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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Mietrecht


dnZz
2010-03-12, 21:59:15
Ich weiß das rechtliche Fragen immer schwer in solch einem Forum
zubeantworten sind, aber ich will erstmal andere Meinungen hören
bevor ich überstürzt reagiere.

Folgende Situation:

Meine Freundin ist aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Es wurde,
wie das so üblich ist, eine Wohnungsübergabe gemacht und der
Hausverwalter hat ein Protokoll über evtl. Mängel erstellt und dem
Vermieter übergeben.

Als Mängel hat er folgendes aufgeführt:

- defekte Duschwannenwand (ca. 10cm langer Riss in der Duschwand)
- defekter Spühlkasten (Brandfleck auf dem Spühlklasten ca. 5cm Durchmesser)

Das Problem hierbei ist, dass meine Freundin sagt das dieser Schaden
schon vorhanden war als sie damals 2008 eingezogen ist, aber die Mängel
sie nicht gestört haben. Leider gibt es vom damaligen Einzug kein
ausführliches Protokoll, da dies damals nicht so gründlich gemacht wurde.
Das hat mir der Hausverwalter auch selbst bestätigt. Aber er sagt er
macht ja nur seinen Job und muss die Mängel trotzdem aufschreiben
egal ob diese schon vorher waren oder nicht.

Er meinte der Vermieter würde sich dann melden zwecks Kaution etc..
Heute kahm dann ein Brief vom Vermieter, mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Frau ...,

wie aus dem Protokoll über die Wohnungrückgabe vom .... ersichtlich ist,
wiesen der Spülkasten im Badezimmer sowie die Duschkabinenabtrennung
erhebliche Schäden auf, die während Ihrer Mietzeit entstanden sind.
Beides musste ausgetauscht werden.

Ich erlaube mir, Ihnen von den hieraus entstandenen Kosten, die aus der
beigefügten Rechnung der .... ersichtlich sind, die Hälfte, also 233,59 € in
Rechnung zu stellen. Ich denke, dies ist ein fairer Ausgleich. Ich werde
diesen Betrag mit Ihrer Kaution verrechnen.

Rechnung:

- Badewannenfaltwand 3 tlg. 1400mm hoch - 276,20 €
- Spühlkasten - 46,90 €
- Demontage der defekten Teile - 27,50 €
- Montage der neuen Teile - 42,00 €

Gesamt: 392,60 € + 19% MwST 74,59 € = 467,19 €

Mal davon abgesehn ob es jetzt gerechtfertigt ist das meine Freundin für
den Schaden aufkommen muss oder nicht finde ich 276 € für ne Duschwand
ziemlich happig.

Noch ein Auszug aus dem Mietvertrag:

Kleinreparaturen

1. - Der Mieter ist verplichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die
Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall
der Reparatur 100,- € nicht übersteigt.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Mieter ist je Kalenderjahr auf
207,00 € 5%v.H. der Jahresnettokaltmiete begrenzt.

Der 2. Satz verwirrt mich ein wenig.

Was soll ich nun bzw. meine Freundin machen? Erstmal Einspruch/Widerspruch
gegen das Schreiben einlegen? Dazu sei noch gesagt das der Vermieter
Rechtsanwalt ist, was natürlich erstmal ziemlich abschreckt.

dreas
2010-03-12, 22:12:19
Ja, verbuche es als Lehrgeld, eigentlich könnte er sogar die volle Rechnungshöhe abziehen.
Wenn kein Übergabeprotokol vom Einzug vorhanden ist, hat sie eigentlich nicht viele Möglichkeiten. Klar könnte sie versuchen gerichtlich die Mängel bei Einzug feststellen zu lassen, allerding ist der Streitwert sehr gering und den Aufwand nicht wert.

Kleinreparaturen gelten nur für nicht mutwillig herbeigeführte Schäden. Der Brandfleck und der Riß sind aber keine normalen Gebrauchsspuren.

pippo
2010-03-12, 23:08:26
Könnte man das ganze nicht über fiktive Zeugen regeln?

Surrogat
2010-03-12, 23:13:21
Mal davon abgesehn ob es jetzt gerechtfertigt ist das meine Freundin für
den Schaden aufkommen muss oder nicht finde ich 276 € für ne Duschwand
ziemlich happig.


