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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Arbeitsvertrag


Matthias1981
2010-03-11, 17:56:15
Hi Leute.
Mal ne Frage.
In meinem Arbeitsvertrag steht: "Im Krankheitsfall ist spätestens am 2. Werktag nach Beginn der Erkrankung ein ärtzliches Artest vorzulegen, aus dem sich die Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer ergibt."

Mus ich nun für den ersten Krankheitstag eine Krankmeldung vorlegen oder nicht?

Danke euch schonmal.

Annator
2010-03-11, 17:58:59
*Edit* Moment das steht da echt bescheuert. "ist ein ärztliches Aetest vorzulegen" Würde sagen so geschrieben nein.
Ist aber ziemlich schwamming. Könnte auch einfach nur sein, dass es um das vorlegen des Artestes beim Arbeitgeber geht.

sei laut
2010-03-11, 18:04:29
Ist es nicht normal, dass das Attest rückwirkend ist, bzw. entsprechend auch rückwirkend ausgestellt wird?

Matthias1981
2010-03-11, 18:06:41
War immer so dass ich nur für einen tag kein Artest vorgelegt habe...

EureDudeheit
2010-03-11, 18:24:10
Hmm ist komisch geschrieben, würde mal nachfragen. Ich muß erst ab dem 3. Tag ein Attest vorlegen.

Stormtrooper
2010-03-11, 18:36:52
Is doch ganz klar wie das gemeint ist.
Wenn du Montag erkrankt bist muß am Dienstag ein gelber Schein beim Chef sein.
Ne Krankmeldung wirst du immer brauchen.

ToxiC 1l
2010-03-11, 21:43:29
Hi Leute.
Mal ne Frage.
In meinem Arbeitsvertrag steht: "Im Krankheitsfall ist spätestens am 2. Werktag nach Beginn der Erkrankung ein ärtzliches Artest vorzulegen, aus dem sich die Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer ergibt."

Mus ich nun für den ersten Krankheitstag eine Krankmeldung vorlegen oder nicht?

Danke euch schonmal.

Wenn du jetzt angenommen am Dienstag krank wirst, musst du an dem Tag noch zum Arzt und dir eine AU ausstellen lassen. Die AU solltest du dann am gleichen Tag oder spätestens am nächsten Tag wegschicken.
Das Artest muss spätestens am Donnerstag im Betrieb eingehen. Falls das durch die Post nicht möglich sein sollte, musst du es selbst vorbei bringen.
Das wichtigste ist nur, dass es in diesem Fall am Donnerstag im Betrieb ist, da du sonst große Probleme bekommen wirst.
Ich würde empfehlen sowieso immer am Tag der Krankschreibung den Betrieb telefonisch zu benachrichtigen, dass die schonmal bescheid wissen.

jorge42
2010-03-11, 22:01:21
da die post da eh niemals schafft am nächsten Tag den Brief zuzustellen, sind solche Formulierungen eh für die Katz, obwohl dies eine Standardklausel ist. Ein "normaler" Arbeitgeber nimmt das normalerweise nicht so genau. Am besten du fragst in deiner PA nach wie das wirklich geregelt wird. Den Abteilungsleiter oder den für dich zuständigen Personalverantwortlichen sollte man aber schon am ersten Tag über Krankheits- bedingte Abwesenheit informieren. Ich muss bis zu 2 Tage Krankheit nicht ärztlich nachweisen, ab dem dritten Tag sollte aber ein gelber Schein eingereicht werden.

rotkäppchen
2010-03-12, 16:03:26
du musst ab dem 2ten "kranktag" einen gelben schein vorlegen, wo auch schon der 1te tag mir drauf ist.
dh wenn du dich mo krank meldest, gehst du dann direkt zum doc, lässt dich untersuchen, sagst "hab mich bei der arbeit krank gemeldet", bekommst du zumindest für den tag den schein. wenn du was schlimmeres hast (ordentlich grippe zB) bekommst du ja für länger den schein und musst den spätestens am di beim AG vorlegen.

bei meinem chef langt es zB dass ich es rüberfaxe.
aber auch nur, weil ich sonst von zu hause/hausarzt bis zur arbeit 40 km fahren muss und wieder zurück.

Matthias1981
2010-03-12, 16:38:11
Okeee. danke euch