicht jeden denkbaren Aufwand betreiben um vorsorglich alle möglichen Gefahren abzuwenden.

Entweder du streitest dich also mit dem Besitzer der Mülltonne, oder du meldest den Schaden deiner Kasko-Versicherung (so denn eine vorhanden ist) und bleibst dann auf deinem Selbstbehalt sitzen, falls bei der Versicherung einer vereinbart wurde.

HyperX
2010-03-02, 15:58:18
Heute hat ein Gutachter unserer Versicherung das Auto besichtigt.

Wir hatten es vorher zu unserer Stamm Werkstatt gebracht und den Meister mal drüber-sehen
lassen. Der Schaden lag laut Mechaniker bei circa 3000€ wenn alles erneuert wird.

Der Gutachter wollte den Preis natürlich deutlich drücken aber unser Mechaniker hat da
ausgezeichnet Interveniert und nun Zahlt die Versicherung zumindest 2500€.

DraconiX
2010-03-02, 16:08:37
Für nen defekten Spiegel und etwas Lack?! :freak:

p.s.:

http://www.abload.de/img/100_1343lwna.jpg

Etwas unscharf, aber vielleicht kann ich es ja zum CSI schicken :freak:

Das war mein Sturmschaden... Da hats ne ca. 25m Tanne in der Mitte zerrissen. Gerade klein geschnitten und etwas Brennholz gesammelt. Ansonsten hat es nur ein paar Dachziegel erwischt aber sonst blieb alles heil.

HyperX
2010-03-02, 16:17:38
Schöne Ex-Tanne :ulol:

Für:
• Tiefe Kratzer über die Halbe hintere Tür.
• Zerbrochener Spiegel
• Lange und reichlich Tiefe Beule:
- Über dem Beifahrer Türgriff
- Vorderer Kotflügel
• Zerkratzter Scheinwerfer vorne. *


* Laut Gutachter "Verkehrsgefährdend" Da die Starken Kratzer das Licht
Brechen und Blenden WTF. es muss ein neuer Rein. -.- Na wenn er es sagt :ulol:

DraconiX
2010-03-02, 16:21:28
Schöne Ex-Tanne :ulol:

Für:
• Tiefe Kratzer über die Halbe hintere Tür.
• Zerbrochener Spiegel
• Lange und reichlich Tiefe Beule:
- Über dem Beifahrer Türgriff
- Vorderer Kotflügel
• Zerkratzter Scheinwerfer vorne. *


* Laut Gutachter "Verkehrsgefährdend" Da die Starken Kratzer das Licht
Brechen und Blenden WTF. es muss ein neuer Rein. -.- Na wenn er es sagt :ulol:

Meine Güte, das ist doch bei deinem Opel schon fast ein finanzieller Totalschaden :freak:

Wer übernimmt nun deinen Schaden? Dürfte doch die Teilkasko mit tragen oder?!

HyperX
2010-03-02, 16:23:36
Meine Güte, das ist doch bei deinem Opel schon fast ein finanzieller Totalschaden :freak:

Wer übernimmt nun deinen Schaden? Dürfte doch die Teilkasko mit tragen oder?!


Ja die Teilkasko übernimmt.


Deswegen bekommen wir nur die 2500€. Denn der Listenpreis des Autos liegt bei ~ 2400€ :freak: der Gutachter sagte er könne Maximal auf 2500€ gehen.
Und die bekommen wir jetzt auch. Ansonsten wäre der Wagen Wirtschaftlicher Totalschaden.

LOD
2010-03-02, 16:50:34
Sorry...aber der Schaden am SLK sieht verdächtig nach einem Schaden aus, der schon vorher da sein mußte.....

Keine Mülltonne verursacht SO einen Schaden/Beule.... Das kann ich mit gesundem Menschenverstand nicht glauben....denn die Griffe und der herausragende Rest der Mülltonne liegt höher als die Beule des SLK ....

Aber naja er hat ja ne Vollkasko....aber vermutlich mit 300.- Euro oder nochmehr Euro Selbstbeteiligung...weiter möchte ich jetzt nicht fortführen....

Bei dem Opel kann ichs halbwegs nachvollziehen... auch wenn der Kratzer viel zu lang ist....

Echte Versicherungs-Gutachter Spezialisten würden euch wahrscheinlich die Hose ausziehen.... Kein weiterer Kommentar ;-)

HyperX
2010-03-02, 16:52:46
Sorry...aber der Schaden am SLK sieht verdächtig nach einem Schaden aus, der schon vorher da sein mußte.....

Keine Mülltonne verursacht SO einen Schaden....

Das riecht etwas nach Versicherungsbertrug....

Sorry...aber das ist mein Eindruck....

Na ist ja nicht unser Auto :rolleyes: Von daher ist mir das Relativ Wurst.


Aber der Wagen steht sonnst auch immer neben unserem und mir ist bisher
keine Beule aufgefallen. Und die ist ja schon recht Deutlich.

Mr_Snakefinger
2010-03-03, 07:14:42
denn die Griffe und der herausragende Rest der Mülltonne liegt höher als die Beule des SLK ....

Ich hab da mal die irre Geschichte gehört, dass so eine Tonne mal umgefallen sein soll. Weiß allerdings nicht, ob an dem Gerücht was dran ist oder ob dass auch nur eine urbane Legende ist...