Ne ordentlich Duschabtrennung von Dusar kostet nicht unter 300 Ocken!
Wenns allerdings ein Billigteil ist, wechsel es doch selbst aus gegen ein anderes Billigteil, vorher mit Vermieter absprechen!

Könnte man das ganze nicht über fiktive Zeugen regeln?

Saudumme Idee!

dnZz
2010-03-12, 23:23:34
Könnte man das ganze nicht über fiktive Zeugen regeln?

Sie hatte heut noch bei ihrer Versicherung angerufen die den Schaden natürlich nicht deckt aber sie bekam eine Telefonnummer eines Anwaltes und der meinte auch wenn sie jemand hätte der nicht mit ihr verwandt sei und bezeugen kann das der Schaden schon beim Einzug bestand, müsste sie nichts davon bezahlen.

Ne ordentlich Duschabtrennung von Dusar kostet nicht unter 300 Ocken!
Wenns allerdings ein Billigteil ist, wechsel es doch selbst aus gegen ein anderes Billigteil, vorher mit Vermieter absprechen!

Der oben genannte Anwalt meinte auch, dass sie, wenn überhaupt, nur den derzeitigen Zeitwert(wie auch immer man den bestimmen sollte) der Duschwand zahlen müsste, da diese aufjedenfall schon mehrere Mieter "hinter sich hatte".

derpinguin
2010-03-12, 23:50:06
- Spühlkasten - 46,90 €



Steht das so in der Rechnung? Würd ich nicht zahlen, das Teil existiert nicht. :freak:

maximAL
2010-03-13, 00:07:14
Bei sowas frage ich mich immer, warum der Vormieter beim Auszug nicht zahlen musste. Oder auch, wie oft die Schäden jetzt schon bezahlt wurden.

Brotzeit
2010-03-13, 01:00:38
Ja, verbuche es als Lehrgeld, eigentlich könnte er sogar die volle Rechnungshöhe abziehen.
Wenn kein Übergabeprotokol vom Einzug vorhanden ist, hat sie eigentlich nicht viele Möglichkeiten. Klar könnte sie versuchen gerichtlich die Mängel bei Einzug feststellen zu lassen, allerding ist der Streitwert sehr gering und den Aufwand nicht wert.

Genau so ist es, ich habe ein detailliertes Übergabeprotokoll unterschreiben lassen + ca 40 Fotos von der Wohnung bei der Übergabe geschossen...

Na ja ist sowieso egal, da die Hausverwaltung nun bereits seid 4 Jahren vergessen hat die Kaution einzufordern ;D... Ich hoffe ich bekomm die beim Auszug wieder ;D

Chefkoch
2010-03-13, 11:17:52
Haftpflicht Versicherung?

Kai
2010-03-13, 15:51:19
Klingt imo nach klassischer Abzockerei-tour. Die kosten sind auch der Wahnsinn.

Heißer Tipp: Bei eventuellem Nachmieter anklingeln und mal nachschauen ob die Schäden auch wirklich behoben wurden. Wenn nicht (und das kommt verdammt oft vor) wegen Betruges zur Anzeige bringen.

So habe ich das schon 2x gemacht, 2x Recht bekommen.

Schlupp
2010-03-13, 16:27:47
Ob es tatsächlich repariert worden ist, ist das eine.
Die Preise an sich passen aber, bzw. würde sie fast schon als günstig bezeichnen.
Man darf keine Preise ausm Baumarkt nehmen...

Annator
2010-03-13, 17:38:51
Ich weiß das rechtliche Fragen immer schwer in solch einem Forum
zubeantworten sind, aber ich will erstmal andere Meinungen hören
bevor ich überstürzt reagiere.

Folgende Situation:

Meine Freundin ist aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Es wurde,
wie das so üblich ist, eine Wohnungsübergabe gemacht und der
Hausverwalter hat ein Protokoll über evtl. Mängel erstellt und dem
Vermieter übergeben.

