dnZz
2010-03-12, 21:59:15
Ich weiß das rechtliche Fragen immer schwer in solch einem Forum
zubeantworten sind, aber ich will erstmal andere Meinungen hören
bevor ich überstürzt reagiere.
Folgende Situation:
Meine Freundin ist aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Es wurde,
wie das so üblich ist, eine Wohnungsübergabe gemacht und der
Hausverwalter hat ein Protokoll über evtl. Mängel erstellt und dem
Vermieter übergeben.
Als Mängel hat er folgendes aufgeführt:
- defekte Duschwannenwand (ca. 10cm langer Riss in der Duschwand)
- defekter Spühlkasten (Brandfleck auf dem Spühlklasten ca. 5cm Durchmesser)
Das Problem hierbei ist, dass meine Freundin sagt das dieser Schaden
schon vorhanden war als sie damals 2008 eingezogen ist, aber die Mängel
sie nicht gestört haben. Leider gibt es vom damaligen Einzug kein
ausführliches Protokoll, da dies damals nicht so gründlich gemacht wurde.
Das hat mir der Hausverwalter auch selbst bestätigt. Aber er sagt er
macht ja nur seinen Job und muss die Mängel trotzdem aufschreiben
egal ob diese schon vorher waren oder nicht.
Er meinte der Vermieter würde sich dann melden zwecks Kaution etc..
Heute kahm dann ein Brief vom Vermieter, mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau ...,
wie aus dem Protokoll über die Wohnungrückgabe vom .... ersichtlich ist,
wiesen der Spülkasten im Badezimmer sowie die Duschkabinenabtrennung
erhebliche Schäden auf, die während Ihrer Mietzeit entstanden sind.
Beides musste ausgetauscht werden.
Ich erlaube mir, Ihnen von den hieraus entstandenen Kosten, die aus der
beigefügten Rechnung der .... ersichtlich sind, die Hälfte, also 233,59 € in
Rechnung zu stellen. Ich denke, dies ist ein fairer Ausgleich. Ich werde
diesen Betrag mit Ihrer Kaution verrechnen.
Rechnung:
- Badewannenfaltwand 3 tlg. 1400mm hoch - 276,20 €
- Spühlkasten - 46,90 €
- Demontage der defekten Teile - 27,50 €
- Montage der neuen Teile - 42,00 €
Gesamt: 392,60 € + 19% MwST 74,59 € = 467,19 €
Mal davon abgesehn ob es jetzt gerechtfertigt ist das meine Freundin für
den Schaden aufkommen muss oder nicht finde ich 276 € für ne Duschwand
ziemlich happig.
Noch ein Auszug aus dem Mietvertrag:
Kleinreparaturen
1. - Der Mieter ist verplichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die
Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall
der Reparatur 100,- € nicht übersteigt.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Mieter ist je Kalenderjahr auf
207,00 € 5%v.H. der Jahresnettokaltmiete begrenzt.
Der 2. Satz verwirrt mich ein wenig.
Was soll ich nun bzw. meine Freundin machen? Erstmal Einspruch/Widerspruch
gegen das Schreiben einlegen? Dazu sei noch gesagt das der Vermieter
Rechtsanwalt ist, was natürlich erstmal ziemlich abschreckt.
zubeantworten sind, aber ich will erstmal andere Meinungen hören
bevor ich überstürzt reagiere.
Folgende Situation:
Meine Freundin ist aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Es wurde,
wie das so üblich ist, eine Wohnungsübergabe gemacht und der
Hausverwalter hat ein Protokoll über evtl. Mängel erstellt und dem
Vermieter übergeben.
Als Mängel hat er folgendes aufgeführt:
- defekte Duschwannenwand (ca. 10cm langer Riss in der Duschwand)
- defekter Spühlkasten (Brandfleck auf dem Spühlklasten ca. 5cm Durchmesser)
Das Problem hierbei ist, dass meine Freundin sagt das dieser Schaden
schon vorhanden war als sie damals 2008 eingezogen ist, aber die Mängel
sie nicht gestört haben. Leider gibt es vom damaligen Einzug kein
ausführliches Protokoll, da dies damals nicht so gründlich gemacht wurde.
Das hat mir der Hausverwalter auch selbst bestätigt. Aber er sagt er
macht ja nur seinen Job und muss die Mängel trotzdem aufschreiben
egal ob diese schon vorher waren oder nicht.
Er meinte der Vermieter würde sich dann melden zwecks Kaution etc..
Heute kahm dann ein Brief vom Vermieter, mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau ...,
wie aus dem Protokoll über die Wohnungrückgabe vom .... ersichtlich ist,
wiesen der Spülkasten im Badezimmer sowie die Duschkabinenabtrennung
erhebliche Schäden auf, die während Ihrer Mietzeit entstanden sind.
Beides musste ausgetauscht werden.
Ich erlaube mir, Ihnen von den hieraus entstandenen Kosten, die aus der
beigefügten Rechnung der .... ersichtlich sind, die Hälfte, also 233,59 € in
Rechnung zu stellen. Ich denke, dies ist ein fairer Ausgleich. Ich werde
diesen Betrag mit Ihrer Kaution verrechnen.
Rechnung:
- Badewannenfaltwand 3 tlg. 1400mm hoch - 276,20 €
- Spühlkasten - 46,90 €
- Demontage der defekten Teile - 27,50 €
- Montage der neuen Teile - 42,00 €
Gesamt: 392,60 € + 19% MwST 74,59 € = 467,19 €
Mal davon abgesehn ob es jetzt gerechtfertigt ist das meine Freundin für
den Schaden aufkommen muss oder nicht finde ich 276 € für ne Duschwand
ziemlich happig.
Noch ein Auszug aus dem Mietvertrag:
Kleinreparaturen
1. - Der Mieter ist verplichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die
Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall
der Reparatur 100,- € nicht übersteigt.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Mieter ist je Kalenderjahr auf
207,00 € 5%v.H. der Jahresnettokaltmiete begrenzt.
Der 2. Satz verwirrt mich ein wenig.
Was soll ich nun bzw. meine Freundin machen? Erstmal Einspruch/Widerspruch
gegen das Schreiben einlegen? Dazu sei noch gesagt das der Vermieter
Rechtsanwalt ist, was natürlich erstmal ziemlich abschreckt.