Blackland
2010-03-03, 12:10:44
Haben grade mit unserem Versicherungsvertreter gesprochen. Der wollte aber auch wissen wem diese Tonne gehört.

Ich hoffe, wegen der unten angeführten Punkte, ansonsten sucht Euch einen neuen:

1.) grundsätzlich Teilkasko, da Sturmschaden

2.) Versicherung kann ev. Regress nehmen beim "Tonnenbesitzer", was Euch aber nicht interessieren braucht ;)

JFZ
2010-03-03, 13:25:34
Ich hoffe, wegen der unten angeführten Punkte, ansonsten sucht Euch einen neuen:

1.) grundsätzlich Teilkasko, da Sturmschaden

2.) Versicherung kann ev. Regress nehmen beim "Tonnenbesitzer", was Euch aber nicht interessieren braucht ;)


??
Wenn der Tonnenbesitzer haftbar wäre, dann würde der zusätzlich zum Regress auch die Selbstbeteiligung der Teilkasko zahlen dürfen. Von daher schon interessant...

Blackland
2010-03-03, 17:29:11
??
Wenn der Tonnenbesitzer haftbar wäre, dann würde der zusätzlich zum Regress auch die Selbstbeteiligung der Teilkasko zahlen dürfen. Von daher schon interessant...

Ganz so einfach ist das leider nicht - obwohl grundsätzlich richtig, da das Verursacherprinzip greift. Jedoch ist es so, dass eine Haftpflichtversicherung IMMER Zeitwert zahlt und somit ANTEILIG an der Rechnung. Da ein sogenannter "Abzug Neu für Alt" - denn man bekommt schließlich neuen Lack und z.B. keinen 10 Jahre alten, auf den man nur Anspruch hätte - zum Tragen kommt, "frisst" dieser die 150 SB in der Regel auf.

Kurz gesagt - je höher die Entschädigungsleistung bzw. je älter das Auto, um so geringer die Chance, die SB erstattet zu bekommen.

Das geht auch völlig in Ordnung, sonst würde man sich einen geldwerten und unberechtigten Vorteil in Form einer Wertsteigerung verschaffen. ;)

Das gilt übrigens immer.

Daher ist es im Schadenfall klüger, andere Neuwertversicherungen einer Haftpflichtversicherung (Zeitwert) vorzuziehen, sofern das möglich ist. ;)

JFZ
2010-03-03, 20:52:33
Ganz so einfach ist das leider nicht - obwohl grundsätzlich richtig, da das Verursacherprinzip greift. Jedoch ist es so, dass eine Haftpflichtversicherung IMMER Zeitwert zahlt und somit ANTEILIG an der Rechnung. Da ein sogenannter "Abzug Neu für Alt" - denn man bekommt schließlich neuen Lack und z.B. keinen 10 Jahre alten, auf den man nur Anspruch hätte - zum Tragen kommt, "frisst" dieser die 150 SB in der Regel auf.

Kurz gesagt - je höher die Entschädigungsleistung bzw. je älter das Auto, um so geringer die Chance, die SB erstattet zu bekommen.

Das geht auch völlig in Ordnung, sonst würde man sich einen geldwerten und unberechtigten Vorteil in Form einer Wertsteigerung verschaffen. ;)

Das gilt übrigens immer.

Daher ist es im Schadenfall klüger, andere Neuwertversicherungen einer Haftpflichtversicherung (Zeitwert) vorzuziehen, sofern das möglich ist. ;)


Ja ok, wenn das Auto schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat mag das schon so sein. Aber was ist wenn das Auto neuer ist? Wenn mir einer ins Auto fährt zahlt mir doch seine Haftpflicht auch Wertverlust, Nutzungsausfall und Aufwandspauschale. Das sollte doch teilweise eine evtl. Wertsteigerung aufwiegen können...

lippixyz
2010-03-04, 09:30:00
@LOD

Schmeiss mal ne Mülltonne gegen dein Auto und du wirst schon sehen was dat für Beulen macht ;D

Blackland
2010-03-04, 14:54:36
Ja ok, wenn das Auto schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat mag das schon so sein. Aber was ist wenn das Auto neuer ist? Wenn mir einer ins Auto fährt zahlt mir doch seine Haftpflicht auch Wertverlust, Nutzungsausfall und Aufwandspauschale. Das sollte doch teilweise eine evtl. Wertsteigerung aufwiegen können...

Einen Wertverlust hat man theoretisch nicht, da alle Reparaturen in die Fachwerkstatt mit Neuteilen ausgeführt werden. Das kommt natürlich auf das Schadensbild an.

Nutzungsausfall (nur bei nachgewiesener Rep. in Werkstatt) ist möglich, sofern die Kasko nicht zahlt, oder man keine hat. Die Aufwandspauschale von ca. 20 - 30 EURO (falls es mehr ist, müssen Einzelbelegen eingereicht werden) kann natürlich auch geltend gemacht werden.

Laut BGB haftet der Verusacher in unbegrenzter Höhe für den Schaden, das heißt auch, für schadensbedingte Kosten. Theoretisch sollte man ohne Verlust und ohne Gewinn aus der Geschichte hervorgehen. Theoretisch. ;)

Die ganzen Sachen sind Fall spezifisch zu sehen und nicht unbedingt pauschal auf alle Schäden anwendbar, das muss klar sein.

Don-Roland
2010-03-18, 00:37:46
Was gibts neues? Ist die Sache schon erledigt? Wenn ja, wie ist sie verlaufen?