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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autounfall mit Fahrerflucht-Was tun?


Quarks
2010-03-09, 22:55:37
Hallo,

also ich hab folgendes Problem:

Ich hatte meinen Wagen bei mir vor dem Haus geparkt und über Nacht muss mir jemand reingefahren sein. Keine Nachricht am Auto. Daraufhin hab ich die Polizei gerufen die haben den Schaden aufgenommen. Da ich nur Teilkasko hab übernimmt die das nicht, da es ja Fahrerflucht war.

Nun möcht ich meinen Kotflügel natürlich austauschen lassen damit alles wieder heile ist. Muss ich jetzt warten bis die die Ermittlungen einstellen oder kann ich das auch direkt so machen und wenn die den vielleicht doch noch finden wird das nachträglich geregelt?
Ist das erste Mal das ich sowas hab.

Wär super wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

LG

GBWolf
2010-03-09, 22:57:19
Wenn die Ermittlungen eingestellt werden, und das geht schnell, zahlt das deine Kasko normal, aber du wirst auch in den Prozenten hochgestuft als wenn du Unfallverursacher wärst, so kenne ich es.

Quarks
2010-03-09, 23:00:40
Naja Verursacher bin ich ja nicht. Der Wagen war ja geparkt. Aber mein Versicherungstyp meinte die würden nur bei Vollkasko zahlen.

DK2000
2010-03-10, 00:47:04
Keine Ahnung inwiefern es sich hier um einen Unfall handelt, aber Wandalismus ist z.B. nicht in der Teilkasko. Erst wenn man dir etwas klaut würde die TK greifen (daher hab ich früher immer mein Bedienteil des Radios mitgenommen um es im etwaigen Fall als gestohlen zu melden)...

Und auch wenn du "nix" gemacht hast, da der Schuldige fehlt kann ich mir schon denken dass deine Versicherung dir die Prozente erhöht. Ob und in wiefern das richtig ist, kann ich nicht sagen.

Edit:
Haftpflichtversicherung: zahlt Schäden die du anderen zugefügt hast
Teilkasko: zahlt Schäden, die du dir selbst zugefügt hast
Vollkasko: zahlt Schäden, die andere dir zugefügt haben. Also IMHO auch bei Unfallflucht:


Die Vollkaskoversicherung ersetzt, über die mitversicherten Schäden aus der Teilkasko hinaus, auch Schäden am Fahrzeug, die durch äußere Einwirkungen entstanden sind, z. B. durch einen selbstverschuldeten Unfall, wenn ein Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder wenn Unbekannte das Fahrzeug beschädigt haben.

Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme107/article2454925.html

HyperX
2010-03-10, 01:12:53
Ich glaube die eigentliche Frage des Threadstarter bzw. der Threadstarterrin (OMG Eine Göttin :umassa:)* wurde noch nicht beantwortet.
Sie möchte wissen ob sie ihr Auto schon Reparieren lassen kann, ohne die Gefahr das eventuelle "Beweise" oder Regressansprüche an einen
eventuell ermittelten Verursacher verloren gehen.

Die Antwort auf diese Frage kenne ich allerdings auch nicht, aber das hatte ich ihr ja schon über ICQ mitgeteilt. :ueye:




*Naja, fast.. offiziell zumindest noch nicht. Aber Antrag ist meines Wissens Gestellt. :ulol:

Philipus II
2010-03-10, 07:57:15
Grundsätzlich darfst du den Schaden bereits jetzt reparieren lassen, ohne dass dir Ansprüche verloren gehen.
Praktisch ist es aber sinnvoll, für eventuelle Rechtsstreitigkeiten die Schadenshöhe belegen zu können.
Bei kleineren Beschädigungen reichen ein paar Bilder, der Polizeibericht und die Rechnung der Werkstatt normalerweise aus.
Zudem wird der Täter, falls er ermittelt wird, ein starkes Interesse haben, sich mir zu einigen, um die strafrechtl. Folgen zu mindern:D

Shink
2010-03-10, 08:57:10
Öh... ruf doch mal einen Versicherungsheini an?
Also zumindest bei uns hier gibt es unterschiedlichste Teilkasko-Varianten. Manche Versicherungen lassen es zu das man alles ohne Rechnung reparieren lässt und irgendwann später, wenn entschieden ist wer schuld ist zahlt man dann Schaden, Selbstbehalt oder nüx.

(Alle mir bekannten zahlen aber grundsätzlich Schäden bei Vandalismus/Fremdverschulden mit Fahrerflucht wenn Anzeige gestattet wird.)

Quarks
2010-03-10, 21:54:57
Danke für Eure Hilfe, hab heute die Polizei nochmal angerufen und nachgefragt. Die meinten da sie den Schaden aufgenommen haben kann ich es repaieren lassen und falls sie den Fahrer des anderen Wagen finden muss er das nachträglich zahlen.

LG Franzi