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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorratsdatenspeicherung aufgehoben - wirkt sich das auf dem Abmahnwahn aus?


Dane
2010-03-02, 19:20:02
Hallo!

Wie ich gerade bei Galileo gesehen habe wurde die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben wenn ich das auf die schnelle richtig verstanden habe. Und wie gesagt wurde, sind somit auch alle bisherigen gespeicherten Daten nicht mehr geltend.

Wie schaut es nun mit den ganzen Abmahnungen aus, die viele Leute wegen der Runterladerei bekommen haben? Diese müssten ja theoretisch nun auch nicht mehr geltend sein, oder? Denn diese Abmahnungen bauen ja auf Auszügen von z.b. der Telekom und den protokollierten Daten. :confused:

sei laut
2010-03-02, 19:56:50
Die Abmahnungen haben nichts mit der VDS oder den rechtmäßigen Verbindungsprotokollen der Telekom am Hut.
Kein normaler Anwalt hat Zugriff darauf und diese treten aber die Abmahnwellen los.

Abmahnungen werden nach dem Prinzip verfasst: Ich schreib 100* an und wer ein schlechtes Gewissen hat, wird schon zahlen.

*fiktive Zahl, will nicht wissen, wieviel so mancher Anwalt geschrieben hat
Edit: Klar gibts auch Abmahnungen, die nicht per Zufall sondern mit konkretem Verdacht verschickt werden, aber die sind nicht für die Wellen zuständig.

Dane
2010-03-02, 19:59:35
Aber bei einer Abmahnung ist ja ein gerichtlicher Beschluss dabei, denn die Rechtsanwälte dazu bevollmächtigen, Auskunft über die Verkehrsdaten der Telekom zu erhalten.

Es steht ja auch dabei die Ip Adresse sowie die Daten z.b. das Album oder der Film der runtergeladen wurde. Also haben die Zugriff darauf.

GBWolf
2010-03-02, 20:11:24
Die Abmahnungen haben nichts mit der VDS oder den rechtmäßigen Verbindungsprotokollen der Telekom am Hut.
Kein normaler Anwalt hat Zugriff darauf und diese treten aber die Abmahnwellen los.

Abmahnungen werden nach dem Prinzip verfasst: Ich schreib 100* an und wer ein schlechtes Gewissen hat, wird schon zahlen.

*fiktive Zahl, will nicht wissen, wieviel so mancher Anwalt geschrieben hat
Edit: Klar gibts auch Abmahnungen, die nicht per Zufall sondern mit konkretem Verdacht verschickt werden, aber die sind nicht für die Wellen zuständig.




Es wird fast immer mit Verbindungsdaten genehmigt vom Gericht abgemahnt.

sei laut
2010-03-02, 20:16:39
Dann redet ihr von anderen Abmahnungen wie ich. ;D

Fiedler
2010-03-02, 20:17:53
Bundesverfassungsgericht: (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html)
6. Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.
Die Richter haben zwischen Kommunikationsdaten (wer hat wann mit wem telefoniert) und einfachen personenbezogenen Daten (IP Adresse) unterschieden. Folglich ändet sich da nichts, außer die Regierung schließt das ausdrücklich aus. Das glaube ich aber kaum.

Dane
2010-03-02, 20:21:14
Das glaube ich auch nicht. Von dem her hat sich das wohl erledigt. Es wäre ja auch zu einfach gewesen :D

Coda
2010-03-02, 20:23:08
Wobei jetzt soweit ich weiß kein Gesetz mehr existiert das Provider dazu zwingt die IPs überhaupt zu speichern.

DrPeacemaker
2010-03-02, 20:55:35
Wobei jetzt soweit ich weiß kein Gesetz mehr existiert das Provider dazu zwingt die IPs überhaupt zu speichern.
Als Erstes das und Zweitens müssen alle Verbindungsdaten unverzüglich gelöscht werden. Bis ein neues gesetz da ist, sollte die Abmahnwesterwelle abnehmen.

Coda
2010-03-02, 20:58:30
Die IPs sind auch in den "normalen" Daten die die Provider erheben enthalten, das greift hier nicht.

AlecWhite
2010-03-02, 23:24:47
Wenn es personenbezogende Daten sind, dann greift ohnehin das BDSG, was Erhebung, Speicherung, Übermittlung etc. ohnehin klare Regeln setzt. De jure ist ein Speichern, Erheben, Übermitteln etc. dieser Daten unzulässig.

Der einzige Grund warum diese Daten gespeichert werden mussten, war ja die VDS - hier kollidieren offensichtlich zwei Gesetze....

BlödBär
2010-03-03, 00:43:02
Das wäre ja auch noch schöner gewesen... Ein Freibrief für alle Lutscher! ;)

Da hätte man auch schnell wieder eine Sonderregelung gefunden. In anderen EU-Ländern wird die Luft für Sauger auch immer dünner...

Fiedler
2010-03-03, 00:49:16
Die Formulierung 'personenbezogene' kam von mir. Soweit ich weiß hat Coda recht, und die Daten dürfen zu Abrechnungszwecken begrenzt gespeichert werden. Bei einer Flatrate aber, meines Wissens nach, nicht.
Übermittelt werden dürfen sie immer wenn die Strafverfolgungsbehörde sie z.B. wegen Urheberrechtsverstößen anfordert.

Momentan ist der Nachweis von Urheberrechtsverstößen sehr erschwert. Das nächste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt aber bestimmt. Ich hätte mir gewünscht das Karlsruhe das komplett einkassiert. Und nicht nur ein paar Punkte für verbesserungswürdig hält. Immer alle unter Generalverdacht stellen.:(