Als Mängel hat er folgendes aufgeführt:

- defekte Duschwannenwand (ca. 10cm langer Riss in der Duschwand)
- defekter Spühlkasten (Brandfleck auf dem Spühlklasten ca. 5cm Durchmesser)

Das Problem hierbei ist, dass meine Freundin sagt das dieser Schaden
schon vorhanden war als sie damals 2008 eingezogen ist, aber die Mängel
sie nicht gestört haben. Leider gibt es vom damaligen Einzug kein
ausführliches Protokoll, da dies damals nicht so gründlich gemacht wurde.
Das hat mir der Hausverwalter auch selbst bestätigt. Aber er sagt er
macht ja nur seinen Job und muss die Mängel trotzdem aufschreiben
egal ob diese schon vorher waren oder nicht.

Er meinte der Vermieter würde sich dann melden zwecks Kaution etc..
Heute kahm dann ein Brief vom Vermieter, mit folgendem Inhalt:



Rechnung:

- Badewannenfaltwand 3 tlg. 1400mm hoch - 276,20 €
- Spühlkasten - 46,90 €
- Demontage der defekten Teile - 27,50 €
- Montage der neuen Teile - 42,00 €

Gesamt: 392,60 € + 19% MwST 74,59 € = 467,19 €

Mal davon abgesehn ob es jetzt gerechtfertigt ist das meine Freundin für
den Schaden aufkommen muss oder nicht finde ich 276 € für ne Duschwand
ziemlich happig.

Noch ein Auszug aus dem Mietvertrag:



Der 2. Satz verwirrt mich ein wenig.

Was soll ich nun bzw. meine Freundin machen? Erstmal Einspruch/Widerspruch
gegen das Schreiben einlegen? Dazu sei noch gesagt das der Vermieter
Rechtsanwalt ist, was natürlich erstmal ziemlich abschreckt.

Wenn kein Protokoll gemacht wurde haftet der Vermieter für Schäden.

hAvAnAsUcHt
2010-03-15, 00:41:29
Wenn kein Protokoll gemacht wurde haftet der Vermieter für Schäden.


falsch

Die kosten sind auch der Wahnsinn.


es ginge günstiger (insbesondere für die Duschtrennwand), aber es ist noch im Rahmen

Leider gibt es vom damaligen Einzug kein
ausführliches Protokoll, da dies damals nicht so gründlich gemacht wurde.



Wenn dem so ist muss gezahlt werden. Da es sich ja um normale Abnutzung durch den Mieter handelt, gilt die Vereinbarung im Mietvertrag:

Kleinreparaturen

1. - Der Mieter ist verplichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die
Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall
der Reparatur 100,- € nicht übersteigt.
Die Übernahme solcher Kosten durch den Mieter ist je Kalenderjahr auf
207,00 € 5%v.H. der Jahresnettokaltmiete begrenzt.


Zu zahlen sind demnach maximal 2x100,00€ brutto (200,00€), also jeweils 100,00€ pro defektem Teil. Wenn man es jetz genau nimmt, müsste der Vermieter jetzt die Rechung pro Teil aufschlüsseln, also jeweils Anschaffungspreis zzgl. einzelner Demonatge und Montage zzgl. MWst.

Gehen wir mal davon aus daß sich die Montage/Demontagekosten jeweils hälftig je Austauschteil (Faltwand und Spülkasten) aufteilen, ergibt dies folgende Rechung:

Position 1:

46,90€ Spülkasten
13,75€ Demontage (50% Anteil von 27,50€)
21,00€ Montage (50% Anteil von 42,00€)
----------------------------------------------
81,65€
15,51€ MwSt.
----------------------------------------------
97,16€ Gesamt Pos. 1

Für die Wannenabtrennung könnte wir das jetzt auch rechnen, habe ich aber keine Lust zu, es überschreitet ja eh die 100,00€ maximal Grenze, weshalb diese Position sich auf 100,00 € begrenzt.

Wäre eine weitere Reparatur nötig gewesen (z.B. Austausch eines gerissenen Waschbeckens) wäre die Gesamtsumme auf 207,00 € per anno begrenzt.

Die Kosten, welche nun gemäß Mietvertrag zu zahlen sind, belaufen sich auf gesamt 197,16€.

Was ist zu tun?

Den Vermieter auf den vorgenannten Punkt aufmerksam machen (mit Angabe der Vereinbarung im Mietvertrag), dieser Summe unter Vorbahlt zustimmen (wenn eine aufgeschlüsselte Rechung vorgelegt werden kann) und die Auskehrung der Mietkaution nebs Zinsen abzüglich dieses Betrages einfordern.